Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Germersheim

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Kurzzeitkennzeichen in Germersheim

Für ein Kurzzeitkennzeichen in Germersheim benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – auch 5-Tage-Kennzeichen Germersheim genannt – ist ein zeitlich befristetes Kennzeichen mit dem Kürzel GER, das speziell für kurzfristige Fahrten ohne dauerhafte Zulassung ausgestellt wird. Wir stellen es über unser Online-Portal sowie über die Kfz-Zulassung Germersheim aus.

Das Kennzeichen ist ideal für Überführungsfahrten, Probefahrten oder den Transport eines noch nicht zugelassenen Fahrzeugs. Es gilt ausschließlich für den Zeitraum, der bei der Beantragung angegeben wird – maximal fünf Kalendertage – und ist fest an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Die Beantragung ist unkompliziert und vollständig digital über unser Portal möglich.

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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Germersheim benötigt?

Ein Kurzzeitkennzeichen in Germersheim wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug ohne bestehende dauerhafte Zulassung für einen begrenzten Zeitraum am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen soll. Typische Anwendungsfälle sind:

  • Überführungsfahrten: Ein Fahrzeug wird vom Händler oder Vorbesitzer zum neuen Standort überführt, ohne dass bereits eine reguläre Zulassung vorliegt.
  • Probefahrten: Privatpersonen oder Händler möchten ein Fahrzeug vor dem Kauf oder zur Begutachtung bewegen.
  • Fahrt zur Hauptuntersuchung: Das Fahrzeug soll zur nächsten Prüfstelle (TÜV, DEKRA o. ä.) gefahren werden, ohne dauerhaft zugelassen zu werden.
  • Reparaturfahrten: Ein Fahrzeug wird zu einer Werkstatt gebracht und soll danach wieder zurücktransportiert werden.
  • Saisonale Überführungen: Insbesondere bei Motorrädern oder Wohnmobilen, die nach der Winterpause an einen anderen Standort bewegt werden müssen.

Das Kurzzeitkennzeichen Germersheim ist dabei ausdrücklich kein Ersatz für eine dauerhafte Zulassung. Es dient ausschließlich der vorübergehenden Nutzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen innerhalb Deutschlands.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal fünf Kalendertage befristet. Der Gültigkeitszeitraum beginnt mit dem bei der Beantragung angegebenen Startdatum und endet mit Ablauf des fünften Tages. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Gültigkeit darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Folgende Einschränkungen gelten verbindlich:

  • Fahrzeugbindung: Das Kennzeichen ist ausschließlich für das bei der Beantragung angegebene Fahrzeug gültig. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht erlaubt.
  • Nur innerhalb Deutschlands: Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zur Nutzung auf deutschen Straßen. Fahrten ins Ausland sind damit nicht gestattet.
  • Kein Ausland: Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss.
  • Versicherungspflicht: Für die gesamte Gültigkeitsdauer muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen, die durch die eVB-Nummer nachgewiesen wird.

Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für das Kurzzeitkennzeichen Germersheim ist der PKW. Ob Neuwagen vom Händler, Gebrauchtwagen aus Privatverkauf oder ein Fahrzeug nach längerer Standzeit – das 5-Tage-Kennzeichen ermöglicht die rechtssichere Bewegung des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen. Die Gebühr für PKW und Autos beträgt 179,00 €.

Beim PKW ist besonders darauf zu achten, dass die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) korrekt angegeben wird, da das Kennzeichen fahrzeuggebunden ausgestellt wird. Stimmen die Angaben nicht mit dem Fahrzeug überein, erlischt die Gültigkeit des Kennzeichens.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Germersheim wird häufig zu Saisonbeginn beantragt, wenn ein Motorrad nach der Winterpause an einen anderen Standort überführt oder zu einer Werkstatt gebracht werden soll. Auch Neukäufe vom Händler sowie Überführungen nach Reparaturen sind typische Einsatzbereiche.

Für Motorräder gilt: Die eVB-Nummer muss ausdrücklich für ein Kraftrad ausgestellt sein – eine PKW-Versicherungsbestätigung ist nicht ausreichend. Die Größenklasse des Motorrads (z. B. Hubraum, Leistung) muss bei der Beantragung korrekt angegeben werden. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Germersheim beträgt 129,00 €.

Anhänger

Auch für Anhänger kann ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen Anhänger Germersheim beantragt werden. Wichtig: Ein Anhänger darf nicht mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden, wenn er selbst nicht zugelassen ist. Er benötigt ein eigenes Kurzzeitkennzeichen.

Eine Vereinfachung gilt für Anhänger unter 750 kg zulässiger Gesamtmasse: Hier sind die Anforderungen an die Unterlagen teils reduziert. Für alle anderen Anhänger gelten die Standardanforderungen. Die Gebühr beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile sind aufgrund ihrer Fahrzeugklasse gesondert zu behandeln. Bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens Wohnmobil Germersheim muss die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs korrekt angegeben werden. Dies ist entscheidend für die Einstufung in die richtige Fahrzeugklasse.

Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen erfordern zudem einen gültigen Führerschein der Klasse C1 oder C. Dieser Nachweis ist bei der Beantragung vorzulegen. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil beträgt 199,00 €.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens muss das Fahrzeug grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vorweisen. Die HU-Plakette darf zum Zeitpunkt der Beantragung nicht abgelaufen sein.

Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder liegt keine gültige HU vor, darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten geeigneten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) gefahren werden. In diesem Fall ist der direkte Weg zur Prüfstelle einzuhalten – Umwege oder Zweckfahrten sind nicht erlaubt.

Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht ist verbindlich und wird bei der Beantragung geprüft. Das Datum der letzten Hauptuntersuchung ist daher bei der Antragstellung korrekt anzugeben.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens Unterlagen Germersheim sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig) des Antragstellers
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – muss für das betreffende Fahrzeug und den Kennzeichentyp ausgestellt sein
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – je nach Fahrzeugstatus
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht oder Eintrag im Fahrzeugschein)
  • Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Führerschein der Klasse C1 oder C
  • Bei Anhängern: Fahrzeugpapiere des Anhängers
  • Bei bevollmächtigter Beantragung: schriftliche Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten

Alle Unterlagen sind bei der Online-Beantragung als digitale Kopie einzureichen. Die Originale sind bei der Nutzung des Kennzeichens im Fahrzeug mitzuführen.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens online Germersheim über unser Portal ist in wenigen Schritten möglich:

  1. Fahrzeugdaten bereithalten: Halten Sie Fahrzeugschein, FIN, HU-Datum und Fahrzeugtyp bereit.
  2. eVB-Nummer beschaffen: Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und fordern Sie eine eVB-Nummer für das betreffende Fahrzeug und den gewünschten Zeitraum an.
  3. Online-Antrag ausfüllen: Füllen Sie das Antragsformular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugdaten, Gültigkeitszeitraum, eVB-Nummer und persönliche Daten ein.
  4. Unterlagen hochladen: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch.
  5. Gebühr bezahlen: Bezahlen Sie die anfallende Gebühr direkt online. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 €, Motorrad: 129,00 €, Anhänger: 139,00 €, Wohnmobil: 199,00 €).
  6. Kennzeichen erhalten: Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichendaten. Das Kennzeichen wird entsprechend vorbereitet.
  7. Fahrzeug bewegen: Ab dem angegebenen Startdatum darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen auf öffentlichen Straßen in Deutschland bewegt werden.

Wer die persönliche Vorsprache bevorzugt, kann die Kfz-Zulassung Germersheim zu folgenden Zeiten aufsuchen:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

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Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz zeichnet sich im bundesweiten Vergleich durch einige Besonderheiten aus, die bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens relevant sein können:

Keine flächendeckenden Umweltzonen: Anders als in Ballungsräumen anderer Bundesländer gibt es in Rheinland-Pfalz keine großflächigen Umweltzonen. Das bedeutet, dass Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen in der Regel ohne Einschränkungen durch Umweltauflagen in der Region bewegt werden können. Lokale Ausnahmen sind dennoch zu prüfen.

Vielzahl an Kennzeichenkürzeln: Rheinland-Pfalz ist in zahlreiche Landkreise mit eigenen Kennzeichenkürzeln aufgeteilt. Das Kürzel GER steht eindeutig für den Landkreis Germersheim. Bei Fahrten durch benachbarte Landkreise – etwa in Richtung Ludwigshafen oder in den Südpfalz-Bereich – ist das Kennzeichen dennoch überall in Deutschland gültig. Eine Bindung an den Ausstellungslandkreis besteht für die Nutzung nicht.

Großzulassungsbezirke als Orientierung: In Rheinland-Pfalz sind Mainz, Ludwigshafen und Koblenz die größten Zulassungsbezirke. Germersheim liegt im südlichen Teil des Landes, an der Grenze zu Baden-Württemberg. Wer ein Fahrzeug aus einem dieser großen Bezirke überführt oder dorthin bringt, kann das Kurzzeitkennzeichen GER problemlos nutzen – die Gültigkeit ist bundesweit und nicht auf den Ausstellungsbezirk beschränkt.

Grenzlage beachten: Germersheim liegt in unmittelbarer Nähe zur französischen Grenze. Das Kurzzeitkennzeichen gilt jedoch ausschließlich in Deutschland. Für grenzüberschreitende Fahrten ist zwingend ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Germersheim

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Kalendertage gültig. Der Gültigkeitszeitraum wird bei der Beantragung festgelegt und kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten auf deutschen Straßen. Für grenzüberschreitende Überführungen – zum Beispiel nach Frankreich, da Germersheim direkt an der Grenze liegt – ist ein gesondertes Ausfuhrkennzeichen erforderlich.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Ist die Hauptuntersuchung abgelaufen, darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich auf dem direkten Weg zur nächsten Prüfstelle bewegt werden. Andere Fahrten sind in diesem Fall nicht zulässig. Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und wird bei der Beantragung überprüft.

Kann ich dasselbe Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden. Es gilt nur für das Fahrzeug, das bei der Beantragung angegeben wurde. Eine Nutzung für ein anderes Fahrzeug ist nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Wie erhalte ich meine eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen?

Die eVB-Nummer erhalten Sie direkt von Ihrer Kfz-Versicherung. Teilen Sie dabei mit, für welchen Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil) und für welchen Zeitraum das Kennzeichen benötigt wird. Die eVB-Nummer ist zwingend für die Beantragung erforderlich – ohne sie kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Germersheim?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW: 179,00 €, Motorrad: 129,00 €, Anhänger: 139,00 €, Wohnmobil: 199,00 €. Die Gebühr ist bei der Online-Beantragung direkt zu entrichten.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auch für einen Anhänger beantragen?

Ja. Für Anhänger, die nicht dauerhaft zugelassen sind, kann ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen Anhänger Germersheim beantragt werden. Der Anhänger benötigt ein eigenes Kennzeichen – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs darf nicht verwendet werden. Bei Anhängern unter 750 kg zulässiger Gesamtmasse gelten vereinfachte Regelungen.


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Zuständige Zulassungsstelle für Germersheim

Kfz-Zulassung Germersheim

17er Straße 1

76726 Germersheim

Tel: 07274-53-329

E-Mail: fb42-kfz@kreis-germersheim.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr