Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Magdeburg

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Magdeburg

In Sachsen-Anhalt wird die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen über die jeweils zuständige Kfz-Zulassungsbehörde abgewickelt – in Magdeburg erledigen Sie das vollständig online über unser Portal. Ob Sie ein Fahrzeug überführen, eine Probefahrt durchführen oder ein neu erworbenes Fahrzeug zum TÜV bringen möchten: Das Kurzzeitkennzeichen Magdeburg mit dem Kürzel MD ist das geeignete Mittel für eine zeitlich begrenzte, rechtssichere Teilnahme am Straßenverkehr.

Das Kurzzeitkennzeichen – auch 5-Tage-Kennzeichen Magdeburg genannt – gilt ausschließlich für den im Antrag eingetragenen Zeitraum und ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Es berechtigt zur Fahrt auf öffentlichen Straßen innerhalb Deutschlands und ersetzt keine reguläre Zulassung. Die zuständige Stelle für die Ausstellung ist die Kfz-Zulassung Magdeburg.

Die Beantragung erfolgt bei uns vollständig digital. Sie benötigen keine persönliche Vorsprache und keinen Termin vor Ort – sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht werden.

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Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt ist ein Flächenland mit großen Landkreisen und teils erheblichen Entfernungen zwischen Fahrzeugstandort und Zulassungsstelle. Das ist ein praktischer Grund, warum das Kurzzeitkennzeichen hier besonders häufig genutzt wird – etwa um ein Fahrzeug vom Händler in einem entfernten Landkreis zu übernehmen und in den Heimatkreis zu überführen.

Für Magdeburg gilt dabei ein wichtiger Hinweis: Die Landeshauptstadt verfügt über eine Umweltzone. Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen MD durch das Stadtgebiet fahren, müssen die Voraussetzungen für die jeweilige Umweltzone erfüllen oder die ausgewiesenen Bereiche umfahren. Eine grüne Umweltplakette ist Pflicht für die Einfahrt in die Magdeburger Umweltzone – auch bei Überführungsfahrten. Gleiches gilt für Halle (Saale) mit dem Kennzeichenkürzel HAL, falls Ihre Route dorthin führt.

Wer ein Fahrzeug aus einem der großflächigen Landkreise Sachsen-Anhalts – etwa dem Landkreis Börde, dem Jerichower Land oder dem Salzlandkreis – nach Magdeburg überführt, sollte die Streckenlänge bei der Planung berücksichtigen. Das Kurzzeitkennzeichen gilt zwar bundesweit, jedoch ist die Fahrtroute nicht an eine bestimmte Strecke gebunden, solange das Ziel der Fahrt dem beantragten Verwendungszweck entspricht.

Ein weiterer regionaler Aspekt: In Magdeburg und Sachsen-Anhalt insgesamt ist der Gebrauchtwagenhandel zwischen Privatpersonen weit verbreitet. Gerade bei Privatverkäufen ohne sofortige Zulassung ist das Kurzzeitkennzeichen beantragen Magdeburg die unkomplizierteste Lösung, um das Fahrzeug legal vom Übergabeort zum Bestimmungsort zu bewegen.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Magdeburg sind folgende Dokumente erforderlich. Bitte halten Sie alle Unterlagen vor dem Ausfüllen des Antrags bereit, um den Vorgang ohne Unterbrechung abschließen zu können.

Zur Person:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung, falls Reisepass)
  • Bei Beantragung durch eine bevollmächtigte Person: schriftliche Vollmacht sowie Ausweiskopie des Fahrzeughalters

Zum Fahrzeug:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – je nach Verfügbarkeit
  • Bei Neufahrzeugen oder nicht zugelassenen Fahrzeugen: Betriebserlaubnis oder COC-Papier
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) – sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist (siehe Abschnitt HU-Pflicht)

Zur Versicherung:

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung. Die eVB muss speziell für ein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt sein, da sie sich von der eVB für eine reguläre Zulassung unterscheidet.

Sonstige Angaben im Antrag:

  • Gewünschter Gültigkeitszeitraum (maximal 5 Tage, Startdatum wählbar)
  • Verwendungszweck (Überführung, Probefahrt, Reparaturfahrt, HU-Fahrt)
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN/VIN)

Alle Unterlagen werden im Rahmen des Online-Antrags digital hochgeladen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen Magdeburg ist die Überführung eines Pkw. Ob nach einem Privatverkauf, dem Kauf beim Händler oder der Überführung aus einem anderen Bundesland – das 5-Tage-Kennzeichen ermöglicht die legale Fahrt auf öffentlichen Straßen ohne reguläre Zulassung.

Kosten für PKW/Auto: 179,00 €

Die Gebühr umfasst die Verwaltungskosten sowie die Ausstellung des Kennzeichenschildes. Hinzu kommt die separat abzuschließende Kurzzeitkennzeichen-Versicherung, deren Kosten vom jeweiligen Versicherer abhängen.

Motorrad

Für Motorräder gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für Pkw, jedoch sind einige Besonderheiten zu beachten. Die eVB-Nummer muss ausdrücklich für ein Motorrad-Kurzzeitkennzeichen ausgestellt sein – eine reguläre Motorrad-eVB ist nicht verwendbar. Gerade zu Saisonbeginn im Frühjahr werden in Magdeburg häufig Motorräder aus Winterlagern oder von Händlern überführt. Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Magdeburg ist in diesen Fällen die schnelle Lösung, um das Fahrzeug ohne vorherige vollständige Zulassung bewegen zu können.

Das Kennzeichenschild für Motorräder hat ein abweichendes Format (einzeilig, Hochformat) und wird entsprechend ausgestellt.

Kosten für Motorrad: 129,00 €

Anhänger

Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den mitgeführten Anhänger. Dies wird im Straßenverkehr häufig übersehen und kann zu Bußgeldern führen.

Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen: In diesen Fällen entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die HU-Pflicht, und der Dokumentationsaufwand ist reduziert. Bitte geben Sie das Gewicht des Anhängers im Antrag korrekt an.

Kosten für Anhänger: 139,00 €

Wohnmobil

Wohnmobile werden je nach zulässigem Gesamtgewicht unterschiedlich behandelt. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gelten die gleichen Anforderungen wie für Pkw. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fallen in die Führerscheinklasse C1 bzw. C – der Fahrzeugführer muss die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen. Bitte geben Sie die Gewichtsklasse Ihres Wohnmobils im Antrag an, da dies Auswirkungen auf die Kennzeichenausstellung hat.

Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Magdeburg eignet sich insbesondere für die Überführung von Neufahrzeugen vom Händler sowie für Fahrzeuge, die nach einer längeren Standzeit erstmals wieder bewegt werden sollen.

Kosten für Wohnmobil: 199,00 €


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal 5 Tage befristet. Der Gültigkeitszeitraum wird bei der Beantragung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen selbst aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Gültigkeit darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es ist ausschließlich für das im Antrag eingetragene Fahrzeug gültig und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.

Geltungsbereich: Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Für Fahrten ins Ausland – etwa zur Überführung in ein anderes Land – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das andere Voraussetzungen und eine abweichende Gültigkeitsdauer hat.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer Neuregelung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Fahrzeuge ohne gültige HU dürfen mit einem Kurzzeitkennzeichen nur zur nächsten geeigneten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) gefahren werden – und auch das nur auf direktem Weg.

Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht betrifft alle HU-pflichtigen Fahrzeuge. Ausnahmen gelten für:

  • Fahrzeuge, die erstmals zugelassen werden (Neufahrzeuge mit gültiger Betriebserlaubnis)
  • Anhänger unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht unter bestimmten Voraussetzungen

Bitte prüfen Sie vor der Beantragung, ob für Ihr Fahrzeug eine gültige HU vorliegt. Der HU-Nachweis ist im Antrag hochzuladen.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente digital bereit (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen"). Scannen oder fotografieren Sie die Unterlagen in lesbarer Qualität.

Schritt 2: eVB-Nummer beschaffen Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und beantragen Sie eine eVB-Nummer speziell für ein Kurzzeitkennzeichen. Teilen Sie dabei Fahrzeugtyp und gewünschten Gültigkeitszeitraum mit.

Schritt 3: Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie den Antrag auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugdaten, Verwendungszweck, gewünschten Gültigkeitszeitraum und Ihre persönlichen Daten ein.

Schritt 4: Unterlagen hochladen Laden Sie alle geforderten Dokumente im Antrag hoch. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

Schritt 5: Gebühr bezahlen Begleichen Sie die Bearbeitungsgebühr online. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €).

Schritt 6: Kennzeichen erhalten Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsunterlagen und das Kennzeichen. Je nach gewähltem Versandweg erhalten Sie das physische Kennzeichenschild per Post oder zur Abholung bereitgestellt.

Schritt 7: Fahrt antreten Das Kennzeichen darf erst ab dem eingetragenen Startdatum genutzt werden. Führen Sie alle Unterlagen während der Fahrt mit.

Sollten Sie persönlich bei der Kfz-Zulassung Magdeburg vorsprechen wollen oder müssen, beachten Sie bitte die aktuellen Öffnungszeiten:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Magdeburg

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen in Magdeburg vollständig online beantragen?

Ja. Die Beantragung erfolgt vollständig über unser Portal. Eine persönliche Vorsprache bei der Kfz-Zulassung Magdeburg ist nicht erforderlich, sofern alle Unterlagen vollständig digital eingereicht werden. Das Kennzeichen wird nach Prüfung und Zahlung der Gebühr auf dem gewünschten Weg zugestellt.

Wie hoch sind die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen in Magdeburg?

Die Kurzzeitkennzeichen Magdeburg Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Hinzu kommen die Kosten für die separat abzuschließende Kurzzeitkennzeichen-Versicherung, die direkt mit dem Versicherer vereinbart wird.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Ohne gültige Hauptuntersuchung darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten Prüfstelle gefahren werden. Für andere Fahrten – etwa Überführungen oder Probefahrten – ist eine gültige HU zwingend nachzuweisen. Dies gilt als Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht seit der Regelung von 2015.

Gilt das Kurzzeitkennzeichen Magdeburg auch im Ausland?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich für den Straßenverkehr innerhalb Deutschlands zugelassen. Für Fahrten ins Ausland – zum Beispiel zur Überführung in ein EU-Land – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das andere Gültigkeitsbedingungen hat. Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen im Rahmen des Antragsverfahrens.

Benötigt mein Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?

Ja. Das Überführungskennzeichen Magdeburg des Zugfahrzeugs gilt nicht für den mitgeführten Anhänger. Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen. Für Anhänger unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht gelten vereinfachte Voraussetzungen. Geben Sie das Gewicht des Anhängers im Antrag korrekt an.

Kann ich das Startdatum des Kurzzeitkennzeichens selbst wählen?

Ja. Im Antrag legen Sie das gewünschte Startdatum fest. Das Kennzeichen darf erst ab diesem Datum genutzt werden. Das Enddatum ergibt sich automatisch aus dem Startdatum zuzüglich der beantragten Gültigkeitsdauer (maximal 5 Tage). Eine nachträgliche Änderung des Datums ist nicht möglich.

Welche Versicherung benötige ich für das Kurzzeitkennzeichen?

Sie benötigen eine spezielle Kurzzeitkennzeichen-Versicherung, die über eine eVB-Nummer nachgewiesen wird. Diese eVB unterscheidet sich von der eVB für eine reguläre Zulassung und muss ausdrücklich als Kurzzeitkennzeichen-eVB ausgestellt sein. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Kfz-Versicherer. Die Kurzzeitkennzeichen Magdeburg Versicherung ist nicht über unser Portal abzuschließen, sondern direkt mit dem Versicherer zu vereinbaren.

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Zuständige Zulassungsstelle für Magdeburg

Kfz-Zulassung Magdeburg

Tessenowstr. 15

39114 Magdeburg

Tel: 0391-540-4404

E-Mail: strassenverkehrsabteilung@magdeburg.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr