KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Magdeburg

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KFZ-Anmeldung in Magdeburg

Magdeburg vergibt das Kennzeichenkürzel MD – die KFZ-Anmeldung wird hier vollständig online erledigt. Als Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt ist Magdeburg ein bedeutender Zulassungsbezirk, in dem wir täglich Neuzulassungen, Wiederzulassungen und Umschreibungen bearbeiten. Ob Sie einen Neuwagen, einen Gebrauchtwagen oder ein importiertes Fahrzeug anmelden möchten: Wir führen den gesamten Vorgang digital durch – von der Prüfung Ihrer Unterlagen bis zur Vergabe des amtlichen Kennzeichens mit dem Kürzel MD.

Die zuständige Stelle für Ihren Zulassungsbezirk ist die Kfz-Zulassung Magdeburg. Alle Anträge, die Sie hier einreichen, werden direkt von uns bearbeitet. Sie müssen keinen Termin wahrnehmen und nirgendwo persönlich erscheinen – der Antrag wird vollständig über dieses Portal abgewickelt.

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Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Ob Neuwagen direkt vom Händler oder Gebrauchtwagen vom Privatverkäufer – in beiden Fällen ist eine vollständige Zulassung im Bezirk Magdeburg erforderlich, bevor das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf. Gleiches gilt für reimportierte Fahrzeuge, bei denen zusätzlich ein Einzelgenehmigungsnachweis oder ein COC-Dokument (Certificate of Conformity) vorzulegen ist.

Beim Neuwagen anmelden in Magdeburg übermittelt der Händler in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) direkt an uns. Beim Gebrauchtwagen anmelden prüfen wir, ob das Fahrzeug noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist oder bereits abgemeldet wurde – entsprechend handelt es sich um eine Umschreibung oder eine Wiederzulassung.

Ein Wunschkennzeichen MD kann bereits vor Abschluss des Antrags reserviert werden. Die Kombination aus Buchstaben und Ziffern ist frei wählbar, sofern sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht und nicht bereits vergeben ist. Wunschkennzeichen sind auch als Saisonkennzeichen oder mit dem H-Zusatz für Oldtimer kombinierbar.

Motorrad

Motorräder werden in Magdeburg nach denselben Grundprinzipien zugelassen wie PKW, weisen jedoch einige Besonderheiten auf. Für die Kfz-Versicherung und die Berechnung der Beiträge sind Hubraum und Motorleistung in kW maßgeblich – diese Angaben müssen aus der Zulassungsbescheinigung Teil I oder dem Fahrzeugschein klar hervorgehen und bei der Anmeldung vollständig vorliegen.

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist auch beim Motorrad zwingend erforderlich und muss von einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ausgestellt worden sein. Achten Sie darauf, dass die eVB speziell für das jeweilige Fahrzeug gilt – eine allgemeine oder auf ein anderes Kennzeichen ausgestellte Bestätigung wird von uns nicht akzeptiert.

Besonders beliebt beim Motorrad zulassen in Magdeburg ist das Saisonkennzeichen. Es erlaubt die Nutzung des Fahrzeugs nur innerhalb eines festgelegten Zeitraums (mindestens zwei, höchstens elf Monate) und reduziert damit Versicherungs- und Steuerkosten außerhalb der Fahrsaison. Das Kennzeichen trägt in beiden Fällen das Kürzel MD.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges Kennzeichen – sie werden nicht einfach unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs mitgeführt. Bei der Anmeldung unterscheiden wir zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern, da dies sowohl für die technischen Anforderungen als auch für die Führerscheinklasse relevant ist.

Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen mit Führerscheinklasse B gezogen werden. Für schwerere oder gebremste Anhänger gelten je nach Gesamtkombination die Klassen BE oder höher. Diese Angaben sind nicht Bestandteil unseres Zulassungsverfahrens, jedoch sollten Sie die Führerscheinklasse vor der Anmeldung prüfen.

Für Anhänger besteht keine Pflicht zur Hauptuntersuchung vor der Erstzulassung, sofern das Fahrzeug neu ist. Bei Gebrauchtanhängern ist ein gültiger HU-Nachweis vorzulegen.

Wohnmobil

Wohnmobile unterliegen bei der Zulassung besonderen Regelungen, die sich vor allem aus dem zulässigen Gesamtgewicht ergeben. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie PKW behandelt und können mit Führerscheinklasse B gefahren werden. Wohnmobile über 3,5 Tonnen fallen in die Klasse C1 oder C und erfordern entsprechende Nachweise.

Seit Juni 2025 ist bei der Erstzulassung von Wohnmobilen mit Flüssiggasanlage die Gasprüfung nach G 607 vorzulegen. Dieses Prüfprotokoll muss von einer anerkannten Prüfstelle ausgestellt worden sein und darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als zwölf Monate sein. Wir prüfen dieses Dokument im Rahmen des Online-Verfahrens als Upload.

Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen MD möglich, was für Fahrzeuge sinnvoll ist, die ausschließlich in den Frühjahrs- und Sommermonaten genutzt werden.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (bei abweichendem Wohnsitz)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Neuzulassung nicht erforderlich
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) bei Gebrauchtfahrzeugen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Bei Wunschkennzeichen: Reservierungsnachweis

Gewerbetreibende

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (nicht älter als zwölf Monate)
  • Vertretungsnachweis (z. B. Gesellschafterbeschluss, Handlungsvollmacht)
  • Personalausweis oder Reisepass der handelnden Person
  • Alle fahrzeugbezogenen Unterlagen wie bei Privatpersonen
  • Bei Flottenfahrzeugen: ggf. Nachweis über Rahmenversicherungsvertrag

Bei Bevollmächtigung

Wenn die Anmeldung nicht durch den Halter selbst erfolgt, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese muss den vollständigen Namen und die Anschrift des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten enthalten und handschriftlich unterzeichnet sein. Zusätzlich ist eine Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers beizufügen. Die bevollmächtigte Person legt ihrerseits ihren eigenen Ausweis vor.


Kennzeichenarten in Magdeburg

Alle im Zulassungsbezirk vergebenen Kennzeichen tragen das Kürzel MD. Folgende Kennzeichenarten stehen zur Verfügung:

  • Standardkennzeichen: Wird automatisch vergeben, wenn kein Wunschkennzeichen beantragt wird. Die Kombination aus Buchstaben und Zahlen wird systemseitig zugeteilt.
  • Wunschkennzeichen MD: Freie Kombination aus bis zu zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern. Die Reservierung ist vor Antragstellung möglich und für einen begrenzten Zeitraum gültig.
  • Saisonkennzeichen: Erkennbar am aufgedruckten Gültigkeitszeitraum (Monat/Monat). Beliebt bei Motorrädern und Wohnmobilen. Ebenfalls mit MD-Kürzel.
  • E-Kennzeichen: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Enthält den Buchstaben „E" am Ende der Kennzeichenkombination. Berechtigt in einigen Kommunen zu Sonderrechten wie dem Parken in Umweltzonen.
  • H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt sind (mindestens 30 Jahre alt, weitgehend im Originalzustand). Das „H" steht am Ende der Kennzeichenkombination. Für das H-Kennzeichen fällt ein Aufpreis von 29,00 € an.

Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente digital bereit. Scans oder hochauflösende Fotos der Unterlagen sind ausreichend, sofern alle Angaben klar lesbar sind.

Schritt 2 – eVB-Nummer besorgen Bevor Sie den Antrag stellen, benötigen Sie eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung. Diese erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer und besteht aus einer alphanumerischen Zeichenkombination.

Schritt 3 – Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugdaten, Halterdaten und – sofern gewünscht – das Wunschkennzeichen an.

Schritt 4 – Dokumente hochladen Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen im vorgesehenen Upload-Bereich hoch. Das System prüft Vollständigkeit und Lesbarkeit.

Schritt 5 – Antrag absenden und Gebühr entrichten Nach Absenden des Antrags erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Die Gebühr wird online beglichen. Erst nach Zahlungseingang beginnt die Bearbeitung.

Schritt 6 – Bearbeitung durch uns Wir prüfen Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Bei Rückfragen melden wir uns über die angegebene Kontaktmöglichkeit. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ein bis drei Werktage.

Schritt 7 – Zulassungsdokumente und Kennzeichen Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie den Zulassungsbescheid. Die Kennzeichenschilder können Sie anschließend bei einem zugelassenen Schilderpräger herstellen lassen.

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Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

Das Bundesland Sachsen-Anhalt weist im Bereich der Kfz-Zulassung einige Besonderheiten auf, die für Fahrzeughalter im Zulassungsbezirk MD relevant sind.

Umweltzone Magdeburg: Im Stadtgebiet gilt eine Umweltzone, in der nur Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) fahren dürfen. Fahrzeuge ohne gültige Feinstaubplakette dürfen die gekennzeichneten Bereiche nicht befahren. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs empfehlen wir, die Schadstoffklasse des Fahrzeugs zu prüfen. Die Umweltzone betrifft insbesondere den innerstädtischen Bereich und ist durch entsprechende Verkehrszeichen ausgewiesen. Auch in Halle (Saale) – dem zweiten großen Zulassungsbezirk des Bundeslandes (Kürzel HAL) – gilt eine Umweltzone mit identischen Anforderungen.

Großflächige Landkreisstruktur: Sachsen-Anhalt ist durch vergleichsweise große Landkreise geprägt. Der Zulassungsbezirk Magdeburg umfasst als kreisfreie Stadt ein klar abgegrenztes Gebiet. Fahrzeughalter, die ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben, sind ausschließlich hier zuständig – unabhängig davon, wo das Fahrzeug regelmäßig genutzt wird.

Kennzeichenmitnahme: In Sachsen-Anhalt gilt wie bundesweit die Regelung zur Kennzeichenmitnahme. Wer innerhalb des Bundeslandes umzieht, kann sein bisheriges Kennzeichen behalten – auch wenn sich der Zulassungsbezirk ändert. Ein Umzug von Magdeburg in einen anderen Landkreis erfordert somit keine zwangsläufige Umnummerierung.

Zulassungsstruktur im Bundesland: Neben Magdeburg (MD) und Halle (HAL) als kreisfreien Städten gibt es in Sachsen-Anhalt mehrere Landkreise mit eigenen Kennzeichen, darunter Salzlandkreis (SLK), Börde (BK), Jerichower Land (JL) und weitere. Fahrzeuge mit diesen Kennzeichen werden nicht über unseren Bezirk abgewickelt – maßgeblich ist stets der Wohnsitz des Halters.

Kraftfahrzeugsteuer: Die Kraftfahrzeugsteuer wird in Deutschland durch das Bundeszentralamt für Steuern festgesetzt und ist nicht länderspezifisch. Sie wird im Rahmen der Zulassung automatisch per SEPA-Lastschrift eingezogen. Grundlage sind Hubraum, CO₂-Ausstoß und Schadstoffklasse des Fahrzeugs.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Magdeburg

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Magdeburg?

Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen. Voraussetzung ist, dass alle Dokumente vollständig, lesbar und korrekt hochgeladen wurden. Bei fehlenden Nachweisen verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend. Anträge, die bis 12:00 Uhr eingehen, werden bevorzugt noch am selben Tag geprüft.

Was brauche ich, um ein Auto in Magdeburg anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung Unterlagen, die Sie bereithalten müssen, sind: Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), eine gültige eVB-Nummer Ihres Versicherers, bei Gebrauchtfahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil I und ein gültiger HU-Nachweis sowie ein SEPA-Lastschriftmandat. Gewerbliche Halter benötigen zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Magdeburg?

Ein Wunschkennzeichen MD ermöglicht es Ihnen, die Buchstaben-Zahlen-Kombination Ihres Kennzeichens selbst zu bestimmen – innerhalb der gesetzlichen Vorgaben (maximal zwei Buchstaben, maximal vier Ziffern nach dem Ortskürzel MD). Sie können das Wunschkennzeichen direkt im Antragsformular angeben oder vorab reservieren. Wir prüfen die Verfügbarkeit und bestätigen die Reservierung. Wunschkennzeichen sind auch als Saisonkennzeichen oder mit H-Zusatz kombinierbar.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Magdeburg?

Alle im Zulassungsbezirk zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel MD. Dieses Kürzel steht für die Landeshauptstadt Magdeburg und ist bundesweit eindeutig zugeordnet. Wenn Sie kein Wunschkennzeichen beantragen, wird die Kombination automatisch von uns vergeben.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Magdeburg online an?

Die KFZ-Anmeldung online in Magdeburg erfolgt vollständig über dieses Portal. Sie füllen das Antragsformular aus, laden Ihre Unterlagen hoch und entrichten die Gebühr digital. Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen die Zulassungsdokumente aus. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Den Antrag starten Sie über den Button auf dieser Seite.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Magdeburg?

Die Gebühren für die KFZ-Anmeldung Magdeburg Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
H-Kennzeichen (Aufpreis) 29,00 €

Die Gebühr ist nach Absenden des Antrags fällig und wird online beglichen. In der Gebühr enthalten sind die Bearbeitungskosten sowie die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung. Kennzeichenschilder sind nicht im Preis enthalten und werden separat beim Schilderpräger gefertigt.

Wann hat die Zulassungsstelle in Magdeburg geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Magdeburg ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir Ihren Antrag vollständig online bearbeiten, sind Sie an diese Öffnungszeiten nicht gebunden. Der Online-Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Kann ich ein Fahrzeug anmelden, das auf eine andere Person zugelassen war?

Ja. Wenn Sie ein Fahrzeug erwerben, das noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist, handelt es sich um eine Umschreibung. Hierfür benötigen Sie neben Ihren eigenen Unterlagen auch die vollständig ausgefüllte Zulassungsbescheinigung Teil I mit eingetragenem Datum der Abmeldung oder Halterwechsel sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II. Wir bearbeiten auch diese Vorgänge vollständig über das Online-Portal.

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Zuständige Zulassungsstelle für Magdeburg

Kfz-Zulassung Magdeburg

Tessenowstr. 15

39114 Magdeburg

Tel: 0391-540-4404

E-Mail: strassenverkehrsabteilung@magdeburg.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr