KFZ-Anmeldung in Kleve
Für die KFZ-Anmeldung in Kleve benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen Personalausweis oder Reisepass. Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, bearbeiten wir Ihren Antrag zügig und stellen die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie Ihr KLE-Kennzeichen aus. Die Kfz-Zulassung Kleve ist die zuständige Behörde für alle Fahrzeughalter im Landkreis Kleve – und hier, auf diesem Portal, wickeln wir die Anmeldung vollständig digital für Sie ab.
So funktioniert die KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt
Der Ablauf ist klar strukturiert und vollständig digital durchführbar:
- Antrag stellen: Füllen Sie das Online-Formular auf dieser Seite aus. Geben Sie alle Fahrzeugdaten, Ihre persönlichen Angaben und – sofern gewünscht – Ihre Wunschkennzeichen-Präferenz mit dem Kürzel KLE an.
- Unterlagen hochladen: Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Eine vollständige Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
- eVB-Nummer eingeben: Tragen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung ein. Ohne gültige eVB-Nummer kann keine Zulassung erfolgen.
- Gebühren bezahlen: Die anfallenden Gebühren werden im Rahmen des Online-Verfahrens sicher und direkt entrichtet. Für einen PKW beträgt die Gebühr 229,00 €.
- Bearbeitung durch uns: Wir prüfen Ihre Angaben und Dokumente. Bei Vollständigkeit stellen wir die Zulassungsbescheinigung und das Kennzeichen aus.
- Zustellung: Die Zulassungsdokumente und, soweit technisch möglich, die Kennzeichenplaketten werden auf dem vereinbarten Weg an Sie übermittelt.
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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
Privatpersonen
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse im Landkreis Kleve)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) – bei Neuzulassung: COC-Papier oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (Bankverbindung)
- Bei Fahrzeugen mit Hauptuntersuchung: aktueller HU-Nachweis (Prüfbericht nach §29 StVZO)
- Bei Wiederzulassung: Entbauungsnachweis oder Abmeldebescheinigung
Gewerbetreibende
Gewerbliche Halter reichen zusätzlich ein:
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Prokura, Geschäftsführerbestellung)
- Steuerliche Identifikationsnummer des Unternehmens
- Fahrzeugbezogene Unterlagen wie bei Privatpersonen
Bei Bevollmächtigung
Wird die Anmeldung nicht durch den künftigen Fahrzeughalter selbst vorgenommen, sind zusätzlich erforderlich:
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (im Original)
- Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
- Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Alle fahrzeugbezogenen Unterlagen wie oben aufgeführt
Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung
PKW und Auto
Die Standardzulassung eines PKW ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Ob Neuwagen direkt vom Händler, Gebrauchtwagen aus Privatbesitz oder ein importiertes Fahrzeug aus dem EU-Ausland – in allen Fällen ist die vollständige Dokumentation Voraussetzung. Bei einem Neuwagen wird in der Regel die COC-Bescheinigung des Herstellers anstelle der Zulassungsbescheinigung Teil II eingereicht. Für importierte Fahrzeuge ist zusätzlich der Zollnachweis sowie eine Einzelgenehmigung nach §21 StVZO oder eine EG-Typgenehmigung erforderlich.
Ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel KLE kann bei der Anmeldung direkt beantragt werden – sofern die gewünschte Kombination verfügbar ist. Die Gebühr für die Zulassung eines PKW beträgt 229,00 €.
Motorrad
Beim Motorrad anmelden in Kleve sind einige Besonderheiten zu beachten: Die eVB-Nummer muss speziell für ein Kraftrad ausgestellt sein, da Versicherungstarife fahrzeugklassenabhängig sind. Hubraum und Motorleistung in kW sind für die Einstufung durch die Versicherung und die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer relevant und müssen aus den Fahrzeugpapieren eindeutig hervorgehen.
Saisonkennzeichen sind für Motorräder besonders beliebt, da viele Halter ihr Fahrzeug nur in den Sommermonaten nutzen. Ein Saisonkennzeichen KLE mit einem definierten Betriebszeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate) reduziert die Versicherungs- und Steuerbelastung anteilig. Die Zulassungsgebühr für ein Motorrad beträgt 219,00 €.
Anhänger
Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – auch wenn sie dauerhaft mit einem bestimmten Zugfahrzeug genutzt werden. Bei der Anmeldung ist zu unterscheiden, ob es sich um einen gebremsten oder ungebremsten Anhänger handelt, da dies die zulässige Gesamtmasse und die Anforderungen an das Zugfahrzeug beeinflusst.
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg (gebremst) erfordern zudem einen Führerschein der Klasse BE. Für schwere Anhänger über 3,5 t Gesamtgewicht gelten gesonderte Führerscheinklassen (CE oder DE). Diese Angaben müssen bei der Anmeldung korrekt dokumentiert sein. Die Gebühr für die Zulassung eines Anhängers beträgt 209,00 €.
Wohnmobil
Wohnmobile unterliegen je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlichen Vorschriften. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen können mit dem Führerschein der Klasse B geführt werden; schwerere Fahrzeuge erfordern die Klasse C1 oder C. Bei der Zulassung ist die korrekte Einstufung in die Fahrzeugklasse M1 oder N1 zu beachten.
Seit Juni 2025 gilt für Wohnmobile mit Gasanlage die verpflichtende Gasprüfung nach G 607. Der entsprechende Prüfbericht muss bei der Anmeldung vorliegen, sofern das Fahrzeug über eine Flüssiggasanlage verfügt. Saisonkennzeichen KLE sind auch für Wohnmobile möglich und bei saisonal genutzten Fahrzeugen sinnvoll. Die Zulassungsgebühr für ein Wohnmobil beträgt 259,00 €.
Kennzeichenarten in Kleve
Im Landkreis Kleve werden Kennzeichen mit dem Kürzel KLE ausgegeben. Folgende Kennzeichenarten stehen zur Wahl:
- Standardkennzeichen KLE: Das reguläre Kennzeichen für dauerhafte Zulassungen. Buchstaben- und Zahlenkombination wird bei Neuzulassung automatisch vergeben, sofern kein Wunschkennzeichen beantragt wird.
- Wunschkennzeichen KLE: Halter können eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination wählen (z. B. KLE-AB 123), sofern diese nicht bereits vergeben ist. Der Antrag erfolgt direkt im Zuge der Anmeldung hier auf diesem Portal.
- Saisonkennzeichen KLE: Für Fahrzeuge mit saisonalem Betrieb. Der Betriebszeitraum wird auf dem Kennzeichen vermerkt. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
- Elektrokennzeichen (E-Kennzeichen): Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder bestimmten Plug-in-Hybriden erhalten auf Wunsch ein Kennzeichen mit dem Zusatz „E". Dies berechtigt in vielen Kommunen zur Nutzung von Sonderregelungen (z. B. bevorzugte Parkplätze, Zufahrt zu Umweltzonen).
- Historisches Kennzeichen (H-Kennzeichen): Für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und sich in einem weitgehend originalen, gepflegten Zustand befinden. Das H-Kennzeichen wird mit einem Aufpreis von 29,00 € auf die reguläre Zulassungsgebühr berechnet und bietet steuerliche Vorteile.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur aller deutschen Bundesländer. Die Vielzahl der Zulassungsbehörden spiegelt die hohe Bevölkerungs- und Fahrzeugdichte im bevölkerungsreichsten Bundesland wider. Der Landkreis Kleve bildet dabei einen eigenständigen Zulassungsbezirk im Westen des Landes, direkt an der niederländischen Grenze gelegen.
Umweltzonen und Fahrverbote: In Nordrhein-Westfalen bestehen Umweltzonen in nahezu allen Großstädten, darunter das gesamte Ruhrgebiet, Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Münster. Für die Einfahrt in diese Zonen ist eine gültige Umweltplakette erforderlich. In Köln und Bonn bestehen darüber hinaus Diesel-Fahrverbote für bestimmte Straßenabschnitte, die Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter betreffen. Wer sein Fahrzeug hier zulässt und regelmäßig in diese Städte fährt, sollte die Abgaseinstufung seines Fahrzeugs bei der Anmeldung prüfen lassen.
Grenzregion Kleve: Aufgrund der Lage im Dreiländereck (Deutschland, Niederlande) werden im Landkreis verhältnismäßig häufig Fahrzeuge aus den Niederlanden importiert und neu zugelassen. Bei der Umschreibung eines niederländischen Fahrzeugs (mit niederländischem „kenteken") sind neben der deutschen Einzelgenehmigung auch der Zollnachweis und gegebenenfalls eine Schadstoffmessung nach deutschen Normen erforderlich. Wir bearbeiten auch diese Vorgänge vollständig über dieses Portal.
Kraftfahrzeugsteuer: Die Kraftfahrzeugsteuer wird in Deutschland bundeseinheitlich durch die Finanzverwaltung erhoben. In NRW erfolgt dies über die zuständigen Hauptzollämter. Bei der Anmeldung wird das SEPA-Lastschriftmandat direkt an die Bundeszollverwaltung weitergeleitet – ein separater Schritt ist nicht erforderlich.
Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Kleve
Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Kleve?
Bei vollständig eingereichten Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit Ihrer Dokumente und dem aktuellen Antragsaufkommen ab. Fehlende Unterlagen verzögern den Vorgang – prüfen Sie daher vor der Einreichung sorgfältig die Dokumentenliste.
Was brauche ich, um ein Auto in Kleve anzumelden?
Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bzw. COC-Papier bei Neuwagen), eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie Ihre Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kraftfahrzeugsteuer. Bei einem importierten Fahrzeug sind zusätzliche Nachweise erforderlich.
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Kleve?
Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination für Ihr Fahrzeug zu wählen – immer mit dem Kürzel KLE als Ortskennung. Die gewünschte Kombination muss verfügbar sein und darf nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen (z. B. keine verfassungsfeindlichen Zeichen). Den Antrag auf ein Wunschkennzeichen KLE stellen Sie direkt im Rahmen Ihres Zulassungsantrags auf dieser Seite.
Welches Kennzeichen bekomme ich in Kleve?
Alle im Landkreis Kleve zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel KLE. Dieses Kürzel steht für den Zulassungsbezirk Kleve und wird auf beiden Kennzeichenschildern geführt. Bei einem Standardkennzeichen wird die Buchstaben-Zahlen-Kombination automatisch vergeben; bei einem Wunschkennzeichen wählen Sie diese selbst.
Wie melde ich mein Fahrzeug in Kleve online an?
Die KFZ-Anmeldung in Kleve erfolgt vollständig über dieses Portal. Füllen Sie das Antragsformular aus, laden Sie Ihre Unterlagen hoch, geben Sie Ihre eVB-Nummer ein und bezahlen Sie die Gebühren direkt online. Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen die Zulassungsdokumente aus. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Was kostet die KFZ-Anmeldung in Kleve?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:
- PKW/Auto: 229,00 €
- Motorrad: 219,00 €
- Anhänger: 209,00 €
- Wohnmobil: 259,00 €
- H-Kennzeichen (Aufpreis): 29,00 €
Diese Gebühren decken die Zulassungsbearbeitung ab. Kosten für Kennzeichenschilder, Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsprämien sind darin nicht enthalten.
Wann hat die Zulassungsstelle in Kleve geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Kleve ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Da wir die KFZ-Anmeldung vollständig online abwickeln, sind Sie an diese Zeiten nicht gebunden. Ihr Antrag kann jederzeit eingereicht werden.