KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Kleve

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

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KFZ-Ummeldung in Kleve

Für die KFZ-Ummeldung in Kleve benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Ob Sie ein Fahrzeug nach einem Halterwechsel auf sich zulassen, nach Kleve gezogen sind oder Ihre Adresse geändert haben – wir bearbeiten Ihren Vorgang vollständig über dieses Portal. Die Kfz-Zulassung Kleve ist für alle Fahrzeuge mit dem Kennzeichenkürzel KLE zuständig. Eine persönliche Vorsprache ist für die meisten Vorgänge nicht erforderlich, wenn Sie Ihren Antrag hier vollständig einreichen.

Die Ummeldung ist gesetzlich verpflichtend und muss innerhalb einer Woche nach dem auslösenden Ereignis erfolgen. Wir empfehlen, den Vorgang frühzeitig anzustoßen, um Verzögerungen und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Kleve erforderlich?

Eine Ummeldung wird immer dann notwendig, wenn sich die im Fahrzeugschein eingetragenen Halterdaten ändern. Das betrifft vier wesentliche Situationen:

Halterwechsel

Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wechselt die Haltereigenschaft. Der neue Halter muss das Fahrzeug auf seinen Namen ummelden – unabhängig davon, ob das Fahrzeug bereits ein KLE-Kennzeichen trägt oder ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk mitgebracht wird. Beim Halterwechsel in Kleve ist es möglich, ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel KLE zu beantragen. Der bisherige Halter ist verpflichtet, die vollständigen Fahrzeugpapiere zu übergeben. Fehlen Dokumente, kann die Ummeldung nicht abgeschlossen werden.

Umzug nach Kleve

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Kleve verlegt, muss sein Fahrzeug bei der Kfz-Zulassung Kleve ummelden. Das bisherige Kennzeichen eines anderen Zulassungsbezirks darf seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 bundesweit behalten werden – eine Pflicht zur Annahme eines KLE-Kennzeichens besteht nicht. Wer jedoch ein neues Kennzeichen wünscht oder ein Wunschkennzeichen Kleve beantragen möchte, kann dies im Rahmen der Ummeldung tun.

Umzug innerhalb von Kleve

Auch ein Umzug innerhalb des Stadtgebiets oder des Landkreises Kleve löst eine Ummeldepflicht aus, sobald sich die im Fahrzeugschein eingetragene Adresse ändert. In diesem Fall bleibt das vorhandene KLE-Kennzeichen erhalten; es sind lediglich die Fahrzeugpapiere mit der neuen Adresse zu aktualisieren. Wir übernehmen die Aktualisierung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Rahmen des Verfahrens.

Namens- oder Adressänderung

Änderungen des Familiennamens – etwa durch Heirat oder Scheidung – sowie reine Adressänderungen ohne Umzug müssen ebenfalls der Kfz-Zulassung Kleve mitgeteilt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist entsprechend zu aktualisieren. Auch in diesen Fällen gilt die gesetzliche Frist von einer Woche.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Halter verpflichtet, eine Änderung der halterbezogenen Daten innerhalb von einer Woche der zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen. Diese Frist gilt bundesweit und ist nicht verhandelbar.

Wer die KFZ-Ummeldung Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 50 Euro bei einfachen Verstößen; in Verbindung mit weiteren Verstößen – etwa fehlender Versicherung oder ungültigem Hauptuntersuchungstermin – können die Sanktionen erheblich höher ausfallen. Darüber hinaus können versicherungsrechtliche Konsequenzen entstehen, wenn das Fahrzeug nicht auf den tatsächlichen Halter zugelassen ist.

Wir bearbeiten vollständige Anträge in der Regel zügig. Je früher Sie den Vorgang anstoßen, desto sicherer halten Sie die Frist ein.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Kleve

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland die sogenannte Kennzeichenliberalisierung. Fahrzeughalter dürfen ihr bisheriges Kennzeichen auch dann behalten, wenn sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen. Wer also mit einem Kennzeichen aus Duisburg, Düsseldorf oder einem anderen Bezirk nach Kleve zieht, muss dieses nicht zwingend gegen ein KLE-Kennzeichen eintauschen. Das Kennzeichen bleibt gültig, solange das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist.

Wer hingegen ein Wunschkennzeichen Kleve beantragen möchte – also eine individuelle Buchstaben- und Zahlenkombination mit dem Kürzel KLE –, kann dies direkt im Rahmen der Ummeldung tun. Wir prüfen die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination und reservieren das Kennzeichen für den Vorgang.

Beim Halterwechsel ist zu beachten: Das bisherige Kennzeichen verbleibt grundsätzlich beim Vorhalter. Der neue Halter erhält ein neues Kennzeichen – wahlweise ein Standard-KLE-Kennzeichen oder ein Wunschkennzeichen. Möchte der neue Halter ein Kennzeichen aus einem anderen Bezirk behalten, muss dieses auf ihn übertragen werden; hierfür sind gesonderte Voraussetzungen zu erfüllen.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Auto ummelden in Kleve ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Der Standardfall umfasst die Vorlage der Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU), eine aktuelle eVB-Nummer sowie einen gültigen Lichtbildausweis. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung Kleve beträgt bei PKW 179,00 Euro. Darin enthalten sind die Bearbeitung des Antrags sowie bei Bedarf die Ausgabe neuer Kennzeichenschilder.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Kleve ist zusätzlich zu prüfen, ob das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen ist. Saisonkennzeichen sind auf einen bestimmten Betriebszeitraum innerhalb des Jahres beschränkt. Bei einer Ummeldung kann der Saisonzeitraum angepasst oder auf ein reguläres Kennzeichen gewechselt werden. Wir empfehlen, den gewünschten Betriebszeitraum bereits bei Antragstellung anzugeben, um spätere Nachbearbeitungen zu vermeiden. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 Euro.

Anhänger

Anhänger besitzen eine eigene Zulassungsbescheinigung und sind unabhängig vom Zugfahrzeug zuzulassen. Das bedeutet: Wird das Zugfahrzeug umgemeldet, muss der Anhänger separat umgemeldet werden – und umgekehrt. Beim Anhänger ummelden in Kleve sind die Zulassungsbescheinigungen des Anhängers vorzulegen, nicht die des Zugfahrzeugs. Die Gebühr beträgt 159,00 Euro.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Kleve sind zwei zusätzliche Aspekte zu beachten. Erstens ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs relevant, da sie Einfluss auf die Zulassungsvoraussetzungen und ggf. auf die Führerscheinklasse hat. Zweitens sollte geprüft werden, ob eine gültige Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 vorliegt. Diese Prüfung ist für Wohnmobile mit Gasanlage vorgeschrieben und muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Liegt die Prüfung nicht oder nicht mehr aktuell vor, kann dies zu Problemen bei der Hauptuntersuchung und damit mittelbar bei der Zulassung führen. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 Euro.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Für die Ummeldung nach einem Umzug – ob nach Kleve oder innerhalb des Landkreises – benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
  • Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung (HU-Plakette oder Prüfbericht)
  • Bei Wohnmobilen: Gasprüfung G 607

Bei Halterwechsel

Beim Halterwechsel in Kleve sind zusätzliche Dokumente erforderlich, da sowohl der bisherige als auch der neue Halter im Verfahren berücksichtigt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig ausgefüllt, mit Eintrag des Vorhalters)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (sofern noch nicht vorhanden)
  • Bei Fahrzeugen mit Hauptuntersuchung: gültiger HU-Nachweis
  • Bei Wohnmobilen: aktuelle Gasprüfung G 607
  • Ggf. Vollmacht, wenn der neue Halter nicht persönlich handelt

Wir prüfen die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlende Dokumente führen zu Verzögerungen im Verfahren.


Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur aller deutschen Bundesländer. Die hohe Bevölkerungsdichte und die Vielzahl eigenständiger Städte und Kreise führen dazu, dass Fahrzeughalter bei Umzügen innerhalb des Landes häufig den Zulassungsbezirk wechseln – selbst bei kurzen Distanzen. Die Kfz-Zulassung Kleve ist dabei für den Landkreis Kleve zuständig, der im äußersten Westen Nordrhein-Westfalens an der niederländischen Grenze liegt.

Ein weiterer landesspezifischer Aspekt betrifft Umweltzonen: In nahezu allen Großstädten des Ruhrgebiets sowie in Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Münster bestehen Umweltzonen, für die eine grüne Umweltplakette erforderlich ist. Kleve selbst verfügt über keine Umweltzone, jedoch sollten Fahrzeughalter, die regelmäßig in die genannten Städte fahren, sicherstellen, dass ihr Fahrzeug die entsprechenden Emissionsvoraussetzungen erfüllt.

Darüber hinaus gelten in Köln und Bonn streckenbezogene Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 6. Wer mit einem älteren Dieselfahrzeug regelmäßig in diese Städte fährt, sollte dies bei der Fahrzeugwahl und der Zulassung berücksichtigen. Diese Regelungen betreffen zwar nicht die Ummeldung selbst, sind jedoch für Halter in der Region NRW relevant, da Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden.

Für Fahrzeughalter im Grenzbereich zu den Niederlanden – wie es in Kleve typisch ist – gilt außerdem: Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung müssen bei dauerhafter Verlagerung des Hauptwohnsitzes nach Deutschland innerhalb der gesetzlichen Fristen umgemeldet werden. Hierfür sind gesonderte Unterlagen erforderlich, etwa ein ausländischer Fahrzeugbrief sowie ggf. eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Kleve

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner KFZ-Ummeldung in Kleve?

Wir bearbeiten vollständig eingereichte Anträge so zügig wie möglich. Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang der eingereichten Unterlagen und der aktuellen Auslastung ab. Unvollständige Unterlagen verlängern den Vorgang. Wir empfehlen, alle Dokumente sorgfältig zu prüfen, bevor Sie den Antrag einreichen.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen bei der Ummeldung in Kleve behalten?

Ja. Seit 2015 ist es möglich, ein Kennzeichen eines anderen Zulassungsbezirks auch nach einem Umzug nach Kleve zu behalten. Wenn Sie hingegen ein KLE-Kennzeichen oder ein Wunschkennzeichen Kleve wünschen, können Sie dies im Rahmen der Ummeldung beantragen.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Kleve?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW kosten 179,00 Euro, Motorräder 169,00 Euro, Anhänger 159,00 Euro und Wohnmobile 209,00 Euro. Diese Gebühren gelten unabhängig davon, ob es sich um einen Halterwechsel oder einen Umzug handelt.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung nicht innerhalb einer Woche vornehme?

Das Versäumen der gesetzlichen Frist nach § 27 FZV ist eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 50 Euro. In Verbindung mit anderen Verstößen können höhere Sanktionen anfallen. Zudem können versicherungsrechtliche Probleme entstehen, wenn Halterdaten und Versicherungsangaben nicht übereinstimmen.

Muss ich beim Halterwechsel persönlich erscheinen?

Nein. Wir bearbeiten den Vorgang vollständig über dieses Portal. Wenn Sie als neuer Halter nicht selbst handeln können, ist eine Vollmacht beizufügen. Der Bevollmächtigte muss sich mit einem gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.

Welche Öffnungszeiten gelten für die Kfz-Zulassung Kleve?

Die Kfz-Zulassung Kleve ist montags bis dienstags von 07:30 bis 15:00 Uhr, mittwochs von 07:30 bis 12:00 Uhr, donnerstags von 07:30 bis 18:00 Uhr und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr erreichbar. Für die Online-Bearbeitung über unser Portal sind Sie an keine Öffnungszeiten gebunden.

Kann ich ein Motorrad mit Saisonkennzeichen in Kleve ummelden?

Ja. Bei der Ummeldung eines Motorrads mit Saisonkennzeichen prüfen wir gemeinsam mit Ihnen den eingetragenen Betriebszeitraum. Sie können den Zeitraum im Rahmen der Ummeldung anpassen oder auf ein ganzjähriges Kennzeichen wechseln. Bitte geben Sie Ihre Präferenz bereits bei der Antragstellung an.

Benötige ich für die Ummeldung meines Wohnmobils eine aktuelle Gasprüfung?

Für Wohnmobile mit Gasanlage ist eine gültige Gasprüfung nach DVGW G 607 empfohlen und für die Hauptuntersuchung relevant. Liegt diese nicht aktuell vor, kann es zu Problemen bei der HU kommen, die wiederum Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Zulassung ist. Wir empfehlen, die Gasprüfung vor der Ummeldung zu erneuern, sofern sie abgelaufen ist.


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Zuständige Zulassungsstelle für Kleve

Kfz-Zulassung Kleve

Fleischhauerstr. 10

47533 Kleve

Tel: 02821-85-521

E-Mail: strassenverkehr@kreis-kleve.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr