KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Frankfurt (Oder)

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

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KFZ-Ummeldung in Frankfurt (Oder)

Frankfurt (Oder) vergibt das Kennzeichenkürzel FF – und die KFZ-Ummeldung wird bei uns vollständig online erledigt. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Umzug an die Oder neu anmelden, einen Halterwechsel vollziehen oder eine Adressänderung eintragen lassen müssen: Die Kfz-Zulassung Frankfurt (Oder) ist die zuständige Stelle für alle Ummeldungsvorgänge im Zulassungsbezirk. Wir bearbeiten Ihren Antrag strukturiert, rechtssicher und ohne unnötige Wartezeiten.

Eine KFZ-Ummeldung betrifft jeden Fahrzeughalter früher oder später – sei es durch einen Wohnortwechsel, den Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs oder eine Namensänderung nach einer Heirat. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, welche Unterlagen Sie bereithalten müssen und welche Fristen gelten, finden Sie auf dieser Seite alle relevanten Informationen übersichtlich zusammengefasst.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Frankfurt (Oder) erforderlich?

Eine Ummeldung ist immer dann notwendig, wenn sich die im Fahrzeugschein eingetragenen Halterdaten nicht mehr mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen. Die häufigsten Anlässe im Überblick:

Halterwechsel

Wenn ein Fahrzeug den Eigentümer wechselt – also beim Kauf oder der Übernahme eines Gebrauchtwagens – spricht man von einem Halterwechsel. Der neue Halter ist verpflichtet, das Fahrzeug auf sich umzumelden. Beim Halterwechsel in Frankfurt (Oder) wird das Fahrzeug auf den neuen Halter eingetragen, die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) wird entsprechend aktualisiert. Sofern das Kennzeichen des Vorhalters nicht übernommen wird, erhält das Fahrzeug ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel FF.

Umzug nach Frankfurt (Oder)

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Frankfurt (Oder) verlegt, muss sein Fahrzeug ebenfalls ummelden – auch dann, wenn das bisherige Kennzeichen aus einer anderen Stadt oder einem anderen Landkreis stammt. Seit der Kennzeichenliberalisierung 2015 ist es möglich, das bisherige Kennzeichen zu behalten. Wer jedoch ein neues FF-Kennzeichen wünscht, kann dieses bei uns beantragen. Das Auto ummelden nach Umzug nach Frankfurt (Oder) ist Pflicht und muss innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen.

Umzug innerhalb von Frankfurt (Oder)

Auch ein Umzug innerhalb des Stadtgebiets löst eine Ummeldepflicht aus. Da sich die Anschrift des Halters ändert, muss die Zulassungsbescheinigung Teil I aktualisiert werden. Der Vorgang ist in der Regel weniger aufwendig als ein überregionaler Umzug, da das Kennzeichen unverändert bleibt und lediglich die Halterdaten angepasst werden.

Namens- oder Adressänderung

Eine Namensänderung – etwa durch Heirat oder Scheidung – sowie eine reine Adressänderung ohne Wohnortwechsel erfordern ebenfalls eine Aktualisierung der Fahrzeugpapiere. In diesen Fällen wird die Zulassungsbescheinigung Teil I neu ausgestellt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bleibt in der Regel unverändert.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Die gesetzliche Grundlage für die Ummeldepflicht findet sich in § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Demnach ist die Ummeldung innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis vorzunehmen – also nach dem Umzug, dem Halterwechsel oder der Namensänderung.

Wer diese Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld, dessen Höhe je nach Verstoß und Dauer der Versäumnis variiert. Darüber hinaus kann eine nicht korrekt eingetragene Haltereigenschaft im Schadensfall zu Problemen mit der Kfz-Versicherung führen. Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Ummeldung nicht aufzuschieben. Die KFZ-Ummeldung Frist von einer Woche ist bindend und gilt bundesweit.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Frankfurt (Oder)

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland die sogenannte Kennzeichenmitnahme-Regelung. Fahrzeughalter können ihr bisheriges Kennzeichen auch dann behalten, wenn sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen. Das bedeutet: Wer beispielsweise aus dem Landkreis Oder-Spree nach Frankfurt (Oder) zieht, muss sein bisheriges Kennzeichen nicht zwingend abgeben. Kennzeichen behalten beim Ummelden in Frankfurt (Oder) ist damit problemlos möglich, sofern das Kennzeichen noch gültig und nicht gesperrt ist.

Wer hingegen ein neues FF-Kennzeichen wünscht – sei es aus praktischen oder persönlichen Gründen – kann dieses bei der Ummeldung beantragen. Beim Halterwechsel besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen Frankfurt (Oder) zu reservieren. Die Kombination aus dem Kürzel FF und einer individuellen Buchstaben-Zahlen-Folge kann vorab festgelegt werden, sofern sie noch verfügbar ist. Wir prüfen die Verfügbarkeit im Rahmen des Antragsverfahrens.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Auto ummelden in Frankfurt (Oder) ist der häufigste Vorgang bei der Kfz-Zulassung Frankfurt (Oder). Der Standardablauf umfasst die Vorlage der erforderlichen Unterlagen, die Überprüfung der Halterdaten sowie die Ausstellung der aktualisierten Zulassungsbescheinigung Teil I. Die KFZ-Ummeldung Frankfurt (Oder) Kosten für einen PKW betragen 179,00 €. In diesem Betrag sind die Bearbeitungsgebühren für den Ummeldungsvorgang enthalten. Kennzeichenschilder werden separat berechnet, sofern neue Schilder benötigt werden.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Frankfurt (Oder) ist ein zusätzlicher Aspekt zu beachten: Viele Motorräder sind mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, das nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr gilt. Bei einer Ummeldung muss geprüft werden, ob der bisherige Saisonzeitraum übernommen werden soll oder ob eine Anpassung gewünscht ist. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn das Motorrad aus einem anderen Zulassungsbezirk stammt und der Saisonzeitraum nicht den persönlichen Nutzungsgewohnheiten entspricht. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 €.

Anhänger

Ein Anhänger besitzt eine eigene Zulassungsbescheinigung und ist unabhängig vom jeweiligen Zugfahrzeug zugelassen. Das bedeutet: Beim Anhänger ummelden in Frankfurt (Oder) gelten dieselben Regeln wie bei anderen Fahrzeugen – der Anhänger muss auf den neuen Halter oder die neue Adresse umgeschrieben werden, unabhängig davon, welches Fahrzeug ihn zieht. Die Ummeldung eines Anhängers kostet 159,00 €. Auch für Anhänger kann ein FF-Kennzeichen oder ein Wunschkennzeichen beantragt werden.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Frankfurt (Oder) sind einige Besonderheiten zu beachten. Wohnmobile werden nach ihrer zulässigen Gesamtmasse in Gewichtsklassen eingestuft, die sich auf die Zulassungsgebühren und die kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung auswirken. Wir prüfen im Rahmen der Ummeldung, ob die eingetragene Gewichtsklasse korrekt ist. Darüber hinaus sollten Wohnmobilhalter sicherstellen, dass eine vorhandene Gasanlage nach G 607 aktuell geprüft ist, da veraltete Prüfnachweise bei der Zulassung zu Rückfragen führen können. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 €.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Für die Ummeldung nach einem Wohnortwechsel – ob aus einer anderen Stadt oder innerhalb von Frankfurt (Oder) – benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Aktuelle Hauptuntersuchung (HU-Bericht oder Plakette muss gültig sein)
  • Nachweis über bestehenden Kfz-Versicherungsschutz (eVB-Nummer)
  • Bisherige Kennzeichenschilder, sofern ein neues Kennzeichen gewünscht wird
  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug und Vollmacht

Bei Halterwechsel

Beim Halterwechsel in Frankfurt (Oder) sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (beide Teile müssen vorliegen)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (bei natürlichen Personen)
  • Nachweis über neuen Kfz-Versicherungsschutz (eVB-Nummer des neuen Halters)
  • Aktuelle HU, sofern das Fahrzeug noch keine gültige Hauptuntersuchung besitzt
  • Bisherige Kennzeichenschilder, wenn ein neues FF-Kennzeichen zugeteilt werden soll
  • Bei minderjährigen Haltern: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Besonderheiten in Brandenburg

Brandenburg ist eines der flächenmäßig größten Bundesländer Deutschlands und zeichnet sich durch eine ausgeprägt ländliche Struktur mit weitläufigen Zulassungsbezirken aus. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt führt eine eigene Zulassungsstelle mit eigenem Kennzeichenkürzel. Frankfurt (Oder) ist als kreisfreie Stadt ein eigenständiger Zulassungsbezirk mit dem Kürzel FF – unabhängig vom umgebenden Landkreis Oder-Spree, der das Kürzel LOS verwendet.

Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Bundesländern: In Brandenburg gibt es keine Umweltzonen. Fahrzeuge müssen daher keine Umweltplakette vorweisen, um im Stadtgebiet fahren zu dürfen. Dies vereinfacht die Zulassung und erfordert keine gesonderte Prüfung der Schadstoffklasse im Rahmen der Ummeldung.

Die Landeshauptstadt Potsdam bildet einen eigenen Zulassungsbezirk mit dem Kürzel P und ist organisatorisch von den umliegenden Landkreisen getrennt. Ähnlich verhält es sich mit Frankfurt (Oder): Trotz geografischer Nähe zu Polen und der direkten Lage an der Grenze gelten für Fahrzeuge mit Wohnsitz in Frankfurt (Oder) ausschließlich die deutschen Zulassungsvorschriften. Eine grenzüberschreitende Zulassung ist nicht möglich; polnische Fahrzeuge, die dauerhaft in Deutschland genutzt werden, müssen separat zugelassen werden.

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Frankfurt (Oder) sind wie folgt:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Donnerstags stehen die längsten Sprechzeiten zur Verfügung – wer flexibel ist, wählt diesen Tag für zeitintensivere Vorgänge wie Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Frankfurt (Oder)

Wie lange dauert die KFZ-Ummeldung bei uns?

Die Bearbeitungszeit für eine KFZ-Ummeldung online hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen und geprüft wurden, wird der Vorgang zügig abgeschlossen. Wir empfehlen, alle Unterlagen vor Antragstellung vollständig bereitzuhalten, um Rückfragen zu vermeiden.

Kann ich mein altes Kennzeichen beim Umzug nach Frankfurt (Oder) behalten?

Ja. Seit 2015 ist die Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich. Wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten möchten, müssen Sie dies im Rahmen der Ummeldung angeben. Das Kennzeichen bleibt gültig, sofern es nicht gesperrt oder abgelaufen ist. Ein neues FF-Kennzeichen ist keine Pflicht, aber jederzeit möglich.

Was kostet die Auto ummelden in Frankfurt (Oder)?

Die Gebühr für die Ummeldung eines PKW beträgt 179,00 €. Für Motorräder fallen 169,00 €, für Anhänger 159,00 € und für Wohnmobile 209,00 € an. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für neue Kennzeichenschilder, sofern ein Kennzeichenwechsel stattfindet.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung nicht innerhalb einer Woche vornehme?

Ein Verstoß gegen die Ummeldepflicht gemäß § 27 FZV ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem können im Schadensfall Probleme mit der Kfz-Versicherung entstehen, wenn die Halterdaten nicht aktuell sind. Wir raten dringend, die Frist einzuhalten.

Muss der Vorhalter bei einem Halterwechsel persönlich anwesend sein?

Nein. Der Vorhalter muss nicht persönlich erscheinen. Es genügt, wenn die vollständigen Fahrzeugpapiere – Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II – vorliegen. Der neue Halter kann den Vorgang eigenständig anstoßen, sofern alle Unterlagen vorhanden sind.

Kann ich für meinen Anhänger ein Wunschkennzeichen mit FF beantragen?

Ja. Auch für Anhänger kann ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel FF beantragt werden. Der Anhänger wird wie jedes andere Fahrzeug als eigenständiges Zulassungsobjekt behandelt. Die Verfügbarkeit der gewünschten Kennzeichenkombination wird im Rahmen des Antragsverfahrens geprüft.

Benötige ich für das Motorrad ummelden in Frankfurt (Oder) besondere Unterlagen?

Die Grundunterlagen entsprechen denen für einen PKW. Zusätzlich sollten Sie den bisherigen Saisonzeitraum kennen und entscheiden, ob dieser beibehalten oder angepasst werden soll. Falls das Motorrad aus einem anderen Zulassungsbezirk stammt, ist der bisherige Zulassungsnachweis mit Saisonangabe mitzubringen.

Ist eine Ummeldung auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung möglich?

Nein. Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, können nicht umgemeldet, sondern müssen neu zugelassen werden. Für Fahrzeuge aus dem benachbarten Polen, die dauerhaft von in Frankfurt (Oder) gemeldeten Personen genutzt werden, ist eine vollständige Erstzulassung in Deutschland erforderlich. Wir beraten Sie in diesem Fall im Rahmen des Zulassungsverfahrens.


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Zuständige Zulassungsstelle für Frankfurt (Oder)

Kfz-Zulassung Frankfurt (Oder)

Göpelstr. 38

15234 Frankfurt (Oder)

Tel: 0335-552-313-0

E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@frankfurt-oder.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr