KFZ-Abmeldung

KFZ-Abmeldung in Kleve

Fahrzeug außer Betrieb setzen – jetzt online beantragen

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KFZ-Abmeldung in Kleve

Für die KFZ-Abmeldung in Kleve benötigen Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die Kennzeichen des Fahrzeugs. Wir bearbeiten Ihren Antrag zur Außerbetriebsetzung vollständig online – ohne Wartezeit vor Ort bei der Kfz-Zulassung Kleve. Ob Sie Ihr Fahrzeug mit dem Kennzeichen-Kürzel KLE verkauft haben, es stilllegen möchten oder dauerhaft abgeben: Wir führen Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren.

Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs im Landkreis Kleve ist ein klar geregelter Verwaltungsvorgang. Mit dem Abschluss des Verfahrens erlischt die Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr, die Kfz-Steuer wird anteilig erstattet und Ihre Versicherung informiert. Alle notwendigen Schritte erledigen Sie bequem über unser Portal.

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Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur Deutschlands. Für Fahrzeughalter im Kreis Kleve bedeutet das: klare Zuständigkeiten, aber auch besondere Anforderungen, die sich aus der landesweiten Umwelt- und Verkehrspolitik ergeben.

Wer sein Fahrzeug abmeldet und zu einem späteren Zeitpunkt wieder zulassen möchte, sollte folgende Punkte beachten:

Umweltzonen und Fahrverbote: In nahezu allen Großstädten des Ruhrgebiets sowie in Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Münster bestehen Umweltzonen mit Feinstaubregelungen. In Köln und Bonn gelten darüber hinaus Diesel-Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugklassen. Wer ein abgemeldetes Fahrzeug nach einer Standzeit wieder in Betrieb nehmen und in diesen Städten nutzen möchte, muss die jeweiligen Schadstoffanforderungen vorab prüfen. Eine Wiederzulassung schützt nicht automatisch vor Fahrverboten.

Digitale Verwaltung in NRW: Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Digitalisierung von Zulassungsvorgängen konsequent ausgebaut. Die Außerbetriebsetzung ist in NRW vollständig online möglich, sofern das Fahrzeug mit einem i-Kennzeichen (Kennzeichen mit aufgedruckter Sicherheitsnummer) ausgestattet ist. Ältere Kennzeichen ohne diese Sicherheitsmerkmale erfordern in bestimmten Fällen einen ergänzenden postalischen Schritt.

Kfz-Steuer in NRW: Die Kfz-Steuer wird in Deutschland bundeseinheitlich vom Hauptzollamt verwaltet. Auch für Halter im Kreis Kleve gilt: Nach der Abmeldung erfolgt die anteilige Steuererstattung automatisch, ohne gesonderten Antrag.


Erforderliche Unterlagen

Für die KFZ-Abmeldung in Kleve sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – das aktuelle Dokument des Fahrzeugs
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – bei dauerhafter Abmeldung zwingend erforderlich; bei vorübergehender Außerbetriebsetzung nicht immer notwendig
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters (bei Online-Abmeldung: digitale Kopie oder elektronische Identifikation)
  • Die Kennzeichen des Fahrzeugs – beide Schilder müssen entwertet werden; bei Online-Verfahren erfolgt dies durch Einreichen der Sicherheitscodes (bei i-Kennzeichen)
  • SEPA-Bankverbindung für die Rückerstattung der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt
  • Vollmacht, sofern die Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen wird

Bei Fahrzeugen, die auf ein Unternehmen zugelassen sind, wird zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug oder eine entsprechende Vertretungsvollmacht benötigt.

Für Sonderfahrzeuge wie Anhänger oder Wohnmobile können ergänzende Dokumente erforderlich sein – diese sind in den jeweiligen Fahrzeugtyp-Abschnitten aufgeführt.

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Abmeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Die Abmeldung eines PKW ist der Standardvorgang bei der Außerbetriebsetzung. Wer sein Auto abmelden möchte – sei es nach einem Verkauf, wegen Totalschadens oder zur Stilllegung – reicht die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die entwerteten Kennzeichen ein. Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie eine Bestätigung der Außerbetriebsetzung. Die KFZ-Abmeldung Kleve Kosten für einen PKW betragen {{price_abmeldung_pkw}}.

Das Auto abmelden in Kleve ist über unser Portal vollständig digital möglich. Nach Abschluss des Vorgangs erlischt die Zulassung mit sofortiger Wirkung. Das Fahrzeug darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden – ausgenommen ist die direkte Fahrt zu einer Werkstatt oder einem Verschrottungsbetrieb, sofern eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Motorrad

Für die Abmeldung eines Motorrads gelten dieselben Grundanforderungen wie beim PKW. Die Gebühr beträgt {{price_abmeldung_motorrad}}. Eine wichtige Alternative zur vollständigen Abmeldung ist das Saisonkennzeichen: Wer sein Motorrad nur in den Sommermonaten nutzt, kann es mit einem Saisonkennzeichen zulassen. Dieses ist auf bestimmte Monate begrenzt – außerhalb des eingetragenen Zeitraums ist das Fahrzeug automatisch nicht zugelassen, ohne dass eine aktive Abmeldung erforderlich ist. Dies spart Verwaltungsaufwand und erhält die Zulassung dauerhaft aufrecht. Wer ein Motorrad endgültig stilllegen oder verkaufen möchte, meldet es vollständig ab.

Anhänger

Anhänger verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung und sind unabhängig vom Zugfahrzeug zugelassen. Die Abmeldung eines Anhängers erfolgt daher separat – auch wenn das Zugfahrzeug gleichzeitig abgemeldet wird. Die Gebühr für die Anhänger-Abmeldung beträgt {{price_abmeldung_anhaenger}}. Für die Außerbetriebsetzung werden die Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers, ggf. die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie das Kennzeichen benötigt. Bitte beachten Sie: Wird nur das Zugfahrzeug abgemeldet, bleibt die Zulassung des Anhängers unberührt – und damit auch die laufende Kfz-Steuer und Versicherungspflicht.

Wohnmobil

Die Abmeldung eines Wohnmobils folgt dem gleichen Verfahren wie beim PKW, weist jedoch einige Besonderheiten auf. Die Gebühr beträgt {{price_abmeldung_wohnmobil}}. Auch für Wohnmobile bietet sich das Saisonkennzeichen als Alternative zur vollständigen Abmeldung an, wenn das Fahrzeug nur saisonal genutzt wird.

Wer ein Wohnmobil nach einer längeren Standzeit wieder zulassen möchte, muss bei Fahrzeugen mit Gasanlage eine gültige Gasprüfung nach G 607 nachweisen. Diese Prüfung ist alle zwei Jahre fällig und muss vor der Wiederzulassung vorliegen. Wir empfehlen, die Gasprüfung bereits während der Abmeldezeit zu planen, um Verzögerungen bei der Wiederzulassung zu vermeiden.


So funktioniert die KFZ-Abmeldung in Kleve – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen: Legen Sie Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Personalausweis und die Kennzeichen bereit. Bei Online-Abmeldung mit i-Kennzeichen halten Sie die aufgedruckten Sicherheitscodes bereit.

Schritt 2 – Antrag stellen: Füllen Sie den Abmeldeantrag über unser Portal vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugdaten, Halterdaten und den Grund der Abmeldung an.

Schritt 3 – Unterlagen einreichen: Laden Sie die erforderlichen Dokumente digital hoch oder übermitteln Sie die Sicherheitscodes der Kennzeichen. Bei postalischer Abmeldung senden Sie die Unterlagen an die Kfz-Zulassung Kleve.

Schritt 4 – Bestätigung erhalten: Nach Bearbeitung erhalten Sie die offizielle Bestätigung der Außerbetriebsetzung. Diese dient als Nachweis gegenüber Versicherung und Hauptzollamt.

Schritt 5 – Steuererstattung: Das zuständige Hauptzollamt erstattet die anteilige Kfz-Steuer automatisch auf das hinterlegte Konto.

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Kleve für persönliche Vorsprachen:

  • Montag: 07:30–15:00 Uhr
  • Dienstag: 07:30–15:00 Uhr
  • Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr
  • Freitag: 07:30–12:00 Uhr

Über unser Portal ist die Antragstellung unabhängig von diesen Zeiten jederzeit möglich.


KFZ-Steuer – Erstattung nach der Abmeldung

Mit der Außerbetriebsetzung endet die Kfz-Steuerpflicht für das abgemeldete Fahrzeug. Die bereits gezahlte Steuer wird für den verbleibenden Zeitraum anteilig erstattet – tagesgenau ab dem Datum der Abmeldung. Eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich: Das Hauptzollamt erhält die Abmeldedaten automatisch und veranlasst die Rückzahlung auf die hinterlegte Bankverbindung.

Voraussetzung für eine reibungslose KFZ-Steuer-Erstattung nach der Abmeldung ist, dass die SEPA-Bankverbindung beim Hauptzollamt aktuell ist. Sollte sich die Bankverbindung geändert haben, empfehlen wir, diese vorab beim zuständigen Hauptzollamt zu aktualisieren.


Kfz-Versicherung nach der Abmeldung

Nach der Abmeldung erlischt die Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Versicherungsgesellschaften werden über die Außerbetriebsetzung automatisch informiert. Für die Dauer der Abmeldung besteht die Möglichkeit, eine Ruheversicherung abzuschließen. Diese sichert das Fahrzeug gegen Schäden durch Brand, Diebstahl oder Naturereignisse ab – ohne dass eine Haftpflicht erforderlich ist.

Ein wesentlicher Vorteil: Die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) bleibt bei den meisten Versicherern für einen bestimmten Zeitraum erhalten, auch wenn das Fahrzeug abgemeldet ist. Die genaue Frist ist vertragsabhängig und sollte direkt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Wer sein Fahrzeug nach einer Pause wieder zulässt, profitiert in der Regel von der zuvor erworbenen SF-Klasse.


Was passiert mit den Kennzeichen?

Bei der Abmeldung werden die Kennzeichen entwertet. Dies geschieht bei der Online-Abmeldung über die Sicherheitscodes des i-Kennzeichens, bei der Abmeldung vor Ort durch physische Entwertung der Schilder.

Wer das bisherige Kennzeichen mit dem Kürzel KLE behalten möchte, hat die Möglichkeit, es zu reservieren. Die Reservierung ist kostenpflichtig und für einen begrenzten Zeitraum möglich. So kann das gewünschte Kennzeichen bei einer späteren Wiederzulassung erneut zugeteilt werden. Die Reservierung kann ebenfalls über unser Portal beantragt werden.


Häufige Fragen zur KFZ-Abmeldung in Kleve

Kann ich mein Fahrzeug vollständig online abmelden?

Ja. Fahrzeuge mit i-Kennzeichen (Kennzeichen mit aufgedruckten Sicherheitscodes) können vollständig online abgemeldet werden. Der gesamte Vorgang – von der Antragstellung bis zur Bestätigung – wird digital abgewickelt. Eine persönliche Vorsprache bei der Kfz-Zulassung Kleve ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Abmeldung in Kleve?

Die Gebühren betragen: PKW {{price_abmeldung_pkw}}, Motorrad {{price_abmeldung_motorrad}}, Anhänger {{price_abmeldung_anhaenger}}, Wohnmobil {{price_abmeldung_wohnmobil}}. Die Gebühr ist bei Antragstellung fällig.

Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender und dauerhafter Außerbetriebsetzung?

Bei der vorübergehenden Außerbetriebsetzung (Stilllegung) bleibt das Fahrzeug im Bestand des Halters. Es kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II verbleibt in der Regel beim Halter. Bei der dauerhaften Abmeldung – etwa nach Verschrottung oder Export – wird das Fahrzeug endgültig aus dem Zulassungsregister gestrichen. Beide Zulassungsbescheinigungen sind einzureichen.

Muss ich das Fahrzeug persönlich abmelden oder kann eine andere Person den Antrag stellen?

Eine Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Erforderlich sind eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie des Personalausweises des Fahrzeughalters. Bei der Online-Abmeldung über unser Portal ist ebenfalls eine Vollmacht einzureichen.

Bekomme ich die Kfz-Steuer automatisch zurück?

Ja. Nach der Außerbetriebsetzung erstattet das Hauptzollamt die anteilige Kfz-Steuer automatisch. Eine separate Beantragung ist nicht notwendig. Die Erstattung erfolgt tagesgenau auf die hinterlegte Bankverbindung.

Was passiert mit meiner Versicherung nach der Abmeldung?

Ihre Versicherung wird automatisch über die Abmeldung informiert. Die Haftpflichtpflicht entfällt. Auf Wunsch können Sie eine Ruheversicherung abschließen. Ihre Schadensfreiheitsklasse bleibt für einen versicherungsabhängigen Zeitraum erhalten.

Kann ich mein KLE-Kennzeichen nach der Abmeldung behalten?

Ja, durch eine kostenpflichtige Kennzeichenreservierung können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung sichern. Die Reservierung ist zeitlich begrenzt und über unser Portal beantragbar.

Was muss ich bei der Abmeldung eines Anhängers beachten?

Ein Anhänger ist unabhängig vom Zugfahrzeug zugelassen und muss separat abgemeldet werden. Auch wenn das Zugfahrzeug gleichzeitig abgemeldet wird, läuft die Zulassung des Anhängers weiter, bis dieser eigenständig außer Betrieb gesetzt wird. Steuern und Versicherung des Anhängers laufen bis zur Abmeldung fort.


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Zuständige Zulassungsstelle für Kleve

Kfz-Zulassung Kleve

Fleischhauerstr. 10

47533 Kleve

Tel: 02821-85-521

E-Mail: strassenverkehr@kreis-kleve.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr