Kurzzeitkennzeichen in Kleve
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Kleve kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Wartezeit und ohne persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Kleve. Über unser Portal wickeln wir den gesamten Vorgang digital ab: von der Prüfung Ihrer Unterlagen über die Versicherungsbestätigung bis zur Ausgabe des Kennzeichens mit dem Kürzel KLE.
Ein Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen genannt – ist ein zeitlich befristetes amtliches Kennzeichen, das ausschließlich für konkret definierte Fahrtanlässe ausgestellt wird. Es erlaubt die vorübergehende Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, ohne dass das Fahrzeug dauerhaft zugelassen sein muss. In der Region Kleve, mit ihrer Nähe zur niederländischen Grenze und den weitläufigen landwirtschaftlichen und gewerblichen Strukturen im Kreis Kleve, ist der Bedarf an kurzfristigen Überführungsfahrten besonders ausgeprägt – sei es beim Kauf eines Gebrauchtwagens, der Überführung von Maschinen oder dem Verbringen eines Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung.
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So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt
Der Ablauf ist klar strukturiert und vollständig digital durchführbar:
Antrag stellen: Rufen Sie das Online-Formular auf und wählen Sie den Fahrzeugtyp sowie den gewünschten Gültigkeitszeitraum (maximal 5 Tage). Geben Sie Ihre persönlichen Daten sowie die Fahrzeugdaten vollständig an.
Unterlagen hochladen: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente in digitaler Form hoch. Eine genaue Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie im nachfolgenden Abschnitt. Unvollständige Einreichungen führen zu Verzögerungen – bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen vor der Einreichung sorgfältig.
eVB-Nummer eingeben: Tragen Sie die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) Ihres Versicherungsunternehmens ein. Diese erhalten Sie direkt von Ihrem Kfz-Versicherer. Ohne gültige eVB ist keine Ausstellung möglich.
Gebühr entrichten: Bezahlen Sie die anfallende Gebühr online. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (siehe Abschnitt „Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp").
Kennzeichen erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung und Zahlung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichenplakette. Das Kennzeichen trägt das Kürzel KLE und ist mit dem aufgedruckten Gültigkeitszeitraum versehen.
Fahrt antreten: Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem eingetragenen Startdatum gültig. Es darf ausschließlich für das angegebene Fahrzeug und innerhalb des genehmigten Zeitraums verwendet werden.
Hinweis zu den Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Kleve: Für Rückfragen oder persönliche Vorsprachen gilt folgendes Zeitfenster:
- Montag bis Dienstag: 07:30 – 15:00 Uhr
- Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 07:30 – 18:00 Uhr
- Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr
Da unser Online-Antrag rund um die Uhr verfügbar ist, sind Sie an diese Öffnungszeiten für die Antragstellung selbst nicht gebunden.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente. Je nach Fahrzeugtyp können zusätzliche Nachweise erforderlich sein:
- Personalausweis oder Reisepass (gültig, des Antragstellers)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I oder – bei Neufahrzeugen ohne Zulassung – die COC-Papiere (Certificate of Conformity) bzw. das Datenblatt des Herstellers
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern vorhanden)
- Gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – fahrzeugspezifisch für den Kurzzeitkennzeichen-Zeitraum
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) – sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist und die Fälligkeit noch nicht überschritten ist
- Nachweis des Eigentums oder der Verfügungsberechtigung – beispielsweise Kaufvertrag oder Vollmacht, wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer ist
Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist zusätzlich die Führerscheinklasse C1 oder C des Fahrers nachzuweisen. Bei Anhängern ist ein separates Kurzzeitkennzeichen für den Anhänger selbst zu beantragen.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall beim Kurzzeitkennzeichen Kleve ist die Überführung eines Pkw – etwa nach einem Gebrauchtwagenkauf, vor einer Neuzulassung oder für eine Probefahrt über öffentliche Straßen. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW beträgt 179,00 €. Das Kennzeichen gilt ausschließlich für das im Antrag genannte Fahrzeug und den eingetragenen Zeitraum von maximal 5 Tagen.
Motorrad
Für Motorräder gelten besondere Anforderungen. Die eVB-Nummer muss zwingend auf den Motorrad-Typ ausgestellt sein – eine Pkw-Versicherungsbestätigung ist nicht übertragbar. Gerade zu Saisonbeginn, wenn Motorräder nach der Winterpause erstmals wieder bewegt werden sollen, besteht häufig Bedarf an einem Kurzzeitkennzeichen Motorrad Kleve, etwa für die Überführung zur Werkstatt oder zur Hauptuntersuchung. Die Gebühr beträgt 129,00 €.
Anhänger
Ein Anhänger benötigt ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen; insbesondere entfällt in bestimmten Konstellationen die gesonderte HU-Pflicht. Für Anhänger über 750 kg gelten die allgemeinen Vorschriften vollumfänglich. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Anhänger Kleve beträgt 139,00 €.
Wohnmobil
Bei Wohnmobilen ist die Gewichtsklasse für die Beantragung maßgeblich. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht können mit einem regulären Führerschein der Klasse B geführt werden. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ist ein Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich – dieser Nachweis ist bei der Antragstellung vorzulegen. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Kleve beträgt 199,00 €.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf einen Zeitraum von maximal 5 Tagen begrenzt. Start- und Enddatum sind auf dem Kennzeichen aufgedruckt und verbindlich. Eine Verlängerung ist nicht möglich; in diesem Fall muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
Wichtige Einschränkungen im Überblick:
- Fahrzeugbindung: Das Kennzeichen gilt ausschließlich für das im Antrag genannte Fahrzeug. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.
- Räumliche Beschränkung: Das Kurzzeitkennzeichen gilt nur im Inland, also auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
- Auslandsfahrten: Wer das Fahrzeug ins Ausland überführen möchte – etwa in die Niederlande, die aufgrund der geografischen Lage von Kleve besonders relevant sind –, benötigt kein Kurzzeitkennzeichen, sondern ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses hat eine abweichende Rechtsgrundlage und eine andere Gültigkeitsdauer.
- Zweckbindung: Das Kennzeichen darf nur für den angegebenen Fahrtanlass genutzt werden. Gewerbliche Nutzung außerhalb des Überführungszwecks ist nicht gestattet.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Ein abgelaufener HU-Nachweis schließt die reguläre Ausstellung aus.
Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder liegt noch keine HU vor (z. B. bei einem Neufahrzeug ohne Erstzulassung), darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden. Diese Einschränkung ist auf dem Kennzeichen vermerkt und bei Kontrollen durch die Polizei prüfbar. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist in diesem Fall nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Wir empfehlen, den HU-Status des Fahrzeugs vor der Antragstellung zu prüfen, um Verzögerungen oder Einschränkungen zu vermeiden.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur aller deutschen Bundesländer. Dies hat praktische Auswirkungen auf die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen, insbesondere bei Überführungsfahrten durch das Bundesland.
In nahezu allen Großstädten des Ruhrgebiets sowie in Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Münster bestehen Umweltzonen, für die eine grüne Umweltplakette erforderlich ist. Fahrzeuge, die keine grüne Plakette erhalten können, dürfen diese Zonen auch mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht befahren – das Kurzzeitkennzeichen selbst hebt die Umweltzonen-Pflicht nicht auf.
Darüber hinaus gelten in Köln und Bonn partielle Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge unterhalb bestimmter Abgasnormen. Wer ein solches Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen durch diese Städte überführen möchte, muss die jeweils aktuell gültigen Streckensperrungen beachten. Wir empfehlen, die Überführungsroute vor Fahrtantritt entsprechend zu planen.
Für Überführungsfahrten aus dem Kreis Kleve in Richtung Ruhrgebiet oder die Rheinschiene sind diese Regelungen besonders relevant, da die Route häufig durch betroffene Städte führt.
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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Kleve
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Kleve gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist für maximal 5 Tage gültig. Der Gültigkeitszeitraum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt und beginnt mit dem bei der Beantragung angegebenen Startdatum. Eine Verlängerung nach Ablauf ist nicht möglich; es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen in die Niederlande fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland. Für Überführungsfahrten ins Ausland – auch in die aufgrund der Lage des Kreises Kleve naheliegenden Niederlande – ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Dieses unterliegt anderen rechtlichen Regelungen und Gültigkeitsbedingungen.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Kleve für ein Motorrad?
Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Motorrad Kleve beträgt 129,00 €. Für PKW fallen 179,00 €, für Anhänger 139,00 € und für Wohnmobile 199,00 € an.
Benötige ich für meinen Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?
Ja. Ein Anhänger benötigt ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Bei Anhängern unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht gelten vereinfachte Anforderungen. Die Gebühr beträgt 139,00 €.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?
Fehlt eine gültige Hauptuntersuchung, darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden. Diese Einschränkung ist auf dem Kennzeichen vermerkt. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist unzulässig. Seit 2015 ist der HU-Nachweis grundsätzlich Pflicht für die reguläre Ausstellung.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das bei der Antragstellung angegebene Fahrzeug. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist rechtlich nicht zulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Welche Versicherung brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?
Sie benötigen eine fahrzeugspezifische Haftpflichtversicherung für den Gültigkeitszeitraum des Kurzzeitkennzeichens. Der Nachweis erfolgt über die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die Sie von Ihrem Versicherer erhalten. Diese Nummer ist zwingend bei der Antragstellung anzugeben – ohne gültige eVB kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden.