KFZ-Ummeldung in Friedrichshafen
Friedrichshafen vergibt das Kennzeichenkürzel FN – und die KFZ-Ummeldung wird hier vollständig online erledigt. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Halterwechsel umschreiben lassen, nach Friedrichshafen gezogen sind oder eine Adressänderung im Fahrzeugschein eintragen müssen: Wir bearbeiten Ihren Vorgang direkt über dieses Portal. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Bodenseekreis, die für alle Zulassungsvorgänge im Kreisgebiet verantwortlich zeichnet.
Friedrichshafen liegt am nördlichen Ufer des Bodensees und ist als Wirtschafts- und Technologiestandort im Bodenseekreis bekannt – mit entsprechend hohem Fahrzeugaufkommen aus Pendler-, Gewerbe- und Privatverkehr. Die KFZ-Ummeldung ist dabei ein häufiger Verwaltungsvorgang, der fristgebunden ist und korrekt durchgeführt werden muss, um Bußgelder zu vermeiden.
Alle notwendigen Schritte – von der Antragstellung bis zur Bearbeitung – führen Sie bei uns durch. Halten Sie Ihre Unterlagen bereit und starten Sie den Vorgang direkt hier.
Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Friedrichshafen erforderlich?
Eine KFZ-Ummeldung wird immer dann notwendig, wenn sich die im Fahrzeugregister hinterlegten Halterdaten nicht mehr mit der tatsächlichen Situation übereinstimmen. Das betrifft vier wesentliche Fallkonstellationen.
Halterwechsel
Wechselt ein Fahrzeug den Eigentümer, muss der neue Halter das Fahrzeug auf sich umschreiben lassen – unabhängig davon, ob es sich um einen Kauf, eine Schenkung oder eine Erbschaft handelt. Beim Halterwechsel in Friedrichshafen wird das Fahrzeug auf den neuen Halter zugelassen, die bisherige Zulassung des Vorbesitzers erlischt. In diesem Zuge kann auch ein Wunschkennzeichen FN beantragt werden, sofern das gewünschte Kürzel noch verfügbar ist. Der Halterwechsel ist ein vollständiger Ummeldungsvorgang, der alle relevanten Fahrzeug- und Personendaten neu erfasst.
Umzug nach Friedrichshafen
Wer seinen Hauptwohnsitz nach Friedrichshafen verlegt, ist verpflichtet, sein Fahrzeug ebenfalls umzumelden. Das Fahrzeug erhält dabei das Kennzeichen FN, sofern kein anderes Wunschkennzeichen beantragt wird oder das bisherige Kennzeichen behalten werden soll. Die Ummeldung nach Umzug nach Friedrichshafen muss innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen – mehr dazu im nachfolgenden Abschnitt.
Umzug innerhalb von Friedrichshafen
Wer innerhalb des Zulassungsbezirks umzieht – also von einem Stadtteil in einen anderen wechselt, ohne den Bodenseekreis zu verlassen – muss die neue Adresse ebenfalls im Fahrzeugregister aktualisieren lassen. Das Kennzeichen bleibt in diesen Fällen in der Regel erhalten. Auch dieser Vorgang ist meldepflichtig und wird bei uns vollständig bearbeitet.
Namens- oder Adressänderung
Eine Namensänderung – etwa nach einer Eheschließung oder Scheidung – sowie eine Adressänderung ohne Umzug (z. B. durch Umbenennung einer Straße) machen ebenfalls eine Aktualisierung der Fahrzeugpapiere erforderlich. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss in diesen Fällen berichtigt werden.
Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten
Die gesetzliche Grundlage für die Ummeldungspflicht ist § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Demnach sind Halter verpflichtet, Änderungen der Halterdaten – insbesondere bei Wohnortwechsel oder Halterwechsel – innerhalb einer Woche bei der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen.
Die KFZ-Ummeldung Frist von einer Woche gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die änderungsrelevante Tatsache eingetreten ist – also beispielsweise ab dem Tag der Ummeldung des Wohnsitzes oder ab dem Tag der Fahrzeugübergabe beim Kauf.
Wer diese Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld, das je nach Einzelfall bis zu 50 Euro betragen kann. In der Praxis können zusätzliche Folgekosten entstehen, etwa wenn die fehlende Ummeldung im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle oder bei einem Schadensfall auffällt. Versicherungsrechtliche Konsequenzen sind ebenfalls nicht auszuschließen, wenn Halterdaten dauerhaft nicht aktualisiert werden.
Wir empfehlen daher, die Ummeldung unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis anzustoßen. Über unser Portal ist das jederzeit möglich.
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Bodenseekreis:
| Tag | Zeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Fahrzeug jetzt hier ummelden →
Kennzeichen bei der Ummeldung in Friedrichshafen
Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 ist es in Deutschland möglich, das bisherige Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten. Das bedeutet: Wer beispielsweise mit einem Kennzeichen aus einem anderen Landkreis nach Friedrichshafen zieht, muss dieses nicht zwingend gegen ein FN-Kennzeichen tauschen. Das mitgebrachte Kennzeichen bleibt gültig, solange das Fahrzeug ordnungsgemäß auf den neuen Halter bzw. die neue Adresse umgemeldet ist.
Diese Regelung gilt bundesweit und erleichtert insbesondere Umzüge über Kreisgrenzen hinweg erheblich, da keine neuen Schilder beschafft werden müssen. Die Kennzeichenmitnahme bei Umzug ist bei uns im Rahmen der Ummeldung einfach anzugeben.
Wer hingegen ein neues Kennzeichen Friedrichshafen mit dem Kürzel FN erhalten möchte – sei es aus praktischen oder persönlichen Gründen –, kann dies ebenfalls im Rahmen der Ummeldung beantragen. Beim Halterwechsel ist die Vergabe eines neuen Kennzeichens standardmäßig vorgesehen, da das bisherige Kennzeichen beim Vorbesitzer verbleibt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen Friedrichshafen mit dem Kürzel FN zu beantragen. Die Verfügbarkeit des gewünschten Buchstaben-Zahlen-Kombination wird bei der Antragstellung geprüft.
Ummeldung nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Die KFZ-Ummeldung für einen PKW ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Beim Auto ummelden in Friedrichshafen sind die Standardunterlagen erforderlich (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen"). Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung Friedrichshafen Kosten beim PKW beträgt 179,00 €. Dieser Betrag umfasst die Bearbeitung des Ummeldungsvorgangs einschließlich der Ausstellung der aktualisierten Zulassungsbescheinigung.
Motorrad
Beim Motorrad ummelden in Friedrichshafen gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie beim PKW. Besondere Aufmerksamkeit erfordert jedoch ein eventuell vorhandenes Saisonkennzeichen: Wurde das Motorrad mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, muss bei der Ummeldung geprüft werden, ob der gewünschte Saisonzeitraum beibehalten oder angepasst werden soll. Eine Änderung des Saisonzeitraums ist im Rahmen der Ummeldung möglich und sollte vorab entschieden werden. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 €.
Anhänger
Anhänger verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung und sind als eigenständige Fahrzeuge im Sinne der FZV zu behandeln. Die Ummeldung eines Anhängers erfolgt unabhängig vom Zugfahrzeug – auch wenn beide denselben Halter haben. Beim Anhänger ummelden sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Anhängers vorzulegen, nicht die des Zugfahrzeugs. Die Gebühr beträgt 159,00 €.
Wohnmobil
Das Wohnmobil ummelden erfordert einige zusätzliche Prüfungen. Wohnmobile können je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlichen Gebühren- und Prüfklassen zugeordnet sein. Bei der Ummeldung ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs zu prüfen, da diese Auswirkungen auf die zulässige Nutzung sowie auf etwaige Mautpflichten haben kann. Darüber hinaus ist bei Wohnmobilen mit Gasanlage zu prüfen, ob die Gasprüfung nach G 607 noch aktuell ist. Diese Prüfpflicht besteht unabhängig von der Ummeldung, ist jedoch ein häufig übersehener Punkt beim Halterwechsel. Wir empfehlen, den Prüfnachweis vor der Ummeldung bereitzuhalten. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 €.
Erforderliche Unterlagen
Bei Umzug
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem Wohnortwechsel ummelden – sei es nach Friedrichshafen oder innerhalb des Zulassungsbezirks –, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung oder direkt mit eingetragener neuer Adresse)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (sofern noch nicht erteilt)
- Nachweis über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bei juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug und Vollmacht
Bei Halterwechsel
Beim Halterwechsel – also beim Auto umschreiben in Friedrichshafen nach einem Kauf oder einer Eigentumsübertragung – sind zusätzliche Nachweise erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil I (vom Vorbesitzer ausgefüllt und unterschrieben)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief, ggf. mit eingetragenem Veräußerungsvermerk)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Nachweis über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer des neuen Halters)
- Bei Fahrzeugen mit Hauptuntersuchung: aktueller HU-Nachweis
- Bei Wohnmobilen mit Gasanlage: Gasprüfnachweis G 607
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
Alle Dokumente sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Unvollständige Unterlagen können zur Verzögerung der Bearbeitung führen.
Besonderheiten in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg verfügt über ein besonders dichtes Netz an Zulassungsbezirken, das sich aus der Vielzahl eigenständiger Landkreise und Stadtkreise ergibt. Der Bodenseekreis mit der zuständigen Kfz-Zulassung Bodenseekreis ist einer dieser Bezirke – mit klarer regionaler Zuständigkeit und eigenen Verwaltungsstrukturen. Für Halter, die innerhalb Baden-Württembergs umziehen, ändert sich die zuständige Zulassungsstelle je nach Ziellandkreis, nicht jedoch das Verfahren selbst.
Ein wesentliches landesspezifisches Thema in Baden-Württemberg sind die Umweltzonen in mehreren größeren Städten des Landes. Umweltzonen bestehen unter anderem in Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg und Tübingen. Die Einfahrt in diese Zonen ist nur mit entsprechender Umweltplakette gestattet. Fahrzeuge ohne gültige Plakette dürfen diese Bereiche nicht befahren.
Besonders weitreichend sind die Regelungen in Stuttgart: Dort gelten Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5. Diese Verbote betreffen den gesamten Stuttgarter Stadtbereich und sind bei Fahrten in die Landeshauptstadt zu beachten. Für Halter im Bodenseekreis, die beruflich oder privat regelmäßig nach Stuttgart fahren, ist dies ein relevanter Punkt – insbesondere beim Kauf eines gebrauchten Dieselfahrzeugs.
Friedrichshafen selbst liegt nicht in einer ausgewiesenen Umweltzone. Dennoch empfehlen wir, die Schadstoffklasse des Fahrzeugs bei der Ummeldung zu prüfen, insbesondere wenn das Fahrzeug auch in anderen Teilen Baden-Württembergs genutzt wird. Die Schadstoffklasse ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt und kann bei Bedarf im Rahmen des Ummeldungsvorgangs eingesehen werden.
Darüber hinaus ist in Baden-Württemberg die elektronische Erfassung von Halterdaten weit fortgeschritten. Änderungen werden zügig im zentralen Fahrzeugregister aktualisiert, was eine korrekte und zeitnahe Ummeldung umso wichtiger macht.
Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Friedrichshafen
Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten, wenn ich nach Friedrichshafen ziehe?
Ja. Seit 2015 ist es möglich, ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk bei einem Umzug zu behalten. Sie müssen das Fahrzeug zwar bei uns ummelden, können aber das bisherige Kennzeichen weiterführen. Eine Pflicht zur Umkennzeichnung auf FN besteht nicht.
Was kostet die KFZ-Ummeldung in Friedrichshafen?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 169,00 €, Anhänger 159,00 €, Wohnmobil 209,00 €. Diese Gebühren gelten für die vollständige Bearbeitung des Ummeldungsvorgangs einschließlich der Ausstellung der aktualisierten Fahrzeugpapiere.
Wie lange habe ich Zeit, mein Auto nach einem Umzug umzumelden?
Gemäß § 27 FZV beträgt die gesetzliche Frist eine Woche ab dem Zeitpunkt der Wohnsitzänderung. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach der Ummeldung des Wohnsitzes anzustoßen, um Bußgelder zu vermeiden.
Kann ich ein Wunschkennzeichen mit FN beantragen?
Ja. Bei der Ummeldung – insbesondere beim Halterwechsel – besteht die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel FN zu beantragen. Die gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination muss noch verfügbar sein. Die Prüfung erfolgt bei der Antragstellung über unser Portal.
Muss ich beim Halterwechsel persönlich erscheinen?
Die Ummeldung beim Halterwechsel kann über unser Online-Portal vollständig abgewickelt werden. Alle erforderlichen Unterlagen werden digital eingereicht. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, sofern alle Dokumente vollständig und korrekt vorliegen.
Was passiert, wenn ich die Ummeldung vergesse oder zu spät durchführe?
Das Versäumen der Ummeldungsfrist ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 27 FZV. Es kann ein Bußgeld von bis zu 50 Euro verhängt werden. Darüber hinaus können bei einem Schadensfall oder einer Fahrzeugkontrolle weitere Konsequenzen entstehen. Wir empfehlen daher, die Ummeldung innerhalb der vorgeschriebenen Frist durchzuführen.
Brauche ich für die Ummeldung eines Anhängers die Papiere des Zugfahrzeugs?
Nein. Ein Anhänger ist ein eigenständiges Fahrzeug mit eigener Zulassungsbescheinigung. Für die Ummeldung des Anhängers benötigen wir ausschließlich die Zulassungsdokumente des Anhängers selbst, nicht die des Zugfahrzeugs.
Gilt das Diesel-Fahrverbot in Stuttgart auch für Fahrzeuge aus dem Bodenseekreis?
Ja. Das Diesel-Fahrverbot in Stuttgart gilt unabhängig vom Zulassungsort des Fahrzeugs. Wer mit einem Diesel der Schadstoffklasse Euro 4 oder Euro 5 in den Stuttgarter Stadtbereich einfahren möchte, verstößt gegen die dort geltenden Fahrverbote. Der Zulassungsort im Bodenseekreis bietet keinen Ausnahmetatbestand. Bei Fahrzeugen, die regelmäßig in Stuttgart genutzt werden, sollte die Schadstoffklasse daher sorgfältig geprüft werden.