KFZ-Abmeldung

KFZ-Abmeldung in Freiburg (Breisgau)

Fahrzeug außer Betrieb setzen – jetzt online beantragen

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KFZ-Abmeldung in Freiburg (Breisgau)

Die KFZ-Abmeldung in Freiburg (Breisgau) kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Wartezeit und ohne persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Freiburg im Breisgau. Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil: Wir bearbeiten Ihre Außerbetriebsetzung digital und zuverlässig. Das FR-Kennzeichen wird nach erfolgreicher Abmeldung rechtssicher entwertet, die KFZ-Steuer anteilig erstattet und Ihre Versicherung entsprechend informiert.

Freiburg im Breisgau ist eine Universitätsstadt mit hoher Fahrzeugdichte, starkem Pendlerverkehr aus dem Schwarzwald und dem Elsass sowie einem überdurchschnittlich hohen Anteil an umweltbewussten Fahrzeughaltern. Gerade deshalb ist die geordnete Abmeldung von Fahrzeugen – etwa bei Umstieg auf ein anderes Verkehrsmittel, Verkauf oder saisonaler Stilllegung – ein häufiger Vorgang, den wir für Sie effizient abwickeln.

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Was bedeutet KFZ-Abmeldung (Außerbetriebsetzung)?

Die KFZ-Abmeldung – fachlich als Außerbetriebsetzung bezeichnet – ist der formelle Vorgang, durch den ein Fahrzeug aus dem öffentlichen Straßenverkehr abgemeldet wird. Das Fahrzeug verliert damit seine Zulassung und darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Grundlage ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Vorübergehende Außerbetriebsetzung

Bei der vorübergehenden Außerbetriebsetzung bleibt das Fahrzeug im Besitz des Halters und kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden. Das Kennzeichen – in Freiburg mit dem Kürzel FR – bleibt dem Halter zugeordnet und kann für die Wiederzulassung reserviert werden. Diese Form der Abmeldung ist typisch für Saisonfahrzeuge, Fahrzeuge in der Reparatur oder bei vorübergehend fehlendem Bedarf. Die Kfz-Versicherung kann in den meisten Fällen als sogenannte Ruheversicherung weitergeführt werden, was Kosten spart und die Schadensfreiheitsklasse schützt.

Dauerhafte Außerbetriebsetzung

Die dauerhafte Außerbetriebsetzung erfolgt bei Fahrzeugverkauf, Verschrottung, Export ins Ausland oder bei einem wirtschaftlichen Totalschaden. Das Fahrzeug wird endgültig aus dem Fahrzeugregister gestrichen. Die Kennzeichen werden entwertet und sind nicht mehr verwendbar. Soll das bisherige Kennzeichen für ein Nachfolgefahrzeug genutzt werden, ist eine gesonderte Reservierung erforderlich.


Wann ist eine KFZ-Abmeldung in Freiburg (Breisgau) erforderlich?

Eine Außerbetriebsetzung ist in folgenden Situationen notwendig oder rechtlich geboten:

  • Fahrzeugverkauf: Mit dem Eigentumsübergang endet die Haltereigenschaft. Die Abmeldung schützt vor fortlaufenden Kosten und rechtlicher Verantwortung.
  • Verschrottung: Wird ein Fahrzeug einem zertifizierten Verwertungsbetrieb übergeben, ist die Abmeldung unverzüglich vorzunehmen.
  • Dauerhafter Stillstand: Fahrzeuge, die über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden, sollten abgemeldet werden, um KFZ-Steuer und Versicherungsbeiträge zu vermeiden.
  • Export ins Ausland: Bei dauerhafter Verbringung eines Fahrzeugs ins Ausland ist die inländische Zulassung aufzuheben.
  • Totalschaden: Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden, bei dem eine Reparatur nicht mehr sinnvoll ist, ist die Abmeldung der korrekte nächste Schritt.
  • Diebstahl: Auch bei gestohlenen Fahrzeugen kann eine Außerbetriebsetzung beantragt werden, um laufende Kosten zu stoppen.

Abmeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Die Abmeldung eines PKW in Freiburg (Breisgau) folgt dem Standardverfahren der Außerbetriebsetzung. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird das Fahrzeug aus dem Zulassungsregister der Kfz-Zulassung Freiburg im Breisgau gestrichen. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird als ungültig markiert, das Kennzeichen entwertet. Die Gebühr für die Abmeldung eines PKW beträgt {{price_abmeldung_pkw}}.

Motorrad

Motorräder werden in Freiburg (Breisgau) häufig nur saisonal genutzt. Wer sein Motorrad nicht vollständig abmelden möchte, kann alternativ ein Saisonkennzeichen beantragen. Dieses erlaubt die Nutzung des Fahrzeugs nur innerhalb eines festgelegten Zeitraums – außerhalb dieser Saison gilt das Fahrzeug automatisch als außer Betrieb gesetzt. Ist eine vollständige Abmeldung gewünscht, beispielsweise beim Verkauf oder dauerhafter Stilllegung, gelten dieselben Anforderungen wie beim PKW. Die Abmeldegebühr für ein Motorrad beträgt {{price_abmeldung_motorrad}}.

Anhänger

Anhänger verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung und sind unabhängig vom Zugfahrzeug zugelassen. Die Abmeldung eines Anhängers in Freiburg (Breisgau) erfolgt daher separat und erfordert die Vorlage der eigenen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Anhängers. Ein Wechsel des Zugfahrzeugs hat keinen Einfluss auf die Zulassung des Anhängers. Die Abmeldegebühr beträgt {{price_abmeldung_anhaenger}}.

Wohnmobil

Wohnmobile werden in der Region Freiburg häufig saisonal genutzt. Vor einer dauerhaften Abmeldung empfehlen wir zu prüfen, ob ein Saisonkennzeichen die wirtschaftlich sinnvollere Lösung darstellt. Bei einer späteren Wiederzulassung eines Wohnmobils ist zu beachten, dass eine Gasprüfung nach G 607 erforderlich sein kann, sofern das Fahrzeug mit einer Gasanlage ausgestattet ist. Diese Prüfung muss durch einen zugelassenen Prüfbetrieb erfolgen und ist Voraussetzung für die erneute Zulassung. Die Abmeldegebühr für ein Wohnmobil beträgt {{price_abmeldung_wohnmobil}}.


KFZ-Steuer – Erstattung nach der Abmeldung

Mit der Abmeldung eines Fahrzeugs endet die KFZ-Steuerpflicht. Bereits im Voraus gezahlte Steuerbeträge werden anteilig erstattet – und zwar automatisch, ohne gesonderten Antrag. Das zuständige Hauptzollamt berechnet den erstattungsfähigen Betrag auf Tagesbasis ab dem Datum der Außerbetriebsetzung und überweist den Betrag direkt auf das beim Finanzamt hinterlegte Konto des Halters.

Wichtig: Die Erstattung erfolgt nur für vollständige Tage nach dem Abmeldedatum. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich. Um eine möglichst vollständige Steuererstattung zu erhalten, empfehlen wir, die Abmeldung zeitnah nach dem letzten Nutzungstag vorzunehmen.


Kfz-Versicherung nach der Abmeldung

Nach der Abmeldung des Fahrzeugs sollten Sie unverzüglich Ihre Kfz-Versicherung informieren. Bei einer vorübergehenden Außerbetriebsetzung besteht in der Regel die Möglichkeit, den Vertrag als Ruheversicherung weiterzuführen. Diese deckt Schäden ab, die am ruhenden Fahrzeug entstehen – etwa durch Brand, Diebstahl oder Naturereignisse – und ist deutlich günstiger als eine vollständige Kfz-Versicherung.

Ein wesentlicher Vorteil der Ruheversicherung: Die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) bleibt erhalten. Sie wird weder zurückgestuft noch verfällt sie. Bei Wiederzulassung des Fahrzeugs oder Anmeldung eines neuen Fahrzeugs steht die aufgebaute SF-Klasse unverändert zur Verfügung. Versicherungsgesellschaften haben jedoch unterschiedliche Regelungen zur maximalen Dauer einer Ruheversicherung – klären Sie dies direkt mit Ihrem Versicherer.


Was passiert mit den Kennzeichen?

Bei der Abmeldung werden die Kennzeichenschilder durch einen Stempel oder eine Lochung entwertet. Entwertete Kennzeichen dürfen nicht mehr am Fahrzeug angebracht werden und verlieren ihre Gültigkeit als amtliche Kennzeichen.

Wer sein bisheriges FR-Kennzeichen für ein neues Fahrzeug oder eine spätere Wiederzulassung behalten möchte, kann es reservieren lassen. Die Reservierung ist gebührenpflichtig und zeitlich begrenzt. Während der Reservierungszeit kann das Kennzeichen für eine Neuzulassung oder Umschreibung genutzt werden. Die Reservierung ist nicht automatisch – sie muss ausdrücklich beantragt werden.


Erforderliche Unterlagen

Für die Abmeldung eines Fahrzeugs in Freiburg (Breisgau) sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • SEPA-Lastschriftmandat oder Kontoverbindung (für Steuererstattung)
  • Bei Bevollmächtigung: Vollmacht und Ausweiskopie des Halters
  • Bei Kennzeichenreservierung: entsprechender Reservierungsantrag

Ältere Fahrzeuge verfügen möglicherweise noch über einen Fahrzeugbrief (grau) anstelle der Zulassungsbescheinigung Teil II. Dieser ist ebenfalls einzureichen. Sollten Unterlagen fehlen oder abhanden gekommen sein, nehmen Sie vorab Kontakt mit uns auf.

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Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg verfügt über ein dichtes Netz an Zulassungsbezirken, da das Bundesland in zahlreiche Landkreise und kreisfreie Städte aufgeteilt ist. Die Kfz-Zulassung Freiburg im Breisgau ist zuständig für Fahrzeuge mit dem Kennzeichenkürzel FR. Für Fahrzeuge mit anderen Kennzeichen gelten die jeweiligen Zulassungsstellen der entsprechenden Landkreise.

Ein wichtiges regionales Merkmal ist die Umweltzone Freiburg. Das Stadtgebiet ist als Umweltzone ausgewiesen, in der nur Fahrzeuge mit gültiger Umweltplakette (mindestens grüne Plakette) fahren dürfen. Wer sein Fahrzeug abmeldet und ein Nachfolgefahrzeug anschaffen möchte, sollte die Schadstoffklasse des neuen Fahrzeugs im Hinblick auf die Einfahrtberechtigung prüfen. Ähnliche Regelungen gelten in weiteren Städten des Bundeslandes, darunter Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg und Tübingen.

In Stuttgart bestehen darüber hinaus Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5, was bei Fahrzeugtausch und Neuzulassung zu berücksichtigen ist. Auch wenn dies primär Stuttgarter Halter betrifft, ist die überregionale Bedeutung für Pendler und Gewerbetreibende aus dem Freiburger Raum relevant.

Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung in Baden-Württemberg ist die Online-Abmeldung von Fahrzeugen ein vollständig anerkanntes Verfahren. Die elektronische Verarbeitung durch die zuständige Stelle gewährleistet eine rechtssichere und vollständige Außerbetriebsetzung ohne physische Vorsprache.

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Freiburg im Breisgau für persönliche Vorsprachen sind:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Die Online-Abmeldung über unser Portal ist davon unabhängig und rund um die Uhr verfügbar.


Häufige Fragen zur KFZ-Abmeldung in Freiburg (Breisgau)

Kann ich mein Auto in Freiburg (Breisgau) vollständig online abmelden?

Ja. Die KFZ-Abmeldung in Freiburg (Breisgau) kann vollständig online über unser Portal abgewickelt werden. Sie benötigen keine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle. Die erforderlichen Unterlagen werden digital eingereicht und die Außerbetriebsetzung wird rechtssicher verarbeitet.

Was kostet die Abmeldung eines PKW in Freiburg (Breisgau)?

Die Gebühr für die Abmeldung eines PKW beträgt {{price_abmeldung_pkw}}. Für Motorräder, Anhänger und Wohnmobile gelten abweichende Gebühren. Eine Übersicht finden Sie in den jeweiligen Abschnitten dieser Seite.

Bekomme ich die KFZ-Steuer nach der Abmeldung zurück?

Ja. Bereits gezahlte KFZ-Steuer wird anteilig ab dem Abmeldedatum automatisch vom Hauptzollamt erstattet. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die Erstattung erfolgt auf das hinterlegte Konto des Halters.

Was passiert mit meiner Versicherung, wenn ich mein Fahrzeug abmelde?

Nach der Abmeldung können Sie Ihre Kfz-Versicherung in eine Ruheversicherung umwandeln. Diese ist kostengünstiger und erhält Ihre Schadensfreiheitsklasse. Informieren Sie Ihren Versicherer zeitnah nach der Abmeldung.

Kann ich mein FR-Kennzeichen nach der Abmeldung behalten?

Entwertete Kennzeichen dürfen nicht mehr verwendet werden. Möchten Sie Ihr FR-Kennzeichen für ein neues Fahrzeug oder eine spätere Wiederzulassung reservieren, ist eine gesonderte Reservierung zu beantragen. Diese ist gebührenpflichtig und zeitlich begrenzt.

Muss ich bei der Abmeldung eines Anhängers auch das Zugfahrzeug abmelden?

Nein. Anhänger sind eigenständig zugelassen und verfügen über eigene Fahrzeugpapiere. Die Abmeldung eines Anhängers erfolgt unabhängig vom Zugfahrzeug und erfordert lediglich die Unterlagen des Anhängers selbst.

Was muss ich bei der Wiederzulassung eines Wohnmobils beachten?

Wohnmobile mit Gasanlage benötigen bei der Wiederzulassung eine gültige Gasprüfung nach G 607. Diese ist von einem zugelassenen Prüfbetrieb durchzuführen. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Anforderungen für die Wiederzulassung von Fahrzeugen.

Kann ich ein Fahrzeug abmelden, das auf eine andere Person zugelassen ist?

Eine Abmeldung durch Dritte ist mit einer schriftlichen Vollmacht des eingetragenen Halters sowie einer Ausweiskopie möglich. Die Vollmacht muss eindeutig die Berechtigung zur Durchführung der Außerbetriebsetzung enthalten.


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Zuständige Zulassungsstelle für Freiburg (Breisgau)

Kfz-Zulassung Freiburg im Breisgau

Fehrenbachallee 12

79106 Freiburg (Breisgau)

Tel: 0761-201-5660

E-Mail: bs-kfz@stadt.freiburg.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr