KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Freiburg (Breisgau)

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

Jetzt Ummeldung beantragen

KFZ-Ummeldung in Freiburg (Breisgau)

Freiburg (Breisgau) vergibt das Kennzeichenkürzel FR – und die KFZ-Ummeldung wird bei uns vollständig online erledigt. Ob Sie nach Freiburg (Breisgau) gezogen sind, ein Fahrzeug gekauft haben oder Ihre Adresse geändert wurde: Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Wir bearbeiten Ihren Antrag zuverlässig und ohne unnötige Wartezeiten – direkt hier über unser Portal.

Die zuständige Stelle für alle Zulassungsvorgänge im Stadtkreis ist die Kfz-Zulassung Freiburg im Breisgau. Alle Vorgänge, die klassisch vor Ort erledigt werden müssten, können Sie bei uns bequem digital anstoßen. Das spart Zeit und schützt Sie vor Fristversäumnissen.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Freiburg (Breisgau) erforderlich?

Eine KFZ-Ummeldung ist immer dann notwendig, wenn sich fahrzeugrelevante Halterdaten ändern. Die häufigsten Anlässe im Überblick:

Halterwechsel

Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wechselt der eingetragene Halter. In diesem Fall ist eine vollständige Ummeldung erforderlich – das Fahrzeug muss auf den neuen Halter umgeschrieben werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vorbesitzer aus Freiburg (Breisgau) stammt oder aus einem anderen Zulassungsbezirk. Der Halterwechsel in Freiburg (Breisgau) ist ein klar geregelter Vorgang: Das bisherige Kennzeichen wird abgemeldet oder auf Wunsch übernommen, und das Fahrzeug wird auf den neuen Halter zugelassen. Wir sprechen in diesem Zusammenhang vom sogenannten Auto umschreiben in Freiburg (Breisgau).

Umzug nach Freiburg (Breisgau)

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Freiburg (Breisgau) verlegt haben, müssen Sie Ihr Fahrzeug auf den neuen Wohnort ummelden. Das bedeutet: Das bisherige Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk kann unter bestimmten Voraussetzungen behalten werden – oder Sie erhalten ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel FR. Das Auto ummelden nach Umzug nach Freiburg (Breisgau) ist einer der häufigsten Vorgänge, den wir hier bearbeiten.

Umzug innerhalb von Freiburg (Breisgau)

Wer innerhalb des Stadtkreises umzieht, muss die neue Adresse in den Fahrzeugdokumenten aktualisieren lassen. Da Freiburg (Breisgau) als Stadtkreis einen einheitlichen Zulassungsbezirk bildet, ändert sich das Kennzeichen dabei in der Regel nicht. Dennoch ist die Aktualisierung der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) gesetzlich vorgeschrieben.

Namens- oder Adressänderung

Eine Namensänderung – etwa durch Heirat oder gerichtliche Entscheidung – sowie eine reine Adressänderung ohne Wohnortwechsel machen ebenfalls eine Aktualisierung der Fahrzeugdokumente erforderlich. Auch diese Vorgänge können Sie bei uns online einleiten.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Die gesetzliche Grundlage ist eindeutig: Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Halter verpflichtet, Änderungen in den Fahrzeugdaten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, bei der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen. Diese KFZ-Ummeldung Frist gilt sowohl für den Halterwechsel als auch für den Umzug.

Wer diese Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld. Die Ordnungswidrigkeit kann je nach Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50 Euro geahndet werden. Hinzu kommen mögliche versicherungsrechtliche Konsequenzen: Ist das Fahrzeug nicht korrekt auf den aktuellen Halter zugelassen, kann es im Schadensfall zu Problemen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung kommen.

Handeln Sie daher zeitnah – die Ummeldung bei uns dauert nur wenige Minuten.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Freiburg (Breisgau)

Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 ist es in Deutschland möglich, ein bestehendes Kennzeichen auch dann zu behalten, wenn man in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht. Das bedeutet: Wer sein bisheriges Kennzeichen aus einem anderen Landkreis bei sich trägt, darf es auch nach dem Umzug weiter verwenden – unabhängig davon, welches Kürzel es trägt. Das Kennzeichen mitnehmen beim Umzug ist damit bundesweit einheitlich geregelt.

Wer hingegen ein neues Kennzeichen FR aus Freiburg (Breisgau) erhalten möchte, kann dies im Rahmen der Ummeldung beantragen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen FR zu wählen – also eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination, sofern diese noch verfügbar ist.

Beim Halterwechsel in Freiburg (Breisgau) gelten gesonderte Regelungen: Der neue Halter kann das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs übernehmen oder ein neues – gegebenenfalls als Wunschkennzeichen – beantragen. Das Kennzeichen behalten beim Ummelden in Freiburg (Breisgau) ist damit auch beim Fahrzeugkauf eine Option, sofern der Vorbesitzer sein Kennzeichen zur Übertragung freigibt.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Auto ummelden in Freiburg (Breisgau) ist der Standardfall. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung in Freiburg (Breisgau) beträgt für PKW 179,00 Euro. Benötigt werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, der Personalausweis sowie – beim Halterwechsel – der Kaufvertrag. Wir bearbeiten PKW-Ummeldungen vollständig digital.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Freiburg (Breisgau) ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Saisonkennzeichen vorliegt. Saisonkennzeichen sind auf bestimmte Betriebsmonate beschränkt und müssen bei der Ummeldung gegebenenfalls angepasst werden – etwa wenn der neue Halter andere Betriebsmonate wünscht oder ein ganzjähriges Kennzeichen bevorzugt. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 Euro. Wir prüfen im Rahmen des Antrags automatisch, ob eine Anpassung des Saisonzeitraums erforderlich ist.

Anhänger

Der Anhänger ummelden in Freiburg (Breisgau) ist ein eigenständiger Vorgang, der unabhängig vom Zugfahrzeug behandelt wird. Ein Anhänger besitzt eine eigene Zulassungsbescheinigung und muss separat umgemeldet werden. Es genügt nicht, lediglich das Zugfahrzeug umzumelden. Die Gebühr für die Ummeldung eines Anhängers beträgt 159,00 Euro. Bitte halten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II des Anhängers bereit.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Freiburg (Breisgau) sind zwei zusätzliche Aspekte zu beachten. Erstens ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs relevant: Wohnmobile über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unterliegen anderen Zulassungsvoraussetzungen und können zusätzliche Nachweise erfordern. Zweitens ist zu prüfen, ob eine gültige Gasprüfung nach G 607 vorliegt. Diese Prüfung ist für Wohnmobile mit Gasanlage vorgeschrieben und muss bei der Ummeldung aktuell sein – ein abgelaufenes Prüfdatum kann zur Verzögerung des Vorgangs führen. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 Euro.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Für die KFZ-Ummeldung nach einem Umzug benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse (bei Umzug: Nachweis der neuen Adresse, z. B. Meldebestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • HU-Nachweis (aktuelle Hauptuntersuchung, sofern fällig)
  • Bei Wohnmobilen: Gasprüfnachweis nach G 607
  • Gegebenenfalls: SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Bei Halterwechsel

Beim Halterwechsel sind zusätzliche Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II des Fahrzeugs
  • Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll als Nachweis des Eigentümerwechsels
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (auf den neuen Halter)
  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug und Vollmacht, sofern nicht der Geschäftsführer persönlich handelt
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) des neuen Halters
  • HU-Nachweis, sofern die Hauptuntersuchung fällig oder abgelaufen ist

Alle Unterlagen können Sie bei uns digital einreichen. Wir prüfen die Vollständigkeit und melden uns bei etwaigen Rückfragen.


Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg verfügt über ein besonders dichtes Netz an Zulassungsbezirken, das durch die Vielzahl eigenständiger Stadt- und Landkreise bedingt ist. Freiburg (Breisgau) ist dabei als Stadtkreis eine eigenständige Zulassungsstelle – die Kfz-Zulassung Freiburg im Breisgau ist nicht identisch mit dem umgebenden Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, der ein eigenes Kennzeichen führt. Fahrzeughalter, die im Stadtkreis Freiburg gemeldet sind, fallen ausschließlich in unseren Zuständigkeitsbereich.

Ein weiterer landesspezifischer Aspekt betrifft die Umweltzonen: Freiburg (Breisgau) verfügt über eine ausgewiesene Umweltzone im Innenstadtbereich. Fahrzeuge, die dort regelmäßig bewegt werden, müssen die Voraussetzungen für die entsprechende Umweltplakette erfüllen. Beim Halterwechsel empfiehlt es sich, die Schadstoffklasse des Fahrzeugs vorab zu prüfen.

In anderen Städten Baden-Württembergs – darunter Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg und Tübingen – bestehen ebenfalls Umweltzonen. In Stuttgart gelten darüber hinaus Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 in bestimmten Bereichen. Wer sein Fahrzeug in Freiburg (Breisgau) ummelden möchte und gelegentlich in diese Städte fährt, sollte die Einstufung seines Fahrzeugs kennen und gegebenenfalls eine aktuelle Umweltplakette mitführen.

Darüber hinaus gilt in Baden-Württemberg: Die eVB-Nummer muss vor der Ummeldung beim neuen Versicherer angefordert werden. Ohne gültige elektronische Versicherungsbestätigung kann die Ummeldung nicht abgeschlossen werden. Wir prüfen diesen Nachweis automatisch im Rahmen des Antragsverfahrens.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Freiburg (Breisgau)

Kann ich mein Fahrzeug vollständig online ummelden?

Ja. Wir bearbeiten KFZ-Ummeldungen vollständig digital. Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen bei uns ein und erhalten die aktualisierten Dokumente auf dem entsprechenden Weg zurück. Ein persönliches Erscheinen ist für die Mehrzahl der Standardvorgänge nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Freiburg (Breisgau)?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW kosten 179,00 Euro, Motorräder 169,00 Euro, Anhänger 159,00 Euro und Wohnmobile 209,00 Euro. Zusätzliche Leistungen wie ein Wunschkennzeichen FR können gesonderte Gebühren verursachen.

Wie lange habe ich Zeit, mein Fahrzeug nach einem Umzug umzumelden?

Gemäß § 27 FZV beträgt die gesetzliche Frist eine Woche ab dem Zeitpunkt der Änderung – also ab dem Tag des Umzugs oder des Halterwechsels. Bei Überschreitung der Frist droht ein Bußgeld.

Kann ich mein altes Kennzeichen behalten, wenn ich nach Freiburg (Breisgau) ziehe?

Ja. Seit 2015 ist es möglich, ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk auch nach einem Umzug beizubehalten. Sie müssen kein neues Kennzeichen mit dem Kürzel FR beantragen, können dies aber auf Wunsch tun.

Was passiert beim Halterwechsel mit dem bisherigen Kennzeichen?

Beim Halterwechsel kann der bisherige Halter sein Kennzeichen reservieren lassen. Der neue Halter kann ein neues Kennzeichen – auch als Wunschkennzeichen FR – beantragen oder das bisherige Kennzeichen übernehmen, sofern der Vorbesitzer es freigibt.

Muss ich beim Motorrad ummelden in Freiburg (Breisgau) das Saisonkennzeichen anpassen?

Nicht zwingend. Wenn Sie den bestehenden Saisonzeitraum übernehmen möchten, bleibt er unverändert. Wünschen Sie eine Anpassung der Betriebsmonate oder einen Wechsel auf ein ganzjähriges Kennzeichen, geben Sie dies im Antrag an. Wir klären die Anpassung im Rahmen der Bearbeitung.

Benötige ich für die Ummeldung eines Anhängers separate Unterlagen?

Ja. Der Anhänger wird als eigenständiges Fahrzeug behandelt und besitzt eine eigene Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Diese müssen separat eingereicht werden. Die Ummeldung des Zugfahrzeugs schließt den Anhänger nicht ein.

Welche Öffnungszeiten gelten für die Kfz-Zulassung Freiburg im Breisgau?

Die regulären Öffnungszeiten sind: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr und Freitag 07:30–12:00 Uhr. Da wir Ihren Antrag online bearbeiten, sind Sie an diese Zeiten nicht gebunden und können Ihren Antrag jederzeit einreichen.


KFZ-Ummeldung in Freiburg (Breisgau) – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Freiburg (Breisgau)

Kfz-Zulassung Freiburg im Breisgau

Fehrenbachallee 12

79106 Freiburg (Breisgau)

Tel: 0761-201-5660

E-Mail: bs-kfz@stadt.freiburg.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr