Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Eichstätt

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Eichstätt

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – das Kurzzeitkennzeichen in Eichstätt wird für alle gängigen Fahrzeugtypen über unser Portal vollständig online abgewickelt. Wer ein Fahrzeug überführen, zu einer Hauptuntersuchung fahren oder eine Probefahrt durchführen möchte, benötigt dafür eine gültige amtliche Zulassung – auch wenn das Fahrzeug nicht dauerhaft angemeldet werden soll. Genau dafür ist das Kurzzeitkennzeichen, auch als 5-Tage-Kennzeichen Eichstätt bekannt, das richtige Instrument.

Das Kennzeichen trägt das Kürzel EI für den Landkreis Eichstätt und wird mit einem fest eingedruckten Ablaufdatum ausgegeben. Es ist fahrzeuggebunden, zeitlich auf maximal fünf Tage begrenzt und berechtigt ausschließlich zur Nutzung im Inland. Die zuständige Stelle ist die Kfz-Zulassung Eichstätt, über die wir die Beantragung digital für Sie koordinieren.

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 179,00 €
Motorrad 129,00 €
Anhänger 139,00 €
Wohnmobil 199,00 €

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Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für das Kurzzeitkennzeichen Eichstätt ist die Überführung eines PKW. Ob Gebrauchtwagenkauf von einer Privatperson, Abholung bei einem Händler außerhalb des Landkreises oder Transport eines neu erworbenen Fahrzeugs zum Heimatort – das 5-Tage-Kennzeichen erlaubt die einmalige Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr innerhalb des festgelegten Gültigkeitszeitraums. Das Kennzeichen ist an das konkrete Fahrzeug gebunden und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Für PKW beträgt die Gebühr 179,00 € und schließt die Ausstellung des Schildes sowie die Versicherungskomponente ein. Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) muss vor der Beantragung vorliegen.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Eichstätt folgt denselben Grundregeln wie beim PKW, weist jedoch einige fahrzeugspezifische Besonderheiten auf. Motorräder benötigen ein eigens ausgestelltes, kleinformatiges Kennzeichen, das der jeweiligen Fahrzeuggröße und Halterung entspricht. Gerade zu Saisonbeginn – wenn Maschinen nach der Winterpause aus dem Lager geholt oder von einem neuen Standort überführt werden – ist das Motorrad-Kurzzeitkennzeichen Eichstätt besonders gefragt. Wichtig: Auch für Motorräder muss eine separate eVB-Nummer für genau diesen Kennzeichentyp beantragt werden. Eine eVB für einen PKW ist nicht auf ein Motorrad übertragbar. Die Gebühr beträgt 129,00 €.

Anhänger

Anhänger benötigen in Deutschland grundsätzlich ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie können nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden, sofern kein reguläres Wechselkennzeichen besteht. Eine Ausnahme gilt bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg: Hier gelten vereinfachte Regelungen hinsichtlich der Zulassungspflicht, sodass unter bestimmten Umständen kein eigenes Kennzeichen erforderlich ist. Bei schwereren Anhängern – etwa Pferdeanhängern, Bootstrailern oder Maschinenträgern – ist das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Eichstätt zwingend erforderlich. Die Gebühr beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile unterliegen je nach Gewichtsklasse unterschiedlichen Anforderungen. Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen genügt der normale PKW-Führerschein der Klasse B. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist die Führerscheinklasse C1 oder C erforderlich – dies muss bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens Wohnmobil Eichstätt zwingend angegeben werden, da die Fahrzeugklasse die Versicherungseinstufung beeinflusst. Die korrekte Gewichtsangabe aus dem Fahrzeugschein ist daher bei der Antragstellung vorzulegen. Die Gebühr beträgt 199,00 €.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal fünf Kalendertage ausgestellt. Das Ablaufdatum ist fest auf dem Kennzeichen aufgedruckt und nicht verlängerbar. Eine erneute Beantragung für denselben Zweck ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht für dasselbe Fahrzeug innerhalb desselben Zeitraums.

Das Kennzeichen berechtigt ausschließlich zur Nutzung auf deutschen Straßen. Eine Fahrt ins Ausland – etwa in die Schweiz, nach Österreich oder in andere EU-Staaten – ist damit nicht erlaubt. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss und andere Gültigkeitsvoraussetzungen erfüllt.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens muss das Fahrzeug grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vorweisen können. Ein abgelaufener TÜV-Stempel schließt die reguläre Nutzung des Kurzzeitkennzeichens im Straßenverkehr aus.

Eine wichtige Ausnahme besteht jedoch: Ist die HU abgelaufen oder wurde das Fahrzeug noch nie zur HU vorgeführt, darf das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich genutzt werden, um das Fahrzeug direkt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle zu fahren. Diese Nutzung ist eng begrenzt und setzt voraus, dass die Route ohne unnötige Umwege zur Prüfstelle führt. Die Ausstellung erfolgt in diesem Fall mit entsprechendem Vermerk. Wer das Kennzeichen für andere Fahrten nutzt, obwohl keine gültige HU vorliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens Unterlagen Eichstätt sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (gültig)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (ZB Teil II) – je nach Fahrzeugstatus
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – muss für das Kurzzeitkennzeichen ausgestellt sein
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (gültige HU) oder Nachweis über den Zweck der Fahrt zur Prüfstelle
  • Bei Fahrzeugen über 3,5 t: Führerschein der Klasse C1 oder C
  • Bei Bevollmächtigung: Vollmacht des Fahrzeughalters sowie dessen Ausweiskopie

Alle Unterlagen sind im Rahmen der Online-Beantragung digital einzureichen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente digital bereit. Fotografieren oder scannen Sie Personalausweis, Fahrzeugdokumente und HU-Nachweis in lesbarer Qualität.

Schritt 2 – eVB-Nummer beschaffen Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und fordern Sie eine eVB-Nummer speziell für ein Kurzzeitkennzeichen an. Achten Sie darauf, dass die eVB für den richtigen Fahrzeugtyp ausgestellt wird.

Schritt 3 – Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Antragsformular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, Kennzeichenformat, gewünschten Gültigkeitsbeginn und alle Fahrzeugdaten korrekt an.

Schritt 4 – Dokumente hochladen und Gebühr bezahlen Laden Sie alle Unterlagen hoch und begleichen Sie die Gebühr sicher über unser Zahlungssystem. Die Gebühr richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 179 €, Motorrad: 129 €, Anhänger: 139 €, Wohnmobil: 199 €).

Schritt 5 – Kennzeichen erhalten Nach Prüfung und Freigabe Ihres Antrags durch die Kfz-Zulassung Eichstätt erhalten Sie die Zulassungsunterlagen und Kennzeicheninformationen. Das physische Kennzeichen wird Ihnen zugesandt oder steht zur Abholung bereit – je nach gewählter Option.

Schritt 6 – Fahrt antreten Bringen Sie das Kennzeichen am Fahrzeug an und führen Sie alle Dokumente während der Fahrt mit. Das Kennzeichen ist ab dem aufgedruckten Datum gültig und erlischt automatisch nach Ablauf der fünf Tage.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und zeichnet sich durch eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichenkürzeln aus. Der Landkreis Eichstätt verwendet das Kürzel EI – ein eigenständiges Kennzeichen, das nicht mit benachbarten Landkreisen wie Ingolstadt (IN), Neuburg-Schrobenhausen (ND) oder Weißenburg-Gunzenhausen (WUG) zu verwechseln ist. Jeder dieser Landkreise verfügt über eine eigene Zulassungsstelle mit eigenem Zuständigkeitsbereich.

Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Eichstätt durch bayerische Großstädte fährt, sollte zudem die geltenden Umweltzonen beachten. In München gilt eine besonders strenge Umweltzone, die nur Fahrzeuge mit mindestens der Schadstoffklasse Euro 4 (Benziner) bzw. Euro 6 (Diesel) zulässt – die genauen Anforderungen richten sich nach dem Fahrzeugtyp und der Schadstoffplakette. Auch Augsburg, Nürnberg und Regensburg verfügen über Umweltzonen, in denen ohne gültige Plakette Fahrverbote gelten. Da Kurzzeitkennzeichen häufig für ältere oder noch nicht endgültig zugelassene Fahrzeuge genutzt werden, empfehlen wir, die Schadstoffklasse des Fahrzeugs vor Fahrtantritt zu prüfen und Umweltzonen bei der Routenplanung zu berücksichtigen.

Ländliche Zulassungsbezirke wie Eichstätt bieten gegenüber Ballungsräumen den Vorteil kürzerer Bearbeitungszeiten und direkter Zuständigkeit. Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Eichstätt sind:

Tag Öffnungszeit
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Durch die Online-Beantragung über unser Portal entfällt in vielen Fällen der persönliche Gang zur Behörde vollständig.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Eichstätt

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Eichstätt gültig?

Das Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal fünf Kalendertage befristet. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wer mehr Zeit benötigt, muss einen neuen Antrag stellen.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen für eine Fahrt ins Ausland nutzen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen Eichstätt gilt ausschließlich im Inland. Für Überführungsfahrten ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss und andere Gültigkeitsvoraussetzungen hat.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Ohne gültige Hauptuntersuchung darf das Kurzzeitkennzeichen nur genutzt werden, um das Fahrzeug auf direktem Weg zur nächsten zugelassenen Prüfstelle zu fahren. Jede andere Nutzung ist unzulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht gilt seit 2015 verbindlich.

Was ist eine eVB-Nummer und wo bekomme ich sie?

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein siebenstelliger Code, den Ihre Kfz-Versicherung ausstellt. Sie bestätigt, dass das Fahrzeug für den Zeitraum des Kurzzeitkennzeichens haftpflichtversichert ist. Fordern Sie die eVB gezielt für ein Kurzzeitkennzeichen Eichstätt Versicherung an – eine allgemeine eVB für eine Dauerzulassung ist nicht verwendbar.

Kann ich dasselbe Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwenden?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden. Es ist an die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) des konkret angegebenen Fahrzeugs geknüpft und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen oder dort verwendet werden.

Wie lange dauert die Beantragung über das Online-Portal?

Die Beantragung selbst dauert in der Regel nur wenige Minuten, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen. Nach Prüfung und Freigabe durch die Kfz-Zulassung Eichstätt erhalten Sie die Zulassungsunterlagen zeitnah. Wir empfehlen, den Antrag mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn zu stellen.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auch für einen Anhänger ohne eigene Zulassung beantragen?

Ja. Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Anhänger Eichstätt. Anhänger unter 750 kg sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Zulassungspflicht befreit. Geben Sie bei der Antragstellung das genaue zulässige Gesamtgewicht des Anhängers an, damit die korrekte Einstufung vorgenommen werden kann.

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Zuständige Zulassungsstelle für Eichstätt

Kfz-Zulassung Eichstätt

Gundekarstraße 3

85072 Eichstätt

Tel: 08421-70-4003

E-Mail: zulassung@lra-ei.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr