KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Eichstätt

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

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KFZ-Ummeldung in Eichstätt

Für die KFZ-Ummeldung in Eichstätt benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Halterwechsel, einem Umzug in den Landkreis Eichstätt oder aufgrund einer Namensänderung umschreiben lassen – wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig über unser Online-Portal. Das Kennzeichen-Kürzel für den Landkreis ist EI; ob Sie dieses neu beantragen oder ein bestehendes Kennzeichen behalten möchten, klären wir im Rahmen Ihrer Ummeldung.

Die Kfz-Ummeldung Eichstätt ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb einer Woche nach dem auslösenden Ereignis erfolgen. Versäumnisse können zu Bußgeldern führen. Hier erfahren Sie alles zu Fristen, Unterlagen, Gebühren und den Besonderheiten verschiedener Fahrzeugtypen.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Eichstätt erforderlich?

Eine Ummeldung wird immer dann notwendig, wenn sich halterbezogene oder standortbezogene Daten eines Fahrzeugs ändern. Die Kfz-Zulassung Eichstätt unterscheidet dabei zwischen vier wesentlichen Anlässen.

Halterwechsel

Wechselt ein Fahrzeug den Eigentümer – etwa durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft –, muss es auf den neuen Halter umgeschrieben werden. Beim Halterwechsel Eichstätt wird das Fahrzeug auf Ihre Person oder Ihr Unternehmen eingetragen. Der bisherige Halter wird aus den Fahrzeugpapieren entfernt. Gleichzeitig können Sie bei dieser Gelegenheit ein Wunschkennzeichen EI beantragen, sofern die gewünschte Kombination noch verfügbar ist.

Umzug nach Eichstätt

Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Landkreis oder einer anderen Stadt in den Landkreis Eichstätt, ist eine Ummeldung Ihres Fahrzeugs zwingend erforderlich. Das bisherige Kennzeichen verliert nicht automatisch seine Gültigkeit – Sie können es unter bestimmten Bedingungen behalten (dazu mehr im Abschnitt „Kennzeichen bei der Ummeldung"). Das Fahrzeug muss jedoch auf die neue Adresse im Landkreis EI umgeschrieben werden. Wer sein Auto ummelden nach Umzug nach Eichstätt versäumt, riskiert ein Bußgeld.

Umzug innerhalb von Eichstätt

Auch ein Umzug innerhalb des Landkreises – etwa von einer Gemeinde in eine andere – kann eine Ummeldepflicht auslösen, wenn sich dadurch die im Fahrzeugschein eingetragene Adresse ändert. Die Änderung der Anschrift in den Fahrzeugpapieren ist Pflicht und wird bei uns im Rahmen der Ummeldung vorgenommen.

Namens- oder Adressänderung

Eine Heirat, Scheidung oder behördliche Namensänderung macht ebenfalls eine Aktualisierung der Fahrzeugpapiere erforderlich. Gleiches gilt für eine Adressänderung, die nicht durch einen Umzug des Fahrzeughalters, sondern durch eine postalische Neuzuordnung entsteht. Auch diese Änderungen werden über uns abgewickelt.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Fahrzeughalter verpflichtet, eine Ummeldung innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis vorzunehmen. Diese KFZ-Ummeldung Frist gilt bundesweit und damit auch für alle Halter im Landkreis Eichstätt.

Wer diese Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Schwere des Verstoßes und ob das Fahrzeug trotz fehlerhafter Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr geführt wurde, können Bußgelder von bis zu 50 Euro für eine einfache Fristüberschreitung verhängt werden. In Verbindung mit dem Betrieb eines nicht ordnungsgemäß zugelassenen Fahrzeugs können die Sanktionen höher ausfallen.

Wir empfehlen ausdrücklich, die Ummeldung nicht auf die lange Bank zu schieben. Über unser Portal ist die Bearbeitung zeitnah und ohne Wartezeiten möglich.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Eichstätt

Seit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 ist es in Deutschland möglich, ein bestehendes Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten. Das bedeutet: Wer bisher ein Kennzeichen aus einem anderen Landkreis geführt hat und nun nach Eichstätt zieht, kann dieses Kennzeichen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin verwenden – auch wenn es kein EI-Kennzeichen ist.

Voraussetzung ist, dass das Kennzeichen auf Sie als Halter zugelassen war und noch gültig ist. Bei einem Halterwechsel hingegen muss das Fahrzeug neu zugelassen werden. In diesem Fall können Sie ein Wunschkennzeichen Eichstätt mit dem Kürzel EI beantragen. Die gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination wird vorab geprüft und bei Verfügbarkeit zugeteilt.

Das Kennzeichen mitnehmen beim Umzug ist damit eine echte Option – wir beraten Sie im Rahmen Ihres Antrags, welche Variante für Ihre Situation die richtige ist.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der häufigste Fall bei der KFZ-Ummeldung Eichstätt. Auto ummelden Eichstätt bedeutet: Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), eVB-Nummer, Personalausweis und – bei Halterwechsel – die Unterschrift beider Parteien. Die Gebühr für die Ummeldung eines PKW beträgt 179,00 Euro. Wir bearbeiten den Antrag vollständig und stellen die aktualisierten Fahrzeugpapiere aus.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden Eichstätt ist neben den Standardunterlagen besonders das Saisonkennzeichen zu beachten. Viele Motorradhalter nutzen in Bayern Saisonkennzeichen, die nur für bestimmte Monate im Jahr gültig sind. Bei einer Ummeldung – insbesondere nach einem Halterwechsel – muss geprüft werden, ob der bisherige Saisonzeitraum übernommen oder angepasst werden soll. Wir nehmen diese Anpassung direkt mit der Ummeldung vor. Die Gebühr für Motorräder beträgt 169,00 Euro.

Anhänger

Ein Anhänger besitzt eine eigene Zulassungsbescheinigung und wird unabhängig vom Zugfahrzeug zugelassen und umgemeldet. Wer einen Anhänger ummelden Eichstätt möchte, benötigt dafür die ZB Teil I und Teil II des Anhängers – nicht die des ziehenden Fahrzeugs. Auch bei einem Wechsel des Zugfahrzeugs bleibt die Zulassung des Anhängers davon unberührt. Die Gebühr beträgt 159,00 Euro.

Wohnmobil

Das Wohnmobil ummelden Eichstätt bringt einige Besonderheiten mit sich. Da Wohnmobile häufig in höhere Gewichtsklassen fallen, ist bei der Ummeldung die korrekte Einordnung nach zulässigem Gesamtgewicht zu prüfen – dies kann Auswirkungen auf Steuern und Versicherungseinstufung haben. Darüber hinaus sollte vor der Ummeldung geprüft werden, ob eine gültige Gasprüfung nach G 607 vorliegt. Diese Prüfung ist zwar keine formale Voraussetzung für die Ummeldung selbst, aber für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs gesetzlich vorgeschrieben und sollte aktuell sein. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 Euro.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Für die Ummeldung nach einem Wohnortwechsel nach oder innerhalb von Eichstätt benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig) mit aktueller Meldeadresse im Landkreis Eichstätt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern eine neue Zulassung erforderlich ist
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Bei Adressänderung durch Namensänderung: aktuelles Dokument als Nachweis (z. B. Heiratsurkunde)

Bei Halterwechsel

Beim Auto umschreiben Eichstätt nach einem Kauf oder einer Eigentumsübertragung sind zusätzliche Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – ausgefüllt und vom bisherigen Halter unterzeichnet
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – vom bisherigen Halter unterzeichnet
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (sofern zutreffend)
  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbenachweis

Alle Unterlagen werden bei uns digital verarbeitet. Stellen Sie sicher, dass die Dokumente vollständig und lesbar sind, um Verzögerungen zu vermeiden.


So funktioniert die KFZ-Ummeldung bei uns

Die Bearbeitung Ihrer KFZ-Ummeldung Eichstätt online erfolgt in wenigen Schritten:

  1. Antrag starten – Wählen Sie den Ummeldungstyp (Umzug oder Halterwechsel) und füllen Sie das Formular aus.
  2. Unterlagen hochladen – Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf Lesbarkeit.
  3. Angaben prüfen – Wir prüfen Ihre Unterlagen und Angaben auf Vollständigkeit.
  4. Gebühr bezahlen – Die Zahlung erfolgt sicher über unser Portal. Die Gebühren richten sich nach Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 €, Motorrad: 169,00 €, Anhänger: 159,00 €, Wohnmobil: 209,00 €).
  5. Neue Fahrzeugpapiere erhalten – Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie Ihre aktualisierten Dokumente.

Unsere Öffnungszeiten für persönliche Rückfragen und Vor-Ort-Termine bei der Kfz-Zulassung Eichstätt sind:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichenkürzeln. Der Landkreis Eichstätt mit dem Kürzel EI ist einer dieser eigenständigen Bezirke im Regierungsbezirk Oberbayern. Das bedeutet: Wer aus einem benachbarten Landkreis – etwa Ingolstadt (IN), Neuburg-Schrobenhausen (ND) oder Weißenburg-Gunzenhausen (WUG) – nach Eichstätt zieht, wechselt den Zulassungsbezirk und muss sein Fahrzeug entsprechend ummelden.

In Bayern sind zudem die Umweltzonen in den Großstädten relevant. Die Städte München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg betreiben Umweltzonen, in denen nur Fahrzeuge mit bestimmter Schadstoffklasse zugelassen sind. München verfügt dabei über die strengsten Regelungen mit einer verschärften Umweltzone. Wer aus dem Landkreis Eichstätt regelmäßig in eine dieser Städte fährt, sollte prüfen, ob sein Fahrzeug über die erforderliche Umweltplakette verfügt. Diese Plakette wird nicht über die Zulassungsstelle, sondern separat ausgestellt, ist aber im Zuge einer Ummeldung ein guter Anlass zur Überprüfung.

Darüber hinaus gilt in Bayern, dass landkreisübergreifende Ummeldungen auch die Kraftfahrzeugsteuer betreffen können, da diese an die Zulassung gebunden ist. Eine Ummeldung nach Eichstätt führt dazu, dass die Steuerzuständigkeit an das zuständige Finanzamt im Landkreis übergeht. Wir übermitteln die relevanten Daten im Rahmen der Ummeldung automatisch.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Eichstätt

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Ummeldung?

Wir bearbeiten vollständig eingereichte Anträge in der Regel innerhalb weniger Werktage. Voraussetzung ist, dass alle Unterlagen lesbar und vollständig hochgeladen wurden. Unvollständige Anträge führen zu Rückfragen und verlängern die Bearbeitungszeit.

Kann ich mein altes Kennzeichen bei einem Umzug nach Eichstätt behalten?

Ja. Seit 2015 ist es möglich, ein bestehendes Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk beizubehalten. Kennzeichen mitnehmen beim Umzug ist damit rechtlich zulässig, solange das Kennzeichen auf Ihren Namen zugelassen ist und gültig bleibt.

Was kostet die Auto ummelden Eichstätt Kosten insgesamt?

Die Gebühr für die Ummeldung eines PKW beträgt 179,00 Euro. Für Motorräder fallen 169,00 Euro, für Anhänger 159,00 Euro und für Wohnmobile 209,00 Euro an. Eventuelle Kosten für ein Wunschkennzeichen werden separat ausgewiesen.

Muss ich persönlich erscheinen oder geht alles online?

Die KFZ-Ummeldung Eichstätt online ist vollständig über unser Portal möglich. Sie müssen nicht persönlich bei der Kfz-Zulassung Eichstätt erscheinen. Alle Schritte – von der Antragstellung bis zur Zahlung – werden digital abgewickelt.

Was passiert, wenn ich die Frist von einer Woche überschreite?

Eine Überschreitung der gesetzlichen Frist gemäß § 27 FZV stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es können Bußgelder verhängt werden. Wir empfehlen, den Antrag unmittelbar nach dem Umzug oder Halterwechsel zu stellen.

Kann ich bei der Ummeldung ein neues Kennzeichen EI beantragen?

Ja. Bei einem Halterwechsel ist die Beantragung eines neuen Kennzeichens verpflichtend. Sie können dabei ein Wunschkennzeichen Eichstätt mit dem Kürzel EI wählen, sofern die gewünschte Kombination verfügbar ist. Wir prüfen die Verfügbarkeit im Rahmen Ihres Antrags.

Gilt die Ummeldepflicht auch für Anhänger?

Ja. Ein Anhänger besitzt eine eigene Zulassung und muss unabhängig vom Zugfahrzeug umgemeldet werden. Anhänger ummelden Eichstätt funktioniert über denselben Prozess wie bei anderen Fahrzeugtypen – mit den spezifischen Unterlagen des Anhängers.

Was muss ich beim Wohnmobil ummelden Eichstätt besonders beachten?

Bei Wohnmobilen sollte vor der Ummeldung die Gewichtsklasse des Fahrzeugs geprüft werden, da diese steuerlich relevant ist. Zudem empfehlen wir, die Gültigkeit der Gasprüfung nach G 607 zu überprüfen. Diese ist zwar keine formale Voraussetzung für die Ummeldung, aber gesetzlich vorgeschrieben für den Betrieb des Fahrzeugs.


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Zuständige Zulassungsstelle für Eichstätt

Kfz-Zulassung Eichstätt

Gundekarstraße 3

85072 Eichstätt

Tel: 08421-70-4003

E-Mail: zulassung@lra-ei.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr