Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Herne

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen in Herne

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Herne kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Wartezeit und ohne persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Herne. Über unser Portal erledigen Sie den gesamten Vorgang digital: von der Antragstellung über die Prüfung Ihrer Unterlagen bis zur Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens mit dem Kürzel HER. Das Kennzeichen wird Ihnen anschließend postalisch zugestellt oder steht zur Abholung bereit – je nach gewählter Option.

Ein Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen Herne genannt – ist ein zeitlich befristetes amtliches Kennzeichen, das für genau definierte Zwecke ausgestellt wird. Es erlaubt die vorübergehende Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, ohne dass eine dauerhafte Zulassung des Fahrzeugs erforderlich ist. Wer ein Fahrzeug überführen, zu einer Hauptuntersuchung fahren oder eine Probefahrt durchführen möchte, benötigt dieses Kennzeichen zwingend.

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So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt

Der Antragsprozess über unser Portal ist klar strukturiert und in wenigen Minuten abgeschlossen. Nachfolgend erläutern wir jeden Schritt im Detail:

Schritt 1 – Antrag online stellen Rufen Sie das Antragsformular für das Kurzzeitkennzeichen auf. Geben Sie dort alle erforderlichen Fahrzeugdaten ein: Fahrzeugtyp, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Gewichtsklasse sowie den gewünschten Gültigkeitszeitraum (maximal 5 Tage).

Schritt 2 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente direkt im Portal hoch. Eine vollständige Auflistung der benötigten Unterlagen finden Sie im nachfolgenden Abschnitt. Achten Sie auf gut lesbare, vollständige Scans oder Fotos.

Schritt 3 – Versicherungsnachweis einreichen Ohne gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer. Geben Sie diese im Antragsformular an.

Schritt 4 – Gebühr entrichten Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags per gesichertem Zahlungsverfahren beglichen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (siehe Abschnitt Fahrzeugtypen).

Schritt 5 – Prüfung durch die Kfz-Zulassung Herne Nach Eingang aller Unterlagen prüfen wir Ihren Antrag. Bei vollständigen Angaben erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb kurzer Zeit.

Schritt 6 – Kennzeichen erhalten Das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel HER wird Ihnen nach erfolgreicher Prüfung ausgestellt. Beachten Sie, dass das Kennzeichen erst ab dem angegebenen Startdatum gültig ist.

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Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Herne sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Ausweisdokument des Vertreters)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – bei Neufahrzeugen: Herstellerbescheinigung oder COC-Papiere
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – fahrzeugspezifisch, ausgestellt von einem in Deutschland zugelassenen Kfz-Versicherer
  • Hauptuntersuchungsnachweis (HU-Bericht) – sofern eine gültige HU vorliegt; bei Fahrzeugen ohne gültige HU ist die Nutzung auf die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle beschränkt
  • Nachweis über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) – in der Regel aus den Fahrzeugpapieren ersichtlich
  • Bei Anhängern: Nachweis über das zulässige Gesamtgewicht
  • Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Nachweis über die Führerscheinklasse C1 oder C des Fahrers

Alle Dokumente sind in lesbarer Form als digitale Kopie hochzuladen. Unleserliche oder unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen in Herne betrifft Personenkraftwagen. Ob Gebrauchtwagenkauf mit anschließender Überführung an den Wohnort, Probefahrt eines noch nicht zugelassenen Fahrzeugs oder Transport zur Hauptuntersuchung – das Kurzzeitkennzeichen für PKW deckt diese Situationen zuverlässig ab.

Gebühr PKW/Auto: 179,00 €

Das Kennzeichen ist personengebunden und fahrzeuggebunden. Es darf ausschließlich an dem Fahrzeug verwendet werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.

Motorrad

Für Motorräder gelten im Wesentlichen dieselben Regelungen wie für PKW, jedoch mit einigen praktischen Besonderheiten. Die Kennzeichengröße weicht vom PKW-Standard ab – das Kurzzeitkennzeichen wird im Hochformat ausgestellt, wie es für Motorräder vorgeschrieben ist. Achten Sie bei der Beantragung darauf, die korrekte Fahrzeugklasse anzugeben, damit das Kennzeichen in der richtigen Ausführung ausgestellt wird.

Besonders häufig wird das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder zu Beginn der Fahrsaison benötigt, wenn Maschinen aus dem Winterlager überführt oder nach einer Reparatur abgeholt werden. Auch hier ist eine fahrzeugspezifische eVB-Nummer zwingend erforderlich – eine allgemeine Versicherungsbestätigung genügt nicht.

Gebühr Motorrad: 129,00 €

Anhänger

Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Dies gilt unabhängig davon, ob der Anhänger im Betrieb beladen oder leer ist.

Eine Vereinfachung gilt bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg: Hier sind die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen geringfügig reduziert. Dennoch ist auch für leichte Anhänger eine eVB-Nummer erforderlich.

Bei der Antragstellung ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers anzugeben, da dies für die korrekte Ausstellung des Kennzeichens relevant ist.

Gebühr Anhänger: 139,00 €

Wohnmobil

Wohnmobile erfordern bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens eine genaue Angabe der Gewichtsklasse. Fahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt. Für Wohnmobile über 3,5 t ist zudem der Nachweis der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse (C1 oder C) des Fahrzeugführers beizufügen, da diese Fahrzeuge führerscheinrechtlich einer anderen Kategorie angehören.

Wohnmobile werden gerade zu Saisonbeginn häufig überführt oder nach Winterlagerung abgeholt. Das Kurzzeitkennzeichen Herne bietet hierfür eine unkomplizierte Lösung.

Gebühr Wohnmobil: 199,00 €


Gültigkeit und Einschränkungen

Ein Kurzzeitkennzeichen ist auf einen Zeitraum von maximal 5 Tagen befristet. Das Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen selbst aufgedruckt und verbindlich. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Gültigkeit erlischt die Berechtigung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr automatisch.

Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es ist ausschließlich für das Fahrzeug gültig, für das es beantragt wurde. Die FIN des Fahrzeugs ist auf dem Kennzeichen vermerkt. Eine Nutzung an einem anderen Fahrzeug ist unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Räumliche Gültigkeit: Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland, also auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Fahrten ins Ausland sind damit nicht gestattet. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss und über eine längere Gültigkeitsdauer verfügt.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Dies betrifft alle Fahrzeuge, die einer HU-Pflicht unterliegen.

Liegt keine gültige HU vor, darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten geeigneten Prüfstelle gefahren werden. Umwege, Zwischenstopps oder sonstige Fahrtzwecke sind in diesem Fall nicht gestattet.

Bei der Antragstellung ist daher anzugeben, ob eine gültige HU vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wird das Kennzeichen mit einem entsprechenden Vermerk ausgestellt, der die Nutzung auf die Fahrt zur Prüfstelle beschränkt.


Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur in ganz Deutschland. Das bedeutet für Fahrzeughalter und Käufer: Kurzzeitkennzeichen werden im bevölkerungsreichen Ruhrgebiet besonders häufig benötigt, da Fahrzeuge oft zwischen benachbarten Städten überführt werden.

Ein wichtiger Aspekt bei Fahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen in NRW betrifft die Umweltzonen: In nahezu allen größeren Städten des Ruhrgebiets sowie in Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Münster bestehen Umweltzonen, in die nur Fahrzeuge mit entsprechender Umweltplakette einfahren dürfen. Auch bei einer Überführungsfahrt mit Kurzzeitkennzeichen gilt diese Regelung uneingeschränkt. Prüfen Sie daher vor Fahrtantritt, ob Ihr Fahrzeug über die erforderliche Umweltplakette verfügt.

Darüber hinaus bestehen in Köln und Bonn Diesel-Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugklassen. Auch diese Beschränkungen gelten bei Fahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen. Eine Ausnahme allein aufgrund des Kurzzeitkennzeichens existiert nicht.

Planen Sie Ihre Überführungsfahrt daher sorgfältig und berücksichtigen Sie die aktuellen Streckenbeschränkungen in NRW.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Herne

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen in Herne vollständig online beantragen?

Ja. Die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens Herne erfolgt vollständig über unser Portal. Ein persönlicher Besuch bei der Kfz-Zulassung Herne ist nicht erforderlich. Nach erfolgreicher Online-Beantragung und Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Kennzeichen ausgestellt.

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist für maximal 5 Tage gültig. Das Ablaufdatum wird bei der Ausstellung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland. Für Auslandsfahrten oder die Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.

Was ist die eVB-Nummer und wo bekomme ich sie?

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code, den Ihnen Ihr Kfz-Versicherer auf Anfrage ausstellt. Sie dient als Nachweis, dass das Fahrzeug für den beantragten Zeitraum haftpflichtversichert ist. Ohne gültige eVB-Nummer kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden. Die eVB-Nummer ist fahrzeugspezifisch – eine allgemeine Versicherungsbestätigung wird nicht akzeptiert.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Liegt keine gültige Hauptuntersuchung vor, ist die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens auf die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle beschränkt. Andere Fahrtzwecke sind in diesem Fall nicht zulässig. Bei der Antragstellung ist der HU-Status des Fahrzeugs anzugeben.

Kann ich dasselbe Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden?

Nein. Ein Kurzzeitkennzeichen ist stets fahrzeuggebunden und enthält die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) des betreffenden Fahrzeugs. Eine Nutzung an einem anderen Fahrzeug ist nicht gestattet. Für jedes Fahrzeug ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.

Welche Öffnungszeiten hat die Kfz-Zulassung Herne?

Die Kfz-Zulassung Herne ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens über unser Portal vollständig online möglich ist, sind Sie an diese Öffnungszeiten für den Antragsprozess selbst nicht gebunden.

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Zuständige Zulassungsstelle für Herne

Kfz-Zulassung Herne

Südstr. 8

44625 Herne

Tel: 02323-16-2580

E-Mail: strassenverkehrsamt@herne.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr