Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Landau

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Landau

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – das Kurzzeitkennzeichen in Landau wird für alle Fahrzeugtypen über unser Portal vollständig online abgewickelt. Wer ein Fahrzeug überführen, zur Hauptuntersuchung fahren oder eine Probefahrt absolvieren möchte, benötigt ein gültiges Kennzeichen – auch wenn das Fahrzeug noch nicht dauerhaft zugelassen ist oder die Zulassung bereits erloschen ist. Genau für diese Fälle ist das Kurzzeitkennzeichen, umgangssprachlich auch 5-Tage-Kennzeichen Landau genannt, das geeignete Instrument.

Das Kennzeichen trägt das Kürzel SÜW für den Landkreis Südliche Weinstraße und wird durch die zuständige Stelle, die Kfz-Zulassung Südliche Weinstraße, ausgegeben. Über unser Portal beantragen Sie das Kurzzeitkennzeichen Landau bequem von zu Hause aus – ohne Wartezeit am Schalter, ohne unnötige Wege.

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So funktioniert das Kurzzeitkennzeichen in Landau – Ablauf Schritt für Schritt

Der Ablauf zur Beantragung ist klar strukturiert und vollständig digital durchführbar. Wir führen Sie durch jeden Schritt:

Schritt 1 – Fahrzeugdaten bereithalten Halten Sie Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II bereit. Bei Neukauf ohne bestehende Zulassung genügt in vielen Fällen der Kaufvertrag in Kombination mit dem COC-Dokument oder der Betriebserlaubnis.

Schritt 2 – Versicherungsnachweis (eVB) einholen Vor der Beantragung ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zwingend erforderlich. Diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung. Ohne gültige eVB kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden. Beachten Sie: Die eVB muss auf das Kennzeichen und den konkreten Nutzungszeitraum ausgestellt sein.

Schritt 3 – Antrag online ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugtyp, Verwendungszweck, gewünschten Starttag und alle Fahrzeugdaten korrekt an. Fehlerhafte Angaben können zur Ablehnung des Antrags führen.

Schritt 4 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als gut lesbare Scans oder Fotos hoch. Eine Checkliste der benötigten Unterlagen finden Sie im folgenden Abschnitt.

Schritt 5 – Gebühr entrichten Die Bearbeitungsgebühr wird im Zuge des Online-Antrags fällig. Die aktuellen Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 179,00 €
Motorrad 129,00 €
Anhänger 139,00 €
Wohnmobil 199,00 €

Schritt 6 – Kennzeichen erhalten Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Zulassungsdokumente und die Kennzeichenschilder auf dem von Ihnen gewählten Weg. Das Kennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum gültig.

Schritt 7 – Fahrt antreten Bringen Sie das Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug an und führen Sie alle Dokumente während der Fahrt mit. Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zu den im Antrag angegebenen Fahrten innerhalb Deutschlands.

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Erforderliche Unterlagen für das Kurzzeitkennzeichen in Landau

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens Unterlagen Landau sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei juristischen Personen: Gewerbenachweis und Ausweisdokument der bevollmächtigten Person)
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I oder bei noch nicht zugelassenen Fahrzeugen: COC-Papier, EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder nationale Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern vorhanden
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) – gültig für den beantragten Zeitraum und das beantragte Kennzeichen
  • HU-Nachweis (Hauptuntersuchungsbericht oder Prüfplakette), sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist und eine gültige HU vorliegt
  • SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsmittel für die Gebührenentrichtung
  • Bei Anhängern: Nachweis über das zulässige Gesamtgewicht
  • Bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen: Nachweis der Führerscheinklasse C1 oder C des Fahrzeugführers

Achten Sie darauf, dass alle Dokumente gut lesbar und vollständig sind. Unvollständige Unterlagen verzögern die Bearbeitung.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der häufigste Anwendungsfall für das Kurzzeitkennzeichen Landau ist die Überführung eines PKW. Ob Gebrauchtwagenkauf, Fahrzeugtransfer zwischen Händlern oder Probefahrt mit einem noch nicht zugelassenen Fahrzeug – das 5-Tage-Kennzeichen Landau deckt alle gängigen Szenarien ab. Für PKW beträgt die Gebühr 179,00 €. Der Antrag kann vollständig online gestellt werden; ein persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Südliche Weinstraße ist in der Regel nicht erforderlich.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Landau wird besonders häufig zu Beginn der Motorradsaison beantragt, wenn Maschinen aus der Winterpause reaktiviert oder neu erworben werden. Zu beachten ist, dass für Motorräder eine spezifische eVB benötigt wird, die auf das Motorrad und nicht auf ein anderes Fahrzeug ausgestellt ist. Da Motorradkennzeichen ein anderes Format aufweisen als PKW-Kennzeichen, ist beim Antrag der Fahrzeugtyp korrekt anzugeben. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad beträgt 129,00 €.

Anhänger

Für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Anhänger Landau erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg ist das Verfahren vereinfacht; hier sind in der Regel weniger Nachweise erforderlich. Bei schwereren Anhängern sind vollständige Fahrzeugpapiere und ein Gewichtsnachweis vorzulegen. Die Gebühr beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Landau unterliegt besonderen Anforderungen, wenn das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweist. In diesem Fall muss der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 oder C besitzen; ein entsprechender Nachweis ist dem Antrag beizufügen. Beim Ausfüllen des Antrags ist die Gewichtsklasse des Wohnmobils korrekt anzugeben, da dies Einfluss auf die Bearbeitung und die Versicherungspflicht hat. Die Gebühr beträgt 199,00 €.


Gültigkeit und Einschränkungen des Kurzzeitkennzeichens

Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es beantragt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt 5 Tage ab dem angegebenen Startdatum. Das Kennzeichen ist nur innerhalb Deutschlands gültig.

Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt kein Kurzzeitkennzeichen, sondern ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses ist für Fahrten ins Ausland konzipiert und hat eine andere Rechtsgrundlage. Bitte beantragen Sie in diesem Fall das entsprechende Ausfuhrkennzeichen.

Die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens ist auf den im Antrag angegebenen Zweck beschränkt. Fahrten, die nicht dem genehmigten Zweck entsprechen, sind nicht durch das Kennzeichen gedeckt.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen, sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist. Fahrzeuge ohne gültige HU dürfen mit einem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten geeigneten Prüfstelle gefahren werden. Der direkte Fahrtweg ist einzuhalten; Umwege oder andere Nutzungen sind unzulässig.

Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug neu erworben wurde oder bereits in Betrieb war. Liegt keine gültige HU vor, ist dies im Antrag anzugeben und der Fahrtzweck entsprechend auf die Fahrt zur Prüfstelle zu beschränken. Die Kfz-Zulassung Südliche Weinstraße prüft die HU-Situation im Rahmen der Antragsbearbeitung.


Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz verfügt über eine dezentrale Zulassungsstruktur mit zahlreichen Landkreisen, die jeweils eigene Kennzeichenkürzel führen. Das Kürzel SÜW steht für den Landkreis Südliche Weinstraße, zu dem Landau gehört. Wer in einem anderen Landkreis ein Fahrzeug erwerben und in den Landkreis Südliche Weinstraße überführen möchte, kann das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel des jeweiligen Ausgabelandkreises erhalten – entscheidend ist, wo das Kennzeichen beantragt wird.

Im Gegensatz zu Großstädten wie Mainz, Ludwigshafen oder Koblenz, die als größte Zulassungsbezirke in Rheinland-Pfalz eigene Strukturen unterhalten, ist der Landkreis Südliche Weinstraße überschaubar und ländlich geprägt. Großflächige Umweltzonen, wie sie in einigen Bundesländern existieren, sind in Rheinland-Pfalz nicht verbreitet. Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen SÜW bewegt werden, unterliegen daher in der Regel keinen zusätzlichen Umweltzonenbeschränkungen im Landkreisgebiet.

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Südliche Weinstraße sind für persönliche Vorsprachen relevant, sofern diese ausnahmsweise erforderlich sein sollten:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Über unser Portal sind Anträge unabhängig von diesen Zeiten rund um die Uhr möglich.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Landau

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen online beantragen?

Ja. Die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens Landau erfolgt vollständig über unser Portal. Sie müssen nicht persönlich bei der Kfz-Zulassung Südliche Weinstraße erscheinen. Der gesamte Prozess – vom Antrag über die Dokumentenprüfung bis zur Ausstellung – wird digital abgewickelt.

Wie lange ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem im Antrag angegebenen Startdatum für maximal 5 Tage gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wer mehr Zeit benötigt, muss ein neues Kennzeichen beantragen.

Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für Fahrten ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Dieses kann ebenfalls über unser Portal beantragt werden.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Liegt keine gültige Hauptuntersuchung vor, ist die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens auf die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle beschränkt. Andere Fahrten sind in diesem Fall nicht zulässig. Geben Sie im Antrag an, dass keine gültige HU vorliegt.

Braucht mein Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?

Ja. Das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Für den Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Anhänger zu beantragen. Bei Anhängern unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht ist das Verfahren vereinfacht.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und Überführungskennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen Landau, auch Überführungskennzeichen Landau genannt, ist fahrzeuggebunden und auf maximal 5 Tage begrenzt. Es dient der Überführung eines einzelnen Fahrzeugs. Das rote Händlerkennzeichen hingegen ist fahrzeugungebunden und für gewerbliche Zwecke konzipiert. Für Privatpersonen ist das Kurzzeitkennzeichen das geeignete Instrument.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist rechtlich unzulässig und kann als Urkundenfälschung gewertet werden. Für jedes Fahrzeug ist ein eigener Antrag zu stellen.


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Zuständige Zulassungsstelle für Landau

Kfz-Zulassung Südliche Weinstraße

An der Kreuzmühle 2

76829 Landau

Tel: 06341-940 309

E-Mail: info@suedliche-weinstrasse.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr