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Kurzzeitkennzeichen in Salzwedel
Für das Kurzzeitkennzeichen in Salzwedel benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch 5-Tage-Kennzeichen Salzwedel genannt – ermöglicht es Ihnen, ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung auf öffentlichen Straßen in Deutschland zu bewegen. Es wird ausschließlich von der Kfz-Zulassung Altmarkkreis Salzwedel ausgestellt und trägt das Kennzeichenkürzel SAW.
Ob Sie ein gebrauchtes Fahrzeug vom Händler oder einer Privatperson abholen, eine Probefahrt durchführen oder ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bringen müssen – das Kurzzeitkennzeichen Salzwedel ist das geeignete Dokument für genau diese Situationen. Die Beantragung ist online über unser Portal möglich und spart Ihnen den Gang zur Behörde.
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Besonderheiten in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt ist geprägt durch großflächige Landkreise mit teils erheblichen Entfernungen zwischen den einzelnen Ortschaften. Der Altmarkkreis Salzwedel gehört zu den flächenmäßig größten Landkreisen des Bundeslandes und grenzt an Niedersachsen sowie Brandenburg. Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen aus dem Altmarkkreis durch Sachsen-Anhalt fährt, sollte die regionalen Gegebenheiten kennen.
Umweltzonen in Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt bestehen Umweltzonen in den Städten Halle (Saale) und Magdeburg. Fahrzeuge, die diese Bereiche durchqueren oder ansteuern, benötigen eine gültige Umweltplakette – unabhängig davon, ob sie ein Kurzzeitkennzeichen oder eine dauerhafte Zulassung tragen. Prüfen Sie daher vor Fahrtantritt, ob Ihr Fahrzeug die Schadstoffanforderungen der jeweiligen Umweltzone erfüllt. Ein Kurzzeitkennzeichen befreit nicht von der Umweltzonen-Pflicht.
Hauptbezirke Magdeburg und Halle: Die Kennzeichen MD (Magdeburg) und HAL (Halle/Saale) sind die bevölkerungsreichsten Zulassungsbezirke in Sachsen-Anhalt. Das Kurzzeitkennzeichen aus Salzwedel mit dem Kürzel SAW ist jedoch auf dem gesamten Bundesgebiet gültig und berechtigt zur Fahrt durch alle deutschen Städte und Landkreise – einschließlich Magdeburg und Halle, sofern die Umweltzonenanforderungen erfüllt sind.
Grenznahe Lage: Der Altmarkkreis Salzwedel liegt in unmittelbarer Nähe zur niedersächsischen Grenze. Fahrten über die Landesgrenze hinaus sind mit einem Kurzzeitkennzeichen problemlos möglich, da dieses bundesweit gilt. Für Fahrten ins Ausland gilt jedoch: Das Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich für den Verkehr innerhalb Deutschlands zugelassen. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens in Salzwedel sind folgende Dokumente erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Bevollmächtigten: zusätzlich schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie des Fahrzeughalters)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – je nach Fahrzeugstatus
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung; sie ist zwingend erforderlich und muss zum Zeitpunkt der Beantragung gültig sein
- HU-Nachweis (Hauptuntersuchung) – seit 2015 ist eine gültige HU Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens (Ausnahme: Fahrt zur nächsten Prüfstelle, siehe Abschnitt HU-Pflicht)
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) – bei Fahrzeugen ohne vollständige Papiere
- Nachweis über Fahrzeugtyp und Gewicht – insbesondere bei Wohnmobilen und Anhängern relevant
Bei gewerblichen Antragstellern ist zusätzlich ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung vorzulegen. Für Minderjährige ist die Vorlage eines Erziehungsberechtigten mit entsprechendem Nachweis erforderlich.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Kurzzeitkennzeichen für den PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs, die Überführung nach einer Reparatur oder die Probefahrt vor dem Erwerb. Für PKW beträgt die Gebühr bei der Kfz-Zulassung Altmarkkreis Salzwedel 179,00 €.
Das Kennzeichen berechtigt zur einmaligen Nutzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen innerhalb des festgelegten Gültigkeitszeitraums von maximal fünf Tagen. Es ist fahrzeuggebunden und darf ausschließlich für das bei der Beantragung angegebene Fahrzeug verwendet werden.
Motorrad
Für Motorräder gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für PKW, jedoch mit einigen Besonderheiten. Die eVB-Nummer muss explizit für ein zweirädriges Kraftfahrzeug ausgestellt sein – eine PKW-eVB ist nicht übertragbar. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Salzwedel beträgt 129,00 €.
Ein häufiger Anwendungsfall ist die Saisonüberführung: Wer sein Motorrad nach der Winterpause aus einem Lager oder von einem Händler abholt und noch keine dauerhafte Zulassung beantragt hat, nutzt das 5-Tage-Kennzeichen für die Überführungsfahrt. Beachten Sie, dass das Kennzeichen in der für Motorräder vorgeschriebenen Größe ausgefertigt wird und am Fahrzeug ordnungsgemäß befestigt sein muss.
Anhänger
Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie können nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden, sofern kein dauerhaftes Kennzeichen vorhanden ist. Die Gebühr beträgt 139,00 €.
Eine vereinfachte Regelung gilt für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg: Hier sind die Anforderungen an die Fahrzeugpapiere reduziert. Dennoch ist eine gültige eVB-Nummer auch für den Anhänger erforderlich. Geben Sie bei der Beantragung das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers korrekt an, da dies für die Ausstellung maßgeblich ist.
Wohnmobil
Das Kurzzeitkennzeichen für Wohnmobile ist mit 199,00 € die kostspieligste Variante – dies spiegelt den erhöhten Verwaltungsaufwand bei schweren und komplexen Fahrzeugen wider. Bei der Beantragung ist die Gewichtsklasse des Wohnmobils zwingend anzugeben.
Für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen gilt: Der Fahrzeugführer benötigt einen Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t). Das Kurzzeitkennzeichen selbst wird unabhängig davon ausgestellt, jedoch liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Fahrerlaubnispflicht beim Fahrzeugführer. Weisen Sie bei der Beantragung die korrekte Fahrzeugklasse nach, um Verzögerungen zu vermeiden.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 ist für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Fahrzeuge, deren HU abgelaufen ist oder die noch keine HU erhalten haben, erhalten in der Regel kein Kurzzeitkennzeichen.
Ausnahme: Ist der einzige Zweck der Fahrt die Überführung des Fahrzeugs zur nächsten zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.), kann ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden. In diesem Fall ist der direkte Fahrweg zur Prüfstelle einzuhalten – Umwege oder Zwischenstopps sind nicht gestattet.
Bitte legen Sie bei der Beantragung den aktuellen HU-Nachweis vor. Fehlt dieser, teilen Sie uns den Grund mit – wir prüfen im Einzelfall, ob die Ausnahmereglung anwendbar ist.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen"). Fordern Sie vorab die eVB-Nummer bei Ihrer Kfz-Versicherung an – dies kann je nach Anbieter einige Stunden dauern.
Schritt 2: Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie den Antrag auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, Fahrzeugidentifikationsnummer, gewünschten Gültigkeitszeitraum und Ihre persönlichen Daten ein. Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch.
Schritt 3: Gebühr bezahlen Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags fällig. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag von der Kfz-Zulassung Altmarkkreis Salzwedel bearbeitet.
Schritt 4: Kennzeichen erhalten Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie die Zulassungsdokumente und – sofern kein persönliches Erscheinen erforderlich ist – die Bestätigung zur Abholung oder den postalischen Versand des Kennzeichens. Bei persönlicher Vorsprache beachten Sie bitte die Öffnungszeiten:
| Tag | Öffnungszeit |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Schritt 5: Kennzeichen anbringen und losfahren Bringen Sie das Kennzeichen vorschriftsmäßig am Fahrzeug an. Das Kennzeichen ist ab dem auf der Zulassungsbescheinigung verzeichneten Datum gültig – nicht früher. Halten Sie alle Fahrzeugdokumente während der Fahrt griffbereit.
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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Salzwedel
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Salzwedel gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage gültig. Der Gültigkeitszeitraum wird bei der Beantragung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen selbst aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Frist erlischt die Betriebserlaubnis automatisch. Benötigen Sie mehr Zeit, ist ein neues Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.
Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten – beispielsweise in ein EU-Land oder in die Schweiz – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.
Was kostet das Kurzzeitkennzeichen in Salzwedel?
Die Gebühren bei der Kfz-Zulassung Altmarkkreis Salzwedel betragen:
- PKW/Auto: 179,00 €
- Motorrad: 129,00 €
- Anhänger: 139,00 €
- Wohnmobil: 199,00 €
Die Gebühr ist bei Antragstellung fällig und wird nicht erstattet, sofern der Antrag vollständig und korrekt gestellt wurde.
Brauche ich für jeden Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?
Ja. Anhänger benötigen ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen – unabhängig vom Zugfahrzeug. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Anhänger dauerhaft auf das Zugfahrzeug zugelassen und mit einem gültigen Kennzeichen versehen ist. Für Anhänger unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen an die Fahrzeugpapiere, jedoch ist auch hier eine eVB-Nummer Pflicht.
Ist das Kurzzeitkennzeichen fahrzeuggebunden?
Ja, das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden. Es darf ausschließlich an dem Fahrzeug verwendet werden, für das es beantragt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug – auch desselben Halters – ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?
Ohne gültige Hauptuntersuchung wird in der Regel kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt. Die einzige anerkannte Ausnahme ist die direkte Überführungsfahrt zur nächsten Prüfstelle. In diesem Fall ist der direkte Fahrweg einzuhalten. Wir empfehlen, diesen Sonderfall bereits bei der Online-Beantragung zu vermerken, damit wir den Antrag entsprechend prüfen können.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auch kurzfristig beantragen?
Die Online-Beantragung ist grundsätzlich kurzfristig möglich. Beachten Sie jedoch, dass die Bearbeitung durch die Kfz-Zulassung Altmarkkreis Salzwedel eine gewisse Bearbeitungszeit erfordert. Wir empfehlen, den Antrag mindestens einen Werktag vor dem benötigten Fahrtdatum einzureichen. Außerhalb der Öffnungszeiten eingehende Anträge werden am nächsten Werktag bearbeitet.
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