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Kurzzeitkennzeichen in Lindau
Für das Kurzzeitkennzeichen in Lindau benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Das Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch 5-Tage-Kennzeichen Lindau genannt – ist ein zeitlich befristetes Kennzeichen mit dem Kürzel LI, das Ihnen erlaubt, ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Es wird insbesondere für Überführungsfahrten, Probefahrten und Fahrten zur Hauptuntersuchung ausgestellt.
Wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig digital über unser Portal. Die zuständige Stelle vor Ort ist die Kfz-Zulassung Lindau, deren Öffnungszeiten Sie bei persönlichen Rückfragen nutzen können: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch und Freitag 07:30–12:00 Uhr sowie Donnerstag 07:30–18:00 Uhr.
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Besonderheiten in Bayern
Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und zeichnet sich durch eine dezentrale Zulassungsstruktur aus. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt verfügt über ein eigenes Kennzeichenkürzel – für den Landkreis Lindau gilt das Kürzel LI. Diese regionale Gliederung bedeutet, dass Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Lindau klar als aus diesem Zulassungsbezirk stammend erkennbar sind, was bei Kontrollen durch Polizei oder Zoll relevant sein kann.
In Bayern existieren zudem Umweltzonen in den Großstädten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Für Lindau selbst besteht keine Umweltzone, jedoch sollten Fahrzeughalter, die mit einem Kurzzeitkennzeichen durch diese Städte fahren möchten, beachten, dass das Fahrzeug die dort geltenden Abgasnormen erfüllen muss. Besonders die Umweltzone München gilt als eine der restriktivsten in Bayern – Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette der Klasse 4 (grün) dürfen diese Zone nicht befahren. Da das Kurzzeitkennzeichen keine Ausnahme von Umweltzonen-Regelungen begründet, ist die Einhaltung dieser Vorschriften beim Fahrzeugführer selbst zu prüfen.
Darüber hinaus sollten Fahrzeughalter im ländlichen Raum rund um Lindau – etwa im Bereich des Westallgäus oder angrenzender Landkreise mit eigenen Kürzeln wie LK (Lindau, historisch) oder benachbarter Zulassungsbezirke – darauf achten, dass das Kurzzeitkennzeichen fahrzeuggebunden ist und nicht auf andere Fahrzeuge übertragen werden darf. Gerade bei Mehrfachüberführungen, wie sie im landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereich vorkommen, ist für jedes Fahrzeug ein eigenes Kennzeichen zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Für das Kurzzeitkennzeichen beantragen in Lindau sind folgende Dokumente einzureichen:
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung, sofern der Wohnsitz nicht im Ausweis eingetragen ist)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung vor Antragstellung; die eVB ist fahrzeug- und zeitgebunden
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – bei Neufahrzeugen genügt in der Regel die COC-Bescheinigung oder der Kaufvertrag mit Fahrzeugdaten
- HU-Nachweis (gültiger TÜV/DEKRA-Bericht) – sofern das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden soll, kann auf diesen verzichtet werden; das Kennzeichen ist dann ausschließlich für die direkte Fahrt zur Prüfstelle gültig
- Ausgefüllter Antrag – wird über unser Portal digital erfasst
Bei Fahrzeugen, die noch nicht zugelassen waren (z. B. Neukäufe oder reimportierte Fahrzeuge), sind zusätzlich der Kaufvertrag sowie gegebenenfalls ein Gutachten nach §21 StVZO oder eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorzulegen.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist der häufigste Anwendungsfall. Ob Gebrauchtwagenkauf, Überführung nach einer Reparatur oder Probefahrt eines Privatverkäufers – das 5-Tage-Kennzeichen ermöglicht die legale Teilnahme am Straßenverkehr ohne dauerhafte Zulassung. Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen Lindau für PKW betragen 179,00 €.
Motorrad
Für Motorräder gelten grundsätzlich dieselben Regelungen, jedoch sind einige Besonderheiten zu beachten. Das Schildformat ist kleiner als beim PKW, weshalb bei der Beantragung die korrekte Fahrzeugklasse anzugeben ist. Die eVB-Nummer muss explizit für ein Motorrad ausgestellt sein – eine PKW-Versicherungsbestätigung ist nicht übertragbar. Gerade zu Saisonbeginn, wenn Motorräder nach der Winterpause überführt oder zu einer Hauptuntersuchung gebracht werden, ist das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Lindau eine praktische Lösung. Die Gebühr beträgt 129,00 €.
Anhänger
Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie können nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs mitgeführt werden. Eine Ausnahme gilt für Anhänger unter 750 kg zulässiger Gesamtmasse, für die vereinfachte Regelungen greifen können; wir prüfen dies im Rahmen Ihres Antrags. Das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Lindau kostet 139,00 € und wird ebenfalls für maximal 5 Tage ausgestellt.
Wohnmobil
Bei Wohnmobilen ist die Gewichtsklasse bei der Antragstellung zwingend anzugeben. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fallen in die Klasse B und können mit einem Standard-Kurzzeitkennzeichen bewegt werden. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ist ein Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich – das Kurzzeitkennzeichen selbst kann jedoch auch für diese Fahrzeuge ausgestellt werden. Die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Lindau liegen bei 199,00 €.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal 5 Tage befristet. Das genaue Ablaufdatum wird bei Ausstellung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Frist muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.
Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es darf ausschließlich an dem Fahrzeug verwendet werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens beschränkt sich auf das Inland, also das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Fahrten ins Ausland – etwa in die direkt an Lindau angrenzende Schweiz oder nach Österreich – sind mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht gestattet. Für grenzüberschreitende Überführungen ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das eigenen Regelungen unterliegt.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer gesetzlichen Klarstellung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Fahrzeuge, deren TÜV- oder DEKRA-Prüfung abgelaufen ist, dürfen mit einem Kurzzeitkennzeichen nur dann bewegt werden, wenn das Ziel der Fahrt ausschließlich die nächste zugelassene Prüfstelle ist.
In diesem Fall ist bei der Antragstellung anzugeben, dass das Fahrzeug keine gültige HU besitzt. Das Kennzeichen wird dann mit einem entsprechenden Vermerk ausgestellt und berechtigt lediglich zur direkten Fahrt zur Hauptuntersuchung – Umwege oder Zwischenstopps sind nicht gestattet. Wir empfehlen, die Route zur Prüfstelle vorab zu dokumentieren.
So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1 – Unterlagen vorbereiten Stellen Sie sicher, dass Ihnen alle erforderlichen Dokumente vorliegen: Personalausweis, eVB-Nummer, Fahrzeugpapiere und – sofern vorhanden – der aktuelle HU-Bericht.
Schritt 2 – Antrag online ausfüllen Füllen Sie das digitale Antragsformular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, Gewichtsklasse (bei Wohnmobil und Anhänger) sowie den gewünschten Gültigkeitszeitraum an.
Schritt 3 – eVB-Nummer eingeben Tragen Sie die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung in das vorgesehene Feld ein. Die Nummer wird elektronisch geprüft und mit dem Fahrzeug verknüpft.
Schritt 4 – Gebühr bezahlen Die Gebühr wird sicher und vollständig online entrichtet. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag abschließend bearbeitet.
Schritt 5 – Kennzeichenschilder und Dokumente erhalten Nach Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsdokumente sowie die Information zur Abholung oder Lieferung der Kennzeichenschilder. Das Kennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum gültig.
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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Lindau
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist für maximal 5 Tage gültig. Das Ablaufdatum wird bei Ausstellung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen selbst aufgedruckt. Eine nachträgliche Verlängerung ist nicht möglich.
Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen in die Schweiz oder nach Österreich fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland. Da Lindau direkt an der Grenze zu Österreich und der Schweiz liegt, ist dieser Punkt besonders relevant. Für Überführungsfahrten ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert zu beantragen ist.
Was kostet das Kurzzeitkennzeichen in Lindau?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 € und Wohnmobil 199,00 €. Die Zahlung erfolgt vollständig online im Rahmen der Antragstellung.
Benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine eigene Versicherung?
Ja. Für jedes Kurzzeitkennzeichen ist eine eigene eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) erforderlich. Diese erhalten Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung. Die eVB ist fahrzeug- und zeitgebunden und kann nicht für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig verwendet werden.
Kann ich das Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug umstecken?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden und darf ausschließlich an dem Fahrzeug angebracht werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Nutzung an einem anderen Fahrzeug ist ordnungswidrig und kann zu Bußgeldern führen.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?
Ohne gültige Hauptuntersuchung darf das Fahrzeug ausschließlich zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden. Dies ist bei der Antragstellung anzugeben. Das Kennzeichen wird in diesem Fall mit einem entsprechenden Hinweis versehen, der die Nutzung auf diese Fahrt beschränkt.
Kann ich als Privatperson ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, oder ist das nur für Händler möglich?
Das Kurzzeitkennzeichen kann von Privatpersonen und Gewerbetreibenden gleichermaßen beantragt werden. Voraussetzung ist lediglich, dass die erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Gebühr entrichtet wird. Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Personengruppen.