KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Lindau

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

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KFZ-Anmeldung in Lindau

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Anmeldung für Fahrzeuge im Landkreis Lindau wird bei uns vollständig online abgewickelt. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Lindau, die alle Neuzulassungen, Wiederzulassungen und Umschreibungen im Bezirk bearbeitet. Fahrzeuge, die hier zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen-Kürzel LI – ein regional eindeutiges Merkmal, das den Fahrzeugstandort im Landkreis ausweist. Wir führen Ihren Antrag strukturiert durch alle erforderlichen Schritte, prüfen die eingereichten Unterlagen und stellen die Zulassungsbescheinigung aus. Starten Sie den Vorgang direkt hier – vollständig, rechtssicher und ohne zusätzliche Wege.

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Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten – sowohl bei Neuwagen als auch beim Gebrauchtwagenkauf. Wer ein Auto in Lindau anmeldet, erhält ein Kennzeichen mit dem Kürzel LI, das individuell als Wunschkennzeichen gestaltet werden kann. Dabei sind Buchstaben- und Ziffernkombinationen innerhalb der technischen Vorgaben frei wählbar, sofern die gewünschte Kombination noch nicht vergeben ist. Die Gebühr für die Neuzulassung eines PKW beträgt 229,00 €.

Bei Importen aus dem EU-Ausland ist zusätzlich eine Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) erforderlich. Bei Fahrzeugen aus Drittstaaten wird außerdem ein Einzelgenehmigungsnachweis oder ein Gutachten nach §21 StVZO benötigt. Für Gebrauchtwagen aus dem Inland genügt in der Regel die vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des Vorbesitzers.

Motorrad

Motorräder werden in Lindau häufig mit einem Saisonkennzeichen LI zugelassen, da die Fahrsaison in der Region – bedingt durch die Lage am Bodensee und die angrenzenden Alpenausläufer – saisonal begrenzt genutzt wird. Das Saisonkennzeichen kann für einen Zeitraum von zwei bis elf Monaten im Jahr beantragt werden und ist auf dem Kennzeichen durch die Gültigkeitsmonate gekennzeichnet.

Für die Versicherungsanmeldung ist die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zwingend erforderlich. Diese muss spezifisch für das Fahrzeug und den Halter ausgestellt sein – Hubraumgröße und Leistung in kW fließen in die Tarifberechnung der Versicherung ein und müssen korrekt angegeben werden. Die Zulassungsgebühr für ein Motorrad beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und – sofern zulassungspflichtig – ein eigenes Kennzeichen. Zulassungspflichtig sind Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg. Leichte Anhänger darunter sind zwar nicht zulassungspflichtig, können aber auf Wunsch zugelassen werden.

Technisch wird unterschieden zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern: Gebremste Anhänger dürfen ein höheres Gesamtgewicht aufweisen und erfordern einen entsprechenden Nachweis im Fahrzeugschein. Für das Ziehen von Anhängern sind zudem Führerscheinklassen relevant – insbesondere die Klassen BE, CE und DE. Diese Angaben werden bei der Anmeldung geprüft. Die Gebühr für die Zulassung eines Anhängers beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile unterliegen bei der Zulassung besonderen Anforderungen, die sich nach der Gewichtsklasse richten. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt; Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fallen in die LKW-Kategorie und erfordern entsprechende Nachweise, unter anderem einen gültigen Hauptuntersuchungsbericht.

Seit Juni 2025 gilt für Wohnmobile mit Gasanlage die verpflichtende Vorlage einer Gasprüfung nach G 607. Diese Prüfbescheinigung muss bei der Anmeldung im Original vorgelegt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein. Auch für Wohnmobile sind Saisonkennzeichen möglich und in der Region beliebt. Die Zulassungsgebühr beträgt 259,00 €.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bei Gebrauchtfahrzeugen)
  • Bei Neuwagen: COC-Dokument oder Einzelgenehmigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Bankverbindung)
  • Hauptuntersuchungsbericht (HU), sofern fällig oder nicht im Fahrzeugschein eingetragen

Gewerbetreibende

Gewerbliche Halter legen zusätzlich vor:

  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbeanmeldung oder Unternehmensnachweis
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Prokura, Geschäftsführerstellung)
  • Bei Leasingfahrzeugen: Leasingvertrag und Zustimmungserklärung des Leasinggebers

Bei Bevollmächtigung

Wird die Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen, sind zusätzlich erforderlich:

  • Schriftliche Vollmacht im Original, unterzeichnet vom Fahrzeughalter
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Kopie des Personalausweises des Fahrzeughalters

Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente gemäß der oben aufgeführten Liste zusammen. Achten Sie darauf, dass die eVB-Nummer gültig und auf das anzumeldende Fahrzeug ausgestellt ist.

Schritt 2 – Antrag hier starten Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Tragen Sie alle Fahrzeugdaten korrekt ein – Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Erstzulassungsdatum, Hubraum, Leistung und Fahrzeugklasse.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie die geforderten Dokumente als gut lesbare Scans oder Fotos hoch. Unleserliche oder unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.

Schritt 4 – Kennzeichen auswählen Wählen Sie zwischen einem regulären Kennzeichen mit dem Kürzel LI oder einem Wunschkennzeichen. Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und H-Kennzeichen können ebenfalls in diesem Schritt beantragt werden.

Schritt 5 – Gebühr bezahlen Die Zulassungsgebühr wird im gesicherten Online-Bezahlverfahren entrichtet. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag zur Bearbeitung weitergeleitet.

Schritt 6 – Bearbeitung und Zustellung Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen die Zulassungsbescheinigung aus. Kennzeichen und Unterlagen werden auf dem vereinbarten Weg zugestellt oder zur Abholung bereitgestellt.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern verfügt als Flächenland über eine ausgeprägte Struktur eigenständiger Zulassungsbezirke. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt führt ein eigenes Kennzeichenkürzel – im Landkreis Lindau ist dies LI. Diese Struktur bedeutet, dass bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen bayerischen Landkreis in der Regel eine Umschreibung mit neuem Kennzeichen erforderlich wird, sofern das bisherige Kennzeichen nicht behalten werden soll. Die sogenannte Kennzeichenmitnahme ist in Bayern unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss bei der Anmeldung entsprechend beantragt werden.

In mehreren bayerischen Großstädten – darunter München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg – bestehen ausgewiesene Umweltzonen, in denen nur Fahrzeuge mit bestimmten Schadstoffklassen zugelassen sind. Für die Einfahrt ist eine Umweltplakette erforderlich. München unterhält dabei eine der strengsten Umweltzonen in Deutschland: Fahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse Euro 4 (Benziner) bzw. Euro 6 (Diesel) sind dort von der Einfahrt ausgeschlossen. Im Landkreis Lindau selbst bestehen derzeit keine Umweltzonen – das Gebiet ist ländlich geprägt und grenzt direkt an Österreich und den Bodensee.

Ein weiteres bayerisches Spezifikum betrifft die Hauptuntersuchung (HU): In Bayern ist die Vorführung bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (AAÜO) – also TÜV, DEKRA oder GTÜ – Voraussetzung für die Erstzulassung von Fahrzeugen, die noch keine gültige HU besitzen. Der HU-Bericht muss bei der Anmeldung vorgelegt werden, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist und kein aktueller Prüfbericht existiert.

Darüber hinaus gilt in Bayern für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen): Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein, sich in einem weitgehend originalen Erhaltungszustand befinden und ein Gutachten einer anerkannten Prüforganisation vorweisen. Der Aufpreis für ein H-Kennzeichen beträgt 29,00 € zusätzlich zur regulären Zulassungsgebühr. Steuerlich profitieren Halter von Oldtimern in Bayern von einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer, die unabhängig von Hubraum oder Emissionen erhoben wird.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Lindau

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Lindau?

Wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Bei fehlenden oder unleserlichen Dokumenten verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, insbesondere wenn ein bestimmter Zulassungstermin eingehalten werden muss.

Was brauche ich, um ein Auto in Lindau anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II des Fahrzeugs, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, Ihre Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat sowie – sofern erforderlich – einen aktuellen HU-Bericht. Gewerbliche Halter legen zusätzlich einen Handelsregisterauszug vor.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Lindau?

Fahrzeuge, die im Landkreis Lindau zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen-Kürzel LI. Dieses Kürzel steht für den Zulassungsbezirk Lindau und ist auf allen im Landkreis zugelassenen Fahrzeugen Pflicht. Wer ein individuelles Wunschkennzeichen möchte, kann eine freie Kombination aus Buchstaben und Ziffern mit dem Kürzel LI beantragen – sofern diese noch nicht vergeben ist.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Lindau?

Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es, die Buchstaben- und Ziffernkombination des Kennzeichens innerhalb vorgegebener technischer Grenzen selbst zu wählen. Das Kürzel LI bleibt dabei stets erhalten. Die Buchstabenkombination darf ein bis zwei Buchstaben umfassen, die Ziffernfolge ein bis vier Stellen. Bestimmte Kombinationen sind aus gesetzlichen Gründen ausgeschlossen. Das Wunschkennzeichen wird direkt im Antragsformular ausgewählt und auf Verfügbarkeit geprüft.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Lindau online an?

Die Anmeldung erfolgt vollständig über unser Online-Portal. Sie füllen das Antragsformular aus, laden die erforderlichen Dokumente hoch, wählen Ihr Kennzeichen und bezahlen die Gebühr online. Wir bearbeiten den Antrag anschließend und veranlassen die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung. Ein persönliches Erscheinen ist für den Grundvorgang nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Lindau?

Die Zulassungsgebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
Aufpreis H-Kennzeichen 29,00 €

Die Gebühren sind bei Antragstellung online zu entrichten.

Wann hat die Zulassungsstelle in Lindau geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Lindau ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass an Feiertagen abweichende Regelungen gelten können. Über unser Online-Portal können Sie Ihren Antrag unabhängig von diesen Zeiten einreichen.

Gilt die Anmeldung auch für Fahrzeuge aus dem Ausland?

Ja. Fahrzeuge aus dem EU-Ausland werden mit Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) und der ausländischen Zulassungsunterlagen angemeldet. Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten ist zusätzlich ein Einzelgenehmigungsnachweis oder ein technisches Gutachten erforderlich. In beiden Fällen muss vor der Anmeldung eine gültige deutsche Kfz-Versicherung mit eVB-Nummer vorliegen.

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Zuständige Zulassungsstelle für Lindau

Kfz-Zulassung Lindau

Heuriedweg 38

88131 Lindau

Tel: 08382-961-340

E-Mail: zulassungsstelle@lra-li.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr