Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Waldshut-Tiengen

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Waldshut-Tiengen

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – das Kurzzeitkennzeichen in Waldshut-Tiengen wird für alle Fahrzeugtypen direkt hier online abgewickelt. Wer ein Fahrzeug überführen, zur Hauptuntersuchung bringen oder eine Probefahrt durchführen möchte, benötigt dafür ein gültiges Kennzeichen – auch wenn das Fahrzeug noch nicht dauerhaft zugelassen ist. Das sogenannte 5-Tage-Kennzeichen ermöglicht genau das: eine zeitlich begrenzte, rechtssichere Teilnahme am Straßenverkehr im Inland. Zuständig für die Ausstellung ist die Kfz-Zulassung Waldshut, der wir als Online-Portal vorgelagert sind. Die Beantragung erfolgt vollständig digital – ohne Wartezeit vor Ort und ohne unnötige Wege.

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Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist eines der zulassungsintensivsten Bundesländer in Deutschland. Das dichte Netz an Landkreisen und Zulassungsbezirken bedeutet, dass für jede Region eigene Zuständigkeiten gelten. Im Landkreis Waldshut ist die Kfz-Zulassung Waldshut die maßgebliche Stelle – das Kennzeichen trägt entsprechend das Kürzel WT.

Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen aus dem Raum Waldshut-Tiengen durch Baden-Württemberg fährt, sollte zudem die Umweltzonenregelungen des Bundeslandes kennen. In mehreren Städten des Landes bestehen ausgewiesene Umweltzonen, darunter Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg und Tübingen. Für die Einfahrt in diese Zonen ist grundsätzlich eine gültige Umweltplakette erforderlich – auch bei Fahrzeugen mit Kurzzeitkennzeichen. Wer also ein überführtes Fahrzeug durch eine dieser Städte bewegen möchte, muss sicherstellen, dass das Fahrzeug die jeweiligen Emissionsanforderungen erfüllt und eine entsprechende Plakette trägt.

Besonders strenge Regelungen gelten in Stuttgart: Dort bestehen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Euronormen 4 und 5 in der Umweltzone. Diese Verbote gelten unabhängig davon, ob das Fahrzeug dauerhaft oder nur vorübergehend zugelassen ist. Wer ein solches Fahrzeug mit einem Überführungskennzeichen durch Stuttgart bewegen möchte, muss die aktuellen Ausnahmeregelungen prüfen. Wir empfehlen, die geplante Route bei Überführungsfahrten durch Baden-Württemberg im Voraus auf betroffene Umweltzonen zu prüfen.

Ein weiterer Aspekt, der in Baden-Württemberg durch die Vielzahl an Landkreisen relevant wird: Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden, nicht personengebunden. Es gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es beantragt wurde – ein Wechsel auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Waldshut-Tiengen sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Unternehmen: Gewerbenachweis und Vollmacht)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder bei Neufahrzeugen die entsprechenden Fahrzeugpapiere
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – bei Neufahrzeugen die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) – sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist und die letzte HU nicht länger als die gesetzliche Frist zurückliegt
  • Bei Fahrzeugen ohne gültige HU: Nachweis, dass die Fahrt ausschließlich zur nächsten zugelassenen Prüfstelle erfolgt

Die eVB-Nummer wird von Ihrer Kfz-Versicherung ausgestellt und ist zwingend vor der Antragstellung zu beschaffen. Ohne gültige eVB-Nummer kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden. Die Versicherung gilt dabei ausschließlich für den im Antrag genannten Zeitraum und das angegebene Fahrzeug.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für das Kurzzeitkennzeichen in Waldshut-Tiengen ist die Überführung eines PKW. Ob Gebrauchtwagenkauf von privat, Abholung beim Händler oder Überführung nach einem Eigentümerwechsel – das 5-Tage-Kennzeichen ermöglicht die legale Fahrt auf öffentlichen Straßen ohne dauerhafte Zulassung. Auch Probefahrten über einen längeren Streckenverlauf, bei denen das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist, fallen in diesen Bereich. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW beträgt in Waldshut-Tiengen 179,00 €.

Motorrad

Für Motorräder gelten im Grundsatz dieselben Regelungen wie für PKW, jedoch sind einige Besonderheiten zu beachten. Da Motorräder häufig saisonal genutzt werden, ist die Überführung zu Saisonbeginn – etwa nach einer Winterpause oder nach dem Kauf eines gebrauchten Motorrads – ein typischer Anlass für ein Kurzzeitkennzeichen. Die eVB-Nummer muss dabei explizit für ein Motorrad ausgestellt sein; eine PKW-eVB ist nicht übertragbar. Zudem ist bei der Antragstellung die Motorradgröße beziehungsweise Hubraumklasse anzugeben, da dies für die Versicherungseinstufung relevant ist. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für Motorräder beträgt 129,00 €.

Anhänger

Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie dürfen nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden, sofern sie nicht dauerhaft zugelassen sind. Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen, da diese in bestimmten Konstellationen von der Zulassungspflicht befreit sein können. Bei schwereren Anhängern ist die vollständige Dokumentation einschließlich Fahrzeugpapieren und HU-Nachweis erforderlich. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für Anhänger beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Bei Wohnmobilen ist die Gewichtsklasse ein entscheidender Faktor. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ist hingegen der Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5 Tonnen) oder C (über 7,5 Tonnen) erforderlich – dies sollte bei der Antragstellung angegeben und geprüft werden. Überführungsfahrten mit schweren Wohnmobilen unterliegen zudem den allgemeinen Regelungen für schwere Nutzfahrzeuge. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für Wohnmobile beträgt 199,00 €.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2015 ist für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das bedeutet: Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragstellung über ein aktuelles, nicht abgelaufenes HU-Prüfzeichen verfügen.

Liegt keine gültige HU vor, ist die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens auf das absolut Notwendige beschränkt: Die Fahrt darf ausschließlich zur nächstgelegenen zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) erfolgen. Eine darüber hinausgehende Nutzung – etwa für Überführungsfahrten oder Probefahrten – ist in diesem Fall nicht zulässig. Bei der Antragstellung ist entsprechend anzugeben, dass die Fahrt dem Zweck der HU-Durchführung dient.

Für Neufahrzeuge, die noch keine HU benötigen, entfällt diese Anforderung. In diesem Fall sind die Fahrzeugpapiere des Herstellers (COC-Dokument) als Nachweis ausreichend.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie vor der Antragstellung alle erforderlichen Dokumente bereit: Personalausweis, Fahrzeugpapiere, HU-Nachweis sowie die eVB-Nummer Ihrer Versicherung.

Schritt 2 – eVB-Nummer beschaffen Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und fordern Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung speziell für ein Kurzzeitkennzeichen an. Geben Sie dabei Fahrzeugtyp, Kennzeichengröße und den gewünschten Gültigkeitszeitraum an.

Schritt 3 – Online-Antrag stellen Füllen Sie den Antrag auf dieser Seite vollständig aus. Geben Sie alle Fahrzeugdaten, den gewünschten Gültigkeitszeitraum (maximal 5 Tage) sowie Ihre persönlichen Daten ein. Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.

Schritt 4 – Gebühr entrichten Die Bearbeitungsgebühr wird im Rahmen des Online-Antrags fällig. Nach erfolgter Zahlung wird der Antrag an die Kfz-Zulassung Waldshut weitergeleitet.

Schritt 5 – Kennzeichen erhalten und Schilder prägen lassen Nach Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsunterlagen. Das physische Kennzeichenschild muss bei einem zugelassenen Schilderpräger hergestellt werden. Dieser ist in der Regel in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle zu finden.

Schritt 6 – Fahrt antreten Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem im Antrag angegebenen Startdatum gültig. Die Fahrt muss innerhalb des 5-tägigen Gültigkeitsfensters abgeschlossen sein. Nach Ablauf der Gültigkeit darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Waldshut-Tiengen

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig. Das genaue Start- und Enddatum wird bei der Antragstellung festgelegt und auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich – bei Bedarf muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten – etwa in die Schweiz, die an den Landkreis Waldshut angrenzt – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Dieses hat eine andere Rechtsgrundlage und muss gesondert beantragt werden.

Was passiert, wenn das Fahrzeug keine gültige HU hat?

Ohne gültige Hauptuntersuchung darf das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden. Jede andere Nutzung ist unzulässig und kann zu Bußgeldern sowie zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.

Ist das Kurzzeitkennzeichen fahrzeug- oder personengebunden?

Das Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich fahrzeuggebunden. Es gilt nur für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig – auch nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraums.

Welche Versicherung benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen?

Sie benötigen eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die speziell für den Zeitraum des Kurzzeitkennzeichens abgeschlossen wird. Der Nachweis erfolgt über eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die von Ihrer Versicherung ausgestellt wird. Die eVB muss vor der Antragstellung vorliegen.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auch für ein Motorrad beantragen, das ich auf einer Messe gekauft habe?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Wichtig ist, dass die eVB-Nummer explizit für ein Motorrad ausgestellt ist und die Fahrzeugpapiere vollständig vorliegen. Bei Neufahrzeugen von gewerblichen Händlern sind in der Regel COC-Papiere vorhanden, die als Zulassungsunterlage akzeptiert werden.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen für ein Wohnmobil in Waldshut-Tiengen?

Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für ein Wohnmobil beträgt 199,00 €. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist zudem der entsprechende Führerschein (Klasse C1 oder C) nachzuweisen. Bitte geben Sie bei der Antragstellung die genaue Gewichtsklasse des Fahrzeugs an.


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Zuständige Zulassungsstelle für Waldshut-Tiengen

Kfz-Zulassung Waldshut

Kaiserstr. 110

79761 Waldshut-Tiengen

Tel: 07751-86-2333

E-Mail: strassenverkehrsamt@landkreis-waldshut.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr