KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Waldshut-Tiengen

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KFZ-Anmeldung in Waldshut-Tiengen

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Anmeldung für Fahrzeuge im Landkreis Waldshut wird hier vollständig online abgewickelt. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Waldshut, die für alle Halter mit Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Zulassungsbezirk Waldshut-Tiengen und dem umliegenden Landkreis zuständig ist. Neu zugelassene Fahrzeuge erhalten das Kennzeichen WT, das den Landkreis Waldshut eindeutig ausweist. Wer ein Fahrzeug neu kauft, gebraucht erwirbt, aus dem Ausland importiert oder nach einer Stilllegung wieder auf die Straße bringen möchte, erledigt alle notwendigen Schritte hier – vollständig, rechtssicher und ohne zusätzliche Wege.

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Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang. Ob Neuwagen direkt vom Händler oder Gebrauchtwagen von privat – beide Fälle erfordern eine vollständige Zulassung mit Fahrzeugbrief, Versicherungsnachweis und gültigem Hauptuntersuchungsnachweis. Wer einen Neuwagen anmeldet, erhält in der Regel die Fahrzeugpapiere vom Händler. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist darauf zu achten, dass der bisherige Halter das Fahrzeug ordnungsgemäß abgemeldet hat oder eine Ummeldung direkt erfolgt.

Für PKW besteht die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen WT zu beantragen. Buchstaben- und Zahlenkombinationen können im Rahmen der verfügbaren Kombinationen frei gewählt werden, solange sie den Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen. Das Wunschkennzeichen wird direkt im Antragsprozess ausgewählt.

Motorrad

Das Motorrad anmelden in Waldshut-Tiengen folgt grundsätzlich denselben Anforderungen wie bei einem PKW, weist jedoch einige Besonderheiten auf. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Hubraum in Kubikzentimetern sowie die Motorleistung in kW maßgeblich – diese Angaben finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I und müssen der Versicherung korrekt übermittelt werden, damit die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ausgestellt wird.

Besonders beliebt bei Motorradfahrern im Landkreis Waldshut ist das Saisonkennzeichen. Es erlaubt den Betrieb des Fahrzeugs nur innerhalb eines festgelegten Zeitraums, zum Beispiel von März bis Oktober, und reduziert dadurch Versicherungs- und Steuerkosten für die Wintermonate. Das Saisonkennzeichen trägt ebenfalls das Kürzel WT und wird wie ein reguläres Kennzeichen beantragt.

Anhänger

Anhänger benötigen eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – auch wenn sie ausschließlich mit einem bereits zugelassenen Zugfahrzeug bewegt werden. Bei der Anmeldung ist zu unterscheiden, ob es sich um einen gebremsten oder ungebremsten Anhänger handelt, da dies die zulässige Anhängelast und die Anforderungen an das Zugfahrzeug beeinflusst.

Für Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse gelten besondere Führerscheinvoraussetzungen (Klasse BE oder höher). Diese Informationen sind beim Antrag anzugeben, damit die Zulassung korrekt dokumentiert wird. Das Kennzeichen des Anhängers beginnt ebenfalls mit WT.

Wohnmobil

Wohnmobile unterliegen je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlichen Anforderungen. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie PKW behandelt und benötigen keine gesonderte Fahrerlaubnis über Klasse B hinaus. Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen ist Führerscheinklasse C1 oder C erforderlich; zudem gelten abweichende Regelungen hinsichtlich Mautpflicht und technischer Überwachung.

Seit Juni 2025 ist bei der Erstzulassung von Wohnmobilen mit Gasanlage ein Prüfnachweis gemäß G 607 erforderlich. Dieser Nachweis bescheinigt die ordnungsgemäße Prüfung der Flüssiggasanlage durch einen anerkannten Sachverständigen und ist zwingend vorzulegen. Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen WT beantragbar, was insbesondere bei saisonal genutzten Fahrzeugen steuerliche Vorteile bietet.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung, falls kein Personalausweis)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) des Kfz-Versicherers
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (HU-Bericht, nicht älter als die zulässige Frist)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird direkt an das Finanzamt weitergeleitet)
  • Bei Neufahrzeugen: COC-Dokument (Certificate of Conformity), sofern vorhanden

Gewerbetreibende

Gewerbliche Halter legen zusätzlich vor:

  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Prokura, Gesellschafterbeschluss)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
  • Alle übrigen Unterlagen wie bei Privatpersonen

Bei Bevollmächtigung

Wird die Anmeldung nicht durch den künftigen Halter selbst vorgenommen, ist eine schriftliche Vollmacht im Original erforderlich. Die bevollmächtigte Person muss zudem ihren eigenen Lichtbildausweis vorlegen. Die Vollmacht muss den Namen des Bevollmächtigten, das betreffende Fahrzeug sowie Art und Umfang der Vollmacht eindeutig benennen.


Kennzeichenarten in Waldshut-Tiengen

Alle im Landkreis Waldshut zugelassenen Fahrzeuge erhalten das Unterscheidungszeichen WT. Innerhalb dieses Rahmens stehen verschiedene Kennzeichenarten zur Verfügung:

  • Standardkennzeichen WT: Reguläres Kennzeichen für dauerhaft zugelassene Fahrzeuge.
  • Wunschkennzeichen WT: Frei wählbare Buchstaben-Zahlen-Kombination nach Verfügbarkeit. Der Antrag erfolgt direkt im Zulassungsverfahren hier auf dieser Seite.
  • Saisonkennzeichen: Gültig für einen selbst gewählten Betriebszeitraum zwischen zwei und elf Monaten pro Jahr. Besonders relevant für Motorräder und Wohnmobile.
  • E-Kennzeichen: Für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridfahrzeuge. Das E-Kennzeichen berechtigt in vielen Städten zur Nutzung von Sonderregelungen wie kostenlosen Parkplätzen oder der Einfahrt in Umweltzonen.
  • H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge mit Oldtimer-Anerkennung (Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren, gepflegter Originalzustand). Für das H-Kennzeichen wird ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen benötigt. Bei der Anmeldung fällt ein Aufpreis von 29,00 € an.

Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Vor dem Start des Antrags alle erforderlichen Dokumente bereithalten: Personalausweis, Fahrzeugpapiere (Teil I und II), eVB-Nummer sowie HU-Nachweis. Gewerbliche Antragsteller legen zusätzlich den Handelsregisterauszug bereit.

Schritt 2 – Antrag online starten Den Antrag direkt hier auf dieser Seite beginnen. Das Formular führt strukturiert durch alle erforderlichen Angaben zum Fahrzeug, zum Halter und zur Versicherung.

Schritt 3 – Kennzeichen wählen Im Antragsprozess kann das gewünschte Kennzeichen ausgewählt werden – Standard-WT oder Wunschkennzeichen WT. Die Verfügbarkeit gewünschter Kombinationen wird in Echtzeit geprüft.

Schritt 4 – Unterlagen hochladen Alle relevanten Dokumente werden als Scan oder Foto im Antrag hochgeladen. Auf ausreichende Lesbarkeit achten.

Schritt 5 – Antrag prüfen und absenden Alle Angaben werden vor dem Absenden nochmals zur Kontrolle angezeigt. Nach Bestätigung wird der Antrag verbindlich eingereicht.

Schritt 6 – Bearbeitung und Bescheid Wir bearbeiten den Antrag und stellen die Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichenfreigabe aus. Die notwendigen Dokumente werden auf dem angegebenen Weg zugestellt.

Schritt 7 – Kennzeichen anbringen Nach Erhalt der Kennzeichenfreigabe kann das Kennzeichen geprägt und am Fahrzeug angebracht werden. Das Fahrzeug ist ab diesem Zeitpunkt offiziell im Straßenverkehr zugelassen.

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Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg verfügt über ein besonders dichtes Netz an Zulassungsbezirken, das sich aus der Vielzahl eigenständiger Landkreise ergibt. Jeder Landkreis unterhält eine eigene Zulassungsstelle – so auch die Kfz-Zulassung Waldshut für den Landkreis Waldshut. Dies bedeutet, dass die Zuständigkeit klar geregelt ist: Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz der Privatperson bzw. der Betriebssitz des Unternehmens.

Umweltzonen und Fahrverbote spielen in Baden-Württemberg eine wichtige Rolle, auch wenn Waldshut-Tiengen selbst keine Umweltzone unterhält. Wer mit seinem hier zugelassenen Fahrzeug regelmäßig Städte wie Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg oder Tübingen befährt, muss die dort geltenden Einfahrtsbeschränkungen beachten. Stuttgart hat als einzige Stadt in Deutschland flächendeckende Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge der Euronorm 4 und 5 eingeführt. Für Fahrten in diese Städte ist eine gültige Umweltplakette erforderlich; bei der Zulassung eines neuen Fahrzeugs wird die Schadstoffklasse automatisch eingetragen.

Das E-Kennzeichen gewinnt in Baden-Württemberg zunehmend an Bedeutung, da mehrere Städte im Land Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge vorsehen – etwa kostenfreies Parken oder die bevorzugte Nutzung bestimmter Fahrspuren. Wer ein Elektrofahrzeug oder einen Plug-in-Hybriden anmeldet, sollte das E-Kennzeichen ausdrücklich beantragen, um von diesen Regelungen zu profitieren.

In Baden-Württemberg gilt zudem, dass Fahrzeuge mit rotem Oldtimerkennzeichen (07er-Kennzeichen) nur für Fahrten genutzt werden dürfen, die dem Erhalt, der Pflege oder der Präsentation des Fahrzeugs dienen. Für den Alltagsbetrieb ist das H-Kennzeichen die reguläre Wahl, das auch im Landkreis Waldshut beantragt werden kann.

Die Kraftfahrzeugsteuer wird in Deutschland bundeseinheitlich durch das Finanzamt erhoben, ist jedoch an die Zulassung gebunden. Bei der Anmeldung wird das SEPA-Lastschriftmandat direkt weitergeleitet, sodass kein gesonderter Schritt beim Finanzamt notwendig ist.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Waldshut-Tiengen

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Waldshut-Tiengen?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Sind alle Dokumente korrekt und vollständig hochgeladen, bearbeiten wir den Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Fehlende oder unleserliche Unterlagen können zu Verzögerungen führen. Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie unmittelbar nach dem Absenden des Antrags.

Was brauche ich, um ein Auto in Waldshut-Tiengen anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Fahrzeugs, eine gültige eVB-Nummer Ihres Kfz-Versicherers, einen aktuellen Hauptuntersuchungsnachweis sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer. Gewerbliche Halter legen zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug vor.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Waldshut-Tiengen?

Ein Wunschkennzeichen WT erlaubt es, die Buchstaben- und Zahlenkombination hinter dem Landkreiskürzel WT selbst zu wählen – zum Beispiel WT-AB 123. Die gewünschte Kombination muss den Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen und noch nicht vergeben sein. Die Auswahl und Verfügbarkeitsprüfung erfolgen direkt im Antragsprozess hier auf dieser Seite. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Waldshut-Tiengen?

Fahrzeuge, die im Landkreis Waldshut zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen WT. Dieses Kürzel steht für den Landkreis Waldshut und ist bundesweit eindeutig. Ob Standard, Wunsch, Saison, E oder H – alle Kennzeichenarten tragen das Kürzel WT.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Waldshut-Tiengen online an?

Die KFZ-Anmeldung in Waldshut-Tiengen erfolgt vollständig hier auf dieser Seite. Nach dem Start des Antrags werden Sie schrittweise durch alle erforderlichen Angaben geführt: Fahrzeugdaten, Halterdaten, Versicherungsnachweis, Kennzeichenwahl und Dokumenten-Upload. Nach dem Absenden bearbeiten wir den Antrag und veranlassen die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung. Ein persönliches Erscheinen ist für den Online-Antrag nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Waldshut-Tiengen?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
Aufpreis H-Kennzeichen 29,00 €

Die Gebühren sind bei Antragstellung fällig. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für die Kennzeichenschilder, die separat beim Schilderpräger anfallen.

Wann hat die Zulassungsstelle in Waldshut-Tiengen geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Waldshut ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da die Online-Anmeldung hier rund um die Uhr verfügbar ist, sind Sie bei der Antragstellung nicht an diese Zeiten gebunden.

Kann ich auch ein Fahrzeug anmelden, das bisher in einem anderen Landkreis zugelassen war?

Ja. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in den Landkreis Waldshut verlegt haben oder ein Fahrzeug kaufen, das bislang außerhalb des WT-Bezirks zugelassen war, ist eine Ummeldung auf das Kennzeichen WT erforderlich. Das bisherige Kennzeichen wird dabei abgemeldet und ein neues WT-Kennzeichen zugeteilt – sofern kein Wunschkennzeichen beibehalten werden soll. Auch dieser Vorgang wird hier vollständig online abgewickelt.

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Zuständige Zulassungsstelle für Waldshut-Tiengen

Kfz-Zulassung Waldshut

Kaiserstr. 110

79761 Waldshut-Tiengen

Tel: 07751-86-2333

E-Mail: strassenverkehrsamt@landkreis-waldshut.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr