KFZ-Anmeldung in Kelheim
In Bayern wird die KFZ-Anmeldung über die jeweils zuständige Behörde des Landkreises abgewickelt – für den Landkreis Kelheim erledigen Sie das vollständig online über unser Portal. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad oder Wohnmobil: Wir bearbeiten Ihren Antrag zuverlässig und stellen sicher, dass Ihr Fahrzeug mit einem gültigen KEH-Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Die zuständige Stelle ist die Kfz-Zulassung Kelheim – sämtliche Vorgänge, die in deren Zuständigkeitsbereich fallen, wickeln wir hier digital für Sie ab.
Halten Sie Ihre Unterlagen bereit und starten Sie direkt:
So funktioniert die KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt
Der Ablauf der Fahrzeuganmeldung folgt einem klar strukturierten Verfahren. Wir führen Sie durch jeden Schritt:
Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente digital bereit. Dazu gehören Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugpapiere, Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) sowie – falls vorhanden – SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
Schritt 2 – Antrag online ausfüllen Füllen Sie das Antragsformular hier vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugdaten, Halterdaten und – sofern gewünscht – Ihr Wunschkennzeichen mit dem Kürzel KEH an.
Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle geforderten Dokumente in digitaler Form hoch. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos.
Schritt 4 – Antrag absenden Nach vollständiger Eingabe senden Sie den Antrag verbindlich ab. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
Schritt 5 – Bearbeitung durch die Kfz-Zulassung Kelheim Wir prüfen Ihren Antrag und leiten ihn zur abschließenden Bearbeitung weiter. Bei Rückfragen nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Schritt 6 – Zulassungsdokumente und Kennzeichen Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und – soweit nicht bereits vorhanden – die Kennzeichenzuteilung. Bei Wunschkennzeichen wird die Reservierung bei der Bearbeitung berücksichtigt.
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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
Privatpersonen
Für die Anmeldung als Privatperson benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (gültig)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) – bei Neuwagen die Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihres Kfz-Versicherers
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (Bankverbindung)
- HU-Nachweis (Hauptuntersuchung, sofern fällig)
- Bei Wiederzulassung: bisherige Zulassungsbescheinigung und ggf. Abmeldebestätigung
Gewerbetreibende
Unternehmen und gewerbliche Halter legen zusätzlich vor:
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Handlungsvollmacht, Prokura)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen)
- Sämtliche Fahrzeugdokumente wie bei Privatpersonen
Bei Bevollmächtigung
Wird die Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person durchgeführt, sind zusätzlich erforderlich:
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters im Original
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Kopie des Ausweises des Fahrzeughalters
- Alle fahrzeugbezogenen Unterlagen wie oben aufgeführt
Wann ist eine KFZ-Anmeldung erforderlich?
Eine Neuzulassung in Kelheim ist in folgenden Situationen notwendig:
Neuwagenkauf: Jedes fabrikneue Fahrzeug muss vor der ersten Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden. Das KEH-Kennzeichen wird bei der Erstzulassung zugeteilt.
Gebrauchtwagenkauf: Beim Kauf eines bereits zugelassenen Fahrzeugs von einer Privatperson oder einem Händler ist eine Ummeldung auf den neuen Halter erforderlich. Wechselt das Fahrzeug dabei in den Landkreis Kelheim, wird ein KEH-Kennzeichen zugeteilt.
Fahrzeugimport: Bei Fahrzeugen aus dem Ausland – sowohl aus EU-Ländern als auch aus Drittstaaten – ist vor der Zulassung eine technische Einzelabnahme erforderlich. Für EU-Fahrzeuge genügt in der Regel die COC-Bescheinigung; bei Drittstaatenimporten sind zusätzliche Zolldokumente vorzulegen.
Wiederzulassung: Wurde ein Fahrzeug vorübergehend abgemeldet, muss es vor erneuter Nutzung wieder zugelassen werden. Liegt die Abmeldung länger zurück, kann eine neue Hauptuntersuchung erforderlich sein.
In allen Fällen ist die Kfz-Zulassung Kelheim die zuständige Behörde für Halter mit Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Landkreis Kelheim.
Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung
PKW und Auto
Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang bei der Neuzulassung. Neben den Standardunterlagen ist bei Neuwagen die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) des Herstellers vorzulegen. Beim Gebrauchtwagenkauf in Kelheim ist darauf zu achten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original vorliegt – eine Kopie ist nicht ausreichend.
Wer ein individuelles Kennzeichen möchte, kann ein Wunschkennzeichen KEH beantragen. Die Kombination aus Buchstaben und Ziffern ist dabei innerhalb der gesetzlichen Vorgaben frei wählbar, sofern die gewünschte Kombination noch verfügbar ist. Die Reservierung erfolgt im Rahmen des Antragsverfahrens hier bei uns.
Motorrad
Beim Motorrad anmelden in Kelheim sind einige Besonderheiten zu beachten. Für die Versicherungseinstufung sind Hubraum (in ccm) und Leistung (in kW) des Fahrzeugs relevant – diese Angaben finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder im Fahrzeugbrief. Die eVB-Nummer muss speziell für das Motorrad ausgestellt sein, da Motorräder versicherungsrechtlich eigenständig behandelt werden.
Beliebt ist beim Motorrad das Saisonkennzeichen KEH, das die Nutzung auf einen festgelegten Zeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate) beschränkt. Außerhalb der Saison entfallen Versicherungs- und Steuerpflicht anteilig. Die Saison wird im Kennzeichen selbst vermerkt.
Anhänger
Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – in der Regel das KEH-Kennzeichen des Zugfahrzeugs, jedoch als separates Dokument. Bei der Anmeldung wird unterschieden zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern: Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse unterliegen vereinfachten Regelungen; für gebremste Anhänger sind vollständige Fahrzeugpapiere und ein gültiger HU-Nachweis erforderlich.
Zu beachten ist außerdem die Führerscheinklasse des Fahrzeugführers: Für Fahrzeugkombinationen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse ist Führerscheinklasse BE oder höher erforderlich. Diese Angaben sind bei der Anmeldung zu berücksichtigen, beeinflussen aber nicht das Zulassungsverfahren selbst.
Wohnmobil
Die Zulassung eines Wohnmobils in Kelheim richtet sich nach der zulässigen Gesamtmasse. Fahrzeuge bis 3,5 t werden wie PKW behandelt; Fahrzeuge über 3,5 t unterliegen zusätzlichen Anforderungen, unter anderem hinsichtlich der Führerscheinklasse (C1 oder C).
Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen. Das entsprechende Prüfprotokoll ist bei der Zulassung vorzulegen. Fehlt dieser Nachweis, kann die Zulassung nicht abgeschlossen werden.
Auch beim Wohnmobil ist ein Saisonkennzeichen KEH möglich, was für saisonal genutzte Fahrzeuge steuerliche und versicherungstechnische Vorteile bietet.
Kennzeichenarten in Kelheim
Im Landkreis Kelheim werden folgende Kennzeichenarten vergeben:
| Kennzeichenart | Beschreibung |
|---|---|
| Standard-KEH | Reguläres Kennzeichen für dauerhaft zugelassene Fahrzeuge |
| Wunschkennzeichen KEH | Individuell gewählte Buchstaben-Ziffern-Kombination, vorbehaltlich Verfügbarkeit |
| Saisonkennzeichen KEH | Zulassung für einen definierten Zeitraum (2–11 Monate) |
| E-Kennzeichen KEH | Für reine Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybridfahrzeuge; berechtigt in manchen Kommunen zu Sonderprivilegien |
| H-Kennzeichen KEH | Für Oldtimer (Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren, gepflegter Originalzustand); Aufpreis auf die Standardgebühr |
Das Wunschkennzeichen KEH kann bei der Antragstellung direkt hier reserviert und zugeteilt werden. Die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination wird im Antragsprozess geprüft.
Besonderheiten in Bayern
Bayern verfügt über eine ausgeprägte dezentrale Zulassungsstruktur: Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt betreibt eine eigene Zulassungsbehörde mit eigenem Kennzeichenkürzel. So unterscheidet sich das KEH-Kennzeichen des Landkreises Kelheim klar von benachbarten Kennzeichen wie etwa RE (Regensburg-Stadt) oder MAI (Mainburg). Dieses System ermöglicht eine klare regionale Zuordnung jedes zugelassenen Fahrzeugs.
Umweltzonen: In Bayern bestehen Umweltzonen in den Städten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Für Fahrten in diese Zonen ist eine gültige Umweltplakette erforderlich. München verfügt dabei über eine der bundesweit restriktivsten Umweltzonen – dort sind seit 2012 nur Fahrzeuge mit grüner Plakette (Euro 4 und höher) zugelassen. Wer ein Fahrzeug mit KEH-Kennzeichen in diesen Städten bewegen möchte, muss sicherstellen, dass das Fahrzeug die entsprechenden Abgasnormen erfüllt. Die Plakettenpflicht gilt unabhängig vom Zulassungsort.
Hauptuntersuchung: In Bayern wird die Hauptuntersuchung (HU) durch zugelassene Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA oder GTÜ durchgeführt. Das HU-Intervall beträgt für PKW regulär 24 Monate, für Neuwagen bei der Erstzulassung 36 Monate. Bei der Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeugs muss ein gültiger HU-Nachweis vorliegen, sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war.
Kraftfahrzeugsteuer: Die Kraftfahrzeugsteuer wird in Deutschland bundeseinheitlich durch die Bundeszollverwaltung erhoben, jedoch über das SEPA-Lastschriftverfahren im Rahmen der Zulassung eingezogen. In Bayern gibt es keine zusätzlichen landesspezifischen Fahrzeugabgaben.
Oldtimer und H-Kennzeichen: Bayern hat eine aktive Oldtimerszene. Das H-Kennzeichen (Historisches Kennzeichen) berechtigt zur Nutzung von Fahrzeugen mit einem Alter von mindestens 30 Jahren, sofern diese in einem weitgehend originalen und gepflegten Zustand sind. Die Zulassung als Oldtimer bringt steuerliche Pauschalierung und Versicherungsvorteile. Bei der Kfz-Anmeldung im Landkreis Kelheim wird ein KEH H-Kennzeichen mit einem Aufpreis von 29,00 € auf die reguläre Zulassungsgebühr ausgestellt.
Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Kelheim
Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Kelheim?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständigem Antrag bearbeiten wir Ihren Vorgang in der Regel innerhalb weniger Werktage. Unvollständige Anträge führen zu Rückfragen und verlängern die Bearbeitungszeit. Wir empfehlen, alle Dokumente sorgfältig vor dem Absenden zu prüfen.
Was brauche ich, um ein Auto in Kelheim anzumelden?
Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: gültigen Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bei Neuwagen die COC), eine gültige eVB-Nummer Ihres Kfz-Versicherers, Ihre IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat sowie – sofern fällig – einen gültigen HU-Nachweis. Gewerbliche Halter legen zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug vor.
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Kelheim?
Ein Wunschkennzeichen erlaubt es Ihnen, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eine individuelle Buchstaben-Ziffern-Kombination zu wählen. Das Kürzel KEH ist dabei stets vorgegeben; die nachfolgende Kombination können Sie frei gestalten, sofern sie verfügbar ist. Die Beantragung erfolgt direkt im Rahmen des Antragsverfahrens hier bei uns – die Verfügbarkeit wird automatisch geprüft.
Welches Kennzeichen bekomme ich in Kelheim?
Alle im Landkreis Kelheim zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel KEH. Dieses Kürzel steht für den Landkreis Kelheim und ist bundesweit eindeutig. Je nach Fahrzeugart und gewählter Kennzeichenform kann es sich um ein Standard-, Wunsch-, Saison-, E- oder H-Kennzeichen handeln – stets mit dem Kürzel KEH.
Wie melde ich mein Fahrzeug in Kelheim online an?
Die KFZ-Anmeldung in Kelheim erfolgt vollständig über dieses Portal. Sie füllen den Antrag online aus, laden Ihre Unterlagen hoch und senden den Antrag ab. Wir bearbeiten Ihren Vorgang und informieren Sie über den Stand. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Was kostet die KFZ-Anmeldung in Kelheim?
Die Gebühren richten sich nach der Fahrzeugart:
- PKW/Auto: 229,00 €
- Motorrad: 219,00 €
- Anhänger: 209,00 €
- Wohnmobil: 259,00 €
- H-Kennzeichen (Aufpreis): + 29,00 €
Die Gebühren werden im Rahmen des Antragsverfahrens fällig. Hinzu kommen ggf. Kosten für die Kennzeichenschilder, die separat beim Schilderhersteller anfallen.
Wann hat die Zulassungsstelle in Kelheim geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Kelheim ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Da Sie Ihren Antrag vollständig online über unser Portal stellen können, sind Sie an diese Öffnungszeiten nicht gebunden. Wir nehmen Anträge jederzeit entgegen.