KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Würselen

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

Jetzt Anmeldung beantragen

KFZ-Anmeldung in Würselen

In Nordrhein-Westfalen wird die Kfz-Zulassung über die jeweils zuständige Zulassungsbehörde abgewickelt – für Fahrzeughalter in Würselen ist das die Kfz-Zulassung Aachen Stadt. Alle Vorgänge rund um die Fahrzeuganmeldung erledigen Sie bei uns vollständig online: ohne Wartezeiten, ohne Anfahrt, direkt hier über unser Portal. Sobald Ihr Antrag eingegangen ist, bearbeiten wir ihn und stellen Ihnen die Zulassungsunterlagen zu. Ihr Fahrzeug erhält dabei das Kennzeichen-Kürzel AC, das für die Region Aachen steht und Ihr Fahrzeug eindeutig der Zulassungsstelle Aachen Stadt zuordnet.

Ob Sie einen Neuwagen anmelden, einen Gebrauchtwagen übernehmen oder ein zuvor abgemeldetes Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen möchten – hier finden Sie alle notwendigen Informationen zu Unterlagen, Fahrzeugtypen, Kennzeichenarten und Ablauf.

Jetzt KFZ-Anmeldung starten →


Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur aller deutschen Bundesländer. Die hohe Bevölkerungsdichte und die Vielzahl kreisfreier Städte führen dazu, dass die Zuständigkeiten präzise geregelt sind – für Würselen liegt diese Zuständigkeit bei der Kfz-Zulassung Aachen Stadt, die alle Anmeldungen für die Region Aachen bearbeitet.

Ein zentrales Thema in NRW sind Umweltzonen. Diese bestehen in nahezu allen Großstädten des Landes, darunter Städte im Ruhrgebiet, Köln, Düsseldorf, Bonn, Münster – und auch in Aachen. Fahrzeuge, die in diesen Zonen betrieben werden sollen, müssen die Anforderungen für die grüne Umweltplakette erfüllen (Schadstoffklasse 4). Fahrzeuge ohne entsprechende Einstufung dürfen diese Bereiche nicht befahren. Bei der Anmeldung empfiehlt es sich daher, die Schadstoffklasse des Fahrzeugs vorab zu prüfen, insbesondere bei älteren Diesel- oder Benzinfahrzeugen.

Darüber hinaus gelten in Köln und Bonn Diesel-Fahrverbote für bestimmte Straßenabschnitte. Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und schlechter (Diesel) sind dort auf definierten Strecken nicht zugelassen. Wer sein Fahrzeug überregional in NRW nutzen möchte, sollte dies bei der Fahrzeugwahl berücksichtigen.

Für Elektrofahrzeuge besteht in NRW die Möglichkeit, ein spezielles E-Kennzeichen zu beantragen. Dieses berechtigt je nach kommunaler Regelung zu Sonderparkrechten und kann von der Nutzung bestimmter Umweltzonenbeschränkungen befreien. Auch in der Region Aachen gelten entsprechende kommunale Regelungen, die beim Betrieb eines Elektrofahrzeugs relevant sein können.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs als Privatperson benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse bzw. Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Gebrauchtfahrzeugen vom Vorbesitzer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – im Original
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – von Ihrer Kfz-Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (Bankverbindung)
  • Bei Neufahrzeugen: COC-Dokument (Certificate of Conformity) oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Bei Importen aus dem Nicht-EU-Ausland: Zollpapiere und Einzelabnahme-Gutachten (z. B. nach §21 StVZO)
  • Bei Wiederzulassung: vorhandene Zulassungsbescheinigungen sowie ggf. vorhandene Kennzeichenschilder

Gewerbetreibende

Unternehmen und Gewerbetreibende reichen zusätzlich ein:

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Prokura, Handlungsvollmacht)
  • Alle oben genannten fahrzeugbezogenen Unterlagen

Bei Leasingfahrzeugen ist zudem die Zustimmungserklärung des Leasinggebers erforderlich, sofern dieser als Eigentümer eingetragen ist.

Bei Bevollmächtigung

Wer das Fahrzeug nicht persönlich anmeldet, sondern einen Bevollmächtigten beauftragt, muss folgende Unterlagen ergänzen:

  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters
  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Kopie des Ausweisdokuments des eigentlichen Halters

Wir bearbeiten alle Anträge auf Basis der eingereichten Unterlagen. Achten Sie darauf, dass alle Dokumente vollständig und lesbar hochgeladen werden, um Rückfragen zu vermeiden.


Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang bei uns. Ob Neuwagen anmelden oder Gebrauchtwagen anmelden – der Ablauf ist standardisiert. Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie das Kennzeichen mit dem Kürzel AC.

Beim Neukauf eines Fahrzeugs übermittelt häufig bereits der Händler die erforderlichen Fahrzeugdaten. Bei einem Gebrauchtwagenkauf zwischen Privatpersonen müssen Sie alle Unterlagen selbst einreichen. Für die Kfz-Anmeldung in Würselen als PKW berechnen wir eine Gebühr von 229,00 €.

Ein Wunschkennzeichen AC können Sie im Rahmen der Anmeldung direkt hier reservieren. Die Kombination muss den geltenden Vorgaben entsprechen (2–3 Buchstaben, 1–4 Ziffern) und darf nicht bereits vergeben sein.

Motorrad

Beim Motorrad anmelden in Würselen sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Hubraumgröße und Leistung in kW sind für die Versicherungseinstufung maßgeblich und müssen korrekt im Fahrzeugschein ausgewiesen sein. Die eVB-Nummer für ein Motorrad wird von der Versicherung gesondert ausgestellt – achten Sie darauf, dass diese speziell für das betreffende Fahrzeug gilt.

Besonders beliebt bei Motorradhaltern ist das Saisonkennzeichen, das eine Zulassung für einen definierten Zeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate) ermöglicht. Außerhalb des gewählten Zeitraums darf das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Die Gebühr für die Zulassung eines Motorrads beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein separates Kennzeichen. Bei der Anmeldung ist zu unterscheiden zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern, da dies Auswirkungen auf die zulässige Anhängelast und die Führerscheinklasse hat. Für das Führen von Anhängern über 750 kg Gesamtgewicht ist in der Regel die Führerscheinklasse BE erforderlich; schwerere Kombinationen können weitere Klassen voraussetzen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss auch für den Anhänger vorliegen. Die Gebühr für die Zulassung eines Anhängers beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile werden je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen folgen weitgehend dem PKW-Verfahren. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen unterliegen zusätzlichen Vorschriften, unter anderem hinsichtlich der Führerscheinklasse (C1 oder C) und der Fahrzeugprüfung.

Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen. Das entsprechende Prüfprotokoll ist bei der Anmeldung einzureichen. Auch bei Wohnmobilen ist ein Saisonkennzeichen möglich, was insbesondere für Halter sinnvoll ist, die ihr Fahrzeug nur in den Sommermonaten nutzen. Die Zulassungsgebühr für ein Wohnmobil beträgt 259,00 €.


Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Prüfen Sie anhand der oben aufgeführten Liste, welche Dokumente für Ihren spezifischen Fall erforderlich sind. Halten Sie insbesondere die eVB-Nummer Ihrer Versicherung und die Zulassungsbescheinigung Teil II bereit.

Schritt 2: Antrag ausfüllen Starten Sie den Antragsvorgang hier auf unserem Portal. Sie geben Ihre Fahrzeugdaten, Halterdaten und die gewünschte Kennzeichenoption ein. Wunschkennzeichen können direkt im Antrag reserviert werden.

Schritt 3: Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als gut lesbare Scans oder Fotos hoch. Achten Sie auf Vollständigkeit – fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung.

Schritt 4: Gebühr bezahlen Die Zulassungsgebühr wird im Rahmen des Antrags online beglichen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW 229,00 €, Motorrad 219,00 €, Anhänger 209,00 €, Wohnmobil 259,00 €).

Schritt 5: Bearbeitung durch uns Wir bearbeiten Ihren Antrag und prüfen alle Unterlagen. Bei vollständiger Einreichung erfolgt die Bearbeitung zeitnah.

Schritt 6: Zulassungsunterlagen erhalten Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie – sofern kein bestehendes Kennzeichen übernommen wird – die Prägeanweisung für Ihre Kennzeichenschilder. Das Kürzel AC wird dabei als Ortskennung ausgegeben.

Fahrzeug jetzt hier anmelden →


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Würselen

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Würselen?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Bei vollständig eingereichten Anträgen bearbeiten wir Ihren Vorgang in der Regel innerhalb weniger Werktage. Wir empfehlen, die Anmeldung nicht unmittelbar vor dem geplanten Nutzungsbeginn des Fahrzeugs einzureichen, sondern ausreichend Vorlauf einzuplanen.

Was brauche ich, um ein Auto in Würselen anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung in Würselen benötigen Sie mindestens: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II des Fahrzeugs, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie Ihre Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kraftfahrzeugsteuer. Bei Neufahrzeugen ist zusätzlich das COC-Dokument erforderlich. Die vollständige Übersicht finden Sie im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen" weiter oben.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Würselen?

Fahrzeuge, die in Würselen zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen-Kürzel AC – das offizielle Kürzel für die Zulassungsstelle Aachen Stadt, die für diese Region zuständig ist. Auf das Kürzel AC folgt eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination. Möchten Sie eine bestimmte Kombination, können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Würselen?

Ein Wunschkennzeichen AC ermöglicht es Ihnen, innerhalb der geltenden Vorgaben eine eigene Buchstaben-Zahlen-Kombination zu wählen. Die Kombination besteht aus zwei bis drei Buchstaben und einer bis vier Ziffern. Sie darf nicht bereits vergeben oder reserviert sein. Das Wunschkennzeichen beantragen Sie direkt im Rahmen Ihres Zulassungsantrags hier auf unserem Portal – eine separate Reservierung im Vorfeld ist ebenfalls möglich.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Würselen online an?

Die KFZ-Anmeldung in Würselen erfolgt vollständig über unser Portal. Sie füllen den Antrag aus, laden Ihre Unterlagen hoch und begleichen die Gebühr online. Wir bearbeiten den Antrag und stellen Ihnen die Zulassungsunterlagen zu. Einen gesonderten Behördengang benötigen Sie nicht.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Würselen?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

  • PKW/Auto: 229,00 €
  • Motorrad: 219,00 €
  • Anhänger: 209,00 €
  • Wohnmobil: 259,00 €

Für ein H-Kennzeichen (Oldtimer-Kennzeichen) fällt ein Aufpreis von 29,00 € an. Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags entrichtet.

Wann hat die Zulassungsstelle für Würselen geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Aachen Stadt, die für Würselen zuständig ist, ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Über unser Portal können Sie Ihre KFZ-Anmeldung unabhängig von diesen Zeiten einreichen – der Antrag kann jederzeit gestartet werden.

Kann ich auch ein Saisonkennzeichen für mein Fahrzeug in Würselen beantragen?

Ja. Saisonkennzeichen können für Motorräder, Wohnmobile und andere Fahrzeuge beantragt werden. Der Gültigkeitszeitraum umfasst mindestens zwei und höchstens elf Monate pro Jahr. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Das Saisonkennzeichen wird im Rahmen des regulären Zulassungsantrags hier beantragt – geben Sie den gewünschten Zeitraum direkt im Antragsformular an.


KFZ-Anmeldung in Würselen – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Würselen

Kfz-Zulassung Aachen Stadt

Carlo-Schmid-Str. 4

52146 Würselen

Tel: 0241-5198-6500

E-Mail: info-stva@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr