KFZ-Ummeldung in Greifswald
Die KFZ-Ummeldung in Greifswald kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Warteschlange und unabhängig von den Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Greifswald. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Umzug neu anmelden, einen Halterwechsel vollziehen oder Ihre Adresse im Fahrzeugschein aktualisieren möchten: Wir bearbeiten Ihren Antrag zuverlässig und rechtssicher. Das Kennzeichen HGW steht dabei für Greifswald – und ob Sie es behalten oder neu vergeben möchten, klären wir gemeinsam im Antragsprozess.
Eine KFZ-Ummeldung ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern gesetzliche Pflicht. Wer die vorgeschriebene Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld. Umso wichtiger ist es, den Vorgang schnell und korrekt abzuwickeln. Hier erfahren Sie alles, was Sie für die KFZ-Ummeldung in Greifswald wissen müssen – von den erforderlichen Unterlagen über die anfallenden Kosten bis hin zu den Besonderheiten einzelner Fahrzeugtypen.
Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Greifswald erforderlich?
Eine Ummeldung wird immer dann notwendig, wenn sich halter- oder standortbezogene Daten eines Fahrzeugs ändern. Die häufigsten Anlässe im Überblick:
Halterwechsel
Wechselt ein Fahrzeug den Eigentümer – etwa durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft –, muss es auf den neuen Halter umgeschrieben werden. Beim Halterwechsel in Greifswald wird das Fahrzeug auf den neuen Halter zugelassen; dabei kann das bisherige Kennzeichen übernommen oder ein neues HGW-Kennzeichen zugeteilt werden. Auch ein Wunschkennzeichen HGW ist bei dieser Gelegenheit möglich, sofern die gewünschte Kombination verfügbar ist. Der bisherige Halter muss an der Abmeldung oder Umschreibung mitwirken, sofern er nicht bereits eine entsprechende Vollmacht erteilt hat.
Umzug nach Greifswald
Wer seinen Hauptwohnsitz nach Greifswald verlegt, ist verpflichtet, sein Fahrzeug ebenfalls hier umzumelden. Das gilt unabhängig davon, ob das bisherige Kennzeichen aus einem anderen Landkreis oder einem anderen Bundesland stammt. Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 besteht jedoch die Möglichkeit, das alte Kennzeichen zu behalten – auch wenn es nicht dem Kürzel HGW entspricht. Wer hingegen ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel HGW wünscht, kann dies im Zuge der Ummeldung beantragen.
Umzug innerhalb von Greifswald
Auch ein Wohnortwechsel innerhalb des Stadtgebiets löst eine Meldepflicht aus. Da sich der Zulassungsbezirk nicht ändert, bleibt das HGW-Kennzeichen in jedem Fall erhalten. Die neue Adresse muss jedoch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) aktualisiert werden. Wir nehmen diese Änderung im Rahmen der Ummeldung vor.
Namens- oder Adressänderung
Änderungen des Nachnamens – etwa durch Heirat oder Scheidung – sowie Adressänderungen müssen der Kfz-Zulassung Greifswald mitgeteilt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist entsprechend zu aktualisieren. Auch diese Vorgänge wickeln wir hier vollständig ab.
Ummeldung nach Fahrzeugtyp
Die KFZ-Ummeldung in Greifswald folgt grundsätzlich denselben Regeln – je nach Fahrzeugtyp gibt es jedoch Besonderheiten, die Sie kennen sollten.
PKW und Auto
Das Auto ummelden in Greifswald ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Für Personenkraftwagen gilt das Standardverfahren: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Personalausweis, Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) und – sofern fällig – ein gültiger Hauptuntersuchungsnachweis. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung in Greifswald beträgt bei PKW 179,00 €. Wer sein Fahrzeug nach einem Umzug ummelden oder nach einem Kauf umschreiben möchte, ist mit diesem Standardverfahren gut bedient.
Motorrad
Beim Motorrad ummelden in Greifswald ist ein besonderer Aspekt zu beachten: Viele Motorradfahrerinnen und -fahrer in der Region nutzen Saisonkennzeichen, die nur für bestimmte Monate des Jahres gültig sind. Im Zuge der Ummeldung muss geprüft werden, ob das bestehende Saisonkennzeichen übernommen werden kann oder ob der Gültigkeitszeitraum angepasst werden muss. Wird ein neues Kennzeichen vergeben, legen Sie den gewünschten Saisonzeitraum im Antrag fest. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 €.
Anhänger
Anhänger werden zulassungsrechtlich eigenständig behandelt – unabhängig vom jeweiligen Zugfahrzeug. Für den Anhänger ummelden in Greifswald ist eine eigene Zulassungsbescheinigung erforderlich. Wechselt das Zugfahrzeug oder der Halter, muss der Anhänger separat umgemeldet werden. Auch die Hauptuntersuchung gilt für den Anhänger eigenständig. Die Gebühr beträgt 159,00 €.
Wohnmobil
Beim Wohnmobil ummelden in Greifswald sind zwei Punkte besonders relevant: Erstens ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs zu prüfen, da sie für die Zulassung und die anfallenden Steuern maßgeblich ist – insbesondere bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen gelten abweichende Vorschriften. Zweitens sollte die Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 aktuell sein, sofern das Fahrzeug mit einer Gasanlage ausgestattet ist. Ein abgelaufenes Prüfzertifikat kann die Zulassung verzögern. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 €.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie für die KFZ-Ummeldung in Greifswald benötigen, hängt vom Anlass ab.
Bei Umzug
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Aktueller Hauptuntersuchungsbericht (sofern HU fällig oder bereits abgelaufen)
- Bei Saisonkennzeichen: Angabe des gewünschten Gültigkeitszeitraums
Bei Halterwechsel
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- Nachweis über gültige Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer) des neuen Halters
- Aktueller Hauptuntersuchungsbericht
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht des bisherigen Halters sowie Kopie von dessen Ausweisdokument
- Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen: Angaben zum gewünschten Saisonzeitraum
- Bei Wohnmobilen mit Gasanlage: aktuelles G-607-Prüfzertifikat
So funktioniert die KFZ-Ummeldung bei uns
Der Ablauf ist klar strukturiert und vollständig online möglich:
- Antrag stellen: Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie dabei an, ob es sich um einen Halterwechsel, einen Umzug oder eine Adressänderung handelt.
- Unterlagen hochladen: Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf Lesbarkeit und Vollständigkeit.
- Gebühr entrichten: Die Gebühr wird im Rahmen des Antragsverfahrens online beglichen.
- Bearbeitung: Wir prüfen Ihren Antrag und bearbeiten ihn in der Regel innerhalb weniger Werktage.
- Abschluss: Sie erhalten die aktualisierte Zulassungsbescheinigung sowie – sofern ein neues Kennzeichen vergeben wurde – die entsprechenden Unterlagen.
Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Greifswald für persönliche Vorsprachen sind: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr, Freitag 07:30–12:00 Uhr. Über unser Online-Portal sind Sie an diese Zeiten nicht gebunden.
Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten
Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Fahrzeughalter verpflichtet, eine Ummeldung innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis vorzunehmen. Diese Frist gilt sowohl für den Halterwechsel als auch für den Umzug und die Adressänderung.
Wer diese Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld, dessen Höhe je nach Schwere des Verstoßes und behördlichem Ermessen variiert. Darüber hinaus kann eine nicht aktualisierte Zulassungsbescheinigung im Schadensfall versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Wir empfehlen daher, die KFZ-Ummeldung unmittelbar nach dem Umzug oder dem Fahrzeugkauf in die Wege zu leiten.
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Kennzeichen bei der Ummeldung in Greifswald
Seit der Neuregelung im Jahr 2015 ist es bundesweit möglich, ein Kennzeichen beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten. Wer also beispielsweise aus Rostock oder Stralsund nach Greifswald zieht, muss sein bisheriges Kennzeichen nicht zwingend abgeben. Das Kennzeichen bleibt gültig, solange das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert und zugelassen ist.
Wer hingegen ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel HGW wünscht, kann dies bei der Ummeldung beantragen. Das Kürzel steht für den Zulassungsbezirk Greifswald und ist regional eindeutig. Beim Halterwechsel besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen HGW zu beantragen – sofern die gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination noch nicht vergeben ist. Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist im Antragsprozess integriert.
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern weist einige Merkmale auf, die für die KFZ-Ummeldung relevant sein können:
Keine Umweltzonen: Im gesamten Bundesland – und damit auch in Greifswald – gibt es keine ausgewiesenen Umweltzonen. Eine Feinstaubplakette ist weder für die Einfahrt in die Stadt noch für die Ummeldung erforderlich. Das vereinfacht den Vorgang, da keine Nachweise über Emissionsklassen erbracht werden müssen.
Großflächige Landkreise: Mecklenburg-Vorpommern ist durch großräumige Landkreise mit vergleichsweise wenigen Zulassungsbezirken geprägt. Greifswald bildet als kreisfreie Stadt einen eigenen Zulassungsbezirk mit dem Kürzel HGW. Fahrzeuge aus dem umliegenden Landkreis Vorpommern-Greifswald tragen das Kürzel VG – eine Verwechslung ist daher möglich und sollte bei Gebrauchtwagenkäufen beachtet werden.
Saisonkennzeichen besonders verbreitet: Aufgrund der Küstenlage und der touristischen Prägung der Region sind Saisonkennzeichen in Mecklenburg-Vorpommern überdurchschnittlich häufig im Einsatz. Motorräder, Wohnmobile und auch Anhänger werden vielfach nur für die Saison zugelassen. Bei der Ummeldung eines solchen Fahrzeugs ist darauf zu achten, dass der Saisonzeitraum korrekt übernommen oder angepasst wird. Wir prüfen dies im Rahmen der Antragsbearbeitung.
Küstennahe Fahrzeugbelastung: Fahrzeuge, die dauerhaft in Küstennähe betrieben werden, unterliegen erhöhter Salzluftbelastung. Dies ist zulassungsrechtlich nicht unmittelbar relevant, kann aber bei der Hauptuntersuchung eine Rolle spielen. Wir empfehlen, den HU-Bericht vor der Ummeldung auf Aktualität zu prüfen.
Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Greifswald
Kann ich mein Fahrzeug in Greifswald vollständig online ummelden?
Ja. Die KFZ-Ummeldung in Greifswald kann vollständig über unser Portal abgewickelt werden. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, stellen den Antrag und bezahlen die Gebühr – alles online, ohne persönliche Vorsprache.
Wie hoch sind die Kosten für die KFZ-Ummeldung in Greifswald?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: Für PKW beträgt die Gebühr 179,00 €, für Motorräder 169,00 €, für Anhänger 159,00 € und für Wohnmobile 209,00 €. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für ein Wunschkennzeichen oder neue Kennzeichenschilder.
Kann ich mein bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug nach Greifswald behalten?
Ja. Seit 2015 ist es möglich, ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk bundesweit beizubehalten. Sie müssen kein HGW-Kennzeichen beantragen, wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen weiterführen möchten. Die Entscheidung treffen Sie im Antragsprozess.
Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich ein Auto in Greifswald nach einem Kauf ummelden möchte?
Beim Halterwechsel benötigen Sie Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen aktuellen Hauptuntersuchungsnachweis. Bei Vollmachtsvertretung kommen Vollmacht und Ausweiskopie des Vorhalters hinzu.
Was passiert, wenn ich die Frist von einer Woche für die KFZ-Ummeldung versäume?
Ein Verstoß gegen § 27 FZV ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zusätzlich kann eine veraltete Zulassungsbescheinigung im Schadensfall versicherungsrechtliche Probleme verursachen. Wir empfehlen, die Ummeldung unverzüglich vorzunehmen.
Muss ich beim Motorrad ummelden in Greifswald den Saisonzeitraum neu festlegen?
Nicht zwingend. Wenn das bestehende Saisonkennzeichen übernommen wird, bleibt der Saisonzeitraum in der Regel erhalten. Möchten Sie den Zeitraum ändern oder wird ein neues Kennzeichen vergeben, legen Sie den gewünschten Zeitraum im Antrag fest. Wir prüfen die Übertragbarkeit im Einzelfall.
Kann ich beim Halterwechsel in Greifswald ein Wunschkennzeichen beantragen?
Ja. Beim Halterwechsel besteht die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen HGW zu beantragen. Die gewünschte Kombination muss verfügbar sein. Sie können die Verfügbarkeit direkt im Antragsprozess prüfen und die Kombination reservieren.
Gilt für die Ummeldung eines Wohnmobils in Greifswald etwas Besonderes?
Ja. Bei Wohnmobilen ist die Gewichtsklasse zu prüfen, da sie steuerlich und zulassungsrechtlich relevant ist. Außerdem sollte bei Fahrzeugen mit Gasanlage das Prüfzertifikat nach G 607 aktuell sein. Ein abgelaufenes Zertifikat kann die Bearbeitung verzögern. Halten Sie dieses Dokument daher bei der Antragstellung bereit.