KFZ-Abmeldung

KFZ-Abmeldung in Greifswald

Fahrzeug außer Betrieb setzen – jetzt online beantragen

Jetzt Abmeldung beantragen

KFZ-Abmeldung in Greifswald

Die KFZ-Abmeldung in Greifswald kann vollständig online durchgeführt werden – ohne persönlichen Behördengang und ohne Wartezeit vor Ort. Über unser Portal wickeln wir die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs direkt mit der zuständigen Kfz-Zulassung Greifswald ab. Das Kennzeichen HGW wird dabei rechtssicher im System außer Betrieb gesetzt, die KFZ-Steuer anteilig erstattet und Ihre Versicherung entsprechend informiert.

Ob Sie Ihr Auto nach einem Verkauf abmelden möchten, ein Motorrad für den Winter stilllegen oder ein Wohnmobil dauerhaft außer Betrieb setzen – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Die Abmeldung gilt dabei unabhängig davon, ob es sich um eine vorübergehende oder dauerhafte Außerbetriebsetzung handelt. Alle Fahrzeugtypen mit dem Kennzeichen HGW werden über uns vollständig und fristgerecht abgemeldet.

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Was bedeutet KFZ-Abmeldung (Außerbetriebsetzung)?

Die KFZ-Abmeldung – fachlich als Außerbetriebsetzung bezeichnet – ist der formale Vorgang, durch den ein Fahrzeug aus dem öffentlichen Straßenverkehr abgemeldet wird. Das Fahrzeug verliert damit seine Zulassung und darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Je nach Situation unterscheiden wir zwischen zwei Formen der Außerbetriebsetzung.

Vorübergehende Außerbetriebsetzung

Bei der vorübergehenden Außerbetriebsetzung bleibt das Fahrzeug im Besitz des Halters, wird jedoch für einen begrenzten Zeitraum stillgelegt. Dies ist typischerweise der Fall bei saisonaler Nutzung, längeren Auslandsaufenthalten oder vorübergehender Nichtnutzung. Das Fahrzeug behält seine Fahrzeugidentifikationsnummer und kann zu einem späteren Zeitpunkt ohne großen Aufwand wieder zugelassen werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird bei der Abmeldung eingezogen; die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verbleibt beim Halter.

Dauerhafte Außerbetriebsetzung

Die dauerhafte Außerbetriebsetzung erfolgt, wenn das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird – etwa bei Verschrottung, Totalschaden oder Export ins Ausland. In diesem Fall wird das Fahrzeug vollständig aus dem Fahrzeugregister ausgetragen. Bei einer Verschrottung ist ein Verwertungsnachweis eines zertifizierten Entsorgungsbetriebs vorzulegen. Eine Wiederzulassung ist nach dauerhafter Abmeldung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.


Wann ist eine KFZ-Abmeldung in Greifswald erforderlich?

Eine Außerbetriebsetzung ist in folgenden Situationen gesetzlich vorgeschrieben oder sinnvoll:

  • Fahrzeugverkauf: Nach der Übergabe des Fahrzeugs an einen neuen Eigentümer sind Sie als bisheriger Halter verpflichtet, das Fahrzeug abzumelden, sofern der Käufer keine eigene Ummeldung vornimmt. Die Abmeldung schützt Sie vor weiterer Haftung für KFZ-Steuer und Versicherungspflichten.
  • Verschrottung: Wird das Fahrzeug einem Entsorgungsfachbetrieb übergeben, ist die Abmeldung zwingend erforderlich. Der Verwertungsnachweis ist vorzulegen.
  • Dauerhafter Stillstand: Wird ein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht genutzt und soll es nicht mehr im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, empfiehlt sich die Außerbetriebsetzung zur Vermeidung laufender Kosten.
  • Export ins Ausland: Bei dauerhafter Verbringung des Fahrzeugs ins Ausland ist eine Abmeldung in Deutschland erforderlich. Kurzzeitkennzeichen für den Export können separat beantragt werden.
  • Totalschaden: Nach einem Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden wird das Fahrzeug in der Regel abgemeldet, sofern keine Reparatur oder Weiternutzung geplant ist.
  • Diebstahl: Bei gestohlenen Fahrzeugen kann eine Außerbetriebsetzung beantragt werden, um laufende Kosten zu vermeiden.

Abmeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Die Abmeldung eines PKW mit dem Kennzeichen HGW folgt dem Standardverfahren der Außerbetriebsetzung. Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen wird der Fahrzeugschein (ZB I) für ungültig erklärt, die Kennzeichen werden entwertet und das Fahrzeug aus dem Zulassungsregister ausgetragen. Die KFZ-Steuer wird ab dem Tag der Abmeldung anteilig durch das Hauptzollamt erstattet. Beim Auto abmelden in Greifswald über unser Portal entfällt der Gang zur Behörde vollständig.

Motorrad

Motorräder werden in Greifswald häufig saisonal genutzt und entsprechend nur für bestimmte Monate zugelassen. Wer sein Motorrad nicht dauerhaft abmelden möchte, kann alternativ ein Saisonkennzeichen beantragen. Dieses erlaubt die Nutzung des Fahrzeugs nur in einem festgelegten Zeitraum – beispielsweise von März bis Oktober – und vermeidet eine vollständige Abmeldung. Soll das Motorrad hingegen dauerhaft oder vorübergehend außer Betrieb gesetzt werden, gelten dieselben Unterlagen und Verfahrensschritte wie beim PKW. Das Motorrad abmelden in Greifswald ist ebenfalls vollständig online möglich.

Anhänger

Anhänger verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung und werden unabhängig vom jeweiligen Zugfahrzeug abgemeldet. Die Außerbetriebsetzung eines Anhängers erfordert die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Kennzeichen des Anhängers. Eine gleichzeitige Abmeldung des Zugfahrzeugs ist nicht notwendig. Beim Anhänger abmelden in Greifswald ist zu beachten, dass auch für Anhänger KFZ-Steuer anfällt, die nach der Abmeldung anteilig erstattet wird.

Wohnmobil

Wohnmobile werden in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der touristischen Nutzung häufig nur saisonal eingesetzt. Vor einer dauerhaften Abmeldung empfehlen wir zu prüfen, ob ein Saisonkennzeichen wirtschaftlich sinnvoller ist. Bei einer Wiederzulassung nach dauerhafter Außerbetriebsetzung ist zu beachten, dass Wohnmobile mit Gasanlage einer erneuten Gasprüfung nach G 607 unterzogen werden müssen, sofern die Anlage über einen bestimmten Zeitraum nicht geprüft wurde. Das Wohnmobil abmelden in Greifswald erfolgt über unser Portal mit denselben Unterlagen wie beim PKW.


KFZ-Steuer – Erstattung nach der Abmeldung

Nach der Abmeldung Ihres Fahrzeugs wird die KFZ-Steuer automatisch anteilig erstattet. Zuständig hierfür ist das Hauptzollamt, das nach Eingang der Abmeldebestätigung die noch nicht verbrauchte Steuer auf das hinterlegte Konto überweist. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich – die Erstattung erfolgt von Amts wegen.

Die Erstattung wird tagegenau berechnet: Maßgeblich ist das Datum der Außerbetriebsetzung, das in der Abmeldebestätigung ausgewiesen ist. Bei der KFZ-Steuer Erstattung nach Abmeldung kann es je nach Bearbeitungsstand beim Hauptzollamt einige Wochen dauern, bis der Betrag gutgeschrieben wird. Voraussetzung ist, dass keine Steuerrückstände bestehen.


Kfz-Versicherung nach der Abmeldung

Nach der Abmeldung Ihres Fahrzeugs endet die Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Wir empfehlen jedoch, die Versicherung nicht sofort vollständig zu kündigen, sondern eine Ruheversicherung zu vereinbaren. Diese schützt das abgemeldete Fahrzeug gegen Schäden, die während der Stillstandszeit entstehen können – etwa durch Brand, Diebstahl oder Naturereignisse.

Ein wesentlicher Vorteil: Ihre Schadensfreiheitsklasse bleibt bei einer Ruheversicherung oder einer Kündigung nach Abmeldung vollständig erhalten. Sie verlieren keine aufgebauten Rabattstufen, auch wenn das Fahrzeug über Monate nicht genutzt wird. Bei einer späteren Wiederzulassung können Sie die bestehende Schadensfreiheitsklasse nahtlos weiterführen.


Was passiert mit den Kennzeichen?

Nach der Außerbetriebsetzung werden die Kennzeichen des Fahrzeugs entwertet. Dies geschieht durch Aufbringen eines Entwertungsstempels durch die Kfz-Zulassung Greifswald. Die entwerteten Kennzeichen verbleiben in der Regel beim Halter.

Möchten Sie Ihr bisheriges Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung behalten, besteht die Möglichkeit der Kennzeichenreservierung. Das Kennzeichen HGW kann für einen begrenzten Zeitraum reserviert werden, sodass es bei einer Neuzulassung wieder zugeteilt werden kann. Die Reservierung ist kostenpflichtig und zeitlich begrenzt. Wir beraten Sie im Rahmen des Abmeldeprozesses zu den genauen Konditionen.


Erforderliche Unterlagen

Für die KFZ-Abmeldung in Greifswald benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters (bei Online-Abmeldung: digitale Kopie)
  • Kennzeichen des Fahrzeugs (beide Schilder)
  • SEPA-Bankverbindung für die Steuererstattung durch das Hauptzollamt
  • Bei Verschrottung: Verwertungsnachweis eines zertifizierten Entsorgungsbetriebs
  • Bei bevollmächtigter Abmeldung: Vollmacht und Ausweiskopie des Halters

Alle Unterlagen können im Rahmen der Online-Abmeldung digital eingereicht werden. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.

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Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern weist als Flächenland einige Besonderheiten auf, die bei der KFZ-Abmeldung relevant sein können.

Keine Umweltzonen: Im gesamten Bundesland – und damit auch in Greifswald – existieren keine Umweltzonen. Eine Abmeldung aufgrund von Fahrverboten wegen Schadstoffklassen ist daher kein typischer Anlass. Dies vereinfacht die Entscheidungsfindung bei älteren Fahrzeugen.

Großflächige Zulassungsbezirke: Mecklenburg-Vorpommern ist in vergleichsweise wenige, aber großflächige Zulassungsbezirke unterteilt. Die Kfz-Zulassung Greifswald ist zuständig für das gesamte Stadtgebiet mit dem Kennzeichen HGW. Durch die Online-Abmeldung über unser Portal entfallen lange Anfahrtswege zur Zulassungsstelle vollständig.

Saisonkennzeichen besonders verbreitet: Aufgrund der Küstenlage und der touristischen Bedeutung der Region sind Saisonkennzeichen in Mecklenburg-Vorpommern überdurchschnittlich häufig im Einsatz. Viele Halter von Motorrädern, Wohnmobilen und Freizeitfahrzeugen nutzen Saisonkennzeichen, um eine vollständige Abmeldung zu vermeiden und gleichzeitig außerhalb der Saison keine laufenden Kosten zu tragen. Wir empfehlen, vor jeder dauerhaften Außerbetriebsetzung zu prüfen, ob ein Saisonkennzeichen die wirtschaftlich sinnvollere Lösung darstellt.

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle: Die Kfz-Zulassung Greifswald ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Über unser Online-Portal sind Sie an diese Öffnungszeiten nicht gebunden – die Abmeldung kann jederzeit eingereicht werden.


Häufige Fragen zur KFZ-Abmeldung in Greifswald

Kann ich mein Fahrzeug in Greifswald vollständig online abmelden?

Ja. Die KFZ-Abmeldung Greifswald ist über unser Portal vollständig online möglich. Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen digital ein, ohne persönlich bei der Kfz-Zulassung Greifswald erscheinen zu müssen. Die Abmeldebestätigung erhalten Sie elektronisch.

Was kostet die KFZ-Abmeldung in Greifswald?

Die Gebühren für die Außerbetriebsetzung betragen je nach Fahrzeugtyp:

  • PKW/Auto: {{price_abmeldung_pkw}}
  • Motorrad: {{price_abmeldung_motorrad}}
  • Anhänger: {{price_abmeldung_anhaenger}}
  • Wohnmobil: {{price_abmeldung_wohnmobil}}

Wie lange dauert die Bearbeitung der Abmeldung?

Nach vollständigem Eingang aller Unterlagen wird die Außerbetriebsetzung in der Regel innerhalb weniger Werktage bearbeitet. Die Abmeldebestätigung wird elektronisch zugestellt.

Bekomme ich die KFZ-Steuer nach der Abmeldung zurück?

Ja. Das Hauptzollamt erstattet die anteilig gezahlte KFZ-Steuer automatisch ab dem Tag der Abmeldung. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Erstattung erfolgt auf das hinterlegte Bankkonto.

Was passiert mit meiner Versicherung, wenn ich das Fahrzeug abmelde?

Nach der Abmeldung endet die Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht. Ihre Schadensfreiheitsklasse bleibt jedoch vollständig erhalten. Wir empfehlen, mit Ihrer Versicherung eine Ruheversicherung zu vereinbaren, um das Fahrzeug während der Stillstandszeit gegen Schäden abzusichern.

Kann ich mein Kennzeichen HGW nach der Abmeldung behalten?

Das Kennzeichen wird nach der Abmeldung entwertet. Eine Reservierung des Kennzeichens für eine spätere Wiederzulassung ist möglich und kostenpflichtig. Die genauen Konditionen entnehmen Sie dem Abmeldeprozess.

Muss ich für die Abmeldung eines Anhängers auch das Zugfahrzeug abmelden?

Nein. Anhänger verfügen über eine eigene Zulassung und werden unabhängig vom Zugfahrzeug abgemeldet. Die Außerbetriebsetzung des Anhängers hat keinen Einfluss auf die Zulassung des Zugfahrzeugs.

Was muss ich bei der Wiederzulassung eines Wohnmobils beachten?

Bei Wohnmobilen mit Gasanlage ist nach einer dauerhaften Außerbetriebsetzung vor der Wiederzulassung eine Gasprüfung nach G 607 erforderlich, sofern die letzte Prüfung nicht mehr aktuell ist. Wir empfehlen, dies vor der Wiederzulassung zu klären, um Verzögerungen zu vermeiden.


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Zuständige Zulassungsstelle für Greifswald

Kfz-Zulassung Greifswald

Markt 15

17489 Greifswald

Tel: 03834-85364-121

E-Mail: verkehrsabteilung@greifswald.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr