Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Celle

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen in Celle

In Niedersachsen wird die Ausstellung von Kurzzeitkennzeichen über die jeweils zuständige Kfz-Zulassungsbehörde abgewickelt – in Celle erledigen Sie das vollständig online über unser Portal. Als zuständige Online-Stelle stellen wir Ihnen das Kurzzeitkennzeichen Celle mit dem Kennzeichen-Kürzel CE für befristete Fahrten im deutschen Straßenverkehr aus. Ob Überführungsfahrt nach dem Fahrzeugkauf, Probefahrt vor dem Kauf oder die Verbringung eines Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung – das 5-Tage-Kennzeichen Celle ist das geeignete Dokument für zeitlich begrenzte Fahrten ohne dauerhafte Zulassung.

Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden, zeitlich auf maximal fünf Tage begrenzt und gilt ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es wird für PKW, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile ausgestellt, wobei für jeden Fahrzeugtyp eigene Voraussetzungen und Gebühren gelten. Wir bearbeiten Ihren Antrag zuverlässig und stellen sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig erhalten.

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So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt

Der Ablauf zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Celle ist klar strukturiert und vollständig online möglich:

  1. Antrag stellen: Füllen Sie das Online-Formular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugtyp, Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), gewünschtes Startdatum sowie Ihre persönlichen Daten an.

  2. Unterlagen hochladen: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente digital hoch. Dazu zählen Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II), der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung sowie die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).

  3. Gebühr bezahlen: Bezahlen Sie die anfallende Gebühr sicher und bequem über unser Online-Zahlungssystem. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (siehe Abschnitt „Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp").

  4. Genehmigung erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Kfz-Zulassung Celle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichendaten digital zugestellt.

  5. Kennzeichen abholen oder liefern lassen: Das physische Kennzeichenschild erhalten Sie entweder bei einem autorisierten Schilderpräger oder – je nach gewählter Option – direkt zugestellt.

  6. Fahrt antreten: Ab dem eingetragenen Startdatum ist das Kurzzeitkennzeichen gültig. Das Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen selbst vermerkt. Die Fahrt muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums abgeschlossen sein.

Wichtig: Das Kennzeichen darf ausschließlich für das im Antrag eingetragene Fahrzeug genutzt werden. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens Celle benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, als Scan oder Foto)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des betreffenden Fahrzeugs
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sofern vorhanden
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht oder Eintrag im Fahrzeugschein) – bei Fahrzeugen ohne gültige HU: Ausnahmedokument (siehe Abschnitt HU-Pflicht)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung; sie ist zwingend erforderlich und muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen
  • Nachweis über die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), sofern nicht bereits aus den Fahrzeugpapieren ersichtlich
  • Bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen: Nachweis der Fahrerlaubnisklasse C1 oder C

Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und lesbar vorliegen, bevor Sie den Antrag einreichen. Unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für das Kurzzeitkennzeichen beantragen Celle. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtwagens, bei dem das Fahrzeug noch keine dauerhafte Zulassung besitzt, sowie Überführungsfahrten zwischen Händler und neuem Halter. Auch Probefahrten, bei denen das Fahrzeug noch nicht auf den Käufer zugelassen ist, können über ein Kurzzeitkennzeichen abgedeckt werden.

Gebühr PKW/Auto: 179,00 €

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Celle weist einige Besonderheiten auf. Da Motorradkennzeichen ein anderes Format haben als PKW-Kennzeichen, muss bei der Antragstellung die korrekte Kennzeichengröße angegeben werden. Besonders zum Saisonbeginn im Frühjahr werden Motorräder häufig überführt, die über den Winter eingelagert waren oder neu erworben wurden. In diesen Fällen ist das Kurzzeitkennzeichen das geeignete Dokument für die Überführungsfahrt zur Zulassungsstelle oder zum TÜV.

Auch für Motorräder ist eine gültige eVB-Nummer zwingend erforderlich. Diese muss speziell für das betreffende Motorrad ausgestellt sein, da Versicherungen zwischen Fahrzeugklassen unterscheiden.

Gebühr Motorrad: 129,00 €

Anhänger

Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie können nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden, sofern sie nicht dauerhaft zugelassen sind. Dies gilt für Pkw-Anhänger, Bootstrailer, Pferdeanhänger und ähnliche Fahrzeuge.

Eine Vereinfachung gilt für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg: Hier sind die Anforderungen an die Fahrzeugpapiere in bestimmten Fällen reduziert. Bitte geben Sie im Antrag das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers korrekt an, damit wir die zutreffenden Voraussetzungen prüfen können.

Gebühr Anhänger: 139,00 €

Wohnmobil

Beim Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Celle ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs von entscheidender Bedeutung. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen (Klasse C1 oder C) gelten zusätzliche Anforderungen: Der Fahrzeugführer muss die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzen, und dies ist bei der Antragstellung durch Vorlage des Führerscheins nachzuweisen.

Bitte geben Sie das zulässige Gesamtgewicht Ihres Wohnmobils im Antragsformular korrekt an, da dies sowohl die Gebührenberechnung als auch die erforderlichen Unterlagen beeinflusst.

Gebühr Wohnmobil: 199,00 €


Besonderheiten in Niedersachsen

Niedersachsen ist das flächengrößte westdeutsche Bundesland und verfügt über eine Vielzahl von Zulassungsbezirken mit jeweils eigenen Kennzeichen-Kürzeln. Der Landkreis Celle mit dem Kürzel CE ist einer dieser Bezirke. Die Region Hannover nimmt dabei als Sonderbezirk eine besondere Stellung ein, da sie kreisfreie Stadt und Landkreis in einer Verwaltungseinheit vereint und eigene Regelungen für die Kfz-Zulassung kennt.

Für Fahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen, die durch niedersächsische Städte mit Umweltzonen führen, ist Folgendes zu beachten: In Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg bestehen Umweltzonen, für die grundsätzlich eine gültige Umweltplakette erforderlich ist. Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden, sind von dieser Regelung nicht automatisch ausgenommen. Prüfen Sie daher vor Antritt der Fahrt, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen für die Einfahrt in diese Zonen erfüllt, und führen Sie gegebenenfalls eine gültige Plakette mit.

Da Niedersachsen aufgrund seiner Fläche viele ländliche Regionen umfasst, werden Kurzzeitkennzeichen hier häufig auch für Überführungsfahrten über längere Distanzen genutzt – etwa beim Kauf von Fahrzeugen in anderen Landkreisen oder beim Transport von Anhängern und Wohnmobilen vom Händler zum Wohnort.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Beantragung über einen nicht abgelaufenen HU-Nachweis verfügen.

Ausnahme: Ist die Hauptuntersuchung abgelaufen oder wurde sie noch nie durchgeführt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) ausgestellt werden. In diesem Fall ist im Antrag ausdrücklich anzugeben, dass das Kennzeichen ausschließlich für diese Fahrt genutzt wird. Die Strecke muss auf dem direkten Weg zur Prüfstelle beschränkt bleiben.

Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht gilt für alle Fahrzeugtypen gleichermaßen – also für PKW, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile. Bitte legen Sie den HU-Nachweis als Scan oder Foto bei der Antragstellung bei.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal fünf Kalendertage begrenzt. Das Ablaufdatum wird auf dem Kennzeichen selbst aufgedruckt und ist für Kontrollbehörden klar erkennbar. Eine Verlängerung des Kurzzeitkennzeichens ist nicht möglich – nach Ablauf der Gültigkeit muss das Fahrzeug stillgelegt oder dauerhaft zugelassen werden.

Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es gilt ausschließlich für das im Antrag eingetragene Fahrzeug und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Jede Fahrt mit einem anderen Fahrzeug erfordert ein eigenes Kurzzeitkennzeichen.

Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland, also auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für Fahrten ins Ausland – etwa zur Überführung eines Fahrzeugs in ein anderes Land – ist stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das andere Gültigkeitsbedingungen und Anforderungen hat.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Celle:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Über unser Online-Portal sind Anträge unabhängig von diesen Öffnungszeiten jederzeit möglich.

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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Celle

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Celle?

Die Kurzzeitkennzeichen Celle Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp. Für einen PKW oder ein Auto beträgt die Gebühr 179,00 €. Für ein Motorrad zahlen Sie 129,00 €, für einen Anhänger 139,00 € und für ein Wohnmobil 199,00 €. Diese Gebühren sind bei der Online-Beantragung über unser Portal direkt zu entrichten.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen in Celle online beantragen?

Ja. Das Kurzzeitkennzeichen online Celle ist vollständig über unser Portal beantragbar. Sie laden Ihre Unterlagen digital hoch, bezahlen die Gebühr online und erhalten die Zulassungsdokumente digital zugestellt. Ein persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Celle ist in der Regel nicht erforderlich.

Wie lange im Voraus muss ich das Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Wir empfehlen, den Antrag mindestens zwei bis drei Werktage vor dem gewünschten Startdatum zu stellen, damit ausreichend Zeit für die Prüfung der Unterlagen und die Bearbeitung verbleibt. Achten Sie darauf, dass alle Dokumente vollständig und lesbar hochgeladen werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch im Ausland?

Nein. Das Überführungskennzeichen Celle in Form des Kurzzeitkennzeichens gilt ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für Auslandsfahrten – insbesondere zur dauerhaften Ausfuhr eines Fahrzeugs – ist ein gesondertes Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das andere Voraussetzungen und eine andere Gültigkeitsdauer hat.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Fehlt die gültige Hauptuntersuchung, kann das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle ausgestellt werden. Diese Einschränkung ist im Antrag anzugeben. Die Fahrt darf ausschließlich auf dem direkten Weg zur Prüfstelle erfolgen; Umwege oder Zwischenstopps sind nicht zulässig.

Benötige ich für einen Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?

Ja. Kurzzeitkennzeichen Anhänger Celle werden als eigenständige Kennzeichen ausgestellt. Ein Anhänger kann nicht unter dem Kurzzeitkennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden. Für Anhänger unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht gelten vereinfachte Anforderungen; geben Sie das Gewicht daher im Antrag korrekt an.

Welche Versicherung brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?

Für das Kurzzeitkennzeichen Celle Versicherung ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Den Nachweis erbringen Sie durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung anfordern. Die eVB-Nummer muss bei der Antragstellung angegeben werden und ist zwingend erforderlich – ohne sie kann das Kurzzeitkennzeichen nicht ausgestellt werden.


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Zuständige Zulassungsstelle für Celle

Kfz-Zulassung Celle

Speicherstr.2

29221 Celle

Tel: 05141-916-1515

E-Mail: zulassungsstelle@lkcelle.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr