KFZ-Anmeldung in Celle
Die KFZ-Anmeldung in Celle kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang und ohne Wartezeit vor Ort. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil: Wir bearbeiten Ihren Antrag digital und stellen sicher, dass alle Voraussetzungen für die Zulassung im Landkreis Celle erfüllt sind. Zuständig für die Zulassung ist die Kfz-Zulassung Celle, die alle Fahrzeuge mit dem Kennzeichen-Kürzel CE ausgibt. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen, welche Fahrzeugtypen besondere Anforderungen stellen und wie der gesamte Prozess abläuft.
So funktioniert die KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt
Der Ablauf der Fahrzeuganmeldung ist klar strukturiert und vollständig digital durchführbar:
- Antrag stellen: Füllen Sie das Online-Formular auf dieser Seite vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugdaten, Halterdaten und gewünschte Kennzeichenart an.
- Unterlagen hochladen: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente in digitaler Form hoch. Eine vollständige Liste finden Sie im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen".
- eVB-Nummer angeben: Tragen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung ein. Diese erhalten Sie direkt von Ihrem Versicherungsunternehmen.
- Gebühr bezahlen: Die Bearbeitungsgebühr wird online entrichtet. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp.
- Bearbeitung durch uns: Wir prüfen Ihre Unterlagen und bearbeiten den Antrag. Bei vollständigen Angaben erfolgt die Bearbeitung zeitnah.
- Zulassungsdokumente erhalten: Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie Ihre Kennzeichenschilder werden Ihnen auf dem vereinbarten Weg zugestellt.
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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
Privatpersonen
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs als Privatperson benötigen Sie folgende Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass (gültig, mit aktueller Meldeadresse im Landkreis Celle)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Gebrauchtfahrzeugen vom Vorbesitzer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- HU-Nachweis (gültiger TÜV/DEKRA-Bericht)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (bei Neuzulassung)
- Ausgefüllter Antrag auf Zulassung (wird online über unser Portal ausgefüllt)
Bei einem Fahrzeugkauf ist zusätzlich der Kaufvertrag einzureichen, sofern das Fahrzeug nicht bereits auf Sie zugelassen ist.
Gewerbetreibende
Unternehmen und gewerbliche Halter reichen zusätzlich ein:
- Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Auszug aus dem Handelsregister mit Unterschriftenprobe)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern vorhanden und steuerlich relevant)
- Alle übrigen Unterlagen wie bei Privatpersonen
Bei Bevollmächtigung
Wenn eine andere Person die Zulassung in Ihrem Namen beantragt, ist Folgendes erforderlich:
- Schriftliche Vollmacht der haltenden Person (Original oder beglaubigte Kopie)
- Ausweiskopie der vollmachtgebenden Person
- Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Alle weiteren fahrzeugbezogenen Unterlagen wie oben beschrieben
Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung
PKW und Auto
Die Standardzulassung für einen PKW ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Beim Neuwagenkauf liefert der Händler in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt mit. Beim Gebrauchtwagenkauf ist darauf zu achten, dass der Fahrzeugbrief vollständig und ohne Eintragungslücken vorliegt. Für Fahrzeuge mit Hauptsitz im Landkreis Celle wird das Kennzeichen CE vergeben. Ein Wunschkennzeichen CE – also eine selbst gewählte Buchstaben-Zahlen-Kombination – kann im Rahmen der Anmeldung direkt beantragt werden, sofern die gewünschte Kombination noch verfügbar ist. Die Gebühr für die PKW-Zulassung beträgt 229,00 €.
Motorrad
Bei der Anmeldung eines Motorrads gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie beim PKW, jedoch mit einigen Besonderheiten. Für die Versicherungseinstufung sind Hubraumangaben und die Leistung in kW relevant – diese Daten entnehmen Sie der Zulassungsbescheinigung Teil II. Die eVB-Nummer muss speziell für das Motorrad ausgestellt sein und darf nicht für ein anderes Fahrzeug verwendet werden. Beliebt ist in dieser Fahrzeugklasse das Saisonkennzeichen, das die Nutzung auf bestimmte Monate des Jahres beschränkt und so die Versicherungs- und Steuerbelastung reduziert. Saisonkennzeichen CE sind für Motorräder im Landkreis Celle problemlos beantragbar. Die Zulassungsgebühr für Motorräder beträgt 219,00 €.
Anhänger
Anhänger benötigen eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um einen gebremsten oder ungebremsten Anhänger handelt – dies beeinflusst sowohl die zulässige Anhängelast als auch die Führerscheinvoraussetzungen des Fahrzeugführers. Für Anhänger über 750 kg Gesamtgewicht gelten besondere Vorschriften hinsichtlich Bremsanlage und Beleuchtung. Wir prüfen im Zuge der Anmeldung, ob alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zulassungsgebühr für Anhänger beträgt 209,00 €.
Wohnmobil
Wohnmobile unterliegen je nach zulässigem Gesamtgewicht unterschiedlichen Regelungen. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen können mit einem Führerschein der Klasse B geführt werden, schwerere Fahrzeuge erfordern entsprechende höhere Führerscheinklassen. Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen – das entsprechende Prüfprotokoll ist bei der Zulassung einzureichen. Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen möglich, was bei seltener ganzjähriger Nutzung steuerliche Vorteile bieten kann. Die Zulassungsgebühr für Wohnmobile beträgt 259,00 €.
Wann ist eine KFZ-Anmeldung erforderlich?
Eine Fahrzeuganmeldung ist in folgenden Situationen zwingend erforderlich:
- Neukauf: Jedes neu erworbene Fahrzeug muss vor der ersten Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden.
- Gebrauchtkauf: Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs erlischt die bisherige Zulassung nicht automatisch – das Fahrzeug muss auf den neuen Halter umgeschrieben werden.
- Import: Bei Fahrzeugen aus dem Ausland ist eine Erstanmeldung in Deutschland erforderlich. Dabei sind zusätzlich Zollnachweise, COC-Dokumente (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) und gegebenenfalls ein Gutachten nach §21 StVZO einzureichen.
- Wiederzulassung: Fahrzeuge, die abgemeldet wurden, müssen vor erneuter Nutzung wieder zugelassen werden.
Für alle Fahrzeuge mit Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Landkreis Celle ist die Kfz-Zulassung Celle zuständig. Das zugeteilte Kennzeichen beginnt stets mit dem Kürzel CE.
Kennzeichenarten in Celle
Im Landkreis Celle stehen verschiedene Kennzeichenarten zur Verfügung:
- Standardkennzeichen CE: Das reguläre Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen CE wird bei jeder Neuzulassung vergeben.
- Wunschkennzeichen CE: Sie können eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination wählen, sofern diese noch nicht vergeben ist. Der Wunsch wird direkt im Antragsformular angegeben.
- Saisonkennzeichen: Gültig für einen festgelegten Zeitraum von mindestens zwei bis maximal elf Monaten. Besonders verbreitet bei Motorrädern und Wohnmobilen.
- E-Kennzeichen: Für Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybridfahrzeuge. Das Kennzeichen endet auf „E" und berechtigt in vielen Kommunen zu besonderen Nutzungsrechten.
- H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge mit Oldtimerstatus (Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegend, historisch original erhalten). Für das H-Kennzeichen wird ein Aufpreis von 29,00 € erhoben.
Besonderheiten in Niedersachsen
Niedersachsen ist das flächenmäßig größte westdeutsche Bundesland und verfügt über eine entsprechend große Anzahl an Zulassungsbezirken – von der Nordseeküste bis in den Harz. Diese dezentrale Struktur bedeutet, dass jede Zulassungsstelle für ihren Landkreis zuständig ist und eigenständig arbeitet. Der Landkreis Celle liegt im zentralen Teil des Landes, südöstlich von Hannover, und ist verkehrsgünstig zwischen der Landeshauptstadt und der Lüneburger Heide gelegen.
Eine Besonderheit in Niedersachsen ist die Region Hannover, die als einziger Sonderbezirk des Landes eine kombinierte Stadt-Umland-Verwaltung darstellt und eigene Zulassungsregelungen kennt. Für Fahrzeughalter im Landkreis Celle hat dies keine unmittelbaren Auswirkungen, ist jedoch relevant, wenn ein Umzug in die Region Hannover erfolgt – in diesem Fall ist eine Ummeldung des Fahrzeugs erforderlich.
In Niedersachsen bestehen Umweltzonen in den Städten Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg. Wer mit seinem in Celle zugelassenen Fahrzeug regelmäßig in diese Städte fährt, sollte sicherstellen, dass das Fahrzeug über die erforderliche Schadstoffplakette (mindestens Grüne Plakette) verfügt. Die Plakette wird nicht im Rahmen der Zulassung ausgestellt, sondern separat beim TÜV, DEKRA oder einer anerkannten Prüfstelle beantragt.
Darüber hinaus gilt in Niedersachsen das Niedersächsische Straßengesetz mit spezifischen Regelungen zur Fahrzeugnutzung auf öffentlichen Wegen und Plätzen, was insbesondere für gewerbliche Halter und Fahrzeuge mit Sondernutzungserlaubnissen relevant sein kann.
Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Celle
Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Celle?
Bei vollständig eingereichten Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen und der Vollständigkeit der eingereichten Dokumente ab. Unvollständige Anträge führen zu Verzögerungen – prüfen Sie daher Ihre Unterlagen sorgfältig vor der Einreichung.
Was brauche ich, um ein Auto in Celle anzumelden?
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, einen gültigen HU-Nachweis, eine eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie ein ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer. Bei gewerblichen Haltern kommen Handelsregisterauszug und Vertretungsnachweis hinzu. Alle Unterlagen können digital über unser Portal eingereicht werden.
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Celle?
Ein Wunschkennzeichen CE ermöglicht es Ihnen, eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination für Ihr Fahrzeug zu wählen. Das Kürzel CE steht dabei immer am Anfang und kennzeichnet den Landkreis Celle. Die gewünschte Kombination geben Sie direkt im Online-Antragsformular an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und reservieren das Kennzeichen für Sie, sofern es noch nicht vergeben ist.
Welches Kennzeichen bekomme ich in Celle?
Alle im Landkreis Celle zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen CE. Dieses Kürzel steht für den Landkreis Celle und ist bundesweit eindeutig zugeordnet. Ob Standard-, Wunsch-, Saison-, E- oder H-Kennzeichen – das CE-Kürzel ist stets Bestandteil der Zulassung.
Wie melde ich mein Fahrzeug in Celle online an?
Die KFZ-Anmeldung in Celle erfolgt vollständig über unser Portal. Sie füllen den Antrag online aus, laden Ihre Unterlagen hoch, geben Ihre eVB-Nummer an und bezahlen die Gebühr digital. Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen die Zulassungsdokumente aus. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Was kostet die KFZ-Anmeldung in Celle?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: Für einen PKW beträgt die Zulassungsgebühr 229,00 €, für ein Motorrad 219,00 €, für einen Anhänger 209,00 € und für ein Wohnmobil 259,00 €. Für die Vergabe eines H-Kennzeichens (Oldtimer) wird ein Aufpreis von 29,00 € erhoben. Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antragsverfahrens fällig.
Wann hat die Zulassungsstelle in Celle geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Celle ist zu folgenden Zeiten besetzt:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Da wir Ihren Antrag vollständig online bearbeiten, sind Sie an diese Zeiten nicht gebunden. Sie können Ihren Antrag jederzeit über unser Portal einreichen.
Kann ich auch ein Saisonkennzeichen in Celle beantragen?
Ja, Saisonkennzeichen CE können für alle geeigneten Fahrzeugtypen beantragt werden – besonders verbreitet sind sie bei Motorrädern und Wohnmobilen. Sie legen dabei den Gültigkeitszeitraum (mindestens zwei, maximal elf Monate) selbst fest. Außerhalb des angegebenen Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Das Saisonkennzeichen wird im gleichen Verfahren wie ein Standardkennzeichen beantragt.