KFZ-Ummeldung in Celle
Das Kennzeichenkürzel CE steht für den Landkreis Celle – und die KFZ-Ummeldung Celle wird bei uns vollständig online erledigt. Ob Sie nach Celle gezogen sind, ein Fahrzeug erworben haben oder Ihren Wohnsitz innerhalb des Landkreises gewechselt haben: Wir bearbeiten Ihren Vorgang zuverlässig, rechtssicher und ohne Wartezeit vor Ort.
Die Kfz-Zulassung Celle ist für alle Fahrzeugtypen zuständig – vom PKW über das Motorrad bis hin zu Anhänger und Wohnmobil. Alle Vorgänge, die eine Ummeldung erforderlich machen, können Sie hier einleiten. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen.
Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Celle erforderlich?
Eine KFZ-Ummeldung ist immer dann notwendig, wenn sich fahrzeugbezogene oder halterbezogene Daten ändern, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) eingetragen sind. Im Zuständigkeitsbereich der Kfz-Zulassung Celle betrifft dies folgende Fälle:
Halterwechsel
Wenn ein Fahrzeug den Eigentümer wechselt – also gekauft, geschenkt oder im Erbgang übertragen wird –, muss der neue Halter das Fahrzeug auf sich ummelden. Beim Halterwechsel Celle wird das Fahrzeug auf den neuen Halter zugelassen. Das bisherige Kennzeichen kann übernommen werden, sofern es im Landkreis Celle vergeben wurde und keine Reservierung durch den Vorhalter besteht. Alternativ kann ein neues CE-Kennzeichen zugeteilt oder ein Wunschkennzeichen CE beantragt werden.
Umzug nach Celle
Wer seinen Hauptwohnsitz nach Celle verlegt und ein Fahrzeug besitzt, das bisher in einem anderen Zulassungsbezirk gemeldet war, muss dieses Auto ummelden nach Umzug Celle. Das bisherige Kennzeichen eines anderen Bezirks darf behalten werden – dazu mehr im Abschnitt zu Kennzeichen. Zuständig wird mit dem Umzug die Kfz-Zulassung Celle.
Umzug innerhalb von Celle
Wer innerhalb des Landkreises Celle umzieht und das CE-Kennzeichen bereits führt, muss die neue Adresse dennoch in der Zulassungsbescheinigung aktualisieren lassen. Die Zuständigkeit bleibt bei uns, der Vorgang ist jedoch verpflichtend – auch wenn sich am Kennzeichen nichts ändert.
Namens- oder Adressänderung
Nach einer Heirat, Scheidung oder behördlichen Namensänderung muss die Zulassungsbescheinigung entsprechend angepasst werden. Gleiches gilt bei einer Adressänderung, die nicht durch einen Umzug innerhalb Celles bedingt ist – etwa bei Korrekturen im Melderegister. Auch diese Vorgänge werden bei uns vollständig bearbeitet.
Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten
Die KFZ-Ummeldung Frist ist gesetzlich klar geregelt: Nach § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Halter verpflichtet, Änderungen der halterbezogenen Daten innerhalb einer Woche bei der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen. Diese Frist gilt sowohl für den Halterwechsel als auch für den Umzug – unabhängig davon, ob sich das Kennzeichen ändert oder nicht.
Ein Verstoß gegen diese Frist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe richtet sich nach dem Bußgeldkatalog und kann je nach Schwere und Dauer des Verstoßes im dreistelligen Bereich liegen. Wer sein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht ummeldet, riskiert zudem Komplikationen im Schadensfall – etwa bei der Haftpflichtversicherung oder bei behördlichen Kontrollen.
Wir empfehlen, den Vorgang unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis – Umzug, Kauf oder Namensänderung – einzuleiten. Bei uns können Sie das jederzeit tun, ohne auf Öffnungszeiten angewiesen zu sein.
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Kennzeichen bei der Ummeldung in Celle
Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 können Fahrzeughalter ihr bisheriges Kennzeichen beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten. Wer also mit einem Kennzeichen eines anderen Landkreises nach Celle zieht, muss dieses nicht zwingend abgeben. Das Kennzeichen bleibt gültig, solange das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist. Kennzeichen mitnehmen Umzug – das ist seither bundesweit möglich und gilt auch für Zuzüge in den Landkreis Celle.
Wer hingegen ein neues Kennzeichen möchte oder beim Halterwechsel ein CE-Kennzeichen beantragen möchte, kann dies direkt im Rahmen der Ummeldung tun. Das Wunschkennzeichen Celle mit dem Kürzel CE kann frei gewählt werden, sofern die gewünschte Kombination noch verfügbar ist. Wir prüfen die Verfügbarkeit im Zuge des Antrags.
Beim Halterwechsel innerhalb des Landkreises Celle – also wenn Käufer und Verkäufer beide im Zuständigkeitsbereich der Kfz-Zulassung Celle gemeldet sind – ist die Übernahme des bisherigen CE-Kennzeichens möglich, wenn der bisherige Halter darauf verzichtet. Andernfalls wird ein neues Kennzeichen zugeteilt oder ein Wunschkennzeichen CE vergeben.
Das neue Kennzeichen Celle erhält eine Prüfziffer und wird mit den Fahrzeugdaten verknüpft. Reservierungen sind vorab möglich und werden bei uns im Antragsprozess berücksichtigt.
Ummeldung nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Auto ummelden Celle ist der Standardvorgang im Zulassungswesen. PKW werden mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, dem Personalausweis des neuen Halters sowie dem Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung umgemeldet. Bei Halterwechsel kommt der Kaufvertrag oder eine gleichwertige Übereignungsurkunde hinzu. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung Celle Kosten beim PKW beträgt 179,00 €.
Motorrad
Beim Motorrad ummelden Celle gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie beim PKW. Besonderheit: Motorräder sind häufig mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, das nur in bestimmten Monaten des Jahres gültig ist. Bei der Ummeldung ist zu prüfen, ob der Gültigkeitszeitraum des Saisonkennzeichens angepasst werden soll oder beibehalten werden kann. Wir berücksichtigen dies bei der Bearbeitung. Die Gebühr beträgt 169,00 €.
Anhänger
Der Anhänger ummelden Celle erfolgt unabhängig vom Zugfahrzeug. Anhänger verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung und sind eigenständig zugelassen. Es spielt keine Rolle, welches Fahrzeug den Anhänger zieht – maßgeblich ist allein die Haltereigenschaft. Wechselt der Halter oder zieht dieser um, muss der Anhänger separat umgemeldet werden. Die Gebühr beträgt 159,00 €.
Wohnmobil
Das Wohnmobil ummelden Celle erfordert besondere Aufmerksamkeit: Bei Wohnmobilen ist die Gewichtsklasse entscheidend für die zulässige Fahrerlaubnisklasse und die Einstufung in der Fahrzeugklasse. Wir prüfen im Zuge der Ummeldung, ob die eingetragenen Fahrzeugdaten korrekt sind. Darüber hinaus ist bei Fahrzeugen mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 relevant – diese muss aktuell sein. Ein abgelaufenes Prüfprotokoll kann zu Problemen bei der Zulassung führen. Die Gebühr für das Wohnmobil beträgt 209,00 €.
Erforderliche Unterlagen
Bei Umzug
Wer nach Celle zugezogen ist oder innerhalb des Landkreises umgezogen ist und sein Fahrzeug ummelden möchte, benötigt folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis der Hauptuntersuchung (HU-Bericht, sofern fällig)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) des Haftpflichtversicherers
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (sofern noch nicht erteilt)
Bei Adress- oder Namensänderung ohne Umzug genügen in der Regel der Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I. Wir informieren Sie im Antragsprozess über etwaige Abweichungen.
Bei Halterwechsel
Beim Auto umschreiben Celle – also beim Halterwechsel – sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (vom bisherigen Halter auszuhändigen)
- Kaufvertrag oder Übereignungsnachweis
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) des neuen Versicherers
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- Nachweis der Hauptuntersuchung (HU, sofern fällig)
- Bei Wunschkennzeichen CE: Reservierungsnachweis
Handelt es sich um ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen oder einer Sonderzulassung (z. B. Oldtimer mit H-Kennzeichen), sind ggf. weitere Nachweise erforderlich. Wir weisen Sie im Antrag darauf hin.
Besonderheiten in Niedersachsen
Niedersachsen ist das flächengrößte westdeutsche Bundesland und verfügt über eine entsprechend große Anzahl an Zulassungsbezirken. Die Zuständigkeiten sind dezentral organisiert – jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt führt eine eigene Zulassungsbehörde. Der Landkreis Celle mit der Kfz-Zulassung Celle ist dabei ein eigenständiger Bezirk mit dem Kürzel CE.
Eine Sonderrolle nimmt die Region Hannover ein: Sie ist als einheitlicher Kommunalverband organisiert und vereint die Landeshauptstadt Hannover mit dem ehemaligen Umlandkreis. Fahrzeuge, die in der Region Hannover zugelassen sind, tragen das Kürzel H. Die Kfz-Zulassung Celle ist von dieser Sonderkonstruktion nicht betroffen – der Landkreis Celle ist administrativ eigenständig.
Relevante Umweltzonen in Niedersachsen bestehen in den Städten Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg. Wer ein Fahrzeug in Celle zulässt und regelmäßig in diese Städte fährt, muss sicherstellen, dass das Fahrzeug über eine gültige Umweltplakette verfügt. Celle selbst verfügt über keine eigene Umweltzone, liegt jedoch verkehrsgeografisch in einem Einzugsbereich, der eine Fahrt nach Hannover für viele Halter alltäglich macht.
In Niedersachsen gilt darüber hinaus, dass die Kraftfahrzeugsteuer durch das Bundeszentralamt für Steuern eingezogen wird – die Zulassungsbehörde übermittelt lediglich die relevanten Fahrzeugdaten. Das SEPA-Lastschriftmandat, das im Rahmen der Ummeldung erteilt wird, gilt bundesweit und muss bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks nicht neu ausgestellt werden, sofern sich das Konto nicht geändert hat.
Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Celle
Wie lange dauert die Bearbeitung der KFZ-Ummeldung Celle?
Nach Eingang aller vollständigen Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Sie erhalten anschließend alle erforderlichen Dokumente auf dem von Ihnen gewählten Weg. Eine Bearbeitung am selben Tag ist bei vollständigen Unterlagen häufig möglich.
Was kostet die Auto ummelden Celle insgesamt?
Die Gebühr für einen PKW beträgt 179,00 €. Für Motorräder werden 169,00 €, für Anhänger 159,00 € und für Wohnmobile 209,00 € fällig. Hinzu kommen ggf. Kosten für ein Wunschkennzeichen CE sowie für neue Kennzeichenschilder, sofern diese benötigt werden.
Kann ich mein bisheriges Kennzeichen beim Umzug nach Celle behalten?
Ja. Seit 2015 ist es bundesweit möglich, das bisherige Kennzeichen beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten. Kennzeichen behalten ummelden Celle ist also problemlos möglich – auch wenn das Kennzeichen ein anderes Kürzel trägt. Das Fahrzeug wird auf die neue Adresse umgemeldet, das Kennzeichen bleibt unverändert.
Muss ich beim Halterwechsel persönlich erscheinen?
Nein. Bei uns können Sie den Halterwechsel Celle vollständig online einleiten. Die erforderlichen Unterlagen werden digital übermittelt. Ein persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Celle ist nicht notwendig.
Was passiert, wenn ich die Frist von einer Woche überschreite?
Ein Verstoß gegen die gesetzliche Meldefrist nach § 27 FZV ist eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld, dessen Höhe vom Einzelfall abhängt. Darüber hinaus können versicherungsrechtliche Komplikationen entstehen. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis vorzunehmen.
Kann ich ein Wunschkennzeichen CE bei der Ummeldung beantragen?
Ja. Im Rahmen der Ummeldung – sowohl beim Halterwechsel als auch beim Umzug – kann ein Wunschkennzeichen Celle mit dem Kürzel CE beantragt werden. Wir prüfen die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination automatisch im Antragsprozess.
Muss der Anhänger separat umgemeldet werden?
Ja. Anhänger sind eigenständig zugelassen und verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung. Das Anhänger ummelden Celle erfolgt unabhängig vom Zugfahrzeug und erfordert einen eigenen Antrag. Die Gebühr beträgt 159,00 €.
Was muss ich beim Wohnmobil besonders beachten?
Beim Wohnmobil ummelden Celle sind die eingetragene Gewichtsklasse und eine ggf. vorhandene Gasanlage besonders zu prüfen. Die Gasprüfung nach G 607 muss aktuell sein. Wir weisen Sie im Antragsprozess auf fehlende oder abgelaufene Nachweise hin, bevor wir den Vorgang abschließend bearbeiten.