KFZ-Ummeldung in Bonn
Bonn vergibt das Kennzeichenkürzel BN – die KFZ-Ummeldung wird hier vollständig online erledigt. Ob Sie ein Fahrzeug nach einem Halterwechsel auf sich umschreiben lassen, nach Bonn gezogen sind oder Ihre Adresse geändert haben: Wir bearbeiten Ihren Vorgang zuverlässig und ohne Wartezeit vor Ort. Die Kfz-Zulassung Bonn ist zuständig für alle Ummeldungen im Stadtgebiet – und bei uns können Sie diesen Schritt direkt digital anstoßen.
Eine KFZ-Ummeldung in Bonn ist kein bürokratischer Aufwand, der sich beliebig aufschieben lässt. Das Gesetz sieht klare Fristen vor, und die Folgen bei Versäumnis sind konkret. Damit Sie den Überblick behalten, finden Sie auf dieser Seite alle relevanten Informationen: gesetzliche Pflichten, erforderliche Unterlagen, Besonderheiten nach Fahrzeugtyp sowie die anfallenden Kosten.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur in ganz Deutschland. Entsprechend hoch ist die Anzahl der Ummeldungsvorgänge, die täglich bearbeitet werden – und entsprechend wichtig ist eine korrekte, vollständige Antragstellung.
Für Fahrzeughalter in Bonn sind darüber hinaus folgende landesspezifische Regelungen unmittelbar relevant:
Umweltzone Bonn: Das Stadtgebiet ist als Umweltzone ausgewiesen. Fahrzeuge ohne gültige Feinstaubplakette dürfen weite Teile des Stadtgebiets nicht befahren. Bei einer Ummeldung – insbesondere beim Halterwechsel – empfiehlt es sich, den Schadstoffschlüssel des Fahrzeugs zu prüfen und sicherzustellen, dass die Plakette korrekt zugeteilt ist. Die Schadstoffklasse ergibt sich aus der Zulassungsbescheinigung Teil I und wird bei der Ummeldung automatisch erfasst.
Diesel-Fahrverbote in Bonn: In Bonn gelten Diesel-Fahrverbote für bestimmte Straßenabschnitte. Betroffen sind ältere Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und schlechter. Wer ein solches Fahrzeug in Bonn ummelden möchte, sollte vor der Ummeldung prüfen, ob das Fahrzeug für den geplanten Einsatzbereich im Stadtgebiet überhaupt fahrerlaubt ist. Diese Prüfung liegt in der Verantwortung des Halters – wir weisen im Rahmen der Ummeldung auf den erfassten Schadstoffschlüssel hin.
Vergleichbare Regelungen in NRW: Umweltzonen und Fahrverbote bestehen in ähnlicher Form auch in Köln, Düsseldorf, Aachen und Münster. Wer zuvor in einer dieser Städte zugelassen war und nun nach Bonn umzieht, sollte beachten, dass mit der Ummeldung das Kennzeichen wechselt – und damit auch die zuständige Zulassungsstelle.
Fahrzeugdichte und Bearbeitungszeiten: NRW ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands. Die Zulassungszahlen sind entsprechend hoch. Wir empfehlen, Ummeldungen nicht kurz vor Fristablauf einzureichen, sondern frühzeitig zu starten – insbesondere bei Halterwechseln, bei denen mehrere Parteien beteiligt sind.
Erforderliche Unterlagen
Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nach Anlass der Ummeldung. Nachfolgend finden Sie die vollständigen Listen für die beiden häufigsten Fälle.
Bei Umzug
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Bonn verlegt haben oder innerhalb des Stadtgebiets umgezogen sind, benötigen wir folgende Dokumente:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (sofern noch nicht hinterlegt)
- Bei Fahrzeugen mit Hauptuntersuchung: aktueller HU-Bericht (sofern fällig)
- Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug und Vollmacht
Bei Halterwechsel
Beim Auto ummelden nach einem Eigentümerwechsel – also beim klassischen Halterwechsel in Bonn – gelten folgende Anforderungen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original (vom Vorhalter ausgefüllt und unterschrieben)
- Zulassungsbescheinigung Teil II im Original (vom Vorhalter unterschrieben)
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) des neuen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Bei Wunschkennzeichen BN: Reservierungsnachweis
- Bei Fahrzeugen mit abgelaufener HU: aktueller Hauptuntersuchungsbericht
Wichtig: Die Zulassungsbescheinigung Teil II darf bei der Einreichung nicht älter als zwölf Monate sein, wenn darin Eintragungen fehlen oder unleserlich sind. In diesem Fall ist eine Nacherfassung erforderlich.
Ummeldung nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der PKW ist der häufigste Fall bei der KFZ-Ummeldung in Bonn. Das Verfahren folgt dem Standardablauf: Unterlagen einreichen, Kennzeichen klären, Ummeldung bestätigen lassen. Die Gebühr beträgt 179,00 €. Das neue Kennzeichen mit dem Kürzel BN wird im Rahmen der Bearbeitung zugeteilt, sofern kein bestehendes Kennzeichen übernommen wird. Wer sein bisheriges Kennzeichen behalten möchte, kann dies bei der Ummeldung angeben – die Mitnahmeregelung gilt bundesweit seit 2015.
Motorrad
Beim Motorrad ummelden in Bonn ist ein zusätzlicher Aspekt zu beachten: Saisonkennzeichen. Viele Motorräder sind nicht ganzjährig, sondern nur für bestimmte Monate zugelassen. Bei der Ummeldung muss geprüft werden, ob der bisherige Saisonzeitraum beibehalten werden soll oder ob eine Anpassung gewünscht ist. Wer beispielsweise bisher von April bis Oktober zugelassen war, kann diesen Zeitraum bei der Ummeldung ändern lassen. Die Gebühr für das Motorrad ummelden in Bonn beträgt 169,00 €.
Anhänger
Anhänger werden in der Zulassung als eigenständige Fahrzeuge behandelt – unabhängig vom Zugfahrzeug. Für die Ummeldung eines Anhängers in Bonn ist eine eigene Zulassungsbescheinigung erforderlich. Die Ummeldung erfolgt separat und ist nicht an das Zugfahrzeug gekoppelt. Wer also sowohl PKW als auch Anhänger ummelden möchte, stellt zwei getrennte Anträge. Die Gebühr beträgt 159,00 €.
Wohnmobil
Das Wohnmobil ummelden in Bonn erfordert besondere Aufmerksamkeit in zwei Punkten. Erstens: die Gewichtsklasse. Wohnmobile werden je nach zulässigem Gesamtgewicht unterschiedlich eingestuft, was sich auf die Kfz-Steuer und ggf. auf Fahrerlaubnisklassen auswirkt. Zweitens: die Gasprüfung nach G 607. Wohnmobile mit Gasanlage müssen eine gültige Gasprüfung nachweisen. Ist diese abgelaufen, ist vor der Ummeldung eine erneute Prüfung durch eine anerkannte Prüfstelle notwendig. Das entsprechende Prüfprotokoll ist bei der Ummeldung einzureichen. Die Gebühr für das Wohnmobil ummelden in Bonn beträgt 209,00 €.
So funktioniert die KFZ-Ummeldung bei uns
Die Ummeldung läuft bei uns vollständig strukturiert ab – Sie müssen keinen Termin vor Ort wahrnehmen:
- Antrag starten: Rufen Sie das Formular über den Button auf dieser Seite auf und wählen Sie den Anlass Ihrer Ummeldung (Umzug oder Halterwechsel).
- Unterlagen hochladen: Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf Lesbarkeit und Vollständigkeit.
- Kennzeichenwunsch angeben: Geben Sie an, ob Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten, ein Wunschkennzeichen BN reservieren oder ein neues Kennzeichen zugeteilt bekommen möchten.
- Gebühr bezahlen: Die Bearbeitungsgebühr wird im Rahmen des Antragsprozesses fällig. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp.
- Bestätigung erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbestätigung sowie alle weiteren Dokumente auf dem angegebenen Weg.
Die Kfz-Zulassung Bonn ist zu folgenden Zeiten erreichbar und bearbeitet eingehende Anträge innerhalb dieser Zeitfenster:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Bonn erforderlich?
Halterwechsel
Wechselt ein Fahrzeug den Eigentümer, ist der neue Halter verpflichtet, das Fahrzeug auf sich umzuschreiben. Der Halterwechsel in Bonn muss innerhalb von einer Woche nach Übergabe des Fahrzeugs vollzogen sein. Solange das Fahrzeug noch auf den Vorhalter zugelassen ist, haftet dieser weiterhin für Schäden und Ordnungswidrigkeiten – ein erhebliches Risiko für beide Seiten.
Umzug nach Bonn
Wer seinen Hauptwohnsitz nach Bonn verlegt, ist verpflichtet, sein Fahrzeug ebenfalls umzumelden. Das bisherige Kennzeichen kann unter bestimmten Voraussetzungen behalten werden (siehe Abschnitt Kennzeichen). Das Auto ummelden nach Umzug nach Bonn ist innerhalb von einer Woche nach der Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt vorzunehmen.
Umzug innerhalb von Bonn
Auch wer innerhalb des Stadtgebiets umzieht, muss die neue Adresse in der Zulassungsbescheinigung aktualisieren lassen. Das Kennzeichen bleibt in diesem Fall unverändert – das Kürzel BN wird beibehalten. Die Adressänderung ist dennoch meldepflichtig, da die Zulassungsbescheinigung Teil I als offizielles Dokument stets die aktuelle Anschrift ausweisen muss.
Namens- oder Adressänderung
Bei Namensänderungen – etwa durch Heirat oder gerichtliche Namensänderung – sowie bei Adressänderungen außerhalb eines Umzugs (z. B. Straßenumbenennung durch die Gemeinde) ist ebenfalls eine Aktualisierung der Fahrzeugpapiere erforderlich. Dies ist kein vollständiger Ummeldungsvorgang, aber ein meldepflichtiger Vorgang, den wir hier ebenfalls bearbeiten.
Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten
Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) beträgt die Frist für die KFZ-Ummeldung eine Woche ab dem auslösenden Ereignis – also ab Halterwechsel, Einzug oder Adressänderung. Diese Frist gilt bundesweit und ist nicht verlängerbar.
Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder, die je nach Dauer der Versäumnis und zuständiger Behörde variieren können. Hinzu kommt das zivilrechtliche Risiko: Solange ein Fahrzeug noch auf einen früheren Halter zugelassen ist, kann dieser für Schäden in Haftung genommen werden, die der tatsächliche Nutzer verursacht hat.
Die KFZ-Ummeldung Frist ist keine Empfehlung – sie ist geltendes Recht. Wir empfehlen, den Antrag unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis zu stellen.
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Kennzeichen bei der Ummeldung in Bonn
Seit der Reform im Jahr 2015 ist es in Deutschland möglich, das bisherige Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mitzunehmen. Wer also bisher mit einem Kennzeichen aus einem anderen Bezirk zugelassen war und nach Bonn zieht, kann dieses Kennzeichen behalten – sofern die Versicherung zustimmt und das Kennzeichen nicht bereits anderweitig vergeben ist.
Wer hingegen ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel BN möchte, kann dies im Rahmen der Ummeldung beantragen. Ein Wunschkennzeichen BN ist ebenfalls möglich – auch beim Halterwechsel. Die Reservierung eines Wunschkennzeichens erfolgt vor der eigentlichen Ummeldung und kann direkt im Antragsprozess angegeben werden.
Das Kennzeichen behalten beim Ummelden in Bonn ist besonders bei Umzügen innerhalb des Stadtgebiets der Regelfall: Das BN-Kennzeichen bleibt unverändert erhalten, da kein Bezirkswechsel stattfindet.
Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Bonn
Wie hoch sind die Kosten für die KFZ-Ummeldung in Bonn?
Die KFZ-Ummeldung Kosten in Bonn richten sich nach dem Fahrzeugtyp. Für einen PKW beträgt die Gebühr 179,00 €, für ein Motorrad 169,00 €, für einen Anhänger 159,00 € und für ein Wohnmobil 209,00 €. Diese Gebühren fallen unabhängig davon an, ob die Ummeldung aufgrund eines Umzugs oder eines Halterwechsels erfolgt.
Kann ich das Auto in Bonn online ummelden?
Ja. Die KFZ-Ummeldung in Bonn wird bei uns vollständig online abgewickelt. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, geben Ihre Kennzeichenpräferenz an und bezahlen die Gebühr im Rahmen des Antrags. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Was passiert, wenn ich die Ummeldung nicht innerhalb einer Woche vornehme?
Das Versäumen der gesetzlichen Frist nach § 27 FZV ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Darüber hinaus bestehen zivilrechtliche Risiken für den eingetragenen Halter. Wir empfehlen dringend, die Frist einzuhalten und den Antrag frühzeitig zu stellen.
Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten, wenn ich nach Bonn ziehe?
Ja. Seit 2015 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahmeregelung. Wer aus einem anderen Zulassungsbezirk nach Bonn zieht, kann sein bisheriges Kennzeichen behalten. Bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebiets bleibt das BN-Kennzeichen ohnehin unverändert.
Gilt die Diesel-Fahrverbotszone in Bonn auch nach der Ummeldung?
Ja. Die Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Bonn gelten unabhängig davon, wo das Fahrzeug zugelassen ist. Mit der Ummeldung auf Bonn ändert sich daran nichts. Relevant ist allein die Abgasnorm des Fahrzeugs. Diese ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt und wird bei der Ummeldung erfasst.
Was muss ich beim Wohnmobil ummelden in Bonn besonders beachten?
Bei Wohnmobilen ist zu prüfen, ob eine gültige Gasprüfung nach G 607 vorliegt. Ist diese abgelaufen, muss sie vor der Ummeldung erneuert werden. Außerdem ist die korrekte Einstufung in die Gewichtsklasse sicherzustellen, da diese steuerrelevant ist.
Kann ich bei einem Halterwechsel in Bonn ein Wunschkennzeichen beantragen?
Ja. Bei einem Halterwechsel ist die Beantragung eines Wunschkennzeichens BN möglich. Die Reservierung erfolgt im Rahmen des Antragsprozesses. Ein bereits reserviertes Kennzeichen kann direkt angegeben werden.
Muss der Anhänger separat von meinem PKW umgemeldet werden?
Ja. Anhänger sind eigenständige Fahrzeuge im Sinne der Zulassungsverordnung. Die Ummeldung erfolgt unabhängig vom Zugfahrzeug und erfordert eine eigene Zulassungsbescheinigung. Wer sowohl PKW als auch Anhänger ummelden möchte, stellt zwei separate Anträge.