KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Deggendorf

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KFZ-Anmeldung in Deggendorf

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Anmeldung für alle Fahrzeugtypen im Landkreis Deggendorf wird hier vollständig online abgewickelt. Wer ein Fahrzeug neu kauft, einen Gebrauchtwagen übernimmt, ein importiertes Fahrzeug erstmals in Deutschland zulässt oder eine Wiederzulassung nach einer Stilllegung benötigt, stellt den Antrag direkt bei uns. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Deggendorf – wir bearbeiten alle Vorgänge für Halter mit Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Landkreis. Das Kennzeichen-Kürzel für den Landkreis lautet DEG. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie Ihre Zulassungsbescheinigungen sowie die Freigabe für Ihre DEG-Kennzeichen.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland in Deutschland und verfügt über eine stark dezentral organisierte Zulassungsstruktur. Nahezu jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt führt eigene Zulassungsbezirke mit eigenem Kennzeichen-Kürzel. Der Landkreis Deggendorf ist dabei Teil des niederbayerischen Verwaltungsraums – ein ländlich geprägter Zulassungsbezirk mit klaren regionalen Zuständigkeiten.

Umweltzonen: In Bayern bestehen Umweltzonen in den Städten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Für Fahrten in diese Bereiche ist eine gültige Umweltplakette erforderlich – Fahrzeuge ohne ausreichende Abgaseinstufung dürfen diese Zonen nicht befahren. Besonders München verfügt über eine verschärfte Umweltzone, die ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) zulässt. Wer im Landkreis Deggendorf ein Fahrzeug anmeldet und regelmäßig in bayerische Großstädte fährt, sollte die Einstufung seines Fahrzeugs im Vorfeld prüfen. Die Umweltplakette wird separat ausgestellt und ist nicht Bestandteil der Zulassung selbst.

Kennzeichensystematik in Bayern: Bayern hat eine Vielzahl historisch gewachsener Kennzeichen-Kürzel beibehalten und reaktiviert. Landkreise wie Deggendorf (DEG), aber auch benachbarte Bezirke wie Straubing-Bogen (SR), Regen (REG) oder Freyung-Grafenau (FRG) führen eigenständige Kürzel. Diese regionale Zuordnung ist verbindlich: Halter mit Wohnsitz oder Betriebssitz im Landkreis Deggendorf erhalten ausschließlich DEG-Kennzeichen.

Fahrzeugprüfung und Hauptuntersuchung: In Bayern ist die Hauptuntersuchung (HU) durch anerkannte Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA vor der Zulassung nachzuweisen, sofern das Fahrzeug fällig ist. Neufahrzeuge sind bei der Erstzulassung davon ausgenommen. Für Wohnmobile mit Gasanlage gilt seit Juni 2025 zusätzlich die Gasprüfpflicht nach G 607.

Saisonbetrieb: Saisonkennzeichen sind in Bayern besonders verbreitet, insbesondere bei Motorrädern und Wohnmobilen. Die zulässigen Betriebsmonate werden in die Zulassungsbescheinigung eingetragen und sind auf dem Kennzeichen selbst ablesbar.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs als Privatperson sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse im Landkreis Deggendorf (ggf. ergänzt durch aktuelle Meldebescheinigung)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – das Eigentumsdokument des Fahrzeugs
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) – bei Fahrzeugen, die zuvor zugelassen waren
  • HU-Nachweis (Hauptuntersuchung) – bei Gebrauchtfahrzeugen, sofern fällig
  • eVB-Nummer – elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat – für die Kfz-Steuer zugunsten des Hauptzollamts
  • Ausgefüllter Zulassungsantrag – wird im Rahmen des Online-Verfahrens hier erfasst

Bei Neufahrzeugen entfällt der bisherige Fahrzeugschein. Bei Importen aus dem Ausland sind zusätzlich Einzelabnahmedokumente (z. B. EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Papier) oder ein Gutachten nach §21 StVZO vorzulegen.

Gewerbetreibende

Unternehmen und gewerbliche Halter benötigen zusätzlich:

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Betriebsstätte im Landkreis Deggendorf (z. B. aktueller Handelsregisterauszug mit Adresse)
  • Vollmacht und Ausweiskopie der vertretungsberechtigten Person, sofern ein Mitarbeiter den Vorgang einreicht
  • Alle übrigen Unterlagen wie bei Privatpersonen

Bei Bevollmächtigung

Wird die KFZ-Anmeldung nicht durch den künftigen Halter selbst vorgenommen, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift und Unterschrift des Vollmachtgebers (= künftiger Fahrzeughalter)
  • Name und Ausweisdaten der bevollmächtigten Person
  • Klare Benennung des Vorgangs (Zulassung des Fahrzeugs mit Angabe der Fahrzeugidentifikationsnummer)

Die bevollmächtigte Person legt zusätzlich ihren eigenen Personalausweis vor. Originalvollmachten werden bevorzugt – bei Online-Einreichung ist ein eingescanntes Original in lesbarer Qualität einzureichen.


Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Zulassungsvorgang. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder reimportiertes Fahrzeug – der Ablauf ist einheitlich strukturiert. Wer einen Gebrauchtwagen anmeldet, benötigt zwingend die ausgefüllte Zulassungsbescheinigung Teil II mit korrekter Eigentumsübertragung. Bei Neuwagen liefert in der Regel das Autohaus die erforderlichen Fahrzeugpapiere direkt mit.

Für PKW im Landkreis ist ein Wunschkennzeichen DEG möglich. Dabei kann innerhalb des verfügbaren Zeichenvorrats eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination gewählt werden. Das Wunschkennzeichen wird im Rahmen des Antragsverfahrens hier direkt reserviert. Die Gebühr für die Neuzulassung eines PKW beträgt 229,00 €.

Motorrad

Motorräder werden im Landkreis häufig mit Saisonkennzeichen DEG zugelassen. Dies empfiehlt sich für Fahrzeuge, die nur in den Frühjahrs- und Sommermonaten genutzt werden, da während der Ruhemonate weder Kfz-Steuer noch Versicherungspflicht anfallen. Die Betriebsmonate werden verbindlich festgelegt und können nachträglich angepasst werden.

Für die Versicherungsanfrage und die korrekte Tarifierung durch den Versicherer sind Hubraum in ccm und Leistung in kW anzugeben. Diese Daten entnehmen Sie der Zulassungsbescheinigung Teil II oder dem CoC-Dokument. Die eVB-Nummer muss vor Antragstellung bei Ihrem Versicherer angefordert werden. Die Zulassungsgebühr für ein Motorrad beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – in der Regel identisch mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs, jedoch als separates Dokument geführt. Relevant ist die Unterscheidung zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern: Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse benötigen keinen eigenen TÜV-Nachweis; gebremste Anhänger unterliegen der regelmäßigen Hauptuntersuchungspflicht.

Für das Führen von Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg ist in Verbindung mit dem Zugfahrzeug die entsprechende Führerscheinklasse (BE, CE, DE) nachzuweisen. Die Gebühr für die Anmeldung eines Anhängers beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile unterliegen je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlichen Anforderungen. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie PKW zugelassen; Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fallen unter die LKW-Zulassungsregeln mit entsprechend angepassten Prüfintervallen.

Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 Pflicht. Ohne gültigen Prüfnachweis ist eine Zulassung nicht möglich. Das Prüfprotokoll ist bei der Anmeldung einzureichen. Auch Wohnmobile können mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden, was bei saisonalem Betrieb steuerliche Vorteile bietet. Die Zulassungsgebühr für ein Wohnmobil beträgt 259,00 €.


Kennzeichenarten in Deggendorf

Im Landkreis stehen folgende Kennzeichenarten zur Verfügung:

  • Standardkennzeichen DEG: Das reguläre Kennzeichen für dauerhaft zugelassene Fahrzeuge im Landkreis Deggendorf.
  • Wunschkennzeichen DEG: Individuelle Kombination aus Buchstaben und Ziffern innerhalb des DEG-Kürzel-Rahmens. Reservierung erfolgt direkt im Antragsverfahren.
  • Saisonkennzeichen: Gültig für festgelegte Betriebsmonate (mindestens zwei, höchstens elf Monate pro Jahr). Beliebt bei Motorrädern und Wohnmobilen.
  • E-Kennzeichen: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Erkennbar am roten „E" am Ende der Kennzeichenkombination. Berechtigt in manchen Kommunen zu Sonderprivilegien wie vergünstigtem Parken.
  • H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge mit Oldtimer-Status (mindestens 30 Jahre alt, im weitgehend originalen Zustand). Auf das jeweilige Kennzeichen wird ein Aufpreis von 29,00 € erhoben. Das H-Kennzeichen bringt steuerliche Pauschalierung und ist an eine Oldtimer-Haftpflichtversicherung mit entsprechendem Tarif gebunden.

Ablauf der KFZ-Anmeldung – So funktioniert es

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen"). Fordern Sie vorab Ihre eVB-Nummer bei Ihrer Versicherung an. Bei Wunschkennzeichen DEG überlegen Sie vorab Ihre Wunschkombination.

Schritt 2 – Antrag hier stellen Starten Sie den Antragsvorgang direkt auf dieser Seite. Sie geben Ihre Fahrzeugdaten, Halterdaten und die gewünschte Kennzeichenart ein. Wunschkennzeichen können im selben Schritt reserviert werden.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente in lesbarer Form hoch. Achten Sie auf vollständige und gut lesbare Scans oder Fotos – unvollständige Einreichungen verzögern die Bearbeitung.

Schritt 4 – Gebühren begleichen Die anfallenden Zulassungsgebühren werden im Rahmen des Online-Verfahrens erhoben. Die Zahlung erfolgt sicher und direkt hier.

Schritt 5 – Bearbeitung durch die Kfz-Zulassung Deggendorf Wir prüfen Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Bei Vollständigkeit erfolgt die Bearbeitung zügig. Sie werden über den Status Ihres Antrags informiert.

Schritt 6 – Zulassungsdokumente und Kennzeichen Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie alle weiteren relevanten Dokumente. Ihre Kennzeichenschilder können Sie bei einem zugelassenen Schilderpräger anfertigen lassen – die Stempelvorlage wird mit den Zulassungsunterlagen übermittelt.

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Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Deggendorf

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Deggendorf?

Bei vollständiger Einreichung aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Unvollständige Unterlagen oder Rückfragen können die Bearbeitungszeit verlängern. Wir empfehlen, alle Dokumente sorgfältig und vollständig hochzuladen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Was brauche ich, um ein Auto in Deggendorf anzumelden?

Sie benötigen: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), ggf. die Zulassungsbescheinigung Teil I (bei Gebrauchtfahrzeugen), einen aktuellen HU-Nachweis (sofern fällig), Ihre eVB-Nummer von der Versicherung sowie ein ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Alle Unterlagen werden digital im Rahmen des Antragsverfahrens eingereicht.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Deggendorf?

Fahrzeuge, die im Landkreis Deggendorf zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen-Kürzel DEG. Dieses Kürzel steht für den Zulassungsbezirk Deggendorf und ist für alle hier zugelassenen Fahrzeuge verbindlich. Innerhalb dieses Kürzels ist ein Wunschkennzeichen DEG mit individueller Buchstaben-Zahlen-Kombination möglich.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Deggendorf?

Ein Wunschkennzeichen DEG erlaubt Ihnen, innerhalb des zulässigen Zeichenrahmens eine persönliche Kombination zu wählen – etwa Initialen, eine Jahreszahl oder eine persönlich bedeutsame Ziffernfolge. Die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination wird im Antragsprozess direkt geprüft. Die Reservierung erfolgt ebenfalls hier – ein separater Schritt ist nicht erforderlich.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Deggendorf online an?

Die KFZ-Anmeldung in Deggendorf erfolgt vollständig über dieses Portal. Sie starten den Antrag, geben Ihre Fahrzeug- und Halterdaten ein, laden die erforderlichen Unterlagen hoch und schließen den Vorgang mit der Gebührenzahlung ab. Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen die Zulassungsunterlagen aus.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Deggendorf?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
H-Kennzeichen (Aufpreis) 29,00 €

Die genannten Beträge umfassen die Zulassungsgebühr. Kosten für Kennzeichenschilder (beim Schilderpräger) sowie die Kfz-Steuer sind nicht enthalten und werden separat erhoben.

Wann hat die Zulassungsstelle in Deggendorf geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Deggendorf ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Über unser Online-Portal können Sie Ihren Antrag unabhängig von diesen Zeiten jederzeit einreichen. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb der regulären Dienstzeiten.

Kann ich auch ein Motorrad oder einen Anhänger online anmelden?

Ja. Das Online-Verfahren gilt für alle Fahrzeugtypen – PKW, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil. Auch Saisonkennzeichen, Wunschkennzeichen und H-Kennzeichen können im Rahmen des Antragsverfahrens beantragt werden. Besonderheiten wie die Gasprüfpflicht G 607 bei Wohnmobilen mit Gasanlage sind im Antrag entsprechend zu dokumentieren.

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Zuständige Zulassungsstelle für Deggendorf

Kfz-Zulassung Deggendorf

Herrenstr. 18

94469 Deggendorf

Tel: 0991-3100-0

E-Mail: zulassungsstelle@lra-deg.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr