KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Deggendorf

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

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KFZ-Ummeldung in Deggendorf

Die KFZ-Ummeldung in Deggendorf kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Wartezeit und ohne Anstehen vor Ort. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Umzug in den Landkreis Deggendorf ummelden möchten, einen Halterwechsel vollziehen oder eine Namensänderung eintragen lassen müssen: Wir bearbeiten Ihren Antrag direkt hier auf diesem Portal. Das DEG-Kennzeichen steht für den Landkreis Deggendorf und wird von der Kfz-Zulassung Deggendorf ausgegeben und verwaltet.

Egal ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die Ummeldung folgt einem klar geregelten Verfahren. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und stellen sicher, dass Ihre Fahrzeugdaten korrekt und fristgerecht im Fahrzeugregister aktualisiert werden. Auto ummelden in Deggendorf war noch nie so unkompliziert.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern ist das flächenmäßig größte Bundesland Deutschlands und gliedert sich in eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit jeweils eigenen Kennzeichenkürzeln. Der Landkreis Deggendorf trägt das Kürzel DEG – ein regional verwurzeltes Kennzeichen, das viele Fahrzeughalter bewusst behalten möchten, auch wenn sie innerhalb Bayerns umziehen.

In Bayern gelten in mehreren Großstädten Umweltzonen mit Fahrverboten für ältere Fahrzeuge. Betroffen sind insbesondere München mit einer verschärften Umweltzone, in der nur Fahrzeuge mit grüner Plakette zugelassen sind, sowie Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Wer sein Fahrzeug in Deggendorf ummelden möchte und regelmäßig in diese Städte fährt, sollte die Schadstoffklasse seines Fahrzeugs kennen und prüfen, ob eine gültige Umweltplakette vorhanden ist. Die Eintragung der Schadstoffklasse ist in den Fahrzeugpapieren vermerkt und wird bei der Ummeldung nicht gesondert geprüft – die Verantwortung für die Einhaltung der Fahrverbote liegt beim Halter.

Darüber hinaus ist Bayern in zahlreiche ländliche Zulassungsbezirke aufgeteilt, die jeweils eigene Zuständigkeiten haben. Das bedeutet: Wer von einem anderen bayerischen Landkreis nach Deggendorf zieht, wechselt in der Regel den Zulassungsbezirk und muss das Fahrzeug entsprechend auf das Kennzeichen DEG umschreiben lassen – sofern er nicht von der seit 2015 geltenden Regelung zur Kennzeichenmitnahme Gebrauch macht.

In Bayern ist außerdem die Hauptuntersuchung (HU) durch den TÜV oder die DEKRA besonders relevant: Bei der Ummeldung wird zwar keine aktuelle HU verlangt, jedoch muss das Fahrzeug im Straßenverkehr stets mit gültiger HU betrieben werden. Wir empfehlen, den HU-Termin im Zuge der Ummeldung zu prüfen.


Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nach Anlass der Ummeldung. Bitte stellen Sie alle Dokumente vollständig zusammen, bevor Sie den Antrag einreichen – unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen in der Bearbeitung.

Bei Umzug

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Deggendorf verlegt haben oder innerhalb des Landkreises umgezogen sind, benötigen wir folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Aktuelle Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Gegebenenfalls Nachweis über eine bestehende Hauptuntersuchung

Liegt Ihre neue Meldeadresse bereits im Landkreis Deggendorf, genügt in vielen Fällen der Personalausweis als Adressnachweis, sofern die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt bereits erfolgt ist.

Bei Halterwechsel

Beim Kauf oder Erwerb eines Fahrzeugs – also beim Halterwechsel in Deggendorf – sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ausgefüllt und unterschrieben vom Vorhalter)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Aktuelle eVB-Nummer der neuen Kfz-Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Bei Fahrzeugen mit Hauptuntersuchungspflicht: Nachweis über gültige HU
  • Gegebenenfalls Vollmacht, wenn die Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person erfolgt

Bitte beachten Sie: Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss vom bisherigen Fahrzeughalter ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben sein. Fehlt diese Angabe, kann die Ummeldung nicht abgeschlossen werden.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der häufigste Fall bei der KFZ-Ummeldung in Deggendorf. Das Verfahren ist standardisiert: Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen und Zahlung der Gebühr in Höhe von 179,00 € wird die Zulassungsbescheinigung Teil I aktualisiert und das Fahrzeug auf den neuen Halter oder die neue Adresse umgeschrieben. Beim Halterwechsel wird ein Wunschkennzeichen DEG auf Wunsch direkt bei der Ummeldung zugeteilt. Das Auto ummelden in Deggendorf läuft bei uns vollständig digital ab.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Deggendorf ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Saisonkennzeichen vorliegt. Saisonkennzeichen sind auf bestimmte Betriebsmonate begrenzt und müssen gegebenenfalls angepasst werden, wenn sich durch den Halterwechsel oder Umzug die gewünschte Betriebszeit ändert. Die Ummeldung eines Motorrads kostet bei uns 169,00 €. Liegt ein Saisonkennzeichen vor, geben Sie den gewünschten Betriebszeitraum bitte direkt im Antrag an.

Anhänger

Anhänger verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung und werden unabhängig vom jeweiligen Zugfahrzeug zugelassen und umgemeldet. Das bedeutet: Auch wenn das Zugfahrzeug bereits auf Deggendorf zugelassen ist, muss der Anhänger separat umgemeldet werden. Die Gebühr für das Anhänger ummelden in Deggendorf beträgt 159,00 €. Bitte reichen Sie die Zulassungsbescheinigungen des Anhängers – nicht des Zugfahrzeugs – ein.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Deggendorf sind zwei zusätzliche Punkte zu beachten. Erstens ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs relevant, da sie die zulässige Gesamtmasse und damit unter Umständen auch die Führerscheinklasse beeinflusst. Zweitens sollte die Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 aktuell sein. Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Ein abgelaufenes G-607-Prüfprotokoll verhindert zwar nicht die Ummeldung selbst, kann jedoch bei einer Fahrzeugkontrolle zu Problemen führen. Die Ummeldung eines Wohnmobils kostet bei uns 209,00 €.


Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Deggendorf erforderlich?

Halterwechsel

Wechselt ein Fahrzeug den Eigentümer, ist eine Ummeldung zwingend erforderlich. Der neue Halter muss das Fahrzeug auf sich umschreiben lassen – unabhängig davon, ob er bereits im Landkreis Deggendorf wohnt oder neu zuzieht. Beim Halterwechsel in Deggendorf wird das Fahrzeug auf die Person des neuen Halters eingetragen. Das bisherige Kennzeichen kann übernommen oder ein neues Wunschkennzeichen DEG beantragt werden.

Umzug nach Deggendorf

Wer seinen Hauptwohnsitz in den Landkreis Deggendorf verlegt, ist verpflichtet, sein Fahrzeug auf die neue Adresse ummelden zu lassen. Das Auto ummelden nach Umzug nach Deggendorf ist ein eigenständiger Verwaltungsvorgang, der unabhängig von der Einwohnermeldeamtanmeldung zu erledigen ist. Beide Vorgänge – Ummeldung beim Einwohnermeldeamt und KFZ-Ummeldung – müssen separat durchgeführt werden.

Umzug innerhalb von Deggendorf

Auch ein Umzug innerhalb des Landkreises Deggendorf löst eine Ummeldepflicht aus, sobald sich die Adresse in den Fahrzeugpapieren von der tatsächlichen Wohnanschrift unterscheidet. In diesem Fall bleibt das DEG-Kennzeichen bestehen; es sind lediglich die Adressdaten in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu aktualisieren.

Namens- oder Adressänderung

Bei einer Namensänderung – etwa durch Heirat oder Scheidung – sowie bei einer Adressänderung ohne Halterwechsel muss die Zulassungsbescheinigung entsprechend berichtigt werden. Auch dieser Vorgang gilt rechtlich als Ummeldung und ist bei uns online durchführbar.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) besteht eine gesetzliche Frist von einer Woche, innerhalb derer eine KFZ-Ummeldung nach einem Halterwechsel oder Wohnsitzwechsel zu erfolgen hat. Die KFZ-Ummeldung Frist beginnt mit dem Tag des Ereignisses – also dem Tag des Kaufvertrags oder dem Tag der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.

Wer diese Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld, das je nach Schwere des Verstoßes und Dauer der Überschreitung unterschiedlich ausfallen kann. Zudem können versicherungsrechtliche Konsequenzen entstehen, wenn das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht korrekt zugelassen ist. Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Ummeldung unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis zu veranlassen.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Deggendorf

Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 ist es in Deutschland möglich, das bisherige Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk beizubehalten. Wer also bislang ein Kennzeichen aus einem anderen Landkreis geführt hat und nach Deggendorf zieht, kann dieses Kennzeichen mitnehmen – sofern es noch gültig zugelassen ist. Das Kennzeichen mitnehmen beim Umzug ist damit bundesweit einheitlich geregelt.

Alternativ kann beim Umzug oder beim Halterwechsel ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel DEG beantragt werden. Ein Wunschkennzeichen Deggendorf lässt sich direkt im Rahmen der Ummeldung beantragen. Dabei können Buchstaben- und Zahlenkombinationen frei gewählt werden, soweit diese noch verfügbar sind. Bestimmte Kombinationen sind gesetzlich ausgeschlossen.

Das Neues Kennzeichen Deggendorf wird nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrags zugeteilt. Kennzeichen behalten beim Ummelden in Deggendorf ist ebenso möglich – teilen Sie uns im Antrag mit, welche Option Sie bevorzugen.


So funktioniert die KFZ-Ummeldung bei uns

  1. Antrag stellen: Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  2. Prüfung: Wir prüfen Ihre Angaben und Dokumente. Bei Rückfragen melden wir uns über das Portal.
  3. Gebührenzahlung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung über die anfallenden KFZ-Ummeldung Deggendorf Kosten.
  4. Bearbeitung: Nach Zahlungseingang bearbeiten wir Ihren Vorgang und aktualisieren die Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister.
  5. Zusendung der Dokumente: Die aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I sowie gegebenenfalls neue Kennzeichenschilder werden Ihnen zugesandt.

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Deggendorf für persönliche Vorsprachen sind: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr, Freitag 07:30–12:00 Uhr. Die Online-Bearbeitung über unser Portal ist davon unabhängig jederzeit möglich.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Deggendorf

Kann ich die KFZ-Ummeldung in Deggendorf vollständig online erledigen?

Ja. Die KFZ-Ummeldung Deggendorf online ist vollständig über dieses Portal möglich. Sie müssen keine Behörde persönlich aufsuchen. Laden Sie Ihre Unterlagen hoch, bezahlen Sie die Gebühr online und erhalten Sie die aktualisierten Dokumente per Post.

Was kostet die Auto-Ummeldung in Deggendorf?

Die Auto ummelden Deggendorf Kosten betragen 179,00 € für einen PKW. Für Motorräder fallen 169,00 € an, für Anhänger 159,00 € und für Wohnmobile 209,00 €. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn ein Wunschkennzeichen beantragt wird.

Wie lange habe ich Zeit, mein Fahrzeug nach dem Kauf umzumelden?

Gemäß § 27 FZV besteht eine Frist von einer Woche ab dem Datum des Kaufvertrags. Wir empfehlen, den Antrag unmittelbar nach dem Fahrzeugkauf zu stellen, um Bußgelder zu vermeiden.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen bei der Ummeldung in Deggendorf behalten?

Ja. Seit 2015 ist die Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich. Wer von einem anderen Landkreis nach Deggendorf zieht, kann sein altes Kennzeichen behalten. Alternativ kann ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel DEG – auch als Wunschkennzeichen – beantragt werden.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung versäume?

Das Versäumen der gesetzlichen Frist von einer Woche ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 27 FZV und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Darüber hinaus können versicherungsrechtliche Probleme entstehen. Wir empfehlen daher, die Frist konsequent einzuhalten.

Muss ich beim Umzug innerhalb von Deggendorf ein neues Kennzeichen beantragen?

Nein. Bei einem Umzug innerhalb des Landkreises bleibt das DEG-Kennzeichen unverändert. Es wird lediglich die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I aktualisiert. Dennoch ist die Ummeldung Pflicht.

Benötige ich für die Ummeldung eines Anhängers die Papiere des Zugfahrzeugs?

Nein. Anhänger werden mit einer eigenen Zulassungsbescheinigung zugelassen und unabhängig vom Zugfahrzeug umgemeldet. Für das Anhänger ummelden in Deggendorf benötigen wir ausschließlich die Unterlagen des Anhängers selbst.

Gilt das DEG-Kennzeichen auch für Fahrzeuge, die ich in einer anderen Stadt kaufe?

Ja. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Deggendorf haben, wird das Fahrzeug auf das Kennzeichen DEG zugelassen – unabhängig davon, wo Sie es gekauft haben. Das bisherige Kennzeichen des Verkäufers wird bei der Ummeldung abgemeldet oder auf Wunsch auf Sie übertragen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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Zuständige Zulassungsstelle für Deggendorf

Kfz-Zulassung Deggendorf

Herrenstr. 18

94469 Deggendorf

Tel: 0991-3100-0

E-Mail: zulassungsstelle@lra-deg.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr