KFZ-Anmeldung in Aichach
Die KFZ-Anmeldung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Verwaltungsvorgang, der für jedes Kraftfahrzeug vor der ersten Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr abgeschlossen sein muss. Wir bearbeiten Ihre Zulassungsvorgänge für Aichach und den gesamten Zuständigkeitsbereich vollständig online – von der Antragstellung bis zur Ausgabe der Zulassungsbescheinigung. Ob Neukauf, Gebrauchtwagenkauf oder Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs: Alle erforderlichen Schritte können Sie hier durchführen, ohne Wartezeiten oder Behördengänge einplanen zu müssen.
Wann ist eine KFZ-Anmeldung erforderlich?
Eine Neuzulassung in Aichach ist in mehreren Situationen notwendig:
Neukauf (Neuwagen): Jedes fabrikneue Fahrzeug, das erstmals im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll, muss zugelassen werden. Der Händler stellt in der Regel die Fahrzeugpapiere bereit; die Zulassung selbst erfolgt durch den Halter.
Gebrauchtwagenkauf: Beim Kauf eines bereits zugelassenen Fahrzeugs muss eine Umschreibung auf den neuen Halter vorgenommen werden. Dabei erlischt die bisherige Zulassung, und das Fahrzeug erhält – sofern kein Kennzeichen mitgenommen wird – ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel AIC.
Fahrzeugimport: Wer ein Fahrzeug aus dem Ausland einführt, muss dieses vor der Nutzung im deutschen Straßenverkehr neu zulassen. Hierfür ist unter anderem ein Gutachten über die Betriebserlaubnis erforderlich.
Wiederzulassung: Ein zuvor abgemeldetes Fahrzeug muss erneut zugelassen werden, bevor es wieder bewegt werden darf. Die Fahrzeugdaten aus der früheren Zulassung können dabei übernommen werden.
Zuständig für alle diese Vorgänge ist die Kfz-Zulassung Aichach-Friedberg, die neben Aichach auch für zuständig ist. Alle Vorgänge werden von uns online entgegengenommen und bearbeitet.
Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung
PKW und Auto
Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Zulassungsvorgang. Grundlage ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie ein gültiger Hauptuntersuchungsnachweis für Gebrauchtfahrzeuge. Für Neuwagen entfällt die HU zunächst. Bei der Neuzulassung können Sie ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel AIC beantragen – die Kombination aus Buchstaben und Ziffern ist dabei frei wählbar, sofern sie nicht bereits vergeben ist und den formalen Vorgaben entspricht. Die Gebühr für die Zulassung eines PKW beträgt bei uns 229,00 €.
Motorrad
Beim Motorrad anmelden in Aichach sind einige Besonderheiten zu beachten. Für die Versicherungseinstufung werden Hubraum in Kubikzentimetern und Leistung in kW benötigt – diese Angaben finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Besonders beliebt ist das Saisonkennzeichen AIC, das die Nutzung auf einen festgelegten Zeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate) begrenzt. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Motorrad nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, was sich positiv auf die Versicherungskosten auswirkt. Die eVB-Nummer muss vom Versicherer speziell für das Motorrad ausgestellt werden – eine pauschale Familienversicherung reicht nicht aus. Die Zulassungsgebühr für ein Motorrad beträgt 219,00 €.
Anhänger
Auch Anhänger benötigen eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – in der Regel identisch mit dem des Zugfahrzeugs. Bei der Anmeldung wird unterschieden zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern, was für die zulässige Anhängelast und die Führerscheinpflichten relevant ist. Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht erfordern in der Regel Führerscheinklasse BE. Wohnwagenanhänger werden wie Anhänger behandelt, sofern sie keine eigene Antriebsachse besitzen. Die Gebühr für einen Anhänger beträgt 209,00 €.
Wohnmobil
Wohnmobile werden je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen können mit einem normalen Führerscheinklasse B gefahren werden; für schwerere Wohnmobile ist Klasse C1 oder C erforderlich. Seit Juni 2025 gilt: Für Wohnmobile mit Gasanlage ist bei der Erstzulassung sowie nach größeren Umbauten eine Gasprüfung nach G 607 vorzulegen. Das Saisonkennzeichen ist auch für Wohnmobile möglich und wird häufig genutzt, um die Versicherungs- und Steuerbelastung auf die tatsächliche Nutzungszeit zu begrenzen. Die Zulassungsgebühr für ein Wohnmobil beträgt 259,00 €.
Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
Privatpersonen
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung, falls Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bei Gebrauchtfahrzeugen)
- Fahrzeugbrief bei Neukauf (vom Händler ausgestellt)
- Nachweis der Hauptuntersuchung (bei Gebrauchtfahrzeugen, nicht älter als vorgeschrieben)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- Bei Wunschkennzeichen: gewünschte Kennzeichenkombination angeben
Gewerbetreibende
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten:
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (nicht älter als drei Jahre)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Bei GmbH oder AG: Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Ggf. Vollmacht, wenn eine andere Person als der Geschäftsführer den Antrag stellt
Bei Bevollmächtigung
Wenn eine andere Person die Zulassung im Namen des Halters durchführt:
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters
- Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Alle übrigen Unterlagen des eigentlichen Halters (Fahrzeugpapiere, eVB, SEPA)
Kennzeichenarten in Aichach
Standardkennzeichen AIC: Das reguläre Kennzeichen für den Landkreis Aichach-Friedberg. Es wird bei der Erstzulassung oder Ummeldung automatisch zugeteilt, sofern kein Wunschkennzeichen beantragt wird.
Wunschkennzeichen AIC: Die Buchstaben- und Zifferfolge hinter dem Kürzel AIC kann frei gewählt werden – innerhalb der zulässigen Zeichenanzahl und sofern die Kombination nicht bereits vergeben ist. Wir prüfen die Verfügbarkeit automatisch bei der Antragstellung.
Saisonkennzeichen: Für Fahrzeuge, die nur in bestimmten Monaten genutzt werden (z. B. Motorräder, Wohnmobile). Der Gültigkeitszeitraum ist fest auf dem Kennzeichen aufgedruckt und wird bei der Anmeldung festgelegt.
E-Kennzeichen: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie Plug-in-Hybride mit entsprechender Voraussetzung. Das E am Ende ermöglicht in einigen Kommunen Sonderprivilegien wie die Nutzung von Busspuren oder kostenfreies Parken – die jeweiligen Regelungen sind kommunal unterschiedlich.
H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und als historisches Fahrzeug in einem weitgehend originalen Zustand erhalten wurden. Der Aufpreis für das H-Kennzeichen beträgt bei uns 29,00 €. Steuerlich und versicherungstechnisch bestehen für H-Fahrzeuge besondere Konditionen.
Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt
Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen: Alle erforderlichen Dokumente bereithalten (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen"). Besonders die eVB-Nummer muss vor Antragstellung beim Versicherer angefragt werden.
Schritt 2 – Online-Antrag starten: Den Antragsvorgang hier auf dieser Seite beginnen. Sie werden durch ein strukturiertes Formular geführt, das alle relevanten Angaben zu Fahrzeug, Halter und Kennzeichen abfragt.
Schritt 3 – Unterlagen hochladen: Alle erforderlichen Dokumente werden als Scan oder Foto hochgeladen. Das System prüft die Vollständigkeit automatisch.
Schritt 4 – Kennzeichenwahl: Standardkennzeichen oder Wunschkennzeichen AIC auswählen. Bei Wunschkennzeichen erfolgt eine Verfügbarkeitsprüfung in Echtzeit.
Schritt 5 – Gebühren bezahlen: Die Zulassungsgebühr wird online beglichen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW 229,00 €, Motorrad 219,00 €, Anhänger 209,00 €, Wohnmobil 259,00 €).
Schritt 6 – Bearbeitung und Bestätigung: Wir bearbeiten Ihren Antrag nach Eingang aller vollständigen Unterlagen. Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung sowie alle weiteren Dokumente auf dem von Ihnen gewählten Weg zugestellt.
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Besonderheiten in Bayern
Bayern verfügt über einige zulassungsrechtliche und verkehrsrechtliche Besonderheiten, die bei der KFZ-Anmeldung relevant sein können.
Feinstaubplaketten und Umweltzonen: In Bayern betreiben mehrere Städte Umweltzonen, darunter München, Augsburg und Ingolstadt. Wer mit einem in Aichach zugelassenen Fahrzeug regelmäßig in diese Städte fährt, sollte prüfen, ob das Fahrzeug die erforderliche Schadstoffklasse (in der Regel Euro 4 oder höher, grüne Plakette) erfüllt. Die Plakette ist nicht Teil des Zulassungsvorgangs selbst, aber ein praktisch relevanter Aspekt für Halter im Großraum.
Zulassungsfreiheit für bestimmte Fahrzeuge: In Bayern gilt – wie bundesweit – die Regelung, dass bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Arbeitsmaschinen unter definierten Bedingungen zulassungsfrei sein können. Für gewerbliche Halter im ländlichen Raum rund um Aichach kann dies relevant sein.
Kennzeichenmitnahme: Bayern war eines der ersten Bundesländer, in dem die Kennzeichenmitnahme nach einem Umzug oder Fahrzeugwechsel vollständig umgesetzt wurde. Wer innerhalb Bayerns umzieht, kann das bisherige Kennzeichen behalten – auch wenn es einem anderen Zulassungsbezirk entstammt. Bei einem Halterwechsel kann das Kennzeichen unter bestimmten Bedingungen ebenfalls vom Vorhalter auf den Nachhalter übertragen werden.
Hauptuntersuchungsintervalle und TÜV-Präsenz: In Bayern ist die Dichte an TÜV- und DEKRA-Prüfstellen hoch. Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs in Aichach muss die Hauptuntersuchung aktuell sein – bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind, gilt ein zweijähriger Prüfrhythmus.
Kraftfahrzeugsteuer: Die Kfz-Steuer wird bundeseinheitlich durch die Zollverwaltung erhoben, jedoch im Rahmen der Zulassung per SEPA-Lastschrift eingerichtet. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen profitieren von einem pauschalen Steuersatz.
Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Aichach
Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung?
Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Voraussetzung ist, dass alle Dokumente lesbar, vollständig und korrekt hochgeladen wurden. Bei Rückfragen melden wir uns über die bei der Antragstellung hinterlegte Kontaktadresse.
Was brauche ich, um ein Auto in Aichach anzumelden?
Für die KFZ-Anmeldung benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bei Gebrauchtfahrzeugen), eine gültige eVB-Nummer Ihres Versicherers, einen aktuellen HU-Nachweis (bei Gebrauchtwagen) sowie das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei einem Neuwagen entfallen HU-Nachweis und Teil I der Zulassungsbescheinigung, da diese nach der Erstzulassung ausgestellt werden.
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es?
Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, die Buchstaben- und Ziffernkombination hinter dem Kürzel AIC selbst zu bestimmen – soweit die gewünschte Kombination verfügbar und formal zulässig ist. Bei der Antragstellung hier können Sie Ihre Wunschkombination direkt eingeben; das System prüft die Verfügbarkeit sofort. Eine zusätzliche Reservierungsgebühr kann anfallen.
Welches Kennzeichen bekomme ich in Aichach?
Alle in Aichach und im Zuständigkeitsbereich der Kfz-Zulassung Aichach-Friedberg zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel AIC. Dieses Kürzel steht für den Landkreis Aichach-Friedberg und ist auf dem vorderen und hinteren Kennzeichen aufgedruckt. Auch bei einem Wunschkennzeichen bleibt das Kürzel AIC stets erhalten.
Wie melde ich mein Fahrzeug online an?
Den vollständigen Anmeldeprozess führen Sie hier auf dieser Seite durch. Nach dem Start des Antrags werden Sie Schritt für Schritt durch alle erforderlichen Angaben geführt: Fahrzeugdaten, Halterdaten, Kennzeichenwahl, Dokumenten-Upload und Zahlungsvorgang. Eine separate Terminvereinbarung oder ein persönlicher Behördengang ist nicht erforderlich.
Was kostet die KFZ-Anmeldung?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: Für einen PKW berechnen wir 229,00 €, für ein Motorrad 219,00 €, für einen Anhänger 209,00 € und für ein Wohnmobil 259,00 €. Für die Zuteilung eines H-Kennzeichens fällt ein Aufpreis von 29,00 € an. Die Gebühren werden im Rahmen des Online-Antrags vor Abschluss transparent ausgewiesen.
Wann hat die Zulassungsstelle in Aichach geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Aichach-Friedberg ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr und Freitag 07:30–12:00 Uhr. Da wir Ihren Antrag vollständig online entgegennehmen und bearbeiten, sind Sie an diese Öffnungszeiten für die Antragsstellung nicht gebunden.