KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Bremen

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

Jetzt Ummeldung beantragen

KFZ-Ummeldung in Bremen

Für die KFZ-Ummeldung in Bremen benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen amtlichen Lichtbildausweis. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Halterwechsel, einem Umzug oder einer Namensänderung ummelden müssen – wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig online. Die Kfz-Zulassung Bremen ist für alle Zulassungsvorgänge im Stadtgebiet zuständig, und über unser Portal erledigen Sie die KFZ-Ummeldung in Bremen ohne persönlichen Behördengang.

Das Kennzeichen HB steht für das Bundesland Bremen und wird bei jeder Ummeldung innerhalb des Zulassungsbezirks geführt. Ob Sie ein Fahrzeug neu auf sich zulassen, von außerhalb zuziehen oder innerhalb der Stadt umziehen – die gesetzlichen Anforderungen sind klar geregelt, und wir führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Vorgang.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Bremen erforderlich?

Eine Ummeldung ist immer dann notwendig, wenn sich die im Fahrzeugschein eingetragenen Daten ändern. Das betrifft vier wesentliche Konstellationen:

Halterwechsel

Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wechselt der Halter. In diesem Fall muss das Fahrzeug auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden. Der Halterwechsel in Bremen erfordert eine vollständige Neuerfassung der Halterdaten sowie die Vorlage aller relevanten Fahrzeugdokumente. Wir legen für den neuen Halter einen aktualisierten Datensatz an und stellen eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I aus. Beim Auto ummelden in Bremen nach einem Halterwechsel besteht außerdem die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen HB zu beantragen.

Umzug nach Bremen

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Bremen verlegt und ein auf einen anderen Zulassungsbezirk zugelassenes Fahrzeug mitbringt, muss dieses auf das Kennzeichen HB ummelden. Seit der Kennzeichenliberalisierung 2015 ist es zwar möglich, ein bisheriges Kennzeichen aus einem anderen Bezirk beizubehalten – wer jedoch ein Bremer Kennzeichen führen möchte oder muss, meldet das Fahrzeug bei uns entsprechend um. Das Auto ummelden nach Umzug nach Bremen ist innerhalb einer Woche nach dem Einzug verpflichtend.

Umzug innerhalb von Bremen

Auch bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebiets ist eine Adressänderung im Fahrzeugregister erforderlich. Da Bremen als Stadtstaat einen einheitlichen Zulassungsbezirk bildet, bleibt das Kennzeichen HB in diesem Fall in der Regel unverändert. Dennoch müssen die neuen Halterdaten offiziell eingetragen werden. Die Ummeldung nach einem innerstädtischen Umzug ist vergleichsweise unkompliziert und über unser Portal schnell erledigt.

Namens- oder Adressänderung

Heiraten, Scheidungen oder behördliche Namensänderungen führen ebenfalls zu einer Pflicht zur Aktualisierung der Fahrzeugdaten. Gleiches gilt, wenn sich die Anschrift des Halters ändert, ohne dass ein Umzug vorliegt – etwa durch eine Umbenennung der Straße. In solchen Fällen stellen wir eine aktualisierte Zulassungsbescheinigung aus.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Die KFZ-Ummeldung Frist ist gesetzlich in § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Demnach sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis – also nach dem Halterwechsel, dem Einzug oder der Namensänderung – umzumelden.

Wer diese Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld für eine verspätete Ummeldung kann bis zu 50 Euro betragen. Bei wiederholten Verstößen oder wenn das Fahrzeug im Straßenverkehr genutzt wird, obwohl die Zulassung nicht mehr aktuell ist, können die Konsequenzen weitreichender sein – bis hin zu Problemen mit dem Versicherungsschutz.

Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Ummeldung nicht aufzuschieben. Über unser Portal ist die KFZ-Ummeldung in Bremen jederzeit möglich – ohne Wartezeiten und ohne Terminvereinbarung.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Bremen

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland die sogenannte Kennzeichenliberalisierung: Halter dürfen ihr bisheriges Kennzeichen auch dann behalten, wenn sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen. Wer also beispielsweise aus Hamburg nach Bremen zieht, kann sein HH-Kennzeichen auf Wunsch weiterführen. Das Kennzeichen mitnehmen beim Umzug ist somit bundesweit möglich.

Wer hingegen ein Bremer Kennzeichen mit dem Kürzel HB führen möchte, meldet das Fahrzeug bei uns regulär um und erhält neue Kennzeichen. Das Kennzeichen behalten beim Ummelden in Bremen ist also eine Option, keine Pflicht.

Beim Halterwechsel erlischt das Recht des bisherigen Halters auf das Kennzeichen. Der neue Halter kann ein Wunschkennzeichen HB beantragen – sofern die gewünschte Kombination noch verfügbar ist. Wir prüfen die Verfügbarkeit direkt im Antragsprozess. Wunschkennzeichen können innerhalb des zulässigen Formats (ein bis zwei Buchstaben, ein bis vier Ziffern) frei gewählt werden, soweit sie nicht gegen rechtliche Vorgaben verstoßen.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der Standardfall bei der KFZ-Ummeldung. Das Auto ummelden in Bremen folgt dem regulären Ablauf: Fahrzeugpapiere, Personalausweis, eVB-Nummer und – bei Halterwechsel – der ausgefüllte Abschnitt der Zulassungsbescheinigung Teil II. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung in Bremen beträgt bei einem PKW 179,00 Euro. Wir bearbeiten den Antrag nach Eingang aller Unterlagen und stellen die neue Zulassungsbescheinigung Teil I aus.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Bremen gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie beim PKW. Besonderheit: Viele Motorräder sind mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, das nur für bestimmte Monate im Jahr gilt. Bei einer Ummeldung prüfen wir, ob der bestehende Saisonzeitraum übernommen, angepasst oder in ein ganzjähriges Kennzeichen umgewandelt werden soll. Wer sein Motorrad mit einem HB-Saisonkennzeichen zulassen möchte, gibt den gewünschten Betriebszeitraum direkt im Antrag an. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 Euro.

Anhänger

Anhänger werden im Fahrzeugregister als eigenständige Fahrzeuge geführt und benötigen eine eigene Zulassungsbescheinigung – unabhängig davon, welches Zugfahrzeug verwendet wird. Beim Anhänger ummelden in Bremen sind daher die Fahrzeugpapiere des Anhängers selbst vorzulegen, nicht die des Zugfahrzeugs. Das ist besonders relevant, wenn Anhänger verkauft oder vererbt werden. Die Ummeldung eines Anhängers kostet 159,00 Euro.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Bremen sind einige zusätzliche Aspekte zu beachten. Wohnmobile werden je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlichen Fahrzeugklassen zugeordnet, was Auswirkungen auf die Zulassungsgebühren und die Führerscheinklasse haben kann. Wir prüfen die Gewichtsklasse anhand der Fahrzeugpapiere automatisch im Antragsprozess.

Darüber hinaus sind Wohnmobile mit Gasanlage nach der Norm G 607 prüfpflichtig. Die Gasprüfung muss regelmäßig erneuert werden – in der Regel alle zwei Jahre. Bitte legen Sie beim Ummelden den aktuellen Gasprüfnachweis bei, sofern Ihr Wohnmobil über eine Flüssiggasanlage verfügt. Ist die Prüfung abgelaufen, kann die Ummeldung zwar durchgeführt werden, wir weisen jedoch ausdrücklich auf die Nachweispflicht hin. Die Gebühr für das Wohnmobil ummelden beträgt 209,00 Euro.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die KFZ-Ummeldung nach einem Umzug:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern Änderungen einzutragen sind
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Bei Wohnmobilen mit Gasanlage: aktueller Gasprüfnachweis G 607

Bei Halterwechsel

Bei einem Halterwechsel in Bremen sind zusätzlich folgende Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, ausgefüllt und unterschrieben
  • SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die Kfz-Steuer
  • eVB-Nummer der neuen Versicherung des künftigen Halters
  • HU-Nachweis (Hauptuntersuchung), sofern dieser bei der Übergabe nicht aktuell ist
  • Bei Fahrzeugen mit Wunschkennzeichen: Reservierungsbestätigung

Wir prüfen alle eingereichten Unterlagen und fordern fehlende Dokumente gezielt nach, um Verzögerungen zu minimieren.


Besonderheiten in Bremen

Bremen ist als Stadtstaat eine Besonderheit im deutschen Zulassungssystem. Das Bundesland Bremen besteht aus zwei Städten: der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven – beide führen das Kennzeichen HB. Damit bilden sie gemeinsam einen einheitlichen Zulassungsbezirk, obwohl sie geografisch durch niedersächsisches Gebiet getrennt sind. Für Fahrzeughalter bedeutet das: Wer innerhalb des Bundeslandes Bremen zwischen beiden Städten umzieht, behält sein HB-Kennzeichen und muss lediglich die Adresse im Fahrzeugregister aktualisieren.

Ein weiterer relevanter Aspekt für Fahrzeughalter ist die Umweltzone Bremen. Die Innenstadt ist als Umweltzone ausgewiesen, in der nur Fahrzeuge mit gültiger Feinstaubplakette fahren dürfen. Bei der Ummeldung eines Fahrzeugs empfehlen wir, die Schadstoffklasse des Fahrzeugs zu prüfen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug die Zufahrtsberechtigung für die Umweltzone erfüllt. Die Plakette selbst ist nicht Bestandteil der Ummeldung, aber ein wichtiger praktischer Hinweis für den Alltag in der Stadt.

Die Kfz-Zulassung Bremen ist die zuständige Stelle für alle Zulassungsvorgänge im Zulassungsbezirk HB. Die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle sind wie folgt:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Über unser Portal können Sie die KFZ-Ummeldung in Bremen unabhängig von diesen Öffnungszeiten jederzeit einreichen.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Bremen

Kann ich mein altes Kennzeichen behalten, wenn ich nach Bremen ziehe?

Ja. Seit 2015 können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk bei einem Umzug nach Bremen behalten. Sie sind nicht verpflichtet, ein HB-Kennzeichen anzunehmen. Wenn Sie jedoch ein Bremer Kennzeichen wünschen, beantragen Sie die Ummeldung mit Neuvergabe über unser Portal.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Bremen?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW kosten 179,00 Euro, Motorräder 169,00 Euro, Anhänger 159,00 Euro und Wohnmobile 209,00 Euro. Eventuelle Zusatzgebühren für Wunschkennzeichen werden gesondert ausgewiesen.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Ummeldung?

Wir bearbeiten vollständig eingereichte Anträge in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen postalisch zugestellt. Fehlende Unterlagen verlängern die Bearbeitungszeit.

Gilt die Ummeldepflicht auch beim Umzug innerhalb von Bremen?

Ja. Auch bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebiets müssen die Halterdaten im Fahrzeugregister aktualisiert werden. Da das Kennzeichen HB dabei unverändert bleibt, ist der Aufwand gering – die Pflicht zur Ummeldung innerhalb einer Woche besteht dennoch.

Was passiert, wenn ich die Frist von einer Woche überschreite?

Eine verspätete Ummeldung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 27 FZV und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50 Euro geahndet werden. Zudem können sich versicherungsrechtliche Komplikationen ergeben, wenn das Fahrzeug mit nicht aktuellen Halterdaten betrieben wird.

Kann ich beim Halterwechsel ein Wunschkennzeichen HB beantragen?

Ja. Beim Halterwechsel haben Sie die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen HB zu beantragen. Wir prüfen die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination direkt im Antragsprozess. Das Wunschkennzeichen muss den formalen Vorgaben entsprechen und darf keine gesetzlich unzulässigen Zeichenkombinationen enthalten.

Müssen Bremerhavener Fahrzeughalter eine andere Zulassungsstelle nutzen?

Nein. Da Bremen und Bremerhaven denselben Zulassungsbezirk mit dem Kennzeichen HB bilden, gilt für beide Städte dieselbe Zuständigkeit. Über unser Portal können Halter aus beiden Stadtgemeinden ihre KFZ-Ummeldung einreichen.

Was muss ich beim Wohnmobil ummelden in Bremen besonders beachten?

Bei Wohnmobilen mit Flüssiggasanlage ist ein gültiger Gasprüfnachweis nach G 607 erforderlich. Dieser muss in der Regel alle zwei Jahre erneuert werden. Außerdem prüfen wir die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs, da diese für die korrekte Einordnung in die Fahrzeugklasse und die damit verbundenen Zulassungsvoraussetzungen maßgeblich ist.


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Zuständige Zulassungsstelle für Bremen

Kfz-Zulassung Bremen

Stresemannstr. 48

28207 Bremen

Tel: 0421-361-88668

E-Mail: zentralekfz-zulassungsbehoerde@buergeramt.bremen.de

Web: https://www.bremen.de/kfz-zulassung

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr