KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Ludwigslust

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

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KFZ-Anmeldung in Ludwigslust

In Mecklenburg-Vorpommern wird die Kfz-Zulassung über die jeweils zuständige Kreisbehörde abgewickelt. Für Fahrzeughalter in Ludwigslust und dem gesamten Landkreis Ludwigslust-Parchim ist die Kfz-Zulassung Ludwigslust-Parchim die verantwortliche Stelle – und hier, auf kfzamt.de, erledigen Sie die Anmeldung Ihres Fahrzeugs vollständig online. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil: Wir bearbeiten Ihren Antrag auf Grundlage der geltenden Zulassungsverordnung und stellen sicher, dass Ihr Fahrzeug mit einem gültigen LUP-Kennzeichen auf die Straße kommt.

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Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Ob Sie einen Neuwagen direkt vom Händler erwerben, einen Gebrauchtwagen privat kaufen oder ein importiertes Fahrzeug erstmals in Deutschland zulassen möchten – der Ablauf folgt einem einheitlichen Schema. Bei der Neuzulassung in Ludwigslust erhalten Sie ein LUP-Kennzeichen, das den Landkreis Ludwigslust-Parchim ausweist. Auf Wunsch können Sie eine individuelle Buchstaben- und Ziffernkombination mit dem Kürzel LUP wählen, sofern diese noch verfügbar ist. Die Verfügbarkeit prüfen wir im Rahmen Ihres Antrags.

Bei Importen aus dem EU-Ausland ist zusätzlich eine Einzelgenehmigung oder eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) erforderlich. Fahrzeuge aus Drittstaaten unterliegen weiteren Anforderungen, die wir im Antragsprozess mit Ihnen klären.

Motorrad

Motorräder werden in Mecklenburg-Vorpommern häufig mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, da viele Halter ihr Fahrzeug nur in den wärmeren Monaten nutzen. Das Saisonkennzeichen reduziert Versicherungs- und Steuerkosten auf den gewählten Betriebszeitraum. Für die Anmeldung benötigen Sie neben den Standardunterlagen eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die exakt auf das Kennzeichen ausgestellt ist. Hubraumangabe und Leistung in kW sind für die Einstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung relevant und müssen aus der Zulassungsbescheinigung Teil I klar hervorgehen.

Wunschkennzeichen LUP sind auch für Motorräder möglich, unterliegen jedoch dem verfügbaren Format für zweirädrige Fahrzeuge.

Anhänger

Anhänger – ob gebremst oder ungebremst – erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges Kennzeichen. Bei ungebremsten Anhängern bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse gelten vereinfachte Anforderungen. Gebremste Anhänger über diesem Gewicht erfordern unter Umständen den Nachweis einer geeigneten Führerscheinklasse (BE oder höher) sowie vollständige technische Unterlagen.

Wichtig: Das Kennzeichen des Anhängers muss nicht mit dem des Zugfahrzeugs übereinstimmen. Wir vergeben ein eigenständiges LUP-Kennzeichen für den Anhänger. Anhänger mit eigener Bremsanlage und über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse fallen in eine andere Gebührenkategorie – sprechen Sie uns bei Unsicherheiten über das Antragsformular an.

Wohnmobil

Wohnmobile werden je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 t folgen dem Standardverfahren für Pkw-ähnliche Fahrzeuge. Bei Fahrzeugen über 3,5 t gelten verschärfte technische Anforderungen, und die Zulassung ist mit einem erhöhten Prüfaufwand verbunden.

Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Vorlage einer gültigen Gasprüfung nach G 607 verpflichtend. Diese Prüfung muss von einer anerkannten Fachkraft durchgeführt worden sein und darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als zwei Jahre sein. Saisonkennzeichen sind für Wohnmobile ebenfalls möglich und werden im Landkreis Ludwigslust-Parchim häufig genutzt.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Für die KFZ-Anmeldung als Privatperson benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung, falls der Wohnsitz nicht aus dem Ausweis hervorgeht)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) des Vorbesitzers oder des Herstellers
  • Hauptuntersuchung (HU) – aktueller Prüfbericht, sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war
  • eVB-Nummer – die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Bankverbindung)
  • Bei Wunschkennzeichen: Angabe der gewünschten Kombination im Antragsformular

Gewerbetreibende

Gewerbliche Halter reichen zusätzlich ein:

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Handlungsvollmacht oder Prokura)
  • Alle oben genannten fahrzeugbezogenen Unterlagen

Bei Fahrzeugen, die auf ein Unternehmen zugelassen werden sollen, muss der Firmenname mit dem im Handelsregister eingetragenen Namen übereinstimmen.

Bei Bevollmächtigung

Wenn Sie die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, sondern eine bevollmächtigte Person handelt, sind folgende Zusatzdokumente erforderlich:

  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters mit Unterschrift
  • Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original

Wir prüfen alle eingereichten Unterlagen sorgfältig. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet, bis alle erforderlichen Dokumente vorliegen.


Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente gemäß der obigen Liste zusammen. Achten Sie darauf, dass Zulassungsbescheinigungen vollständig und lesbar sind.

Schritt 2 – eVB-Nummer bereithalten Besorgen Sie vor der Antragstellung eine gültige eVB-Nummer bei Ihrer Kfz-Versicherung. Diese ist zwingend erforderlich, bevor wir den Antrag abschließend bearbeiten können.

Schritt 3 – Antrag online ausfüllen Füllen Sie das Antragsformular hier vollständig aus. Geben Sie dabei alle Fahrzeugdaten, Halterdaten und – falls gewünscht – Ihre Wunschkennzeichen-Kombination an.

Schritt 4 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto direkt im Antragsformular hoch. Achten Sie auf gute Lesbarkeit aller Dokumente.

Schritt 5 – Antrag absenden und Gebühr bezahlen Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie eine Übersicht zur Gebührenbegleichung. Die Bearbeitung beginnt nach Zahlungseingang.

Schritt 6 – Zulassungsdokumente erhalten Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Zulassungsbestätigung. Die Kennzeichenschilder können Sie bei einem autorisierten Schilderpräger anfertigen lassen.

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Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern ist eines der flächenmäßig größten, aber bevölkerungsärmsten Bundesländer Deutschlands. Daraus ergibt sich eine Zulassungsstruktur, die sich deutlich von städtisch geprägten Bundesländern unterscheidet. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim gehört zu den größten Landkreisen Deutschlands nach Fläche und umfasst ein weiträumiges Gebiet mit vielen Gemeinden, die über die Kfz-Zulassung Ludwigslust-Parchim verwaltet werden. Genau deshalb ist die Online-Abwicklung hier besonders sinnvoll: lange Anfahrtswege entfallen.

Keine Umweltzonen im Land Mecklenburg-Vorpommern verfügt über keine Umweltzonen. Das bedeutet, dass Fahrzeuge mit älteren Abgasnormen, für die in anderen Bundesländern Fahrverbote gelten können, hier uneingeschränkt zugelassen und genutzt werden dürfen. Ein Umweltplaketten-Nachweis ist für die Zulassung nicht erforderlich.

Saisonkennzeichen besonders verbreitet Aufgrund der touristischen Prägung des Bundeslandes – mit Ostseeküste, Mecklenburgischer Seenplatte und zahlreichen Ausflugszielen – ist die Nutzung von Saisonkennzeichen in der Region überdurchschnittlich verbreitet. Motorräder, Wohnmobile und Cabrios werden häufig nur für einen definierten Zeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate) zugelassen. Das reduziert laufende Kosten und ist verwaltungstechnisch unkompliziert. Wir richten Saisonkennzeichen im Rahmen der regulären Anmeldung ein.

Großflächige Verwaltungsstrukturen Durch die Kreisgebietsreform von 2011 wurden in Mecklenburg-Vorpommern viele kleine Landkreise zu großen Einheiten zusammengefasst. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist ein Ergebnis dieser Reform. Die Kfz-Zulassungsstelle ist für das gesamte Kreisgebiet zuständig, was bedeutet, dass alle Zulassungsvorgänge – unabhängig vom genauen Wohnort innerhalb des Landkreises – über dieselbe Stelle laufen. Die Online-Bearbeitung durch uns stellt sicher, dass dieser Prozess für alle Halter im Landkreis gleichermaßen zugänglich ist.

H-Kennzeichen für Oldtimer Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und in einem weitgehend originalen Erhaltungszustand vorliegen, können mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden. Das H-Kennzeichen ist bundesweit einheitlich geregelt, wird aber lokal durch die Kfz-Zulassung Ludwigslust-Parchim ausgestellt. Es gilt ein Aufpreis gegenüber der Standardzulassung, der im Antragsformular ausgewiesen wird.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Ludwigslust

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Ludwigslust?

Nach Eingang aller vollständigen Unterlagen und der Gebührenzahlung bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungszeit hängt vom Antragsaufkommen und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Unvollständige Einreichungen verlängern die Bearbeitungszeit. Wir empfehlen, alle Dokumente vor Antragstellung sorgfältig zu prüfen.

Was brauche ich, um ein Auto in Ludwigslust anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, einen gültigen HU-Bericht (bei Gebrauchtfahrzeugen), eine eVB-Nummer Ihrer Versicherung sowie Ihre Bankverbindung für die Kfz-Steuer. Gewerbliche Halter reichen zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug ein. Alle Unterlagen werden digital über unser Antragsformular übermittelt.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Ludwigslust?

Ein Wunschkennzeichen erlaubt Ihnen, innerhalb des gültigen Formats eine individuelle Buchstaben- und Ziffernkombination zu wählen. In Ludwigslust beginnt jedes Kennzeichen mit dem Kürzel LUP, gefolgt von bis zu zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern. Sie geben Ihre Wunschkombination direkt im Antragsformular an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Ist die gewünschte Kombination vergeben, können Sie eine Alternative benennen.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Ludwigslust?

Fahrzeuge, die im Landkreis Ludwigslust-Parchim zugelassen werden, erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel LUP. Dieses Kürzel steht für den gesamten Landkreis – unabhängig davon, ob der Halter in der Stadt Ludwigslust selbst oder in einer anderen Gemeinde des Landkreises wohnt. Das LUP-Kennzeichen wird seit der Kreisreform 2011 vergeben und hat das frühere Kürzel LWL abgelöst.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Ludwigslust online an?

Die Anmeldung erfolgt vollständig über unser Online-Formular. Sie füllen alle Pflichtfelder aus, laden die erforderlichen Dokumente hoch und schließen den Vorgang mit der Gebührenzahlung ab. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Wir bearbeiten Ihren Antrag auf Basis der eingereichten Unterlagen und stellen die Zulassungsdokumente aus.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Ludwigslust?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
Aufpreis H-Kennzeichen 29,00 €

Die Gebühr ist nach Absenden des Antrags fällig. Die Bearbeitung beginnt nach Zahlungseingang. Zusätzliche Kosten für Wunschkennzeichen oder Saisonkennzeichen werden im Antragsformular ausgewiesen.

Wann hat die Zulassungsstelle in Ludwigslust geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Ludwigslust-Parchim ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir Ihren Antrag vollständig online bearbeiten, sind Sie an diese Öffnungszeiten nicht gebunden. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Kann ich ein Fahrzeug anmelden, das auf eine andere Person zugelassen war?

Ja. Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs wird das Fahrzeug auf den neuen Halter umgeschrieben. Dafür benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit der Unterschrift des Vorbesitzers sowie alle weiteren Standardunterlagen. Das bisherige Kennzeichen erlischt mit der Ummeldung. Möchten Sie das bestehende Kennzeichen behalten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich – bitte geben Sie dies im Antragsformular an.


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Zuständige Zulassungsstelle für Ludwigslust

Kfz-Zulassung Ludwigslust-Parchim

Garnisonsstr. 1

19288 Ludwigslust

Tel: 03871-115

E-Mail: Buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr