Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Ludwigslust

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Kurzzeitkennzeichen in Ludwigslust

Für ein Kurzzeitkennzeichen in Ludwigslust benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch 5-Tage-Kennzeichen Ludwigslust genannt – ermöglicht es Ihnen, ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung für einen begrenzten Zeitraum im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Es wird über die Kfz-Zulassung Ludwigslust-Parchim ausgestellt und trägt das Kennzeichenkürzel LUP.

Ob Sie ein Fahrzeug nach einem Kauf überführen, eine Probefahrt unternehmen oder Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bringen möchten – wir stellen Ihnen das Kurzzeitkennzeichen schnell und unkompliziert aus. Die Beantragung erfolgt vollständig über unser Online-Portal, sodass Sie persönliche Behördengänge in vielen Fällen vermeiden können.

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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Ludwigslust benötigt?

Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen in Ludwigslust ist immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug ohne bestehende Zulassung oder mit abgelaufener Zulassung vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen soll. Die typischen Anwendungsfälle umfassen:

  • Überführungsfahrten nach einem Fahrzeugkauf, wenn das Fahrzeug noch nicht auf den neuen Halter zugelassen ist
  • Probefahrten bei Händlern oder Privatpersonen, sofern kein Händlerkennzeichen vorhanden ist
  • Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU) oder zur Abgasuntersuchung (AU), wenn die Prüfplakette abgelaufen ist
  • Überführungen zu Reparaturbetrieben oder in eine andere Region
  • Fahrten nach einem Kauf auf Auktionen, Onlineplattformen oder von Privatpersonen

Das Kurzzeitkennzeichen LUP ist dabei ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands gültig. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist gesetzlich auf eine maximale Gültigkeitsdauer von fünf Tagen begrenzt. Das Ablaufdatum wird direkt auf dem Kennzeichen aufgedruckt und ist damit klar ersichtlich. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Frist erlischt die Gültigkeit automatisch, und das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Wichtige Einschränkungen im Überblick:

  • Fahrzeuggebunden: Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist unzulässig.
  • Nur im Inland gültig: Die Nutzung ist auf das Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Für grenzüberschreitende Fahrten ist ein Ausfuhrkennzeichen (Überführungskennzeichen Ludwigslust ins Ausland) notwendig.
  • Keine unbegrenzte Nutzung: Das Kennzeichen berechtigt nicht zu beliebigen Fahrten, sondern nur zu solchen, die dem angegebenen Zweck entsprechen – also Überführung, Probefahrt oder Fahrt zur Prüfstelle.
  • Versicherungspflicht: Für die gesamte Gültigkeitsdauer muss eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Die eVB-Nummer ist zwingend bei der Beantragung anzugeben.

Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen in Ludwigslust ist der PKW. Ob Gebrauchtwagenkauf von Privat, Überführung nach einer Versteigerung oder Probefahrt eines Neufahrzeugs – das 5-Tage-Kennzeichen ermöglicht die legale Teilnahme am Straßenverkehr ohne vollständige Zulassung.

Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW und Autos beträgt 179,00 €. Im Antrag sind Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Fahrzeugklasse sowie die eVB-Nummer der Versicherung anzugeben.

Motorrad

Auch für Motorräder kann ein Kurzzeitkennzeichen Motorrad Ludwigslust beantragt werden. Besonders zu Saisonbeginn – wenn Motorräder nach der Winterpause erstmals wieder bewegt werden sollen – ist das Kurzzeitkennzeichen ein häufig genutztes Instrument für Überführungsfahrten oder Fahrten zur HU.

Zu beachten ist, dass die eVB-Nummer speziell für das jeweilige Motorrad ausgestellt sein muss. Versicherungen vergeben für Motorräder häufig saisonabhängige Konditionen – stellen Sie sicher, dass der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Fahrt aktiv ist. Die Kennzeichengröße für Motorräder weicht von der PKW-Norm ab; das ausgestellte Kennzeichen entspricht den gesetzlich vorgeschriebenen Maßen für Krafträder.

Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für Motorräder beträgt 129,00 €.

Anhänger

Für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Pkw-Anhänger, einen Bootstrailer oder einen sonstigen Anhänger handelt.

Eine Vereinfachung gilt für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg: Hier sind die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen in einigen Fällen reduziert. Dennoch ist auch hier eine gültige eVB-Nummer erforderlich.

Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Anhänger Ludwigslust beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Beim Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Ludwigslust ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs ein entscheidender Faktor. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ist jedoch der Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich – dies ist bei der Beantragung entsprechend anzugeben, da es Auswirkungen auf die Versicherungseinstufung und die zulässige Fahrzeugklasse hat.

Geben Sie im Antrag stets das korrekte zulässige Gesamtgewicht (zGG) an, da dies für die korrekte Ausstellung des Kennzeichens maßgeblich ist.

Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für Wohnmobile beträgt 199,00 €.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens muss das Fahrzeug grundsätzlich über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Ein Fahrzeug mit abgelaufener HU darf mit einem Kurzzeitkennzeichen nur dann bewegt werden, wenn die Fahrt unmittelbar zur nächsten zugelassenen Prüfstelle führt.

Das bedeutet konkret:

  • Fahrzeug mit gültiger HU: Kurzzeitkennzeichen für alle zulässigen Zwecke (Überführung, Probefahrt etc.) möglich.
  • Fahrzeug mit abgelaufener HU: Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur Hauptuntersuchung. Eine Probefahrt oder Überführung zu einem Händler ist in diesem Fall nicht zulässig.
  • Neufahrzeuge ohne HU: Hier gelten Sonderregelungen – sprechen Sie uns im Zweifelsfall direkt an.

Die Kurzzeitkennzeichen HU-Pflicht dient der Verkehrssicherheit und ist bundesweit verbindlich. Bitte prüfen Sie vor der Beantragung, ob die HU Ihres Fahrzeugs noch gültig ist.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Ludwigslust sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei juristischen Personen: Gewerbenachweis und Vollmacht)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder, bei Neufahrzeugen ohne Zulassung, die COC-Papiere bzw. ein Einzelgenehmigungsdokument
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), sofern vorhanden
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung – diese erhalten Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen
  • Nachweis über gültige HU, sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war
  • Bei Fahrzeugen über 3,5 t: Führerschein der Klasse C1 oder C

Alle Unterlagen können im Rahmen der Online-Beantragung digital eingereicht werden.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit – insbesondere die eVB-Nummer, die Fahrzeugpapiere und Ihren Personalausweis. Prüfen Sie vorab den HU-Status Ihres Fahrzeugs.

Schritt 2: Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugtyp, Fahrzeugidentifikationsnummer, zulässiges Gesamtgewicht und den gewünschten Gültigkeitsbeginn an.

Schritt 3: Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto direkt in das Antragsformular hoch. Achten Sie auf gut lesbare Abbildungen.

Schritt 4: Gebühr bezahlen Bezahlen Sie die anfallende Gebühr sicher und bequem über unser Online-Bezahlsystem. Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 179,00 €, Motorrad: 129,00 €, Anhänger: 139,00 €, Wohnmobil: 199,00 €).

Schritt 5: Kennzeichen erhalten Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags durch die Kfz-Zulassung Ludwigslust-Parchim erhalten Sie die Zulassungsunterlagen und das Kennzeichen auf dem von Ihnen gewählten Weg. Das Ablaufdatum ist fest auf dem Kennzeichen vermerkt.

Schritt 6: Fahrzeug bewegen Ab dem eingetragenen Startdatum darf das Fahrzeug für den beantragten Zweck im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden – ausschließlich innerhalb Deutschlands und bis zum aufgedruckten Ablaufdatum.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Ludwigslust-Parchim:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

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Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich durch großflächige Landkreise mit vergleichsweise wenigen Zulassungsbezirken aus. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist einer der flächenmäßig größten Landkreise Deutschlands – entsprechend groß ist das Einzugsgebiet der Kfz-Zulassung Ludwigslust-Parchim. Die Nutzung unseres Online-Portals erspart Ihnen daher besonders lange Anfahrtswege zur Zulassungsstelle.

Ein weiterer regionaler Aspekt: In Mecklenburg-Vorpommern existieren keine Umweltzonen. Das bedeutet, dass für Kurzzeitkennzeichen kein Umweltplaketten-Nachweis erforderlich ist – unabhängig davon, welche Region innerhalb des Bundeslandes befahren wird. Dies vereinfacht die Beantragung gegenüber Bundesländern mit städtischen Umweltzonen erheblich.

Darüber hinaus ist das Saisonkennzeichen in der Region besonders verbreitet – bedingt durch den ausgeprägten Tourismus und die Nähe zur Küste nutzen viele Fahrzeughalter Saisonzulassungen für Motorräder, Wohnmobile und Freizeitfahrzeuge. Wer sein Fahrzeug nach der Winterpause erstmals wieder bewegen möchte, bevor die reguläre Zulassung reaktiviert ist, greift häufig auf das Kurzzeitkennzeichen zurück. Gerade für Überführungsfahrten von Wohnmobilen in Richtung Ostseeküste oder für Motorrad-Saisonstarts ist das 5-Tage-Kennzeichen ein bewährtes Mittel.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Ludwigslust

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Für Fahrten ins Ausland – etwa zur Überführung eines Fahrzeugs in ein anderes Land – ist ein gesondertes Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das ebenfalls über uns beantragt werden kann.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen Ludwigslust?

Die Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW und Autos kosten 179,00 €, Motorräder 129,00 €, Anhänger 139,00 € und Wohnmobile 199,00 €. Die Gebühr ist bei der Online-Beantragung direkt zu entrichten.

Benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine Versicherung?

Ja. Eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist zwingend erforderlich. Sie benötigen die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen erhalten. Ohne eVB-Nummer kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auf mehrere Fahrzeuge übertragen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Was gilt, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Seit 2015 ist eine gültige Hauptuntersuchung grundsätzlich Voraussetzung für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens. Ausnahme: Wenn der alleinige Zweck der Fahrt die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle ist, kann das Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden. Andere Nutzungszwecke sind in diesem Fall nicht erlaubt.

Wie früh vor der geplanten Fahrt sollte ich das Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Wir empfehlen, den Antrag mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Startdatum zu stellen, um ausreichend Zeit für die Bearbeitung einzuplanen. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel zügig. Beachten Sie die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Ludwigslust-Parchim, insbesondere an Mittwoch und Freitag mit verkürzten Zeiten bis 12:00 Uhr.


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Zuständige Zulassungsstelle für Ludwigslust

Kfz-Zulassung Ludwigslust-Parchim

Garnisonsstr. 1

19288 Ludwigslust

Tel: 03871-115

E-Mail: Buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr