KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Dingolfing

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KFZ-Anmeldung in Dingolfing

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Anmeldung im Landkreis Dingolfing-Landau wird bei uns vollständig online abgewickelt. Zuständig für alle Zulassungsvorgänge im Bezirk ist die Kfz-Zulassung Dingolfing-Landau, die Fahrzeuge mit dem Kennzeichen-Kürzel DGF ausgibt. Wer ein Fahrzeug neu erwirbt, importiert oder nach einer Stilllegung wieder in Betrieb nehmen möchte, erledigt die Anmeldung hier direkt – vollständig, rechtssicher und ohne unnötige Wege.

Die Zulassung ist ein formaler Verwaltungsakt mit klaren gesetzlichen Grundlagen. Damit ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf, muss es behördlich erfasst, versichert und mit einem gültigen amtlichen Kennzeichen versehen sein. Wir bearbeiten alle Antragsarten – von der Erstzulassung eines Neuwagens bis zur Wiederzulassung eines abgemeldeten Gebrauchtfahrzeugs.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern ist das flächenmäßig größte Bundesland Deutschlands und zeichnet sich durch eine stark dezentrale Zulassungsstruktur aus. Jeder Landkreis verfügt über ein eigenes Kennzeichenkürzel, was die regionale Zuordnung von Fahrzeugen eindeutig macht. Das Kürzel DGF steht ausschließlich für den Landkreis Dingolfing-Landau – ein Merkmal, das in Bayern bewusst erhalten wird und Teil der regionalen Identität ist.

Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Bundesländern: Bayern betreibt keine landesweiten Zulassungszentren, sondern stützt sich auf die Eigenverantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte. Das bedeutet, dass Zuständigkeiten klar geregelt sind und Anträge stets dem Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters folgen.

Umweltzonen: In Bayern existieren Umweltzonen in den Städten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Für diese Gebiete gelten Einfahrtbeschränkungen, die in der Regel eine grüne Feinstaubplakette voraussetzen. Fahrzeuge ohne entsprechende Einstufung dürfen diese Zonen nicht befahren. Wer im Landkreis Dingolfing-Landau wohnt, aber regelmäßig in eine dieser Städte fährt, sollte die Schadstoffklasse des Fahrzeugs vor der Anmeldung prüfen. Die Umweltzone München ist dabei besonders restriktiv – ältere Dieselfahrzeuge unterhalb der Euro-6-Norm können dort Einschränkungen unterliegen.

Saisonkennzeichen sind in Bayern weit verbreitet, insbesondere bei Motorrädern und Wohnmobilen. Sie ermöglichen eine kostengünstige Versicherungslösung für Fahrzeuge, die nicht ganzjährig genutzt werden, und sind in der Zulassung für einen definierten Betriebszeitraum ausgewiesen.

Historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen): Bayern hat eine ausgeprägte Oldtimer-Kultur. Das H-Kennzeichen ist für Fahrzeuge ab 30 Jahren Alter und in originalgetreuem Zustand erhältlich. Es bietet steuerliche Vorteile und eine pauschale Kfz-Steuer. Im Landkreis Dingolfing-Landau wird das H-Kennzeichen mit dem Kürzel DGF ausgegeben.

Gasprüfung für Wohnmobile: Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Prüfung nach G 607 bei der Zulassung oder Hauptuntersuchung verpflichtend nachzuweisen. Diese Regelung gilt bayernweit und betrifft auch Fahrzeuge, die bereits zugelassen waren und eine neue HU benötigen.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Die vollständige Einreichung aller Unterlagen ist Voraussetzung für eine reibungslose Bearbeitung. Fehlende Dokumente führen zu Verzögerungen.

Privatpersonen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) des Kfz-Versicherers
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (wird direkt an das Finanzamt weitergeleitet)
  • Hauptuntersuchungsbericht (bei Fahrzeugen, die keine Neuzulassung sind)
  • Bei Fahrzeugen aus dem Ausland: Übersetzung ausländischer Dokumente sowie ggf. Einzelabnahme durch einen anerkannten Prüfdienst

Gewerbetreibende

  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis der vertretungsberechtigten Person
  • Alle fahrzeugbezogenen Unterlagen wie bei Privatpersonen
  • Bei Fahrzeugflotten: Vollmacht und ggf. separate Unterlagen je Fahrzeug

Bei Bevollmächtigung

Wer die Anmeldung nicht selbst vornimmt, muss eine schriftliche Vollmacht einreichen. Diese muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Vollmachtgebers
  • Name und Anschrift der bevollmächtigten Person
  • Fahrzeugbezogene Angaben (Fahrzeugidentifikationsnummer empfohlen)
  • Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers

Die bevollmächtigte Person legt zusätzlich ihren eigenen Personalausweis vor.


Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Standardzulassung für Personenkraftwagen ist der häufigste Vorgang bei uns. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder reimportiertes Fahrzeug – der Ablauf folgt einem einheitlichen Schema. Beim Kauf eines Neuwagens liefert das Autohaus in der Regel alle erforderlichen Fahrzeugdokumente. Beim Gebrauchtwagenkauf ist darauf zu achten, dass Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vollständig übergeben werden.

Für PKW im Landkreis Dingolfing-Landau ist ein Wunschkennzeichen DGF möglich. Dabei kann eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination gewählt werden, sofern diese noch nicht vergeben ist. Das Wunschkennzeichen wird im Rahmen des Anmeldeprozesses direkt beantragt.

Motorrad

Die Anmeldung eines Motorrads folgt denselben Grundanforderungen wie beim PKW, weist jedoch einige Besonderheiten auf. Die eVB-Nummer muss zwingend vor Antragstellung vorliegen, da Motorräder je nach Hubraum und Leistung in unterschiedliche Versicherungsklassen eingestuft werden. Hubraum und Nennleistung in kW sind daher bereits bei der Anfrage beim Versicherer anzugeben.

Saisonkennzeichen sind bei Motorrädern in der Region besonders verbreitet. Sie werden für einen festgelegten Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten ausgestellt und ermöglichen eine Kfz-Steuer- und Versicherungsersparnis in der Winterzeit. Das Motorrad darf außerhalb des eingetragenen Betriebszeitraums nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Anhänger

Anhänger benötigen eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – auch wenn sie ausschließlich mit einem bereits zugelassenen Zugfahrzeug betrieben werden. Bei der Anmeldung ist zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern zu unterscheiden, da dies Auswirkungen auf die Zulassungspflicht und die Führerscheinklasse hat.

Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Für schwerere oder gebremste Anhänger gelten je nach Kombination aus Zugfahrzeug und Anhängergewicht die Klassen BE, C1E oder CE. Diese Angaben sind im Zulassungsprozess relevant und sollten vorab geprüft werden.

Wohnmobil

Wohnmobile unterliegen bei der Zulassung besonderen Regelungen, die von Gewicht und Ausstattung abhängen. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse werden wie PKW behandelt. Fahrzeuge darüber fallen in die Fahrzeugklasse N1 oder höher und erfordern ggf. einen erweiterten Führerschein sowie zusätzliche technische Nachweise.

Seit Juni 2025 gilt für Wohnmobile mit Gasanlage die Pflicht zum Nachweis einer Gasprüfung nach G 607. Diese Prüfung ist durch einen anerkannten Sachverständigen durchzuführen und muss bei der Zulassung vorgelegt werden. Ohne diesen Nachweis kann die Zulassung nicht abgeschlossen werden.

Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen DGF möglich, was für viele Halter eine sinnvolle Option darstellt, da die Fahrzeuge häufig nur in den Sommermonaten genutzt werden.


Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Alle erforderlichen Dokumente werden vorab digital bereitgestellt. Dazu gehören Fahrzeugdokumente, Personalausweis, eVB-Nummer und SEPA-Mandat.

Schritt 2 – Antrag ausfüllen Der Antrag wird hier vollständig online ausgefüllt. Alle Angaben zum Fahrzeug, zum Halter und zur gewünschten Kennzeichenart werden erfasst.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Die Dokumente werden als Scan oder Foto hochgeladen. Wir prüfen die Vollständigkeit und Lesbarkeit der eingereichten Unterlagen.

Schritt 4 – Kennzeichen wählen Sofern ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel DGF gewünscht wird, kann die Kombination in diesem Schritt geprüft und reserviert werden.

Schritt 5 – Bearbeitung und Bestätigung Wir bearbeiten den Antrag und stellen die Zulassungsbescheinigung Teil I aus. Die Kennzeichenschilder werden auf Basis der zugeteilten Kombination gefertigt.

Schritt 6 – Abschluss Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie alle Zulassungsunterlagen. Das Fahrzeug ist ab diesem Zeitpunkt offiziell im Landkreis Dingolfing-Landau zugelassen und darf am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

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Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Dingolfing

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Dingolfing?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständigem Antrag bearbeiten wir die Anmeldung in der Regel innerhalb weniger Werktage. Unvollständige Einreichungen verlängern die Bearbeitungszeit, da Rückfragen notwendig werden. Wir empfehlen, alle Dokumente vor Antragstellung sorgfältig zu prüfen.

Was brauche ich, um ein Auto in Dingolfing anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt: gültiger Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), SEPA-Lastschriftmandat sowie – bei Gebrauchtfahrzeugen – ein gültiger Hauptuntersuchungsbericht. Bei Fahrzeugen aus dem Ausland sind zusätzliche Nachweise erforderlich.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Dingolfing?

Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es, eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination innerhalb des Kennzeichens zu wählen. Im Landkreis Dingolfing-Landau beginnt jedes Kennzeichen mit dem Kürzel DGF. Die persönliche Kombination dahinter – zum Beispiel DGF-AB 123 – kann frei gewählt werden, sofern sie noch verfügbar ist. Der Antrag auf ein Wunschkennzeichen DGF wird direkt im Rahmen des Online-Anmeldeprozesses gestellt.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Dingolfing?

Fahrzeuge, die im Landkreis Dingolfing-Landau zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen-Kürzel DGF. Dieses Kürzel steht ausschließlich für diesen Landkreis und wird von der Kfz-Zulassung Dingolfing-Landau ausgegeben. Wer seinen Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Landkreis hat, erhält automatisch ein DGF-Kennzeichen.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Dingolfing online an?

Die KFZ-Anmeldung wird hier vollständig online durchgeführt. Nach dem Start des Antragsverfahrens werden alle fahrzeug- und halterbezogenen Daten erfasst, die Unterlagen digital hochgeladen und das Kennzeichen ausgewählt. Wir bearbeiten den Antrag und stellen die Zulassungsunterlagen aus. Ein persönliches Erscheinen ist für den Online-Antrag nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Dingolfing?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
H-Kennzeichen (Aufpreis) 29,00 €

Die Gebühren verstehen sich als Verwaltungsgebühren für die Zulassung. Kosten für Kennzeichenschilder, Kfz-Steuer und Versicherung sind darin nicht enthalten.

Wann hat die Zulassungsstelle in Dingolfing geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Dingolfing-Landau ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass an Feiertagen abweichende Regelungen gelten können. Über unser Online-Portal können Anträge unabhängig von diesen Zeiten gestellt werden.

Kann ich auch ein Saisonkennzeichen in Dingolfing beantragen?

Ja, Saisonkennzeichen sind für verschiedene Fahrzeugtypen möglich – besonders beliebt bei Motorrädern und Wohnmobilen. Der Betriebszeitraum wird bei der Anmeldung festgelegt und auf dem Kennzeichen vermerkt. Er umfasst mindestens zwei und höchstens elf Monate pro Jahr. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Das Saisonkennzeichen trägt ebenfalls das Kürzel DGF und kann als Wunschkennzeichen beantragt werden.


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Zuständige Zulassungsstelle für Dingolfing

Kfz-Zulassung Dingolfing-Landau

Obere Stadt 1

84130 Dingolfing

Tel: 08731-87-400

E-Mail: info@landkreis-dingolfing-landau.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr