KFZ-Abmeldung

KFZ-Abmeldung in Dingolfing

Fahrzeug außer Betrieb setzen – jetzt online beantragen

Jetzt Abmeldung beantragen

KFZ-Abmeldung in Dingolfing

Dingolfing vergibt das Kennzeichenkürzel DGF – und die zugehörige KFZ-Abmeldung wird über uns vollständig online erledigt. Wer im Landkreis Dingolfing-Landau ein Fahrzeug stilllegen, verkaufen oder verschrotten möchte, muss dafür nicht mehr persönlich bei der Kfz-Zulassung Dingolfing-Landau erscheinen. Wir ermöglichen die Außerbetriebsetzung digital, rechtssicher und ohne Wartezeit vor Ort.

Die KFZ-Abmeldung in Dingolfing betrifft PKW, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile gleichermaßen. Mit der Abmeldung endet die Zulassung des Fahrzeugs zum öffentlichen Straßenverkehr – und damit auch die Pflicht zur Entrichtung von Kraftfahrzeugsteuer sowie zur Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung in vollem Umfang. Wir erklären Ihnen nachfolgend alle relevanten Schritte, Unterlagen und Besonderheiten.

Jetzt KFZ-Abmeldung starten →


Was bedeutet KFZ-Abmeldung (Außerbetriebsetzung)?

Vorübergehende Außerbetriebsetzung

Die vorübergehende Außerbetriebsetzung – auch Stilllegung genannt – bedeutet, dass das Fahrzeug für einen begrenzten Zeitraum nicht am Straßenverkehr teilnimmt, jedoch grundsätzlich wieder zugelassen werden kann. Das Kennzeichen bleibt dabei reserviert und dem Fahrzeug zugeordnet. Diese Option eignet sich insbesondere für Fahrzeuge, die saisonal genutzt werden, für längere Auslandsaufenthalte oder bei vorübergehend fehlender Nutzungsmöglichkeit. Die Wiederzulassung ist jederzeit möglich, sofern Hauptuntersuchung und Versicherungsschutz aktuell sind.

Dauerhafte Außerbetriebsetzung

Die dauerhafte Außerbetriebsetzung erfolgt, wenn ein Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird – etwa nach einem Totalschaden, einer Verschrottung oder einem Export ins Ausland. In diesem Fall wird das Fahrzeug aus dem Fahrzeugregister gelöscht. Die Kennzeichen werden entwertet und können nicht mehr demselben Fahrzeug zugeordnet werden. Eine Wiederzulassung ist nicht vorgesehen. Bei der Verschrottung erhalten Sie vom anerkannten Verwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis, den wir im Rahmen der Abmeldung benötigen.


Wann ist eine KFZ-Abmeldung in Dingolfing erforderlich?

Eine Außerbetriebsetzung ist in folgenden Situationen notwendig oder sinnvoll:

  • Fahrzeugverkauf: Nach dem Verkauf eines Fahrzeugs sind Sie als bisheriger Halter verpflichtet, das Fahrzeug abzumelden, sofern der Käufer keine Umschreibung vornimmt. Andernfalls haften Sie weiterhin für anfallende Steuern und Versicherungsbeiträge.
  • Verschrottung: Wird ein Fahrzeug einem anerkannten Demontagebetrieb übergeben, ist die Abmeldung Pflicht. Der Verwertungsnachweis dient als Grundlage.
  • Vorübergehender Stillstand: Bei längerer Nichtnutzung – etwa in der Wintersaison oder bei Auslandsaufenthalten – schützt die Stilllegung vor unnötigen Kosten.
  • Export ins Ausland: Wird ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verkauft oder überführt, ist eine Abmeldung in Deutschland zwingend erforderlich.
  • Totalschaden: Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden, bei dem eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll ist, wird das Fahrzeug in der Regel dauerhaft abgemeldet.
  • Fahrzeug wird nicht mehr genutzt: Auch ohne konkreten Anlass kann ein ungenutztes Fahrzeug abgemeldet werden, um laufende Kosten zu vermeiden.

Abmeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Auto abmelden in Dingolfing folgt einem standardisierten Verfahren. Sie reichen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die Kennzeichen mit gültiger HU-Plakette ein. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Fahrzeug aus dem Register ausgetragen, die Kennzeichen werden entwertet und Sie erhalten eine Abmeldebestätigung. Diese dient gegenüber Versicherung und Hauptzollamt als Nachweis der Außerbetriebsetzung.

Motorrad

Beim Motorrad abmelden in Dingolfing gelten dieselben Grundvoraussetzungen wie beim PKW. Besonderheit: Für Motorräder bietet sich in vielen Fällen das Saisonkennzeichen als Alternative zur vollständigen Abmeldung an. Mit einem Saisonkennzeichen ist das Fahrzeug nur während der festgelegten Monate des Jahres zugelassen – außerhalb dieser Zeit ruht die Zulassung automatisch. Das spart den administrativen Aufwand einer jährlichen Ab- und Anmeldung und ist insbesondere für Fahrer sinnvoll, die ihr Motorrad ausschließlich in den Sommermonaten nutzen.

Anhänger

Der Anhänger abmelden in Dingolfing ist ein eigenständiger Vorgang, der unabhängig vom Zugfahrzeug durchgeführt wird. Anhänger verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen. Die Abmeldung erfordert die Vorlage beider Teile der Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichen des Anhängers. Es spielt keine Rolle, ob das Zugfahrzeug gleichzeitig abgemeldet wird oder nicht. Wohnwagenanhänger, Bootstrailer und Nutzanhänger werden nach demselben Verfahren behandelt.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil abmelden in Dingolfing empfehlen wir vorab zu prüfen, ob eine vorübergehende Außerbetriebsetzung mit anschließender Wiederzulassung sinnvoller ist als eine dauerhafte Abmeldung. Wohnmobile werden häufig saisonal genutzt – das Saisonkennzeichen ist hier eine wirtschaftlich attraktive Option. Wichtiger Hinweis: Bei der Wiederzulassung eines Wohnmobils nach längerer Standzeit ist unter Umständen eine erneute Gasprüfung nach G 607 erforderlich, sofern das Fahrzeug über eine Gasanlage verfügt. Diese Prüfung muss von einem zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden. Planen Sie dies rechtzeitig ein, um Verzögerungen bei der Wiederzulassung zu vermeiden.


KFZ-Steuer – Erstattung nach der Abmeldung

Mit der Abmeldung endet die Kraftfahrzeugsteuerpflicht. Die KFZ-Steuer Erstattung nach der Abmeldung erfolgt automatisch und anteilig über das zuständige Hauptzollamt. Es ist kein gesonderter Antrag notwendig – die Abmeldebestätigung löst den Erstattungsvorgang aus. Die Rückzahlung erfolgt tagesgenau für den Zeitraum, für den die Steuer bereits im Voraus entrichtet wurde, jedoch noch nicht verbraucht ist. Die Auszahlung erfolgt auf das beim Hauptzollamt hinterlegte Konto. Sollte kein Konto hinterlegt sein oder eine Änderung notwendig sein, empfehlen wir, dies vorab direkt mit dem Hauptzollamt zu klären.


Kfz-Versicherung nach der Abmeldung

Nach der Abmeldung erlischt die Pflicht zur Aufrechterhaltung einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Wir empfehlen jedoch, die Versicherung nicht vollständig zu kündigen, sondern auf eine Ruheversicherung umzustellen. Diese sichert das Fahrzeug gegen Schäden ab, die während des Stillstands entstehen – etwa durch Diebstahl, Vandalismus oder Elementarschäden –, ohne dass die volle Prämie anfällt. Entscheidend: Die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) bleibt bei einer Ruheversicherung erhalten. Sie geht nicht verloren, solange das Fahrzeug nicht dauerhaft abgemeldet und die Versicherung innerhalb der von Ihrem Anbieter vorgegebenen Frist reaktiviert wird. Informieren Sie Ihre Versicherung unmittelbar nach der Abmeldung über den Statuswechsel.


Was passiert mit den Kennzeichen?

Nach der Außerbetriebsetzung werden die Kennzeichen mit einem Entwertungsstempel versehen und sind damit für den Straßenverkehr ungültig. Bei einer vorübergehenden Stilllegung besteht die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen – also das DGF-Kennzeichen – zu reservieren. Die Reservierung ist kostenpflichtig und zeitlich begrenzt. So können Sie bei der Wiederzulassung dasselbe Kennzeichen erneut verwenden, ohne eine neue Kombination beantragen zu müssen. Bei einer dauerhaften Abmeldung werden die Kennzeichen eingezogen und vernichtet. Eine Reservierung ist in diesem Fall nicht vorgesehen.


Erforderliche Unterlagen

Für die KFZ-Abmeldung in Dingolfing benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – bei dauerhafter Abmeldung
  • Beide Kennzeichenschilder des Fahrzeugs
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht des Fahrzeughalters sowie Kopie des Ausweises
  • Bei Verschrottung: Verwertungsnachweis des anerkannten Demontagebetrieb
  • Bei Export: Nachweis über den Verbleib des Fahrzeugs im Ausland (empfohlen)
  • Bei Wohnmobil mit Gasanlage und Wiederzulassung: Gasprüfung G 607

Alle Unterlagen können Sie digital über unser Portal einreichen. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos der Dokumente, um Rückfragen zu vermeiden.

Fahrzeug jetzt hier abmelden →


Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und verfügt über eine stark dezentralisierte Zulassungsstruktur. Viele Landkreise führen eigene Zulassungsstellen mit eigenem Kennzeichenkürzel – so auch der Landkreis Dingolfing-Landau mit dem Kürzel DGF. Diese regionale Zuständigkeit bedeutet, dass Abmeldungen grundsätzlich über die jeweils zuständige Stelle des Landkreises abgewickelt werden, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.

In bayerischen Großstädten wie München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg bestehen darüber hinaus Umweltzonen, in denen Fahrzeuge ohne entsprechende Schadstoffplakette nicht fahren dürfen. München verfügt über eine besonders strenge Umweltzone, die ausschließlich für Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) zugänglich ist. Für Halter im ländlichen Raum – wie im Landkreis Dingolfing-Landau – ist dies zwar im Alltag weniger unmittelbar relevant, spielt jedoch eine Rolle, wenn ein abgemeldetes Fahrzeug nach einer Überführung in eine dieser Städte wieder zugelassen werden soll.

Ein weiterer bayerischer Aspekt: Die Zulassungsstellen im Freistaat haben teils abweichende Öffnungszeiten. Die Kfz-Zulassung Dingolfing-Landau ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Wer die persönliche Vorsprache vermeiden möchte, erledigt die Außerbetriebsetzung vollständig über unser Online-Portal – unabhängig von Öffnungszeiten.


Häufige Fragen zur KFZ-Abmeldung in Dingolfing

Kann ich mein Fahrzeug online abmelden?

Ja. Die KFZ-Abmeldung in Dingolfing ist vollständig online möglich. Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen digital ein und erhalten die Abmeldebestätigung elektronisch. Eine persönliche Vorsprache bei der Kfz-Zulassung Dingolfing-Landau ist nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Abmeldung in Dingolfing?

Die Gebühren für die Außerbetriebsetzung betragen je nach Fahrzeugtyp: PKW/Auto: {{price_abmeldung_pkw}} – Motorrad: {{price_abmeldung_motorrad}} – Anhänger: {{price_abmeldung_anhaenger}} – Wohnmobil: {{price_abmeldung_wohnmobil}}. Die Gebühren sind bei Antragstellung fällig.

Was passiert, wenn ich mein Auto verkaufe und nicht abmelde?

Wenn Sie das Fahrzeug nicht abmelden und der Käufer keine Umschreibung vornimmt, bleiben Sie als eingetragener Halter weiterhin steuer- und versicherungspflichtig. Wir empfehlen dringend, die Abmeldung unmittelbar nach dem Verkauf vorzunehmen oder sicherzustellen, dass der Käufer die Umschreibung unverzüglich veranlasst.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Abmeldung?

Bei vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb weniger Werktage. Sie erhalten die Abmeldebestätigung elektronisch. Diese ist sofort gültig und kann gegenüber Versicherung und Hauptzollamt verwendet werden.

Kann ich mein DGF-Kennzeichen nach der Abmeldung behalten?

Bei einer vorübergehenden Außerbetriebsetzung ist eine Kennzeichenreservierung möglich. Das Kennzeichen wird für Sie reserviert und kann bei der Wiederzulassung erneut verwendet werden. Bei einer dauerhaften Abmeldung ist dies nicht möglich.

Was passiert mit meiner Schadensfreiheitsklasse nach der Abmeldung?

Die SF-Klasse bleibt erhalten, sofern Sie Ihre Versicherung auf Ruheversicherung umstellen und die Versicherung nicht vollständig kündigen. Informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft unmittelbar nach der Abmeldung. Die genauen Fristen für den Erhalt der SF-Klasse variieren je nach Anbieter.

Muss ich bei der Abmeldung beide Kennzeichenschilder abgeben?

Ja. Für die Außerbetriebsetzung müssen beide Kennzeichenschilder des Fahrzeugs vorgelegt und entwertet werden. Bei der Online-Abmeldung informieren wir Sie über das genaue Verfahren zur Einreichung oder Einsendung der Kennzeichen.

Gilt die Abmeldung auch für zugelassene Anhänger mit eigenem Kennzeichen?

Ja. Anhänger mit eigenem Kennzeichen und eigener Zulassungsbescheinigung werden separat abgemeldet. Der Vorgang ist vollständig unabhängig vom Zugfahrzeug. Auch Anhänger können über unser Portal abgemeldet werden.


KFZ-Abmeldung in Dingolfing – jetzt online erledigen →


Zuständige Zulassungsstelle für Dingolfing

Kfz-Zulassung Dingolfing-Landau

Obere Stadt 1

84130 Dingolfing

Tel: 08731-87-400

E-Mail: info@landkreis-dingolfing-landau.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr