Kurzzeitkennzeichen in Landsberg am Lech
Im Freistaat Bayern wird die Ausstellung von Kurzzeitkennzeichen über die jeweils zuständige Kfz-Zulassungsbehörde abgewickelt – in Landsberg am Lech erledigen Sie das vollständig online über unser Portal. Ob Sie ein Fahrzeug überführen, eine Probefahrt durchführen oder ein neu erworbenes Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bringen möchten: Das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel LL ist das geeignete Mittel für zeitlich begrenzte Fahrten im Inland.
Das Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch „5-Tage-Kennzeichen" oder „Überführungskennzeichen" genannt – ist eine temporäre Zulassung, die für einen klar definierten Zeitraum von maximal fünf Tagen gilt. Es wird von der Kfz-Zulassung Landsberg am Lech ausgestellt und berechtigt zur Nutzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen innerhalb Deutschlands.
Alle notwendigen Unterlagen, die Versicherungsbestätigung und die Gebühren können bequem über unser Online-Portal eingereicht werden – ohne Wartezeiten vor Ort und ohne Behördengang.
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Besonderheiten in Bayern
Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und zeichnet sich durch eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichenkürzeln aus. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt verfügt über eine eigene Zulassungsstelle – das Kurzzeitkennzeichen Landsberg am Lech trägt daher das Kürzel LL und ist eindeutig dem Landkreis Landsberg am Lech zugeordnet.
Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen aus dem Landkreis Landsberg am Lech durch bayerische Städte wie München, Augsburg, Nürnberg oder Regensburg fährt, muss die dort geltenden Umweltzonen beachten. In diesen Städten ist die Einfahrt nur mit Fahrzeugen gestattet, die mindestens die Schadstoffklasse Euro 4 (Benziner) bzw. Euro 6 (Diesel) erfüllen und ein entsprechendes Umweltplakette besitzen. Die Umweltzone München gilt als besonders streng und ist flächenmäßig eine der größten in Deutschland. Fahrzeuge ohne gültige grüne Plakette dürfen diese Zonen nicht befahren – auch nicht mit einem Kurzzeitkennzeichen.
Wer ein Fahrzeug aus dem ländlichen Raum rund um Landsberg am Lech überführt, sollte vor Antritt der Fahrt prüfen, ob die geplante Route durch eine Umweltzone führt und ob das Fahrzeug die entsprechenden Anforderungen erfüllt. Das Kurzzeitkennzeichen selbst befreit nicht von diesen Einschränkungen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass in Bayern bestimmte Bundesstraßen und Staatsstraßen saisonal oder witterungsbedingt eingeschränkt sein können – insbesondere in den Voralpen südlich von Landsberg am Lech. Bei Überführungsfahrten im Frühjahr oder Herbst empfehlen wir, die aktuellen Streckensperrungen im Blick zu behalten.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Landsberg am Lech benötigen Sie die folgenden Unterlagen. Diese sind vollständig einzureichen – unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Für alle Fahrzeugtypen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass (gültig, als Scan oder Foto)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (ZB II) bei Neufahrzeugen
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer; sie ist zwingend erforderlich und muss gültig sein
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) – bei Fahrzeugen, die einer HU-Pflicht unterliegen; das HU-Datum muss im Fahrzeugschein eingetragen sein
- SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die anfallenden Gebühren
Zusätzlich je nach Fahrzeugtyp:
- Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Nachweis über den Führerschein der Klasse C1 oder C des Fahrzeugführers
- Bei Anhängern: Fahrzeugpapiere des Anhängers separat; bei einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen
- Bei Motorrädern: eVB-Nummer, die speziell für Krafträder ausgestellt wurde
Alle Unterlagen werden digital übermittelt. Bitte stellen Sie sicher, dass Scans oder Fotos gut lesbar sind und alle relevanten Angaben vollständig erkennbar sind.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtwagens, die Überführung vom Händler zum Wohnort oder eine Probefahrt über einen längeren Zeitraum. Das Kurzzeitkennzeichen Landsberg am Lech für PKW kostet 179,00 € und gilt für maximal fünf Tage.
Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es ist an die im Antrag angegebene Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) gekoppelt und darf ausschließlich an diesem Fahrzeug verwendet werden. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Landsberg am Lech wird häufig zu Beginn der Motorradsaison beantragt – etwa wenn ein Saisonkennzeichen noch nicht vorliegt, ein Motorrad neu erworben wurde oder eine Überführungsfahrt ansteht. Die Gebühr beträgt 129,00 €.
Wichtig: Die eVB-Nummer muss explizit für ein Kraftrad ausgestellt sein. Eine eVB, die für einen PKW gilt, ist nicht übertragbar. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrem Versicherer. Motorräder haben zudem kleinere Kennzeichenformate – das ausgestellte Kurzzeitkennzeichen entspricht dem zugelassenen Format für Krafträder.
Anhänger
Auch Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie dürfen nicht unter dem Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs geführt werden, wenn sie selbst nicht zugelassen sind. Das Kurzzeitkennzeichen für Anhänger in Landsberg am Lech kostet 139,00 €.
Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen: In diesen Fällen kann auf bestimmte Nachweise verzichtet werden. Bitte geben Sie im Antrag das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers korrekt an, damit die zutreffenden Anforderungen geprüft werden können.
Wohnmobil
Das Kurzzeitkennzeichen für Wohnmobile in Landsberg am Lech ist mit 199,00 € die kostenintensivste Variante – dies spiegelt den erhöhten Verwaltungsaufwand bei schweren Fahrzeugen wider. Bitte geben Sie beim Antrag die Gewichtsklasse des Wohnmobils korrekt an.
Bei Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ist der Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich. Wer ein solches Fahrzeug mit einem Führerschein der Klasse B überführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Stellen Sie sicher, dass der vorgesehene Fahrer die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt, bevor Sie den Antrag stellen.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das Datum der letzten HU muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein und darf nicht abgelaufen sein.
Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder liegt keine gültige HU vor, darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten geeigneten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) gefahren werden – und auf direktem Weg zurück. Jede andere Nutzung ist in diesem Fall nicht gestattet. Bitte geben Sie im Antrag an, wenn das Fahrzeug keine gültige HU besitzt, damit das Kennzeichen entsprechend ausgestellt werden kann.
Die Kurzzeitkennzeichen HU-Pflicht wird von den Behörden streng geprüft. Bei Fahrzeugen ohne gültige HU und nicht genehmigter Fahrt außerhalb der Ausnahmeregelung drohen Bußgelder und Versicherungsschutzprobleme.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1: Antrag online starten Rufen Sie unser Antragsformular über den Button auf dieser Seite auf. Wählen Sie den Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil) und geben Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ein.
Schritt 2: Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf Lesbarkeit. Unvollständige Unterlagen verzögern die Bearbeitung.
Schritt 3: eVB-Nummer eingeben Tragen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung ein. Diese erhalten Sie von Ihrem Versicherer – in der Regel innerhalb weniger Minuten nach Anfrage. Stellen Sie sicher, dass die eVB zum richtigen Fahrzeugtyp passt.
Schritt 4: Gültigkeitszeitraum wählen Geben Sie das gewünschte Startdatum an. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ab diesem Datum für maximal fünf Tage. Das Enddatum wird automatisch berechnet.
Schritt 5: Gebühr bezahlen Bezahlen Sie die anfallende Gebühr sicher über unser Online-Bezahlsystem. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag zur Bearbeitung weitergeleitet.
Schritt 6: Kennzeichen erhalten Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Kennzeichenunterlagen digital zugestellt. Das physische Kennzeichen können Sie bei einem autorisierten Schilderpräger abholen oder – je nach Verfügbarkeit – direkt bei der Kfz-Zulassung Landsberg am Lech.
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Landsberg am Lech:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Wir empfehlen die Online-Beantragung, um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.
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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Landsberg am Lech
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage gültig. Das Startdatum wird bei der Beantragung festgelegt. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Landsberg am Lech ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für Fahrten ins Ausland – etwa zur Überführung eines Fahrzeugs in ein anderes Land – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Dieses hat eine andere Rechtsgrundlage und einen anderen Gültigkeitszeitraum. Bitte beantragen Sie in diesem Fall das entsprechende Ausfuhrkennzeichen.
Kann ich dasselbe Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge nutzen?
Nein. Das 5-Tage-Kennzeichen Landsberg am Lech ist strikt fahrzeuggebunden. Es wird bei der Ausstellung an eine spezifische Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) gekoppelt. Eine Nutzung an einem anderen Fahrzeug ist rechtlich nicht zulässig und kann den Versicherungsschutz gefährden.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Landsberg am Lech?
Die Kurzzeitkennzeichen Kosten in Landsberg am Lech richten sich nach dem Fahrzeugtyp:
- PKW/Auto: 179,00 €
- Motorrad: 129,00 €
- Anhänger: 139,00 €
- Wohnmobil: 199,00 €
Die Gebühr umfasst die Verwaltungskosten der Kfz-Zulassung. Kosten für Schilderprägung und Versicherung sind separat zu tragen.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?
Fehlt eine gültige Hauptuntersuchung, darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten Prüfstelle und zurück gefahren werden. Jede andere Nutzung ist untersagt. Bitte geben Sie diesen Umstand bei der Antragstellung an, damit das Kennzeichen korrekt ausgestellt wird.
Wie schnell erhalte ich das Kurzzeitkennzeichen nach der Online-Beantragung?
Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen und erfolgter Zahlung wird Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet. In der Regel erfolgt die Bearbeitung innerhalb eines Werktages. Wir empfehlen, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Nutzungsdatum zu stellen – mindestens zwei Werktage im Voraus.
Benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine spezielle Versicherung?
Ja. Eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Die eVB-Nummer, die Sie bei Antragstellung angeben, bestätigt, dass für das jeweilige Fahrzeug eine entsprechende Versicherung besteht. Ohne gültige eVB kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden. Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung in Landsberg am Lech ist in der Regel als Kurzzeitversicherung bei Ihrem Versicherer erhältlich.
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