Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Friedberg

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen in Friedberg

Friedberg vergibt das Kennzeichenkürzel FB – die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens wird hier vollständig online erledigt. Als zuständige Online-Stelle für den Wetteraukreis ermöglichen wir Ihnen, das 5-Tage-Kennzeichen für Friedberg ohne persönlichen Behördengang zu beantragen. Ob Sie ein Fahrzeug überführen, eine Probefahrt durchführen oder ein neu erworbenes Fahrzeug zum TÜV bringen möchten – das Kurzzeitkennzeichen Friedberg ist das geeignete Dokument für zeitlich begrenzte Fahrten im deutschen Straßenverkehr.

Das Kurzzeitkennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen mit einem fest definierten Gültigkeitszeitraum von maximal fünf Tagen. Es wird auf ein konkretes Fahrzeug ausgestellt und ist ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands zugelassen. Die zuständige Behörde im Wetteraukreis ist die Kfz-Zulassung Wetteraukreis, deren Zuständigkeitsbereich die Stadt Friedberg einschließt. Alle notwendigen Schritte zur Beantragung können Sie direkt über unser Portal abwickeln – ohne Wartezeiten vor Ort.

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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Friedberg benötigt?

Ein Kurzzeitkennzeichen in Friedberg wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen soll. Die häufigsten Anwendungsfälle sind:

  • Überführungsfahrten: Sie haben ein Fahrzeug gekauft und müssen es vom Verkäufer zu Ihrem Wohnort oder einer Werkstatt fahren.
  • Probefahrten: Ein noch nicht zugelassenes Fahrzeug soll auf öffentlichen Straßen getestet werden.
  • Hauptuntersuchungsfahrten: Das Fahrzeug muss zur nächsten TÜV- oder DEKRA-Prüfstelle gebracht werden, ist aber noch nicht oder nicht mehr zugelassen.
  • Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung: Ein abgemeldetes Fahrzeug soll kurzzeitig bewegt werden, etwa zur Reparatur oder zum Verkauf.

Das Überführungskennzeichen Friedberg – wie das Kurzzeitkennzeichen im Volksmund auch genannt wird – ist dabei kein Ersatz für eine reguläre Zulassung. Es berechtigt ausschließlich zu den Fahrten, für die es beantragt wurde, und erlischt automatisch nach Ablauf des aufgedruckten Gültigkeitsdatums.


So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens über unser Portal ist in wenigen Schritten abgeschlossen:

Schritt 1 – Fahrzeugdaten bereitstellen Halten Sie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), die Fahrzeugart sowie alle relevanten technischen Daten aus dem Fahrzeugschein oder dem Datenblatt bereit.

Schritt 2 – Versicherungsnachweis einholen Beantragen Sie bei einem zugelassenen Kfz-Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für ein Kurzzeitkennzeichen. Diese ist speziell auf diesen Kennzeichentyp ausgestellt und unterscheidet sich von der eVB für eine dauerhafte Zulassung.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente in unserem Online-Formular hoch. Eine vollständige Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie im nachfolgenden Abschnitt.

Schritt 4 – Gültigkeitszeitraum festlegen Wählen Sie das gewünschte Startdatum. Das Enddatum ergibt sich automatisch aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Maximalzeitraum von fünf Tagen. Eine Verlängerung ist nicht möglich – bei Bedarf muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Schritt 5 – Gebühr entrichten Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags sicher und direkt bezahlt. Die anfallenden Kosten richten sich nach der Fahrzeugklasse (siehe Abschnitt Fahrzeugtypen).

Schritt 6 – Kennzeichen und Dokumente erhalten Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichenschilder auf dem von Ihnen gewählten Weg. Das Kennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum gültig.

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Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Friedberg benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, als Scan oder Foto)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung, ausgestellt für ein Kurzzeitkennzeichen)
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (sofern vorhanden) oder technisches Datenblatt des Fahrzeugs
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (Eigentumsnachweis)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht oder Prüfplakette, sofern die HU-Pflicht greift – siehe entsprechenden Abschnitt)
  • SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsmittel für die Gebührenentrichtung

Bei Beantragung durch eine bevollmächtigte Person ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie des Personalausweises der bevollmächtigenden Person vorzulegen.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das 5-Tage-Kennzeichen Friedberg gilt ausnahmslos für einen Zeitraum von maximal fünf Kalendertagen ab dem auf dem Kennzeichen aufgedruckten Startdatum. Die Gültigkeit ist:

  • Fahrzeuggebunden: Das Kennzeichen ist an ein konkretes Fahrzeug geknüpft, das durch die Fahrzeugidentifikationsnummer eindeutig bestimmt ist. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.
  • Auf Deutschland beschränkt: Fahrten ins Ausland sind mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht gestattet. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen, das ebenfalls über unser Portal beantragt werden kann.
  • Nicht verlängerbar: Eine Verlängerung des Gültigkeitszeitraums ist gesetzlich ausgeschlossen. Nach Ablauf erlischt die Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr automatisch. Bei weiterem Bedarf ist ein neuer Antrag zu stellen.
  • Nur für zugelassene Fahrzeugklassen: Das Kurzzeitkennzeichen kann für PKW, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile ausgestellt werden. Für Fahrzeuge, die dauerhaft von der Zulassungspflicht befreit sind, gelten eigene Regelungen.

Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für das Kurzzeitkennzeichen Friedberg ist die Überführung oder Probefahrt mit einem PKW. Die Gebühr beträgt 179,00 €. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens – etwa über eine Privatperson im Wetteraukreis oder aus dem Rhein-Main-Gebiet – ermöglicht das Kennzeichen die legale Überführungsfahrt zum neuen Halter. Wichtig: Die eVB-Nummer muss vor Antragstellung vorliegen und darf nicht für eine Vollzulassung, sondern ausdrücklich für ein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt sein.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder wird zum Preis von 129,00 € ausgestellt. Motorräder haben ein eigenes, kleineres Kennzeichenformat, das bei der Beantragung automatisch berücksichtigt wird. Ein häufiger Anlass ist die Überführung zu Beginn der Motorradsaison, wenn ein neu gekauftes oder wintergelagertes Motorrad noch nicht zugelassen ist. Auch hier ist eine speziell auf das Kurzzeitkennzeichen ausgestellte eVB-Nummer zwingend erforderlich – eine eVB für ein Standardkennzeichen ist nicht übertragbar. Bitte geben Sie bei der Antragstellung die exakte Hubraumgröße und das zulässige Gesamtgewicht an.

Anhänger

Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie können nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden, sofern kein dauerhaftes Zulassungskennzeichen vorhanden ist. Die Gebühr beträgt 139,00 €. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte technische Anforderungen im Zulassungsverfahren, was den Antragsvorgang geringfügig beschleunigen kann. Bitte geben Sie das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers im Antragsformular korrekt an, da dies für die Klassifizierung und die Gebührenermittlung relevant ist.

Wohnmobil

Für Wohnmobile wird ein Kurzzeitkennzeichen zum Preis von 199,00 € ausgestellt. Bei der Beantragung ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs zwingend anzugeben. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen fallen in die Fahrzeugklasse C1 beziehungsweise C – für das Führen dieser Fahrzeuge ist ein entsprechender Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich. Dieser Nachweis ist bei der Antragstellung nicht zwingend hochzuladen, liegt aber in der Verantwortung des Fahrers. Wohnmobile werden aufgrund ihres Gewichts und ihrer Abmessungen gesondert klassifiziert; bitte entnehmen Sie die relevanten Daten dem Fahrzeugbrief.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen aktuellen, nicht abgelaufenen HU-Nachweis verfügen.

Ausnahme: Ist keine gültige HU vorhanden, kann ein Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächstgelegenen anerkannten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) ausgestellt werden. In diesem Fall ist der Zweck der Fahrt im Antrag entsprechend anzugeben. Eine darüber hinausgehende Nutzung des Kennzeichens ist in diesem Fall nicht zulässig.

Bitte legen Sie den HU-Bericht oder einen Nachweis über die aktuelle Prüfplakette als Scan bei. Fehlt dieser Nachweis ohne Angabe eines Grundes, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.


Besonderheiten in Hessen

Hessen weist aufgrund seiner Lage im Rhein-Main-Gebiet eine besonders dichte Zulassungsbezirksstruktur auf. Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen aus dem Wetteraukreis in benachbarte hessische Städte fährt, sollte folgende Besonderheiten kennen:

Umweltzonen: In mehreren hessischen Städten gelten Umweltzonen, für die eine gültige Umweltplakette erforderlich ist. Betroffen sind unter anderem Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Offenbach, Marburg und Limburg. Ein Kurzzeitkennzeichen befreit nicht automatisch von der Plakettenpflicht. Fahrzeuge, die in diese Zonen einfahren, müssen mindestens die Schadstoffklasse für eine grüne Plakette erfüllen.

Diesel-Fahrverbot in Frankfurt: In Frankfurt am Main gilt darüber hinaus ein streckenabschnittsweises Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Wer mit einem entsprechenden Fahrzeug eine Überführungsfahrt durch Frankfurt plant, muss die betroffenen Streckenabschnitte meiden oder ein Fahrzeug mit höherer Abgasnorm nutzen. Das Kurzzeitkennzeichen stellt keine Ausnahmegenehmigung dar.

Hinweis für Überführungsfahrten: Bei Fahrten aus dem Wetteraukreis in Richtung Rhein-Main-Gebiet empfehlen wir, die aktuelle Verkehrslage und eventuelle Streckensperrungen vorab zu prüfen und die Routenplanung entsprechend anzupassen.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Friedberg

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auch kurzfristig für denselben Tag beantragen?

Eine Beantragung für denselben Tag ist grundsätzlich möglich, sofern der Antrag vollständig und fristgerecht eingeht und alle Unterlagen korrekt vorliegen. Wir empfehlen jedoch, den Antrag mindestens einen Werktag im Voraus zu stellen, um ausreichend Bearbeitungszeit zu gewährleisten.

Was passiert, wenn ich das Fahrzeug nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens noch nicht zugelassen habe?

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Sie müssen in diesem Fall ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen oder die dauerhafte Zulassung des Fahrzeugs veranlassen.

Ist das Kurzzeitkennzeichen auch für Fahrten ins europäische Ausland gültig?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten – etwa in ein anderes EU-Land – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.

Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen mehrere Fahrten unternehmen?

Ja, innerhalb des Gültigkeitszeitraums von maximal fünf Tagen darf das Fahrzeug mehrfach bewegt werden – sofern alle Fahrten dem im Antrag angegebenen Zweck entsprechen und das Fahrzeug korrekt versichert ist. Das Kennzeichen ist jedoch stets an das im Antrag genannte Fahrzeug gebunden.

Welche Versicherung benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen?

Sie benötigen eine Haftpflichtversicherung, die speziell für ein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt ist. Die eVB-Nummer für diese Versicherung erhalten Sie bei einem zugelassenen Kfz-Versicherer. Wichtig: Eine eVB-Nummer für eine reguläre Zulassung ist für das Kurzzeitkennzeichen nicht verwendbar.

Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch für nicht zugelassene Anhänger?

Ja, Anhänger können ein eigenes Kurzzeitkennzeichen erhalten. Dieses muss separat beantragt werden und gilt ausschließlich für den betreffenden Anhänger. Das Zugfahrzeug benötigt eine eigene, gültige Zulassung oder ebenfalls ein Kurzzeitkennzeichen.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Friedberg für ein Wohnmobil?

Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für ein Wohnmobil beträgt 199,00 €. Bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist zudem der Nachweis eines geeigneten Führerscheins (Klasse C1 oder C) beim Fahrtantritt erforderlich.


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Zuständige Zulassungsstelle für Friedberg

Kfz-Zulassung Wetteraukreis

Europaplatz

61169 Friedberg

Tel: 06031-83-2166

E-Mail: zulassung@wetteraukreis.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr