KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Friedberg

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

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KFZ-Ummeldung in Friedberg

Für die KFZ-Ummeldung in Friedberg benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen amtlichen Lichtbildausweis. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Halterwechsel auf sich umschreiben lassen, nach einem Umzug neu anmelden oder eine Adressänderung eintragen müssen – wir bearbeiten alle Vorgänge zur KFZ-Ummeldung vollständig und verbindlich über dieses Portal. Das zuständige Zulassungsgebiet ist der Wetteraukreis mit dem Kennzeichenkürzel FB. Die Kfz-Zulassung Wetteraukreis ist die verantwortliche Stelle für alle Zulassungsvorgänge rund um Fahrzeuge mit FB-Kennzeichen.

Eine KFZ-Ummeldung in Friedberg ist gesetzlich fristgebunden. Wer die vorgeschriebene Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld. Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Ummeldung Ihres Fahrzeugs wissen müssen – übersichtlich, vollständig und direkt umsetzbar.

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Besonderheiten in Hessen

Hessen ist eines der dicht besiedelten Bundesländer mit einer ausgeprägten Zulassungsbezirksstruktur, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet. Für Fahrzeughalter mit Wohnsitz im Wetteraukreis und damit in Friedberg ergeben sich daraus einige praktische Besonderheiten, die Sie bei der Ummeldung kennen sollten.

Umweltzonen und Fahrverbote: In mehreren hessischen Großstädten bestehen Umweltzonen, darunter Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Offenbach, Marburg und Limburg. Wer mit seinem Fahrzeug regelmäßig in diese Städte fährt, muss sicherstellen, dass die Schadstoffklasse des Fahrzeugs den jeweiligen Anforderungen entspricht. Besonders relevant: In Frankfurt am Main gilt ein Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter in bestimmten Straßenabschnitten. Da Friedberg verkehrsgünstig an der A5 liegt und viele Berufspendler die Metropolregion Frankfurt täglich anfahren, ist dieser Punkt für hiesige Fahrzeughalter besonders praxisrelevant. Die Schadstoffplakette wird bei der Ummeldung nicht automatisch neu ausgestellt – prüfen Sie vorab, ob Ihr Fahrzeug über die erforderliche Plakette verfügt.

Zulassungsbezirke im Rhein-Main-Gebiet: Die Nähe zum Rhein-Main-Gebiet bedeutet, dass im Wetteraukreis häufig Fahrzeuge aus benachbarten Zulassungsbezirken umgemeldet werden – etwa aus dem Main-Kinzig-Kreis (MKK), dem Hochtaunuskreis (HG) oder der Stadt Frankfurt (F). Bei einem solchen Halterwechsel über Bezirksgrenzen hinweg prüfen wir die Fahrzeugdaten vollständig und stellen bei Bedarf neue Zulassungsdokumente mit FB-Kennzeichen aus.

Elektronische Fahrzeugdaten in Hessen: Hessen nimmt an den bundesweiten Digitalisierungsmaßnahmen im Zulassungswesen teil. Die Fahrzeugdaten werden vollständig elektronisch erfasst und mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeglichen. Eine lückenlose Dokumentation der Fahrzeughistorie ist daher sichergestellt.


Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nach Anlass der Ummeldung. Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und aktuell sind, bevor Sie den Vorgang einreichen. Fehlende Unterlagen führen zu Verzögerungen.

Bei Umzug

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Friedberg verlegt haben oder innerhalb des Wetteraukreises umgezogen sind, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Vorhandene Kennzeichenschilder (falls ein neues Kennzeichen gewünscht wird)
  • Bei Fahrzeugen mit Hauptuntersuchungsaufkleber: aktueller HU-Nachweis

Liegt die Hauptuntersuchung bei Einreichung des Antrags mehr als zwei Jahre zurück oder ist das Fahrzeug mit einer abgelaufenen HU geführt, kann die Ummeldung bis zur Vorlage eines gültigen Prüfnachweises zurückgestellt werden.

Bei Halterwechsel

Beim Kauf eines Fahrzeugs oder bei der Übernahme als neuer Halter sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Eintragung des bisherigen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (muss vom bisherigen Halter übergeben werden)
  • Gültige eVB-Nummer der neuen Kfz-Versicherung
  • Ausgefüllte SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Formular wird bereitgestellt)
  • Vorhandene Kennzeichenschilder, sofern das Kennzeichen nicht übernommen wird
  • Bei Fahrzeugen mit Gewichtsklasse über 3,5 t: Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung

Handelt es sich beim neuen Halter um eine juristische Person (z. B. ein Unternehmen), sind zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug sowie eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Person vorzulegen.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Auto ummelden in Friedberg ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Der Ablauf folgt dem Standardprozess: Unterlagen einreichen, Fahrzeugdaten prüfen, Zulassungsbescheinigung ausstellen. Bei einem Halterwechsel wird die Zulassungsbescheinigung Teil I auf den neuen Halter umgeschrieben. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung in Friedberg beträgt bei PKW 179,00 €. Wer ein Wunschkennzeichen FB beantragen möchte, kann dies direkt im Rahmen des Ummeldeverfahrens tun. Die Wunschkennzeichenreservierung ist separat gebührenpflichtig.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Friedberg ist zusätzlich zu prüfen, ob das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen ist. Saisonkennzeichen sind auf einen bestimmten Betriebszeitraum begrenzt (z. B. März bis Oktober). Bei der Ummeldung kann der Saisonzeitraum beibehalten, angepasst oder in ein Ganzjahreskennzeichen umgewandelt werden. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 €. Liegt das Motorrad außerhalb des Betriebszeitraums still, ist es dennoch fristgerecht umzumelden – der Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung ist für die Frist nicht maßgeblich.

Anhänger

Der Anhänger ummelden in Friedberg erfolgt unabhängig vom Zugfahrzeug. Ein Anhänger erhält eine eigene Zulassungsbescheinigung und – sofern zulassungspflichtig – ein eigenes Kennzeichen. Wechselt das Zugfahrzeug den Halter, muss der Anhänger gesondert umgemeldet werden, wenn auch dieser den Halter wechselt. Die Gebühr beträgt 159,00 €. Bitte beachten Sie: Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t unterliegen der Hauptuntersuchungs- und Sicherheitsprüfungspflicht.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Friedberg sind zwei Punkte gesondert zu prüfen. Erstens: Die Gewichtsklasse des Fahrzeugs bestimmt die Steuerberechnung und die Prüfpflichten. Wohnmobile über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht unterliegen strengeren Auflagen als leichtere Fahrzeuge. Zweitens: Falls das Wohnmobil mit einer Gasanlage ausgestattet ist, muss eine gültige Gasprüfung nach G 607 vorliegen. Diese Prüfung ist alle zwei Jahre fällig und muss bei der Ummeldung aktuell sein. Ein abgelaufener G-607-Nachweis kann die Ummeldung verzögern. Die Gebühr für das Wohnmobil ummelden in Friedberg beträgt 209,00 €.


So funktioniert die KFZ-Ummeldung in Friedberg

Der Ablauf der KFZ-Ummeldung über unser Portal ist klar strukturiert und vollständig digital durchführbar.

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen: Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit (siehe Abschnitt Unterlagen). Scannen oder fotografieren Sie die Dokumente in lesbarer Qualität.

Schritt 2 – Antrag ausfüllen: Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugdaten, Halterdaten und – falls gewünscht – Ihr Wunschkennzeichen FB an.

Schritt 3 – eVB-Nummer eintragen: Tragen Sie die eVB-Nummer ein, die Ihnen Ihre Kfz-Versicherung mitgeteilt hat. Ohne gültige eVB-Nummer kann keine Zulassung erfolgen.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen: Die Gebühr wird im Rahmen des Antragsprozesses fällig. Die Zahlung erfolgt sicher über unser Portal.

Schritt 5 – Bearbeitung durch uns: Wir bearbeiten Ihren Antrag und gleichen die Fahrzeugdaten mit dem Kraftfahrt-Bundesamt ab. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre aktualisierten Zulassungsunterlagen.

Die Kfz-Zulassung Wetteraukreis ist zu folgenden Zeiten erreichbar und bearbeitet eingehende Anträge:

Tag Öffnungszeit
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Anträge, die außerhalb dieser Zeiten eingehen, werden am nächsten Werktag bearbeitet.


Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Friedberg erforderlich?

Halterwechsel

Beim Kauf oder einer sonstigen Übereignung eines Fahrzeugs ist der neue Halter verpflichtet, das Fahrzeug auf sich umzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug bisher in Friedberg, im Wetteraukreis oder in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war. Ein Halterwechsel ohne Ummeldung ist unzulässig und kann sowohl für den bisherigen als auch für den neuen Halter rechtliche Konsequenzen haben – etwa bei Schadensfällen oder Ordnungswidrigkeiten, die dem falschen Halter zugerechnet werden.

Umzug nach Friedberg

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Friedberg verlegt, muss das auf den bisherigen Wohnort zugelassene Fahrzeug ummelden. Das bisherige Kennzeichen kann seit der Kennzeichenliberalisierung 2015 behalten werden – auch wenn es einem anderen Landkreis zugeordnet ist. Wer hingegen ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel FB wünscht, kann dies im Rahmen der Ummeldung beantragen.

Umzug innerhalb von Friedberg

Auch bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebiets oder innerhalb des Wetteraukreises ist eine Ummeldung erforderlich, wenn sich die im Fahrzeugschein eingetragene Adresse ändert. Die neue Anschrift muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I aktualisiert werden. Wir nehmen diese Änderung im Rahmen des Ummeldeverfahrens vor.

Namens- oder Adressänderung

Eine Namensänderung – etwa durch Heirat oder Scheidung – sowie eine Adressänderung durch Umzug müssen in den Zulassungsdokumenten nachgeführt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird entsprechend aktualisiert. Für diesen Vorgang gelten dieselben Fristen wie für sonstige Ummeldungen.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) besteht eine gesetzliche Frist von einer Woche, innerhalb derer ein Fahrzeug nach einem Halterwechsel oder einem Wohnsitzwechsel umgemeldet werden muss. Diese Frist gilt bundesweit und damit auch für die KFZ-Ummeldung in Friedberg.

Wer diese Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld beträgt in der Regel bis zu 50 Euro, kann jedoch je nach Schwere und Dauer des Verstoßes höher ausfallen. Hinzu kommt, dass bei einem nicht umgemeldeten Fahrzeug im Schadensfall versicherungsrechtliche Komplikationen entstehen können – insbesondere wenn das Fahrzeug noch auf einen anderen Halter zugelassen ist.

Die KFZ-Ummeldung Frist von einer Woche beginnt mit dem Tag des Halterwechsels oder des Einzugs am neuen Wohnort – nicht mit dem Tag der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Warten Sie daher nicht ab.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Friedberg

Seit der Reform der Kennzeichenregelung im Jahr 2015 ist es bundesweit möglich, ein bestehendes Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk beizubehalten. Wer also bisher beispielsweise ein Kennzeichen aus dem Main-Kinzig-Kreis (MKK) oder dem Hochtaunuskreis (HG) geführt hat und nach Friedberg zieht, muss dieses Kennzeichen nicht zwingend abgeben. Das Kennzeichen mitnehmen beim Umzug ist damit problemlos möglich – vorausgesetzt, das Kennzeichen ist noch gültig und nicht gesperrt.

Beim Halterwechsel hingegen verbleibt das bisherige Kennzeichen grundsätzlich beim bisherigen Halter, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Der neue Halter erhält ein neues Kennzeichen. Wer dabei ein Wunschkennzeichen FB beantragen möchte, kann dies direkt im Rahmen des Ummeldeverfahrens tun. Wunschkennzeichen sind buchstaben- und zahlenkombiniert frei wählbar, soweit die gewünschte Kombination verfügbar und zulässig ist.

Ein neues Kennzeichen in Friedberg besteht stets aus dem Kürzel FB, gefolgt von einer individuellen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Die Kennzeichenschilder selbst sind bei einem anerkannten Schilderpräger fertigen zu lassen – dieser Schritt ist nicht Bestandteil des Zulassungsverfahrens selbst, aber Voraussetzung für die Anbringung am Fahrzeug.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Friedberg

Wie lange dauert die Bearbeitung der KFZ-Ummeldung in Friedberg?

Wir bearbeiten vollständig eingereichte Anträge in der Regel innerhalb der laufenden Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Wetteraukreis. Anträge mit fehlenden oder unleserlichen Unterlagen werden zurückgestellt und können sich verzögern. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre Zulassungsunterlagen auf dem angegebenen Weg.

Was kostet die Auto ummelden in Friedberg?

Die Gebühr für die Ummeldung eines PKW beträgt 179,00 €. Für Motorräder fallen 169,00 € an, für Anhänger 159,00 € und für Wohnmobile 209,00 €. Hinzu kommen gegebenenfalls Gebühren für ein Wunschkennzeichen sowie Kosten für neue Kennzeichenschilder, die separat anfallen.

Kann ich mein altes Kennzeichen bei einem Umzug nach Friedberg behalten?

Ja. Seit 2015 können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen auch dann behalten, wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen. Das Kennzeichen bleibt gültig, solange es nicht gesperrt oder abgelaufen ist. Möchten Sie stattdessen ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel FB, beantragen Sie dies im Rahmen der Ummeldung.

Muss ich das Fahrzeug persönlich vorführen?

Nein. Im Rahmen der KFZ-Ummeldung in Friedberg über unser Portal ist eine persönliche Vorführung des Fahrzeugs nicht erforderlich. Die Überprüfung erfolgt anhand der eingereichten Dokumente und der Datenabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Hauptuntersuchung abgelaufen ist oder technische Mängel aus den Unterlagen ersichtlich sind.

Was passiert, wenn ich die Frist von einer Woche versäume?

Wer die gesetzliche Frist nach § 27 FZV überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 50 Euro. Darüber hinaus können bei Schadensfällen versicherungsrechtliche Probleme entstehen, wenn das Fahrzeug noch auf einen anderen Halter zugelassen ist. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach Halterwechsel oder Wohnsitzwechsel einzureichen.

Kann ich ein Wunschkennzeichen FB bei der Ummeldung beantragen?

Ja. Ein Wunschkennzeichen FB kann direkt im Rahmen des Ummeldeverfahrens beantragt werden. Die gewünschte Kombination muss verfügbar und zulässig sein. Die Reservierung ist gebührenpflichtig und wird separat abgerechnet. Wir prüfen die Verfügbarkeit im Zuge der Antragsbearbeitung.

Gilt die Ummeldepflicht auch, wenn ich nur meinen Zweitwohnsitz nach Friedberg verlege?

Die Zulassungspflicht richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters. Bei einer Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Friedberg besteht die Pflicht zur Ummeldung. Bei einem reinen Zweitwohnsitz ohne Änderung des Hauptwohnsitzes besteht keine gesetzliche Ummeldepflicht für das Fahrzeug – jedoch sollten die Zulassungsunterlagen stets die aktuelle Hauptwohnsitzadresse ausweisen.

Benötige ich für die Ummeldung eine neue Hauptuntersuchung?

Nicht zwingend. Die bestehende Hauptuntersuchung bleibt gültig. Ist die HU jedoch abgelaufen, muss vor oder unmittelbar nach der Ummeldung eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Wir prüfen den HU-Status im Rahmen des Zulassungsverfahrens. Bei Wohnmobilen mit Gasanlage ist zusätzlich ein aktueller G-607-Nachweis erforderlich.


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Zuständige Zulassungsstelle für Friedberg

Kfz-Zulassung Wetteraukreis

Europaplatz

61169 Friedberg

Tel: 06031-83-2166

E-Mail: zulassung@wetteraukreis.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr