KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Landsberg am Lech

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

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KFZ-Ummeldung in Landsberg am Lech

Für die KFZ-Ummeldung in Landsberg am Lech benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen amtlichen Lichtbildausweis. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Halterwechsel, einem Umzug oder einer Namensänderung ummelden möchten – wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig über dieses Portal. Das Kennzeichen mit dem Kürzel LL steht für den Landkreis Landsberg am Lech und wird bei der Kfz-Zulassung Landsberg am Lech neu zugeteilt oder – sofern gewünscht – als Wunschkennzeichen vergeben.

Die KFZ-Ummeldung in Landsberg am Lech ist in mehreren Situationen gesetzlich vorgeschrieben: beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs, nach einem Wohnortwechsel in den Landkreis sowie bei Änderungen Ihrer persönlichen Daten. Wir führen Sie nachfolgend durch alle relevanten Fälle, Fristen, Fahrzeugtypen und Unterlagen.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Landsberg am Lech erforderlich?

Halterwechsel

Beim Kauf oder der Übernahme eines Fahrzeugs von einer anderen Person oder einem Unternehmen ist der Halterwechsel in Landsberg am Lech zwingend erforderlich. Das Fahrzeug muss auf den neuen Halter umgeschrieben werden – unabhängig davon, ob es sich um einen privaten Kauf, eine Schenkung oder eine Firmenübernahme handelt. Solange das Fahrzeug nicht auf Sie als neuen Halter eingetragen ist, besteht kein rechtsgültiger Versicherungsschutz auf Ihren Namen, und Sie haften im Schadensfall unter Umständen persönlich. Der Halterwechsel in Landsberg am Lech wird hier vollständig abgewickelt – einschließlich der Zuteilung eines neuen LL-Kennzeichens oder der Vergabe eines Wunschkennzeichens.

Umzug nach Landsberg am Lech

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in den Landkreis Landsberg am Lech verlegen, ist Ihr Fahrzeug auf die neue Adresse umzumelden. Das gilt auch dann, wenn Sie bislang ein Kennzeichen eines anderen Landkreises oder Bundeslandes geführt haben. Seit der bundesweiten Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 sind Sie nicht verpflichtet, Ihr bisheriges Kennzeichen abzugeben – Sie können es behalten und weiterführen. Alternativ beantragen Sie hier ein neues LL-Kennzeichen. Wir registrieren Ihren neuen Hauptwohnsitz und aktualisieren die Fahrzeugdaten entsprechend.

Umzug innerhalb von Landsberg am Lech

Auch ein Umzug innerhalb des Landkreises – etwa von einer Gemeinde in eine andere – erfordert eine Adressänderung in den Fahrzeugpapieren. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) enthält Ihre Anschrift; diese muss aktuell gehalten werden. Das LL-Kennzeichen bleibt in diesem Fall in der Regel unverändert bestehen. Wir tragen die neue Adresse in die Fahrzeugdaten ein und stellen bei Bedarf aktualisierte Dokumente aus.

Namens- oder Adressänderung

Heiraten, Scheidung, amtliche Umbenennung oder eine sonstige Änderung Ihrer Personendaten erfordern ebenfalls eine Aktualisierung der Zulassungsunterlagen. Die Zulassungsbescheinigung muss den aktuellen Namen und die aktuelle Anschrift des Fahrzeughalters widerspiegeln. Wir nehmen diese Änderungen zuverlässig vor, sodass Ihre Fahrzeugdokumente jederzeit rechtsgültig und vollständig sind.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Die gesetzliche Grundlage für die Ummeldepflicht ergibt sich aus § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Danach sind Fahrzeughalter verpflichtet, Änderungen des Halters, der Anschrift oder anderer zulassungsrelevanter Daten innerhalb einer Woche bei der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen. Diese Frist gilt verbindlich – unabhängig davon, ob es sich um einen Halterwechsel, einen Umzug oder eine Namensänderung handelt.

Ein Verstoß gegen diese Frist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe richtet sich nach dem Bußgeldkatalog und kann je nach Schwere des Verstoßes und Dauer der Fristüberschreitung mehrere Dutzend Euro betragen. Hinzu kommt das Risiko, im Schadensfall Probleme mit dem Versicherungsschutz zu bekommen, wenn die Halterdaten nicht korrekt hinterlegt sind.

Wir empfehlen daher, die KFZ-Ummeldung in Landsberg am Lech unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis – Kauf, Umzug oder Namensänderung – zu veranlassen. Hier können Sie den Vorgang jederzeit anstoßen, ohne Wartezeiten oder Terminvergabe einplanen zu müssen.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Landsberg am Lech

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland die Regelung zur Kennzeichenmitnahme: Wer umzieht, darf sein bisheriges Kennzeichen behalten – auch wenn es einem anderen Zulassungsbezirk zugeordnet ist. Ein Umzug nach Landsberg am Lech bedeutet also nicht automatisch, dass Sie ein LL-Kennzeichen führen müssen. Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen weiterhin nutzen, solange das Fahrzeug ordnungsgemäß auf Ihre neue Adresse umgemeldet ist.

Wer hingegen ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel LL wünscht – sei es aus Identifikation mit der Region oder nach einem Halterwechsel – kann hier ein Wunschkennzeichen Landsberg am Lech beantragen. Die Kombination aus Buchstaben und Ziffern ist frei wählbar, sofern die gewünschte Kombination noch nicht vergeben ist. Wir prüfen die Verfügbarkeit und reservieren das Wunschkennzeichen im Rahmen des Ummeldeprozesses.

Beim Halterwechsel erhält das Fahrzeug grundsätzlich ein neues Kennzeichen, da die bisherige Zulassung auf den Vorhalter ausgestellt war. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, direkt ein Wunschkennzeichen mit LL-Kürzel zu wählen. Alternativ wird automatisch ein verfügbares LL-Kennzeichen zugeteilt.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Auto ummelden in Landsberg am Lech ist der häufigste Vorgang, den wir hier bearbeiten. Der Standardablauf umfasst die Prüfung der Fahrzeugpapiere, die Erfassung der neuen Halterdaten, die Zuteilung oder Übernahme des Kennzeichens sowie die Aktualisierung der Zulassungsbescheinigung. Für PKW beträgt die Gebühr 179,00 €. Bei einem Halterwechsel ist zudem die Vorlage einer aktuellen eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Landsberg am Lech ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Saisonkennzeichen vorliegt oder beantragt werden soll. Saisonkennzeichen sind in Bayern weit verbreitet und schränken die Nutzung des Fahrzeugs auf einen festgelegten Zeitraum ein – typischerweise von März bis Oktober. Bei der Ummeldung kann der Saisonzeitraum angepasst oder auf ein ganzjähriges Kennzeichen gewechselt werden. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 €.

Anhänger

Ein Anhänger ist zulassungsrechtlich ein eigenständiges Fahrzeug mit eigener Zulassungsbescheinigung. Das bedeutet: Beim Anhänger ummelden in Landsberg am Lech spielt es keine Rolle, welches Zugfahrzeug verwendet wird – Anhänger und Zugfahrzeug werden getrennt geführt und separat umgemeldet. Wer also Zugfahrzeug und Anhänger gleichzeitig ummelden möchte, muss beide Vorgänge einzeln beantragen. Die Gebühr für den Anhänger beträgt 159,00 €.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Landsberg am Lech sind zwei zusätzliche Aspekte zu beachten. Erstens ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs relevant: Wohnmobile über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse unterliegen anderen Zulassungsvorschriften als leichtere Fahrzeuge und erfordern unter Umständen zusätzliche Nachweise. Zweitens ist zu prüfen, ob eine aktuelle Gasprüfbescheinigung nach G 607 vorliegt. Diese Prüfung ist für Wohnmobile mit Gasanlage vorgeschrieben und muss regelmäßig erneuert werden. Liegt keine gültige G-607-Bescheinigung vor, kann die Ummeldung unter Umständen nicht abgeschlossen werden. Die Gebühr für das Wohnmobil ummelden beträgt 209,00 €.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern eine neue Zuteilung erfolgt
  • Aktuelle eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Bei Wohnmobilen: Gasprüfbescheinigung G 607 (falls Gasanlage vorhanden)

Bei Halterwechsel

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Vorhalters
  • Aktuelle eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die Zulassungsgebühr
  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Bei Wohnmobilen: Gasprüfbescheinigung G 607
  • Bei Anhängern: Separate Zulassungsbescheinigung des Anhängers

Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichenkürzeln. Der Landkreis Landsberg am Lech mit dem Kürzel LL liegt im südwestlichen Oberbayern, eingebettet zwischen dem Großraum München und der Region Augsburg. Diese geografische Lage bringt einige praktische Besonderheiten mit sich.

Umweltzonen: Die benachbarten Städte München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg unterhalten Umweltzonen, in denen nur Fahrzeuge mit bestimmten Schadstoffklassen einfahren dürfen. München verfügt dabei über eine der schärfsten Umweltzonen Deutschlands, in der ausschließlich Fahrzeuge mit der grünen Umweltplakette (Schadstoffklasse 4) zugelassen sind. Wenn Sie mit Ihrem in Landsberg am Lech zugelassenen Fahrzeug regelmäßig in diese Städte fahren, prüfen Sie bitte, ob Ihr Fahrzeug die entsprechenden Anforderungen erfüllt. Die Umweltplakette kann separat beantragt werden.

Ländliche Zulassungsbezirke: In Bayern sind viele Landkreise mit eigenem Kennzeichenkürzel ausgestattet. Das bedeutet, dass bei einem Umzug aus einem benachbarten Landkreis – etwa aus Weilheim-Schongau (WM), Fürstenfeldbruck (FFB) oder Augsburg-Land (A) – ein Wechsel des Kennzeichenkürzels erforderlich werden kann, sofern kein bestehendes Kennzeichen beibehalten wird. Wir empfehlen, vor der Ummeldung zu prüfen, ob Sie Ihr bisheriges Kennzeichen weiterführen möchten oder ein neues LL-Kennzeichen bevorzugen.

Hauptuntersuchung: In Bayern wird die Hauptuntersuchung (HU) konsequent überwacht. Bei der Ummeldung ist keine neue HU erforderlich, sofern die bestehende Prüfplakette noch gültig ist. Der neue Halter übernimmt jedoch die Verantwortung für die fristgerechte Erneuerung der HU nach dem Halterwechsel.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Landsberg am Lech: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr, Freitag 07:30–12:00 Uhr. Über unser Portal können Sie Ihren Antrag unabhängig von diesen Zeiten stellen.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Landsberg am Lech

Wie lange habe ich Zeit, mein Auto nach einem Umzug umzumelden?

Die gesetzliche Frist beträgt eine Woche ab dem Zeitpunkt des Umzugs oder des Halterwechsels. Diese Frist ergibt sich aus § 27 FZV. Bei Überschreitung droht ein Bußgeld. Wir empfehlen, den Vorgang unmittelbar nach dem Einzug oder Fahrzeugkauf hier zu starten.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten, wenn ich nach Landsberg am Lech ziehe?

Ja. Seit 2015 gilt bundesweit die Regelung zur Kennzeichenmitnahme. Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen – unabhängig vom Zulassungsbezirk – behalten und weiterführen, auch wenn Ihr neuer Wohnort im Landkreis Landsberg am Lech liegt.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Landsberg am Lech?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 169,00 €, Anhänger 159,00 €, Wohnmobil 209,00 €. Diese Gebühren gelten für die vollständige Bearbeitung durch die Kfz-Zulassung Landsberg am Lech.

Kann ich die KFZ-Ummeldung in Landsberg am Lech online erledigen?

Ja. Über dieses Portal bearbeiten wir Ihre KFZ-Ummeldung in Landsberg am Lech vollständig online. Sie müssen keinen Termin vor Ort wahrnehmen. Halten Sie Ihre Unterlagen in digitaler Form bereit und starten Sie den Antrag direkt hier.

Was passiert beim Halterwechsel mit dem alten Kennzeichen?

Das bisherige Kennzeichen erlischt mit der Ummeldung auf den neuen Halter. Der neue Halter erhält ein eigenes Kennzeichen – entweder ein automatisch zugeteiltes LL-Kennzeichen oder ein Wunschkennzeichen nach freier Wahl, sofern die gewünschte Kombination verfügbar ist.

Muss ich Anhänger und Zugfahrzeug gemeinsam ummelden?

Nein. Anhänger und Zugfahrzeug sind zulassungsrechtlich voneinander unabhängig. Jedes Fahrzeug verfügt über eine eigene Zulassungsbescheinigung und wird separat umgemeldet. Es ist möglich, nur den Anhänger oder nur das Zugfahrzeug umzumelden.

Welche Besonderheiten gelten beim Wohnmobil ummelden in Landsberg am Lech?

Bei Wohnmobilen mit Gasanlage ist eine gültige Gasprüfbescheinigung nach G 607 vorzulegen. Zudem ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs relevant, da Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse besonderen Vorschriften unterliegen. Bitte halten Sie alle entsprechenden Nachweise bei der Antragstellung bereit.

Was gilt bei einem Motorrad mit Saisonkennzeichen?

Beim Motorrad ummelden in Landsberg am Lech kann der bestehende Saisonzeitraum beibehalten oder angepasst werden. Alternativ ist auch der Wechsel auf ein ganzjähriges Kennzeichen möglich. Geben Sie den gewünschten Saisonzeitraum bei der Antragstellung an, und wir tragen diesen entsprechend ein.


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Zuständige Zulassungsstelle für Landsberg am Lech

Kfz-Zulassung Landsberg am Lech

Von-Kühlmann-Str. 15

86899 Landsberg am Lech

Tel: 08191-129-1336

E-Mail: zulassungsstelle@lra-ll.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr