KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Anklam

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

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KFZ-Ummeldung in Anklam

Für die KFZ-Ummeldung in Anklam benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ob Sie nach Anklam gezogen sind, innerhalb der Stadt umgezogen sind oder ein Fahrzeug den Halter wechselt – die Ummeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb einer Woche abgeschlossen sein.

Zuständig für die KFZ-Ummeldung in Anklam ist die Kfz-Zulassung Vorpommern-Greifswald. Das Kennzeichen-Kürzel für den Landkreis lautet VG. Bei uns können Sie die Ummeldung vollständig online einleiten und abschließen – unabhängig davon, ob es sich um einen PKW, ein Motorrad, einen Anhänger oder ein Wohnmobil handelt.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Anklam erforderlich?

Eine KFZ-Ummeldung ist in mehreren Situationen gesetzlich notwendig. Die häufigsten Anlässe in Anklam sind der Halterwechsel beim Fahrzeugkauf sowie der Umzug in die Stadt oder innerhalb des Stadtgebiets.

Halterwechsel

Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs muss der neue Halter das Fahrzeug auf seinen Namen umschreiben lassen. Ein Halterwechsel in Anklam liegt vor, wenn das Fahrzeug bisher auf eine andere Person oder ein Unternehmen zugelassen war und nun auf Sie als neuen Eigentümer eingetragen werden soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug zuvor in Anklam, im Landkreis Vorpommern-Greifswald oder in einem anderen Bundesland zugelassen war. Wir bearbeiten den Halterwechsel vollständig und stellen auf Wunsch ein neues VG-Kennzeichen aus.

Umzug nach Anklam

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Anklam verlegen, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug hier umzumelden. Das bisherige Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk kann unter bestimmten Voraussetzungen behalten werden. Wenn Sie jedoch ein VG-Kennzeichen beantragen möchten, erledigen wir dies im Rahmen der Ummeldung direkt mit.

Umzug innerhalb von Anklam

Auch ein Umzug innerhalb von Anklam – also eine reine Adressänderung innerhalb desselben Zulassungsbezirks – muss uns gemeldet werden. In diesem Fall ändern wir die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein). Das Kennzeichen bleibt unverändert, da Sie weiterhin im Zuständigkeitsbereich der Kfz-Zulassung Vorpommern-Greifswald bleiben.

Namens- oder Adressänderung

Bei einer Namensänderung – etwa durch Heirat oder Scheidung – sowie bei einer Änderung der Anschrift muss die Zulassungsbescheinigung aktualisiert werden. Auch diese Änderungen nehmen wir hier entgegen und stellen aktualisierte Fahrzeugdokumente aus. Die Ummeldung ist in diesen Fällen ebenfalls innerhalb der gesetzlichen Frist vorzunehmen.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Fahrzeughalter verpflichtet, eine Ummeldung innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis vorzunehmen. Diese Frist gilt sowohl für den Halterwechsel als auch für den Umzug und die Namensänderung.

Wer diese Frist nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das zuständige Straßenverkehrsamt kann ein Bußgeld verhängen, das je nach Schwere des Verstoßes und Dauer der Fristüberschreitung gestaffelt ist. Darüber hinaus kann eine nicht fristgerecht durchgeführte Ummeldung im Schadensfall zu Problemen mit der Kfz-Versicherung führen, da Versicherungsverträge an die korrekte Haltereintragung geknüpft sind.

Die KFZ-Ummeldung Frist von einer Woche ist daher ernst zu nehmen. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach dem Kauf, dem Einzug oder der Namensänderung zu veranlassen. Hier können Sie den Vorgang jederzeit online starten – ohne Wartezeit und ohne Anreise.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Anklam

Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 ist es bundesweit möglich, das bisherige Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten. Wer also mit einem Kennzeichen aus einem anderen Landkreis nach Anklam zieht, muss dieses nicht zwingend abgeben. Das Kennzeichen bleibt gültig und wird lediglich auf die neue Adresse umgeschrieben.

Wer hingegen ein VG-Kennzeichen wünscht – also das Kennzeichen des Landkreises Vorpommern-Greifswald – kann dies bei uns im Rahmen der Ummeldung beantragen. Das gilt sowohl beim Umzug nach Anklam als auch beim Halterwechsel.

Beim Halterwechsel ist ein Wunschkennzeichen VG ebenfalls möglich. Wenn Sie als neuer Halter ein individuelles Kennzeichen mit einem bestimmten Buchstaben- und Zahlenkombination wünschen, können Sie dieses bei uns reservieren und im Zuge der Ummeldung zuteilen lassen. Die Verfügbarkeit bestimmter Kombinationen kann variieren.

Das Prinzip „Kennzeichen behalten – ummelden Anklam" gilt also: Sie entscheiden, ob Sie Ihr bestehendes Kennzeichen weiterführen oder ein neues VG-Kennzeichen beantragen möchten.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Die Ummeldung eines PKW ist der Standardfall bei uns. Auto ummelden in Anklam bedeutet: Sie reichen die erforderlichen Unterlagen ein, wir prüfen die Vollständigkeit, aktualisieren die Halterdaten und stellen bei Bedarf neue Zulassungsdokumente aus. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung Anklam Kosten beim PKW beträgt 179,00 €. Darin enthalten ist die Bearbeitung des Halterwechsels oder der Adressänderung sowie – sofern beantragt – die Ausgabe eines neuen Kennzeichens.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Anklam ist zusätzlich zu prüfen, ob das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen ist oder werden soll. Saisonkennzeichen sind in der Region besonders verbreitet und ermöglichen eine Zulassung nur für bestimmte Monate des Jahres. Bei einem Halterwechsel oder Umzug muss der bestehende Saisonzeitraum überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 €.

Anhänger

Anhänger werden als eigenständige Fahrzeuge behandelt und verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung – unabhängig vom jeweiligen Zugfahrzeug. Wer einen Anhänger ummelden möchte in Anklam, muss daher die Zulassungsdokumente des Anhängers separat einreichen. Das Zugfahrzeug ist dabei nicht relevant. Die Gebühr für die Ummeldung eines Anhängers beträgt 159,00 €.

Wohnmobil

Bei der Ummeldung eines Wohnmobils sind einige Besonderheiten zu beachten. Wohnmobile werden je nach zulässigem Gesamtgewicht unterschiedlichen Fahrzeugklassen zugeordnet, was Einfluss auf die Zulassungsanforderungen haben kann. Darüber hinaus ist bei Wohnmobilen mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 relevant. Wenn diese Prüfung nicht mehr aktuell ist, kann sie Auswirkungen auf die Zulassung haben. Bitte prüfen Sie vor der Ummeldung, ob Ihre G-607-Bescheinigung noch gültig ist. Die Gebühr für die Wohnmobil-Ummeldung beträgt 209,00 €.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Für die Auto ummelden nach Umzug Anklam benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Kfz-Versicherung
  • Bei Umzug innerhalb von Anklam: Nachweis der neuen Anschrift (z. B. Meldebestätigung)
  • Gegebenenfalls: Vollmacht, wenn Sie nicht persönlich handeln, sondern bevollmächtigt sind

Bei Halterwechsel

Für den Halterwechsel in Anklam sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (vom bisherigen Halter auszuhändigen)
  • Gültige eVB-Nummer der neuen Kfz-Versicherung des neuen Halters
  • Bei Fahrzeugen mit Hauptuntersuchung: aktueller HU-Nachweis (TÜV/DEKRA-Bericht)
  • Bei juristischen Personen (Unternehmen): Handelsregisterauszug und Vollmacht des Vertreters
  • Gegebenenfalls: Vollmacht bei Vertretung durch Dritte

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es einige regionale Rahmenbedingungen, die bei der KFZ-Ummeldung relevant sein können.

Keine Umweltzonen: Im gesamten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern – und damit auch in Anklam und im Landkreis Vorpommern-Greifswald – existieren keine Umweltzonen. Eine Umweltplakette ist daher weder bei der Ummeldung noch im laufenden Betrieb erforderlich. Dies vereinfacht das Verfahren im Vergleich zu Bundesländern mit innerstädtischen Umweltzonen.

Großflächige Landkreise mit wenigen Zulassungsbezirken: Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ist einer der flächenmäßig größten Landkreise Deutschlands. Die Kfz-Zulassung Vorpommern-Greifswald ist für ein weitläufiges Gebiet zuständig. Wir bieten daher die vollständige Online-Abwicklung der Ummeldung an, um Ihnen lange Anfahrtswege zu ersparen.

Saisonkennzeichen besonders verbreitet: Aufgrund der touristischen Bedeutung der Region und der Nähe zur Ostseeküste sind Saisonkennzeichen in Mecklenburg-Vorpommern besonders weit verbreitet. Viele Halter von Motorrädern, Wohnmobilen und Oldtimern nutzen die Möglichkeit, ihr Fahrzeug nur für die Sommermonate zuzulassen. Bei der Ummeldung eines solchen Fahrzeugs prüfen wir den bestehenden Saisonzeitraum und passen ihn bei Bedarf an Ihre Anforderungen an.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Vorpommern-Greifswald:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Anklam

Wie lange dauert die KFZ-Ummeldung in Anklam?

Die Bearbeitungszeit bei uns hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Wenn alle Dokumente korrekt und vollständig vorliegen, wird die Ummeldung in der Regel zügig bearbeitet. Wir empfehlen, alle Unterlagen vor dem Start der Online-Ummeldung bereitzuhalten.

Was kostet die Auto ummelden in Anklam?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW und Autos kosten 179,00 €, Motorräder 169,00 €, Anhänger 159,00 € und Wohnmobile 209,00 €. Diese Gebühren umfassen die vollständige Bearbeitung der Ummeldung inklusive der Ausstellung neuer Zulassungsdokumente.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen bei der Ummeldung in Anklam behalten?

Ja. Seit 2015 ist es bundesweit möglich, ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk bei einem Umzug zu behalten. Wenn Sie nach Anklam ziehen und Ihr bisheriges Kennzeichen weiterführen möchten, ist das grundsätzlich möglich. Alternativ beantragen Sie bei uns ein neues VG-Kennzeichen – auch als Wunschkennzeichen.

Was ist ein Wunschkennzeichen VG und wie beantrage ich es?

Ein Wunschkennzeichen VG beginnt mit dem Kürzel des Landkreises Vorpommern-Greifswald und enthält eine von Ihnen gewählte Buchstaben-Zahlen-Kombination. Sie können das Wunschkennzeichen direkt im Rahmen der Online-Ummeldung bei uns beantragen. Die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination wird bei der Bearbeitung geprüft.

Muss ich beim Halterwechsel in Anklam persönlich erscheinen?

Nein. Wir bieten die vollständige Online-Abwicklung des Halterwechsels an. Wenn Sie bevollmächtigt sind, ein Fahrzeug für eine andere Person umzumelden, reichen Sie die entsprechende Vollmacht zusammen mit den übrigen Unterlagen ein.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung nicht innerhalb einer Woche vornehme?

Ein Verstoß gegen die KFZ-Ummeldung Frist nach § 27 FZV stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Darüber hinaus können sich Komplikationen bei der Kfz-Versicherung ergeben. Wir empfehlen daher, die Ummeldung unmittelbar nach dem Kauf oder Umzug zu veranlassen.

Brauche ich für ein Motorrad mit Saisonkennzeichen besondere Unterlagen?

Nein, die Grundunterlagen sind dieselben wie bei anderen Fahrzeugen. Bei der Ummeldung eines Motorrads mit Saisonkennzeichen prüfen wir jedoch den eingetragenen Saisonzeitraum und passen ihn bei Bedarf an. Teilen Sie uns bei der Online-Ummeldung mit, ob Sie den Saisonzeitraum ändern möchten.

Kann ich einen Anhänger separat ummelden, ohne gleichzeitig das Zugfahrzeug umzumelden?

Ja. Anhänger sind eigenständige Fahrzeuge mit eigener Zulassungsbescheinigung. Die Ummeldung eines Anhängers in Anklam erfolgt vollständig unabhängig vom Zugfahrzeug. Sie reichen lediglich die Unterlagen des Anhängers ein – das Zugfahrzeug ist dabei nicht relevant.


KFZ-Ummeldung in Anklam – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Anklam

Kfz-Zulassung Vorpommern-Greifswald

Friedländer Landstraße 21 d

17389 Anklam

Tel: 03834-8760-3690

E-Mail: kfz@kreis-vg.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr