KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Amberg (Opf)

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

Jetzt Ummeldung beantragen

KFZ-Ummeldung in Amberg (Opf)

Für die KFZ-Ummeldung in Amberg (Opf) benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen Personalausweis oder Reisepass. Ob Sie ein Fahrzeug nach einem Halterwechsel umschreiben lassen, nach Amberg (Opf) zugezogen sind oder Ihren Wohnsitz innerhalb der Stadt gewechselt haben – wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig über dieses Portal. Die Kfz-Zulassung Amberg ist die zuständige Stelle für alle Fahrzeuge mit dem Kennzeichen AM sowie für alle Ummeldungen im Zulassungsbezirk Amberg. Die Bearbeitung erfolgt nach den Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), verbindlich und rechtssicher.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Amberg (Opf) erforderlich?

Eine Ummeldung ist immer dann notwendig, wenn sich die im Fahrzeugschein eingetragenen Halterdaten nicht mehr mit der tatsächlichen Situation übereinstimmen. Die folgenden Fälle lösen eine Ummeldepflicht aus:

Halterwechsel

Wechselt ein Fahrzeug den Eigentümer – etwa durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft –, muss es auf den neuen Halter umgeschrieben werden. Beim Halterwechsel Amberg (Opf) wird das Fahrzeug aus dem Bestand des bisherigen Halters ausgetragen und auf den neuen Halter eingetragen. Dabei wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestellt. Der neue Halter ist für die fristgerechte Ummeldung verantwortlich, nicht der Verkäufer.

Umzug nach Amberg (Opf)

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Amberg (Opf) verlegt, muss sein Fahrzeug beim Zulassungsbezirk Amberg ummelden. Dabei kann das bisherige Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk behalten werden – seit 2015 ist die bundesweite Mitnahme von Kennzeichen möglich. Alternativ wird ein neues AM-Kennzeichen zugeteilt. Beim Auto ummelden nach Umzug Amberg (Opf) ist die neue Meldeadresse der maßgebliche Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit.

Umzug innerhalb von Amberg (Opf)

Auch wer innerhalb des Zulassungsbezirks Amberg umzieht, ist zur Ummeldung verpflichtet, sofern sich die Adresse in der Zulassungsbescheinigung ändert. In diesem Fall bleibt das AM-Kennzeichen erhalten; es wird lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I mit der neuen Anschrift aktualisiert.

Namens- oder Adressänderung

Heiraten, Namensänderungen durch gerichtliche Entscheidung oder vergleichbare Änderungen der Halterdaten machen ebenfalls eine Aktualisierung der Fahrzeugpapiere erforderlich. Wir bearbeiten auch diese Fälle vollständig über unser Portal.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

§ 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) schreibt vor, dass eine Ummeldung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach dem auslösenden Ereignis zu erfolgen hat. Die KFZ-Ummeldung Frist von einer Woche gilt sowohl für den Halterwechsel als auch für den Umzug.

Wer diese Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder von bis zu 50 Euro bei einfachen Verstößen; bei wiederholten oder gravierenden Fällen können die Bußgelder höher ausfallen. Darüber hinaus können versicherungsrechtliche Konsequenzen entstehen, wenn das Fahrzeug nicht korrekt auf den tatsächlichen Halter zugelassen ist. Handeln Sie daher zeitnah – wir bearbeiten Ihren Antrag werktäglich zu den angegebenen Servicezeiten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Amberg:

Tag Zeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Amberg (Opf)

Seit der Liberalisierung der Kennzeichenregelung im Jahr 2015 können Fahrzeughalter ihr bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten. Das bedeutet: Wer mit einem Münchner M-Kennzeichen nach Amberg (Opf) zuzieht, muss dieses nicht zwingend abgeben. Das Kennzeichen bleibt gültig, solange das Fahrzeug auf denselben Halter zugelassen ist.

Beim Halterwechsel hingegen erlischt dieses Recht in der Regel. Der neue Halter erhält ein neues Kennzeichen. Hier besteht die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen Amberg (Opf) mit dem Kürzel AM zu beantragen. Wunschkennzeichen können Buchstaben- und Zahlenkombinationen enthalten, die nicht anderweitig vergeben oder gesetzlich ausgeschlossen sind. Die Verfügbarkeit prüfen wir im Rahmen Ihres Antrags.

Wer ein Kennzeichen mitnehmen Umzug möchte, muss sicherstellen, dass das bisherige Kennzeichen noch gültig und nicht entstempelt ist. Entstempelte Kennzeichen können nicht weitergeführt werden; in diesem Fall ist ein neues AM-Kennzeichen zu beantragen.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Auto ummelden Amberg (Opf) ist der häufigste Vorgang bei uns. Für PKW gelten die Standardanforderungen der FZV. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung Amberg (Opf) Kosten beträgt bei PKW 179,00 Euro. Wir stellen nach erfolgreicher Bearbeitung eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I aus. Bei Fahrzeugen, die einer Hauptuntersuchung bedürfen, prüfen wir im Rahmen der Ummeldung, ob ein gültiger HU-Nachweis vorliegt.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden Amberg (Opf) ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Saisonkennzeichen vorliegt. Saisonkennzeichen sind auf bestimmte Betriebsmonate begrenzt und müssen gegebenenfalls an die neue Haltesituation oder den neuen Zulassungsbezirk angepasst werden. Soll der Betriebszeitraum geändert werden, ist dies im Rahmen der Ummeldung möglich. Die Gebühr für die Motorrad-Ummeldung beträgt 169,00 Euro.

Anhänger

Der Anhänger ummelden Amberg (Opf) erfolgt unabhängig vom Zugfahrzeug. Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen. Die Ummeldung eines Anhängers ist nicht automatisch mit der Ummeldung des Zugfahrzeugs verbunden – beide Fahrzeuge müssen separat angemeldet werden. Die Gebühr beträgt 159,00 Euro.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden Amberg (Opf) sind zusätzliche Prüfpunkte relevant. Die Gewichtsklasse des Fahrzeugs bestimmt, welche Zulassungsvoraussetzungen gelten – insbesondere bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten abweichende Regelungen. Darüber hinaus ist bei Wohnmobilen mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 (DVGW-Arbeitsblatt) zu berücksichtigen. Ist diese Prüfung abgelaufen, empfehlen wir, sie vor der Ummeldung erneuern zu lassen, da veraltete Gasanlagen die Zulassungsfähigkeit beeinflussen können. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 Euro.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Für die KFZ-Ummeldung nach einem Wohnsitzwechsel benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse in Amberg (Opf))
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – in der Regel nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (sofern noch nicht erteilt)
  • Hauptuntersuchungsnachweis (HU-Plakette und Prüfbericht), sofern fällig

Bei Halterwechsel

Beim Halterwechsel Amberg (Opf) sind zusätzliche Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (beide Teile sind zwingend erforderlich)
  • eVB-Nummer der neuen Kfz-Haftpflichtversicherung des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Hauptuntersuchungsnachweis, sofern fällig
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Nachweis der Vertretungsberechtigung

Alle Dokumente sind im Original einzureichen. Wir bearbeiten keine Anträge auf Basis unleserlicher oder unvollständiger Unterlagen.


Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte deutsche Bundesland und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichenkürzeln. Amberg gehört als kreisfreie Stadt zum Zulassungsbezirk Amberg mit dem Kürzel AM – unabhängig vom umliegenden Landkreis Amberg-Sulzbach, der ein eigenes Kürzel führt. Diese administrative Trennung ist bei Umzügen zwischen der Stadt und dem Landkreis relevant: Ein Wechsel des Hauptwohnsitzes von Amberg-Stadt in eine Landkreisgemeinde erfordert eine erneute Ummeldung beim zuständigen Zulassungsbezirk.

In Bayern bestehen zudem Umweltzonen in mehreren Großstädten. München verfügt über eine der strengsten Umweltzonen Deutschlands; dort ist die Einfahrt für Fahrzeuge ohne grüne Umweltplakette untersagt. Auch in Augsburg, Nürnberg und Regensburg gelten Umweltzonen. Fahrzeuge, die in Amberg zugelassen werden und regelmäßig in diese Städte fahren, müssen die Anforderungen der jeweiligen Umweltzone erfüllen. Die Umweltplakette ist nicht Bestandteil der Ummeldung, sollte aber zeitgleich geprüft werden.

Darüber hinaus gilt in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – die Pflicht zur Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. In ländlichen Regionen Bayerns, zu denen auch das Umland von Amberg gehört, werden Fahrzeuge häufig über längere Zeiträume genutzt, ohne dass Ummeldungen vorgenommen werden. Dies ist unzulässig und kann bei Kontrollen zu Bußgeldern führen.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Amberg (Opf)

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug nach Amberg (Opf) behalten?

Ja. Seit 2015 ist es bundesweit möglich, ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk bei einem Umzug beizubehalten. Voraussetzung ist, dass das Kennzeichen noch entstempelt und gültig ist und das Fahrzeug auf denselben Halter zugelassen bleibt. Das Kennzeichen mitnehmen beim Umzug ist damit auch bei einem Wechsel nach Amberg (Opf) möglich.

Wie hoch sind die Kosten für die KFZ-Ummeldung in Amberg (Opf)?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW kosten 179,00 Euro, Motorräder 169,00 Euro, Anhänger 159,00 Euro und Wohnmobile 209,00 Euro. Diese Gebühren decken die Bearbeitung durch die Kfz-Zulassung Amberg ab. Zusatzkosten entstehen bei Wunschkennzeichen oder der Ausstellung neuer Kennzeichenschilder.

Was passiert, wenn ich die Frist von einer Woche versäume?

Das Versäumen der gesetzlichen Frist nach § 27 FZV ist eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes variieren. Darüber hinaus können versicherungsrechtliche Probleme entstehen. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis – Kauf oder Umzug – anzustoßen.

Muss ich beim Halterwechsel persönlich erscheinen?

Bei vollständig online eingereichtem Antrag über unser Portal bearbeiten wir den Vorgang ohne persönliches Erscheinen. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und lesbar vorliegen. Wir prüfen die Vollständigkeit Ihres Antrags und informieren Sie über den Bearbeitungsstand.

Kann ich ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel AM beantragen?

Ja. Bei der Ummeldung – insbesondere beim Halterwechsel – können Sie ein Wunschkennzeichen Amberg (Opf) mit dem Kürzel AM beantragen. Die gewünschte Kombination muss verfügbar und zulässig sein. Bestimmte Buchstabenkombinationen sind gesetzlich ausgeschlossen. Wir prüfen die Verfügbarkeit im Rahmen Ihres Antrags.

Muss ein Anhänger separat umgemeldet werden?

Ja. Ein Anhänger ist ein eigenständiges Fahrzeug mit eigener Zulassungsbescheinigung und eigenem Kennzeichen. Die Ummeldung des Zugfahrzeugs erfasst den Anhänger nicht automatisch. Beim Anhänger ummelden Amberg (Opf) ist ein separater Antrag erforderlich.

Was muss ich beim Wohnmobil zusätzlich beachten?

Bei Wohnmobilen ist neben der Gewichtsklasse auch der Zustand der Gasanlage relevant. Ist die Gasprüfung nach G 607 abgelaufen, sollte diese vor der Ummeldung erneuert werden. Wir prüfen im Rahmen der Antragstellung, ob alle Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind.

Gilt die Ummeldepflicht auch bei einer Namensänderung nach Heirat?

Ja. Ändert sich der Name des Halters – etwa durch Heirat oder gerichtliche Entscheidung –, sind die Fahrzeugpapiere entsprechend zu aktualisieren. Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird mit dem neuen Namen ausgestellt. Wir bearbeiten auch diese Fälle vollständig über unser Portal.


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Zuständige Zulassungsstelle für Amberg (Opf)

Kfz-Zulassung Amberg

Pfalzgrafenring 3

92224 Amberg (Opf)

Tel: 09621-10-1375

E-Mail: kfz@amberg.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr