KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Ingolstadt

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

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KFZ-Anmeldung in Ingolstadt

Für die KFZ-Anmeldung in Ingolstadt benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie den Nachweis über eine bestandene Hauptuntersuchung. Ob Sie einen Neuwagen, einen Gebrauchtwagen oder ein importiertes Fahrzeug anmelden möchten – wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig online. Das Kennzeichen-Kürzel für die Stadt Ingolstadt lautet IN. Zuständige Behörde ist die Kfz-Zulassung Ingolstadt, die für alle Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Zulassungsbezirk Ingolstadt zuständig ist.

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Ablauf der KFZ-Anmeldung – So funktioniert es Schritt für Schritt

Die Anmeldung Ihres Fahrzeugs läuft bei uns strukturiert und vollständig digital ab. Die folgenden Schritte führen Sie sicher durch den gesamten Prozess:

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit, bevor Sie den Antrag beginnen. Dazu gehören Personalausweis, Fahrzeugpapiere, eVB-Nummer und – je nach Fahrzeugtyp – weitere Nachweise (z. B. Gasprüfung beim Wohnmobil, COC-Papiere beim Import).

Schritt 2 – Fahrzeugtyp und Kennzeichenart wählen Wählen Sie im Antragsformular den passenden Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil) sowie die gewünschte Kennzeichenart. Wer ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel IN bevorzugt, gibt die gewünschte Kombination direkt im Formular an.

Schritt 3 – Antrag ausfüllen und einreichen Füllen Sie alle Pflichtfelder vollständig aus. Nach dem Absenden wird Ihr Antrag von uns geprüft. Bei Rückfragen oder fehlenden Angaben erhalten Sie eine Rückmeldung über das Portal.

Schritt 4 – Gebühren bezahlen Die anfallenden Gebühren werden im Laufe des Prozesses ausgewiesen und können direkt online beglichen werden. Eine Übersicht der gültigen Gebühren finden Sie im FAQ-Bereich weiter unten.

Schritt 5 – Zulassungsdokumente erhalten Nach abgeschlossener Prüfung und Zahlung erhalten Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie alle weiteren Dokumente auf dem angegebenen Weg. Die Kennzeichen werden entsprechend Ihrer Angaben zugeteilt.

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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Die vollständige Einreichung aller Unterlagen ist Voraussetzung für eine reibungslose Bearbeitung. Fehlende Dokumente führen zu Verzögerungen.

Privatpersonen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) des Vorbesitzers – bei Neuzulassung die COC-Papiere oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) des Kfz-Versicherers
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht, nicht älter als 24 Monate bei Neuzulassung entfallend je nach Fahrzeugart)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird vom Finanzamt Ingolstadt separat erhoben)

Gewerbetreibende

  • Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (nicht älter als 12 Monate)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Personalausweis oder Reisepass der vertretungsberechtigten Person
  • Alle unter „Privatpersonen" genannten fahrzeugbezogenen Unterlagen
  • Bei Fahrzeugflotten: Nachweis über Sammelversicherung und entsprechende eVB-Nummern je Fahrzeug

Bei Bevollmächtigung

Wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst anmelden, sondern eine bevollmächtigte Person handelt, sind zusätzlich erforderlich:

  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (original unterschrieben)
  • Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original

Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist die häufigste Form der Fahrzeuganmeldung. Beim Neuwagen anmelden in Ingolstadt wird in der Regel die COC-Bescheinigung des Herstellers eingereicht. Beim Gebrauchtwagen anmelden in Ingolstadt sind die vorhandenen Fahrzeugpapiere des Vorbesitzers maßgeblich. Wer ein Wunschkennzeichen IN wählt, kann die gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination direkt bei der Antragstellung angeben – vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Die Gebühr für die PKW-Zulassung beträgt 229,00 €.

Motorrad

Beim Motorrad anmelden in Ingolstadt sind Hubraum und Nennleistung in kW besonders relevant, da diese Angaben direkt die Versicherungseinstufung und – bei Fahrern unter 25 Jahren – die Fahranfängerregelung beeinflussen. Für Motorräder ist eine eigene eVB-Nummer des Kfz-Versicherers einzureichen, die explizit für das jeweilige Zweirad ausgestellt wurde. Das Saisonkennzeichen IN ist bei Motorradhaltern besonders verbreitet, da viele Fahrzeuge nur in den Sommermonaten genutzt werden. Die zulässigen Saisonzeiträume umfassen zwei bis elf Monate und werden im Kennzeichen selbst vermerkt. Die Gebühr für die Motorrad-Zulassung beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges Kennzeichen – auch wenn sie ausschließlich mit einem bereits zugelassenen Zugfahrzeug bewegt werden. Bei der Antragstellung ist anzugeben, ob es sich um einen gebremsten oder ungebremsten Anhänger handelt, da dies für die zulässige Zuglast und die erforderliche Führerscheinklasse relevant ist. Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind mit Führerschein Klasse B zulässig; darüber hinaus gelten die Klassen BE oder E. Die Gebühr für die Anhänger-Zulassung beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile werden je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gelten zulassungsrechtlich als PKW-ähnlich; Fahrzeuge über 3,5 Tonnen unterliegen den Vorschriften für schwere Nutzfahrzeuge, was unter anderem die Fahrerlaubnisklasse (C1 oder C) betrifft.

Wichtig seit Juni 2025: Für Wohnmobile mit Gasanlage ist bei der Erstzulassung sowie nach größeren Umbauten ein gültiges Prüfprotokoll nach DVGW G 607 einzureichen. Diese Gasprüfung muss von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt worden sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Fehlt dieses Dokument, kann die Zulassung nicht abgeschlossen werden.

Das Saisonkennzeichen ist auch für Wohnmobile möglich und bei Haltern beliebt, die ihr Fahrzeug nur in den Reisemonaten nutzen. Die Gebühr für die Wohnmobil-Zulassung beträgt 259,00 €.


Kennzeichenarten in Ingolstadt

Alle in Ingolstadt zugelassenen Fahrzeuge erhalten das Unterscheidungszeichen IN. Je nach Nutzungsart und Wunsch des Halters stehen verschiedene Kennzeichenarten zur Verfügung:

  • Standardkennzeichen IN: Reguläre Zuteilung mit fortlaufender Buchstaben-Zahlen-Kombination
  • Wunschkennzeichen IN: Freie Wahl der Kombination (innerhalb der zulässigen Zeichenanzahl), vorbehaltlich der Verfügbarkeit – direkt bei der Antragstellung beantragbar
  • Saisonkennzeichen IN: Befristetes Kennzeichen für einen definierten Zeitraum (2–11 Monate); beliebt bei Motorrädern und Wohnmobilen
  • Elektro-Kennzeichen (E-Kennzeichen): Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge; berechtigt in bestimmten Kommunen zu Sonderprivilegien (z. B. Parkerleichterungen)
  • H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge mit historischem Status (Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren, gepflegter Originalzustand); auf das Standardkennzeichen wird ein Aufpreis von 29,00 € erhoben

Besonderheiten in Bayern

Bayern verfügt über eine vergleichsweise kleinteilige Struktur der Kfz-Zulassungsbezirke. Viele Landkreise und kreisfreie Städte führen eigene Kennzeichenkürzel, was dazu führt, dass allein im Freistaat über 100 verschiedene Unterscheidungszeichen vergeben werden. Das Kürzel IN steht ausschließlich für den Zulassungsbezirk Ingolstadt als kreisfreie Stadt – es wird nicht mit umliegenden Landkreisen wie Eichstätt (EI), Pfaffenhofen a. d. Ilm (PAF) oder Neuburg-Schrobenhausen (ND) geteilt.

Umweltzonen in Bayern: In Bayern bestehen Umweltzonen in den Städten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Ingolstadt selbst verfügt derzeit über keine ausgewiesene Umweltzone – Fahrzeuge, die dort zugelassen werden, müssen jedoch beim Betrieb in den genannten Städten die dort geltenden Schadstoffanforderungen erfüllen (mindestens Schadstoffklasse 4 / grüne Plakette). Die Umweltzone München gilt als eine der restriktivsten in Deutschland und lässt ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette zu.

Kraftfahrzeugsteuer in Bayern: Die Kfz-Steuer wird bundesweit vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet, jedoch ist das jeweils zuständige Finanzamt regional. In Ingolstadt ist das Finanzamt Ingolstadt für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Das SEPA-Lastschriftmandat wird im Zuge der Zulassung automatisch weitergeleitet.

Hauptuntersuchung (HU): Bayern hat keine von der bundesweiten StVZO abweichenden Sonderregelungen zur HU, jedoch ist die TÜV- und DEKRA-Dichte im Freistaat hoch, was kurze Wartezeiten bei der Prüfung begünstigt. Für die Erstzulassung eines Neufahrzeugs entfällt die HU; bei Gebrauchtwagen ist ein gültiger HU-Nachweis zwingend.

Historische Fahrzeuge: Bayern hat eine ausgeprägte Oldtimer-Tradition. Das H-Kennzeichen ist entsprechend häufig beantragt. Voraussetzung ist neben dem Mindestalter von 30 Jahren ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen, das den Erhaltungszustand als „weitgehend original" bestätigt.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Ingolstadt

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Ingolstadt?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständig eingereichten Anträgen streben wir eine Bearbeitung innerhalb weniger Werktage an. Anträge mit fehlenden oder unvollständigen Dokumenten verlängern den Prozess entsprechend. Wir empfehlen, alle Unterlagen sorgfältig vorzubereiten, bevor Sie den Antrag einreichen.

Was brauche ich, um ein Auto in Ingolstadt anzumelden?

Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bzw. COC-Papiere beim Neuwagen), eine aktuelle eVB-Nummer Ihres Versicherers sowie – beim Gebrauchtwagen – einen gültigen HU-Nachweis. Gewerbliche Halter reichen zusätzlich einen Handelsregisterauszug ein.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Ingolstadt?

Ein Wunschkennzeichen IN ermöglicht es Ihnen, die Buchstaben-Zahlen-Kombination Ihres Kennzeichens innerhalb der zulässigen Zeichenvorgaben selbst zu bestimmen. Die Kombination muss verfügbar und nicht bereits vergeben sein. Sie beantragen das Wunschkennzeichen direkt im Rahmen des Zulassungsantrags hier auf dem Portal – ein separater Antrag ist nicht erforderlich.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Ingolstadt?

Alle im Zulassungsbezirk Ingolstadt zugelassenen Fahrzeuge erhalten das Unterscheidungszeichen IN. Dieses Kürzel ist exklusiv der kreisfreien Stadt Ingolstadt zugeordnet und wird nicht an umliegende Landkreise vergeben. Die vollständige Kennzeichenkombination setzt sich aus dem Kürzel IN sowie einer Buchstaben- und Zahlenkombination zusammen.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Ingolstadt online an?

Die KFZ-Anmeldung in Ingolstadt erfolgt vollständig über dieses Portal. Sie stellen Ihre Unterlagen digital bereit, füllen das Antragsformular aus und reichen alles online ein. Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen die Zulassungsdokumente auf dem angegebenen Weg zu. Eine persönliche Vorsprache ist für die Online-Anmeldung nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Ingolstadt?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
H-Kennzeichen (Aufpreis) 29,00 €

Die Gebühren werden im Laufe des Antragsprozesses ausgewiesen und sind online zu entrichten. Hinzu kommen die separat festgesetzten Kosten für Kraftfahrzeugsteuer und Versicherung, die nicht Bestandteil der Zulassungsgebühr sind.

Wann hat die Zulassungsstelle in Ingolstadt geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Ingolstadt ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Über unser Portal können Sie Ihren Antrag unabhängig von diesen Zeiten jederzeit einreichen.

Kann ich ein Fahrzeug anmelden, das auf eine andere Person zugelassen werden soll?

Ja. Wenn Sie als bevollmächtigte Person handeln, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht des zukünftigen Fahrzeughalters, eine Kopie von dessen Personalausweis sowie Ihren eigenen Ausweis im Original. Die Vollmacht muss original unterschrieben sein. Alle weiteren fahrzeugbezogenen Unterlagen sind identisch mit denen einer regulären Anmeldung.


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Zuständige Zulassungsstelle für Ingolstadt

Kfz-Zulassung Ingolstadt

Wiechertstr. 1

85055 Ingolstadt

Tel: 0841-305-1790

E-Mail: Zulassungsstelle@ingolstadt.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr