KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Lübben

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KFZ-Anmeldung in Lübben

Für die KFZ-Anmeldung in Lübben benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), einen gültigen Personalausweis sowie den Nachweis einer bestandenen Hauptuntersuchung – sofern das Fahrzeug zulassungspflichtig und nicht fabrikneu ist. Alle Unterlagen reichen Sie hier vollständig digital ein. Wir bearbeiten Ihren Antrag für den Landkreis Dahme-Spreewald und stellen das Kennzeichen mit dem Kürzel LDS aus. Zuständige Behörde ist die Kfz-Zulassung Dahme-Spreewald.

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So funktioniert die KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Der Ablauf der Fahrzeuganmeldung ist klar strukturiert und vollständig hier abbildbar:

  1. Antrag ausfüllen: Geben Sie Fahrzeugtyp, Halterangaben und gewünschte Kennzeichenart an. Bei Wunschkennzeichen wählen Sie direkt die gewünschte Kombination mit dem Kürzel LDS.
  2. Unterlagen hochladen: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente in digitaler Form hoch. Eine vollständige Übersicht finden Sie im Abschnitt zu den Unterlagen.
  3. eVB-Nummer angeben: Die elektronische Versicherungsbestätigung wird von Ihrem Versicherer bereitgestellt und ist zwingend erforderlich, bevor wir den Vorgang abschließen können.
  4. Gebühren entrichten: Die Zulassungsgebühr wird im Rahmen des Online-Verfahrens direkt beglichen. Die anfallenden Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp.
  5. Zulassungsdokumente erhalten: Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Kennzeichenplaketten auf dem Postweg. Das Kennzeichen selbst wird bei einem Schilderpräger Ihrer Wahl gefertigt – die Prägeinformation wird Ihnen nach Abschluss mitgeteilt.

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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Für die Anmeldung als Privatperson sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung, sofern der Wohnsitz nicht im Ausweis eingetragen ist)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) – bei Neuzulassung: COC-Papier oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung Ihres Kfz-Versicherers)
  • Hauptuntersuchungsbericht (HU) – bei Fahrzeugen, die nicht fabrikneu sind und bereits zugelassen waren; gültig und nicht abgelaufen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird direkt an das zuständige Hauptzollamt weitergeleitet)
  • Bei Gebrauchtwagenkauf: ausgefüllte Einzugserklärung des Vorbesitzers, sofern das Fahrzeug bereits auf einen anderen Halter zugelassen war

Gewerbetreibende

Unternehmen und gewerbliche Halter legen zusätzlich vor:

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • USt-IdNr. des Unternehmens
  • Vollmacht und Personalausweis der handelnden Person, sofern diese nicht im Handelsregister als vertretungsberechtigt eingetragen ist
  • Bei Fahrzeugflotten: Nachweis über den Hauptsitz des Unternehmens im Zulassungsbezirk Dahme-Spreewald

Bei Bevollmächtigung

Wird die Anmeldung nicht durch den zukünftigen Halter selbst durchgeführt, ist eine schriftliche Vollmacht im Original erforderlich. Die bevollmächtigte Person legt außerdem ihren eigenen Personalausweis vor. Die Vollmacht muss ausdrücklich die Zulassung des betreffenden Fahrzeugs benennen und vom Halter eigenhändig unterzeichnet sein.


Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Standardzulassung für Personenkraftwagen ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Beim Neuwagenkauf wird die Zulassung regelmäßig durch den Händler vorbereitet; bei einem Gebrauchtwagenkauf in Lübben oder aus anderen Zulassungsbezirken ist die Ummeldung innerhalb von sieben Tagen nach dem Halterwechsel gesetzlich vorgeschrieben. Das Kennzeichen LDS wird für alle im Landkreis Dahme-Spreewald gemeldeten Fahrzeuge ausgestellt. Wer ein individuelles Kennzeichen wünscht, kann ein Wunschkennzeichen LDS mit bis zu acht Zeichen beantragen – die Verfügbarkeit wird im Antragsprozess geprüft.

Motorrad

Motorräder werden nach denselben Grundsätzen zugelassen wie PKW, weisen jedoch einige Besonderheiten auf. Für die Versicherungseinstufung sind Hubraum (in cm³) und Nennleistung (in kW) maßgeblich – diese Angaben müssen korrekt aus den Fahrzeugpapieren übernommen werden. Beliebt ist bei Motorrädern das Saisonkennzeichen, das eine Zulassung nur für bestimmte Monate des Jahres vorsieht; die Laufzeit muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate betragen. Die eVB-Nummer muss explizit für ein Motorrad ausgestellt sein – eine für einen PKW ausgestellte Versicherungsbestätigung wird nicht akzeptiert.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges Kennzeichen mit dem Kürzel LDS. Relevant ist dabei die Unterscheidung zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern: Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse unterliegen vereinfachten Regelungen; gebremste Anhänger erfordern einen vollständigen Nachweis der Betriebserlaubnis. Für das Mitführen von Anhängern gelten je nach Gesamtgewicht unterschiedliche Führerscheinklassen (B, BE, B96), worüber der Fahrzeugbrief des Anhängers Auskunft gibt. Beim Anhänger anmelden in Lübben ist zudem zu prüfen, ob eine aktuelle HU vorliegt, sofern das Fahrzeug bereits früher zugelassen war.

Wohnmobil

Wohnmobile unterliegen besonderen Prüfanforderungen. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse werden wie PKW behandelt; schwerere Fahrzeuge fallen in die Kategorie der leichten oder schweren Nutzfahrzeuge mit entsprechend höheren Anforderungen an Zulassung und Hauptuntersuchung. Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen – ohne gültigen Prüfbericht kann die Zulassung nicht erteilt werden. Auch bei Wohnmobilen ist das Saisonkennzeichen weit verbreitet, da viele Fahrzeuge nur in den Sommermonaten genutzt werden. Die Gebühr für ein Wohnmobil beträgt 259,00 €.


Besonderheiten in Brandenburg

Brandenburg verfügt über eine Besonderheit, die das Bundesland von dichter besiedelten Regionen unterscheidet: Die Zulassungsbezirke sind flächenmäßig groß, während die Bevölkerungsdichte vergleichsweise gering ist. Der Landkreis Dahme-Spreewald ist mit über 2.200 km² einer der größten Landkreise Brandenburgs und deckt ein weiträumiges Gebiet ab. Das Kennzeichen LDS steht für diesen gesamten Bezirk – unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Lübben, Königs Wusterhausen oder einer anderen Gemeinde des Landkreises gemeldet wird.

Keine Umweltzonen: Brandenburg kennt derzeit keine ausgewiesenen Umweltzonen. Eine Feinstaubplakette ist für die Fahrt durch den Landkreis Dahme-Spreewald nicht erforderlich. Wer jedoch in Städte anderer Bundesländer fährt – etwa nach Berlin –, muss die dort geltenden Regelungen beachten. Berlin grenzt unmittelbar an den Landkreis Dahme-Spreewald und verfügt über eine Umweltzone, für die eine grüne Feinstaubplakette erforderlich ist.

Kennzeichenvielfalt in Brandenburg: Das Bundesland hat nach der Wiedervereinigung zahlreiche historische Kennzeichenkürzel reaktiviert. Neben LDS für Dahme-Spreewald existieren im Land Brandenburg weitere Kürzel wie LOS (Oder-Spree), TF (Teltow-Fläming) oder PM (Potsdam-Mittelmark). Die Landeshauptstadt Potsdam führt das Kürzel P in einem eigenen Zulassungsbezirk. Diese Vielfalt spiegelt die dezentrale Verwaltungsstruktur des Landes wider.

Kraftfahrzeugsteuer: Die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer liegt in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern, das über das Hauptzollamt handelt. Das SEPA-Lastschriftmandat, das Sie bei der Anmeldung angeben, wird automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet – ein separater Schritt ist nicht erforderlich.

Zulassungsbezirk ohne Stadtkreis: Lübben ist als Kreisstadt des Landkreises Dahme-Spreewald administrativer Mittelpunkt, bildet jedoch keinen eigenen Zulassungsbezirk. Die Kfz-Zulassung Dahme-Spreewald ist für alle Gemeinden des Landkreises zuständig.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Lübben

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Lübben?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständig eingereichtem Antrag bearbeiten wir Ihren Vorgang in der Regel innerhalb von einem bis drei Werktagen. Die Zulassungsdokumente und Kennzeichenplaketten werden anschließend auf dem Postweg zugestellt.

Was brauche ich, um ein Auto in Lübben anzumelden?

Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. COC-Dokument bei Neuwagen), eine eVB-Nummer Ihres Versicherers, einen gültigen HU-Nachweis sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Alle Unterlagen werden digital hochgeladen.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Lübben?

Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination zu wählen. Das Kürzel LDS steht dabei fest – Sie wählen die nachfolgende Kombination aus bis zu zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern. Die Verfügbarkeit Ihres Wunschkennzeichens LDS wird direkt im Antragsprozess geprüft. Bereits vergebene oder reservierte Kombinationen stehen nicht zur Verfügung.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Lübben?

Fahrzeuge, die im Landkreis Dahme-Spreewald zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen mit dem Kürzel LDS. Dieses Kürzel gilt einheitlich für den gesamten Landkreis – unabhängig vom genauen Wohnort innerhalb des Bezirks. Wer ein Wunschkennzeichen beantragt, wählt die individuelle Kombination; andernfalls wird eine freie Kombination durch uns zugeteilt.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Lübben online an?

Sie starten den Antrag direkt hier auf dieser Seite. Nach Eingabe der Fahrzeug- und Halterdaten laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch, geben Ihre eVB-Nummer an und schließen den Vorgang mit der Gebührenzahlung ab. Wir bearbeiten den Antrag und veranlassen den Versand der Zulassungsdokumente.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Lübben?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
Aufpreis H-Kennzeichen 29,00 €

Die Gebühr wird im Rahmen des Antragsprozesses online entrichtet. Zusätzliche Kosten können für die Anfertigung der Kennzeichenschilder beim Schilderpräger entstehen – diese sind nicht Bestandteil der Zulassungsgebühr.

Wann hat die Zulassungsstelle Dahme-Spreewald geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Dahme-Spreewald ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Ihren Antrag können Sie hier unabhängig von diesen Zeiten jederzeit einreichen.

Kann ich ein Fahrzeug aus einem anderen Bundesland in Lübben anmelden?

Ja. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Dahme-Spreewald haben, können Sie ein Fahrzeug unabhängig von seiner bisherigen Zulassung hier anmelden. Bei einem Fahrzeug mit ausländischer Zulassung (Import) sind zusätzlich ein Einzelgenehmigungsbescheid oder eine EG-Typgenehmigung sowie ggf. eine Zollabfertigung erforderlich. Wir prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen im Rahmen des Antragsverfahrens.

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Zuständige Zulassungsstelle für Lübben

Kfz-Zulassung Dahme-Spreewald

Weinbergstr. 1

15907 Lübben

Tel: 03546-2019-11

E-Mail: strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr