KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Paderborn

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KFZ-Anmeldung in Paderborn

Die KFZ-Anmeldung in Paderborn kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang und ohne Wartezeit vor Ort. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil: Wir bearbeiten Ihren Antrag digital und stellen sicher, dass Ihr Fahrzeug rechtssicher im Landkreis Paderborn zugelassen wird. Zuständig für die Fahrzeuganmeldung ist die Kfz-Zulassung Paderborn – und genau diese Stelle erreichen Sie hier über unser Portal.

Eine Anmeldung ist immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug erstmals in Deutschland in Betrieb genommen wird, wenn es nach einem Halterwechsel auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden soll, wenn es aus dem Ausland importiert wurde oder wenn es nach einer Stilllegung wieder auf öffentlichen Straßen bewegt werden soll. In all diesen Fällen erhalten Sie ein Kennzeichen mit dem Kürzel PB – dem amtlichen Unterscheidungszeichen für den Landkreis Paderborn.

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Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Standardzulassung für einen PKW ist der häufigste Anmeldungsfall. Beim Neuwagen anmelden in Paderborn liefert der Händler in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und die COC-Bescheinigung mit. Beim Gebrauchtwagen anmelden in Paderborn sind beide Teile der Zulassungsbescheinigung erforderlich. Das Fahrzeug erhält ein PB-Kennzeichen – auf Wunsch auch als Wunschkennzeichen PB mit einer individuellen Buchstaben-Zahlen-Kombination, sofern diese noch nicht vergeben ist. Die Kombination muss mit dem Kürzel PB beginnen und kann aus bis zu acht Zeichen bestehen.

Motorrad

Motorräder werden in Paderborn häufig mit einem Saisonkennzeichen zugelassen – das ist besonders wirtschaftlich, da Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag nur für den angemeldeten Zeitraum anfallen. Für die Versicherungsanmeldung wird eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) benötigt, die Ihr Versicherer ausstellt. Dabei sind Hubraum in ccm sowie die Motorleistung in kW anzugeben, da diese Angaben die Einstufung in die Versicherungsklassen bestimmen. Das Saisonkennzeichen PB ist auf einen Betriebszeitraum von mindestens zwei und höchstens elf Monaten begrenzt.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges PB-Kennzeichen. Beim Anhänger zulassen in Paderborn ist zu unterscheiden, ob es sich um einen gebremsten oder ungebremsten Anhänger handelt: Ungebremste Anhänger dürfen maximal 750 kg Gesamtgewicht haben. Für Anhänger über 750 kg ist zudem die entsprechende Führerscheinklasse (BE, CE oder DE) nachzuweisen. Für Anhänger, die ausschließlich auf einem Zugfahrzeug mitgeführt werden (z. B. aufgesattelt), gelten gesonderte Regelungen. Anhänger werden in der Regel ohne Hauptuntersuchungspflicht zugelassen, sofern das zulässige Gesamtgewicht unter 3.500 kg liegt – ab diesem Wert ist eine HU-Bescheinigung erforderlich.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil zulassen in Paderborn ist das zulässige Gesamtgewicht ein zentrales Kriterium. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie ein PKW behandelt, Fahrzeuge darüber unterliegen den Regelungen für schwere Kraftfahrzeuge mit entsprechend angepassten Steuer- und Versicherungsklassen. Saisonkennzeichen sind auch für Wohnmobile möglich und bei gelegentlicher Nutzung empfehlenswert.

Seit Juni 2025 gilt für Wohnmobile mit Gasanlage die Pflicht zur Vorlage einer gültigen Gasprüfung nach G 607. Diese Prüfung muss von einer anerkannten Prüfstelle durchgeführt worden sein und darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht abgelaufen sein. Wir prüfen die Gültigkeit des Nachweises im Rahmen des Antragsverfahrens.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sofern vorhanden
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU-Bescheinigung / TÜV-Nachweis)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (wird an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt)

Bei Fahrzeugen aus dem Ausland sind zusätzlich Zolldokumente, ein Einzelgenehmigungsbescheid oder ein COC-Dokument (Certificate of Conformity) vorzulegen.

Gewerbetreibende

  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbeanmeldung oder Unternehmensnachweis
  • Personalausweis oder Reisepass der handelnden Person
  • Vollständige Fahrzeugdokumente wie bei Privatpersonen
  • eVB-Nummer auf den Firmennamen
  • SEPA-Lastschriftmandat auf das Firmenkonto

Bei juristischen Personen (GmbH, AG) ist ein Nachweis der Vertretungsbefugnis erforderlich (z. B. Geschäftsführerbestellung).

Bei Bevollmächtigung

Wenn eine andere Person die Anmeldung im Auftrag des Fahrzeughalters durchführt, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Diese muss handschriftlich unterzeichnet sein und Name, Anschrift sowie Geburtsdatum des Vollmachtgebers enthalten. Zusätzlich ist eine Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers beizufügen. Die bevollmächtigte Person weist sich mit dem eigenen Personalausweis aus.


Kennzeichenarten in Paderborn

In Paderborn stehen verschiedene Kennzeichenarten zur Verfügung:

  • Standardkennzeichen PB: Das reguläre Kennzeichen für dauerhaft zugelassene Fahrzeuge im Landkreis Paderborn.
  • Wunschkennzeichen PB: Eine frei wählbare Buchstaben-Zahlen-Kombination nach dem Kürzel PB. Die Verfügbarkeit wird bei der Antragstellung geprüft.
  • Saisonkennzeichen PB: Für Fahrzeuge, die nur in bestimmten Monaten genutzt werden. Der Betriebszeitraum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt.
  • E-Kennzeichen PB: Für reine Elektrofahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybride. Das E-Kennzeichen berechtigt in vielen Kommunen zu Sonderprivilegien wie kostenlosem Parken oder der Nutzung von Busspuren.
  • H-Kennzeichen PB: Für Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt sind und in einem weitgehend originalgetreuen Zustand erhalten wurden. Die Zulassung als Oldtimer erfordert ein Gutachten einer anerkannten Prüforganisation. Für das H-Kennzeichen fällt ein Aufpreis von 29,00 € an.

Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen vorbereiten Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente digital bereit. Scans oder hochwertige Fotos der Originaldokumente sind ausreichend. Achten Sie darauf, dass die eVB-Nummer Ihres Versicherers vorliegt.

Schritt 2 – Antrag stellen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugdaten, Halterdaten und die gewünschte Kennzeichenart an. Möchten Sie ein Wunschkennzeichen PB, tragen Sie Ihre Wunschkombination in das entsprechende Feld ein.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente direkt im Antragsformular hoch. Unvollständige Anträge werden von uns mit einem Hinweis zurückgesendet.

Schritt 4 – Gebühren bezahlen Die Gebühr wird sicher online beglichen. Je nach Fahrzeugtyp fallen unterschiedliche Beträge an (siehe FAQ). Die Zahlung ist Voraussetzung für die Bearbeitung.

Schritt 5 – Bearbeitung durch uns Wir prüfen Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Bei vollständigen und korrekten Unterlagen erfolgt die Bearbeitung zügig.

Schritt 6 – Zulassungsdokumente erhalten Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie – sofern zutreffend – die Bestätigung zur Kennzeichenabholung. Wir informieren Sie über den Abschluss des Verfahrens auf dem von Ihnen angegebenen Weg.

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Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur aller deutschen Bundesländer. Die Vielzahl an Städten und Kreisen mit eigenen Zulassungsstellen spiegelt die hohe Bevölkerungs- und Fahrzeugdichte im bevölkerungsreichsten Bundesland wider.

Ein wichtiges Thema für Fahrzeughalter in NRW sind Umweltzonen: In nahezu allen größeren Städten des Ruhrgebiets sowie in Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Münster gelten Umweltzonen, in denen nur Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette fahren dürfen. Fahrzeuge ohne gültige Plakette – in der Regel ältere Diesel- und Benzinfahrzeuge ohne Partikelfilter – dürfen diese Zonen nicht befahren. Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs empfiehlt es sich, die Schadstoffklasse vor der Anmeldung zu prüfen, insbesondere wenn das Fahrzeug in Städten des Landes eingesetzt werden soll.

Darüber hinaus gelten in Köln und Bonn streckenbezogene Diesel-Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5. Diese Verbote betreffen konkrete Straßenabschnitte und sind durch Verkehrszeichen gekennzeichnet. Wer ein Dieselfahrzeug in Paderborn zulässt und regelmäßig in diesen Städten unterwegs ist, sollte die Fahrzeugeinstufung kennen.

Im Landkreis Paderborn selbst bestehen derzeit keine Umweltzonen, sodass alle ordnungsgemäß zugelassenen Fahrzeuge uneingeschränkt im Stadtgebiet und der Region bewegt werden dürfen. Dennoch gilt: Wer ein Fahrzeug mit niedriger Abgasnorm anmeldet, muss bei Fahrten in andere Teile von NRW die dort geltenden Regelungen beachten.

Für Fahrzeughalter mit Elektrofahrzeugen (E-Kennzeichen) bietet NRW in vielen Kommunen zusätzliche Vergünstigungen, die jedoch kommunal geregelt sind und je nach Stadt variieren können. Diese Regelungen werden durch die jeweilige Kommune festgelegt und sind unabhängig vom Zulassungsverfahren.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Paderborn

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Paderborn?

Bei vollständig eingereichten Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Unvollständige Anträge verlängern die Bearbeitungszeit, da wir zunächst Rückfragen stellen müssen. Wir empfehlen, alle Dokumente vor dem Absenden sorgfältig zu prüfen.

Was brauche ich, um ein Auto in Paderborn anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung in Paderborn benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eine gültige HU-Bescheinigung, eine eVB-Nummer Ihres Kfz-Versicherers sowie ein SEPA-Lastschriftmandat. Gewerbetreibende legen zusätzlich einen Handelsregisterauszug vor. Vollständige Listen finden Sie im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen" weiter oben.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Paderborn?

Ein Wunschkennzeichen PB ermöglicht es Ihnen, eine persönliche Buchstaben-Zahlen-Kombination nach dem Kürzel PB zu wählen – beispielsweise PB-AB 123. Die Kombination darf insgesamt nicht mehr als acht Zeichen umfassen. Sie tragen Ihre Wunschkombination direkt im Online-Antragsformular ein. Wir prüfen die Verfügbarkeit und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Ist die Kombination bereits vergeben, können Sie eine alternative Wunschkombination angeben.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Paderborn?

Fahrzeuge, die im Landkreis Paderborn zugelassen werden, erhalten grundsätzlich ein Kennzeichen mit dem Kürzel PB. Dieses Kürzel steht für den Landkreis Paderborn und ist bundesweit eindeutig zugeordnet. Ob Standard, Wunsch, Saison, E oder H – alle Kennzeichenarten tragen das Kürzel PB.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Paderborn online an?

Die KFZ-Anmeldung in Paderborn erfolgt hier vollständig online. Sie füllen das Antragsformular aus, laden Ihre Unterlagen hoch und bezahlen die Gebühr digital. Wir bearbeiten Ihren Antrag und senden Ihnen die Zulassungsdokumente zu. Ein Gang zur Zulassungsstelle ist nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Paderborn?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
Aufpreis H-Kennzeichen 29,00 €

Die Gebühr ist im Rahmen der Online-Antragstellung zu entrichten und Voraussetzung für die Bearbeitung.

Wann hat die Zulassungsstelle in Paderborn geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Paderborn ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da Sie Ihr Fahrzeug bei uns vollständig online anmelden können, sind Sie an diese Öffnungszeiten nicht gebunden. Ihr Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Kann ich ein Fahrzeug anmelden, das noch auf einen anderen Halter zugelassen ist?

Ein Fahrzeug, das noch auf einen anderen Halter zugelassen ist, muss zunächst abgemeldet oder auf Sie umgeschrieben werden. Bei einem Halterwechsel (Gebrauchtwagen anmelden in Paderborn) benötigen Sie die vollständigen Fahrzeugdokumente des Vorbesitzers, Ihren Personalausweis sowie eine neue eVB-Nummer. Wir führen die Ummeldung im Rahmen des Anmeldeverfahrens durch.

KFZ-Anmeldung in Paderborn – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Paderborn

Kfz-Zulassung Paderborn

An der Talle 7

33102 Paderborn

Tel: 05251-308-3699

E-Mail: strassenverkehrsamt@kreis-paderborn.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr