Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Lübeck

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Lübeck

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Lübeck benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – auch als 5-Tage-Kennzeichen Lübeck bekannt – ermöglicht es Ihnen, ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung für einen begrenzten Zeitraum im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Ob Sie ein neu erworbenes Fahrzeug überführen, eine Probefahrt durchführen oder ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bringen müssen: Wir stellen Ihnen über unser Portal das passende Kennzeichen mit dem Lübecker Kürzel HL aus. Die Bearbeitung erfolgt vollständig online – ohne persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Lübeck.

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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Lübeck benötigt?

Ein Kurzzeitkennzeichen in Lübeck wird immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug ohne bestehende Zulassung kurzfristig am Straßenverkehr teilnehmen soll. Die typischen Anwendungsfälle umfassen:

  • Überführungsfahrten: Sie haben ein Fahrzeug gekauft und müssen es vom Standort des Vorbesitzers zu Ihrem Wohnort oder einer Werkstatt fahren.
  • Probefahrten: Händler oder Privatpersonen möchten ein nicht zugelassenes Fahrzeug im Straßenverkehr testen.
  • Fahrten zur Hauptuntersuchung: Das Fahrzeug soll zur TÜV- oder DEKRA-Prüfstelle gebracht werden, besitzt aber keine aktuelle HU-Plakette.
  • Reparatur- und Werkstattfahrten: Ein abgemeldetes Fahrzeug muss zu einer Fachwerkstatt gefahren werden.

Das Kurzzeitkennzeichen Lübeck wird ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands ausgestellt. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist zeitlich auf maximal 5 Tage begrenzt. Das Ablaufdatum ist fest auf dem Kennzeichen aufgedruckt und verbindlich. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Frist erlischt die Betriebserlaubnis des Kennzeichens automatisch. Für eine erneute Fahrt wäre dann ein neues Kennzeichen zu beantragen.

Darüber hinaus gelten folgende Einschränkungen:

  • Fahrzeugbindung: Das Kurzzeitkennzeichen ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Fahrzeug und Kennzeichen sind in den Zulassungsunterlagen fest verknüpft.
  • Nur im Inland gültig: Die Nutzung ist ausschließlich auf das Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Für Fahrten in das europäische Ausland oder Drittstaaten ist das Ausfuhrkennzeichen das geeignete Dokument.
  • Versicherungspflicht: Das Fahrzeug muss für den gesamten Gültigkeitszeitraum haftpflichtversichert sein. Die eVB-Nummer ist zwingend vor der Beantragung einzuholen.
  • Keine Dauernutzung: Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt keine reguläre Zulassung und darf nicht als Dauerlösung verwendet werden.

Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der weitaus häufigste Anwendungsfall für das Kurzzeitkennzeichen Lübeck betrifft Personenkraftwagen. Ob Gebrauchtwagenkauf vom Privatanbieter, Fahrzeugrückholung aus einer anderen Stadt oder Überführung nach einer Reparatur – für PKW ist das Verfahren standardisiert und unkompliziert. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW und Autos beträgt in Lübeck 179,00 €. Benötigt werden die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), die Fahrzeugklasse sowie eine gültige eVB-Nummer.

Motorrad

Für Motorräder gelten im Wesentlichen dieselben Regelungen wie für PKW, jedoch mit einigen Besonderheiten. Die Kennzeichengröße weicht von der PKW-Norm ab – Motorradkennzeichen sind im Hochformat ausgeführt. Achten Sie darauf, dass Ihre eVB-Nummer ausdrücklich für ein Kraftrad ausgestellt ist, da Versicherungen zwischen Fahrzeugklassen unterscheiden. Besonders zum Saisonbeginn – wenn Motorräder nach der Winterpause wieder zugelassen oder überführt werden sollen – ist die Nachfrage nach dem Kurzzeitkennzeichen Motorrad Lübeck erfahrungsgemäß hoch. Wir empfehlen eine frühzeitige Beantragung. Die Gebühr für Motorräder beträgt 129,00 €.

Anhänger

Auch für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Eine Ausnahme besteht bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg: Hier gelten vereinfachte Anforderungen, da diese Anhänger in bestimmten Konstellationen von der Zulassungspflicht befreit sind. Bei schwereren Anhängern ist die vollständige Dokumentation – einschließlich Übereinstimmungsbescheinigung oder Fahrzeugbrief – vorzulegen. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Anhänger Lübeck beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Bei Wohnmobilen ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs entscheidend. Für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (Klasse B) gelten die regulären Anforderungen. Wohnmobile über 3,5 Tonnen fallen in die Führerscheinklassen C1 oder C – dies ist bei der Beantragung anzugeben, da es Auswirkungen auf die Versicherungseinstufung und die erforderlichen Unterlagen haben kann. Bitte geben Sie im Antragsformular das zulässige Gesamtgewicht Ihres Wohnmobils korrekt an. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Lübeck beträgt 199,00 €.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens muss das Fahrzeug grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vorweisen können. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur ausgestellt werden, wenn die HU-Plakette nicht abgelaufen ist.

Eine wichtige Ausnahme besteht jedoch: Ist die HU abgelaufen oder liegt noch keine HU vor (z. B. bei einem Neufahrzeug ohne Erstzulassung), darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden. In diesem Fall ist die direkte Route zur TÜV- oder DEKRA-Station zu wählen – Umwege oder sonstige Fahrten sind nicht gestattet. Diese Regelung gilt bundesweit und damit auch bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens über unsere Stelle.

Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht ist bei der Antragstellung zu bestätigen. Unrichtige Angaben können zur Ungültigkeit des Kennzeichens führen.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens Unterlagen Lübeck sind folgende Dokumente erforderlich:

Dokument Hinweis
Personalausweis oder Reisepass Muss gültig sein; bei Vollmacht: Ausweis des Bevollmächtigten
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I Bei Neufahrzeugen: Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II Zur Identifikation des Halters und Fahrzeugs
eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Von Ihrer Kfz-Versicherung vorab einzuholen
Nachweis gültige HU Entfällt bei Fahrt ausschließlich zur Prüfstelle
SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis Für die Begleichung der Kennzeichengebühr

Bei Fahrzeugen, die auf eine andere Person zugelassen sind oder bei denen der Antragsteller nicht der eingetragene Halter ist, ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Halters erforderlich.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie vor der Antragstellung alle erforderlichen Dokumente bereit. Holen Sie insbesondere Ihre eVB-Nummer bei Ihrer Kfz-Versicherung ein – dieser Schritt muss vor dem Antrag erfolgen.

Schritt 2: Online-Antrag ausfüllen Rufen Sie unser Antragsformular auf und geben Sie alle Fahrzeug- und Halterdaten ein. Wählen Sie den Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil) und das gewünschte Startdatum der Gültigkeit aus.

Schritt 3: Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto direkt im Formular hoch. Achten Sie auf gut lesbare Abbildungen.

Schritt 4: Gebühr bezahlen Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags fällig. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag zur Bearbeitung weitergeleitet.

Schritt 5: Genehmigung und Kennzeichenversand Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Kfz-Zulassung Lübeck erhalten Sie die Zulassungsdokumente und das Kennzeichen. Der Versand erfolgt auf dem Postweg an die angegebene Adresse.

Schritt 6: Kennzeichen montieren und losfahren Bringen Sie das Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug an. Das Kennzeichen ist ab dem aufgedruckten Startdatum bis einschließlich des Ablaufdatums gültig.

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Besonderheiten in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein ist das nördlichste Flächenland Deutschlands und weist einige Besonderheiten auf, die bei der Nutzung von Kurzzeitkennzeichen relevant sein können.

Keine Umweltzonen: Im gesamten Bundesland Schleswig-Holstein – und damit auch in Lübeck – gibt es keine ausgewiesenen Umweltzonen. Fahrzeuge ohne Umweltplakette dürfen uneingeschränkt mit einem Kurzzeitkennzeichen genutzt werden. Eine gesonderte Feinstaubplakette ist nicht erforderlich.

Kennzeichenvielfalt im Norden: Schleswig-Holstein verfügt über eine Vielzahl regional bedeutsamer Kennzeichenkürzel. Neben HL für Lübeck sind dies unter anderem FL für Flensburg und KI für Kiel. Ein in Lübeck ausgestelltes Kurzzeitkennzeichen trägt stets das Kürzel HL – unabhängig davon, wo im Bundesgebiet die Fahrt durchgeführt wird.

Saisonkennzeichen und Küstenregion: In Schleswig-Holstein sind Saisonkennzeichen besonders verbreitet – insbesondere für Motorräder, Oldtimer und Freizeitfahrzeuge, die in den Küsten- und Tourismusregionen des Landes genutzt werden. Wer ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb der zugelassenen Saison überführen möchte, benötigt hierfür ein Kurzzeitkennzeichen. Gerade zu Beginn der Motorradsaison im Frühjahr ist die Nachfrage nach dem 5-Tage-Kennzeichen Lübeck erfahrungsgemäß besonders hoch.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Lübeck: Falls eine persönliche Vorsprache erforderlich sein sollte, sind folgende Zeiten zu beachten:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Über unser Online-Portal ist die Beantragung unabhängig von diesen Zeiten rund um die Uhr möglich.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Lübeck

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Lübeck gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. Nach Ablauf muss bei Bedarf ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für Überführungen ins europäische Ausland oder in Drittstaaten ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen Lübeck?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Die Gebühr ist im Rahmen der Online-Beantragung zu entrichten.

Benötige ich eine gültige HU für das Kurzzeitkennzeichen?

Grundsätzlich ja. Seit 2015 ist eine gültige Hauptuntersuchung Voraussetzung für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens. Ausnahme: Ist die HU abgelaufen, darf das Fahrzeug ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden.

Kann dasselbe Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge genutzt werden?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist fest an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Für jedes Fahrzeug ist ein eigenes Kennzeichen zu beantragen.

Wie erhalte ich meine eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen?

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung. Sie können eine kurzfristige Kurzzeitkennzeichen-Versicherung Lübeck direkt bei einem Versicherungsanbieter abschließen und erhalten die eVB-Nummer in der Regel sofort per E-Mail oder telefonisch.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auch für einen Anhänger beantragen?

Ja. Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Bei Anhängern unter 750 kg gelten vereinfachte Regelungen. Die Gebühr beträgt 139,00 €. Alle erforderlichen Fahrzeugdokumente des Anhängers sind beim Antrag anzugeben.

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Zuständige Zulassungsstelle für Lübeck

Kfz-Zulassung Lübeck

Meesenring 7

23566 Lübeck

Tel: 0451-122-3330

E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@luebeck.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr