KFZ-Abmeldung

KFZ-Abmeldung in Kaufbeuren

Fahrzeug außer Betrieb setzen – jetzt online beantragen

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KFZ-Abmeldung in Kaufbeuren

Für die KFZ-Abmeldung in Kaufbeuren benötigen Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie die Kennzeichen des Fahrzeugs mit gültiger HU-Plakette. Wir wickeln die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs mit dem Kennzeichen-Kürzel KF vollständig über unser Online-Portal ab – ohne persönlichen Besuch bei der Kfz-Zulassung Kaufbeuren. Nach erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine digitale Abmeldebestätigung, die als Nachweis gegenüber Versicherung und Finanzamt gilt. Die KFZ-Steuer wird anteilig erstattet, Ihre Schadensfreiheitsklasse bleibt erhalten.

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Was bedeutet KFZ-Abmeldung (Außerbetriebsetzung)?

Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs ist der formelle Vorgang, durch den ein Kraftfahrzeug aus dem öffentlichen Straßenverkehr abgemeldet wird. Rechtlich unterscheiden wir zwischen zwei Formen.

Vorübergehende Außerbetriebsetzung

Bei der vorübergehenden Außerbetriebsetzung – auch Stilllegung genannt – wird das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen, bleibt aber grundsätzlich wieder zulassungsfähig. Das Kennzeichen mit dem Kürzel KF wird entwertet und kann auf Wunsch reserviert werden. Diese Form der Abmeldung wählen Halter häufig bei saisonaler Nichtnutzung, längeren Auslandsaufenthalten oder vorübergehenden finanziellen Engpässen. Eine Wiederzulassung ist jederzeit möglich, sofern Hauptuntersuchung und Versicherungsschutz wieder nachgewiesen werden können.

Dauerhafte Außerbetriebsetzung

Die dauerhafte Außerbetriebsetzung erfolgt bei endgültigem Verzicht auf das Fahrzeug – etwa bei Verkauf, Verschrottung oder Export ins Ausland. Das Fahrzeug wird aus dem Fahrzeugregister gelöscht. Eine erneute Zulassung unter demselben Kennzeichen ist in der Regel nicht vorgesehen. Bei Fahrzeugverschrottung stellt der Entsorgungsbetrieb einen Verwertungsnachweis aus, der der Zulassungsstelle vorzulegen ist.


Wann ist eine KFZ-Abmeldung in Kaufbeuren erforderlich?

Eine Außerbetriebsetzung ist in folgenden Situationen gesetzlich vorgeschrieben oder wirtschaftlich geboten:

  • Fahrzeugverkauf: Nach dem Eigentumsübergang muss das Fahrzeug auf den neuen Halter umgeschrieben oder zunächst abgemeldet werden. Solange das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen bleibt, haften Sie für Steuern und Versicherungsbeiträge.
  • Verschrottung: Bei der Abgabe an einen zertifizierten Demontagebetrieb ist die Abmeldung Pflicht. Der Verwertungsnachweis gemäß Altfahrzeugverordnung ist einzureichen.
  • Dauerhafter Stillstand: Fahrzeuge, die dauerhaft nicht mehr bewegt werden, verursachen laufende Kosten. Die Abmeldung beendet Steuerpflicht und Versicherungspflicht.
  • Export: Bei Ausfuhr ins Ausland ist das Fahrzeug im deutschen Fahrzeugregister abzumelden. Exportkennzeichen regeln die Überführung.
  • Totalschaden: Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden ist eine Weiternutzung im öffentlichen Straßenverkehr ohne Gutachten nicht zulässig. Die Abmeldung sichert Sie rechtlich ab.

Abmeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Auto abmelden in Kaufbeuren folgt dem Standardverfahren der Außerbetriebsetzung. Sie reichen Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II sowie die Kennzeichen ein. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Fahrzeug aus dem Register gestrichen, die Kennzeichen werden entwertet und Sie erhalten die Abmeldebestätigung. Bei Online-Abwicklung über unser Portal entfällt der Behördengang vollständig. Die Bestätigung gilt unmittelbar als Nachweis für Versicherung und Hauptzollamt.

Motorrad

Beim Motorrad abmelden in Kaufbeuren gilt dasselbe Verfahren wie beim PKW. Zu beachten ist jedoch die Alternative des Saisonkennzeichens: Wer sein Motorrad nur in den Sommermonaten nutzt, kann statt einer vollständigen Abmeldung ein Saisonkennzeichen beantragen. Dieses ist für einen festgelegten Zeitraum – mindestens zwei, höchstens elf Monate – gültig. Außerhalb des Saisonzeitraums besteht weder Versicherungspflicht noch Steuerpflicht für die Ruhemonate. Das Motorrad darf in dieser Zeit nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Wer das Fahrzeug dauerhaft stilllegen möchte, wählt die vollständige Außerbetriebsetzung.

Anhänger

Der Anhänger abmelden in Kaufbeuren erfordert eine eigene Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Anhängers. Die Abmeldung ist vollständig unabhängig vom Zugfahrzeug – auch wenn PKW und Anhänger auf denselben Halter zugelassen sind, handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge mit separaten Unterlagen und getrennten Gebühren. Anhänger ohne eigenen Antrieb unterliegen eigenen Kennzeichenregelungen; bei zulassungspflichtigen Anhängern ist das Kennzeichen ebenfalls einzureichen.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil abmelden in Kaufbeuren empfehlen wir vorab zu prüfen, ob eine vorübergehende Außerbetriebsetzung mit Saisonkennzeichen wirtschaftlich sinnvoller ist als eine vollständige Abmeldung. Wohnmobile werden häufig nur in bestimmten Jahreszeiten genutzt; das Saisonkennzeichen spart in diesem Fall laufende Kosten ohne den Aufwand einer erneuten Zulassung. Wichtiger Hinweis: Bei der Wiederzulassung eines Wohnmobils mit Gasanlage ist eine gültige Gasprüfung nach G 607 nachzuweisen. Diese Prüfung muss von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden und darf zum Zeitpunkt der Wiederzulassung nicht abgelaufen sein. Planen Sie die Wiederzulassung rechtzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.


KFZ-Steuer – Erstattung nach der Abmeldung

Mit dem Datum der Außerbetriebsetzung endet die Kraftfahrzeugsteuerpflicht. Bereits gezahlte Steuer für den Zeitraum nach der Abmeldung wird anteilig erstattet. Die Erstattung erfolgt automatisch – Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Das Hauptzollamt berechnet den erstattungsfähigen Betrag auf Tagesbasis und überweist den Betrag an die hinterlegte Bankverbindung. Die Abmeldebestätigung, die wir Ihnen nach der Außerbetriebsetzung ausstellen, dient dem Hauptzollamt als Grundlage. Voraussetzung für eine reibungslose Erstattung ist, dass Ihre Bankverbindung beim Hauptzollamt aktuell hinterlegt ist. Sollte sich Ihre Kontoverbindung geändert haben, teilen Sie dies dem zuständigen Hauptzollamt direkt mit.


Kfz-Versicherung nach der Abmeldung

Nach der Abmeldung erlischt die Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Ihre Versicherung ist unverzüglich über die Außerbetriebsetzung zu informieren – in der Regel geschieht dies automatisch durch die Meldung der Zulassungsstelle. Wichtig: Ihre Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) bleibt erhalten. Sie geht durch die Abmeldung nicht verloren, solange Sie das Fahrzeug innerhalb der versicherungsvertraglich vereinbarten Frist – üblicherweise sieben Jahre – wieder zulassen oder die SF-Klasse auf ein anderes Fahrzeug übertragen. Für den Zeitraum der Stilllegung können Sie mit Ihrem Versicherer eine Ruheversicherung vereinbaren. Diese sichert das abgemeldete Fahrzeug gegen Risiken wie Diebstahl, Brand oder Elementarschäden ab, ohne dass die volle Versicherungsprämie anfällt. Die Ruheversicherung ist insbesondere bei hochwertigen Fahrzeugen und längeren Stillstandszeiten empfehlenswert.


Was passiert mit den Kennzeichen?

Nach der Außerbetriebsetzung werden die Kennzeichen entwertet. Dies geschieht durch Körnung oder Stempelung, sodass eine weitere Nutzung ausgeschlossen ist. Entwertete Kennzeichen verbleiben bei Ihnen – eine Rückgabe ist nicht erforderlich, sofern keine Kennzeichenreservierung gewünscht wird.

Möchten Sie Ihr bisheriges KF-Kennzeichen reservieren, ist dies gegen eine gesonderte Gebühr möglich. Die Reservierung sichert Ihnen das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung. Die Reservierungsdauer ist begrenzt; nach Ablauf verfällt das Kennzeichen und wird wieder zur allgemeinen Vergabe freigegeben. Die Reservierung beantragen Sie direkt über unser Portal im Rahmen des Abmeldevorgangs.


Erforderliche Unterlagen

Für die KFZ-Abmeldung in Kaufbeuren benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
  • Amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs (beide Schilder)
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters im Original
  • Bei Vertretung: Vollmacht des Fahrzeughalters sowie Ausweiskopie des Halters und Original-Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei Fahrzeugverschrottung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetrieb

Sofern das Fahrzeug mit einer elektronischen Zulassungsbescheinigung (eZB) ausgestattet ist, entfällt die physische Vorlage der Papiere. Der Vorgang wird vollständig digital abgewickelt.

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Besonderheiten in Bayern

In Bayern sind die Kfz-Zulassungsstellen auf Landkreisebene organisiert. Kaufbeuren ist als kreisfreie Stadt ein eigenständiger Zulassungsbezirk mit dem Kennzeichen-Kürzel KF. Fahrzeuge aus dem Umland, die in anderen Landkreisen zugelassen sind, werden dort mit abweichenden Kürzeln geführt – eine Abmeldung ist stets bei der Zulassungsstelle des jeweiligen Zulassungsbezirks durchzuführen.

Bayern weist zudem einige landesspezifische Besonderheiten auf, die bei der Fahrzeugzulassung und -abmeldung relevant sein können:

  • Umweltzonen: In bayerischen Großstädten wie München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg bestehen Umweltzonen mit Fahrverboten für schadstoffarme Fahrzeuge. München verfügt über eine besonders strenge Umweltzone. Wer ein Fahrzeug aus diesen Städten abmeldet und später wieder zulassen möchte, sollte prüfen, ob das Fahrzeug die aktuellen Schadstoffanforderungen erfüllt.
  • Regionale Kennzeichenvielfalt: Bayern hat eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit eigenen Kürzeln. Die Beibehaltung eines Wunschkennzeichens über eine Reservierung ist auch bei Umzug innerhalb Bayerns möglich, sofern der Zulassungsbezirk wechselt und das Kennzeichen übertragen wird.
  • Digitale Zulassungsverfahren (i-Kfz): Bayern nimmt vollständig am bundesweiten i-Kfz-Verfahren teil. Die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist in Kaufbeuren möglich, sofern das Fahrzeug über eine elektronische Zulassungsbescheinigung verfügt.
  • Gasprüfpflicht bei Wohnmobilen: Die in Bayern verbreitete Nutzung von Wohnmobilen macht die Gasprüfpflicht nach G 607 bei Wiederzulassung besonders praxisrelevant. Zertifizierte Prüfstellen sind über den DVGW-Prüfstellenfinder auffindbar.

Häufige Fragen zur KFZ-Abmeldung in Kaufbeuren

Kann ich mein Fahrzeug in Kaufbeuren vollständig online abmelden?

Ja. Über unser Portal ist die vollständige Online-Abmeldung möglich, sofern Ihr Fahrzeug über eine elektronische Zulassungsbescheinigung Teil I verfügt. Das Verfahren läuft im Rahmen des bundesweiten i-Kfz-Systems ab. Sie erhalten die Abmeldebestätigung digital.

Was kostet die KFZ-Abmeldung in Kaufbeuren?

Die Gebühren für die Außerbetriebsetzung variieren je nach Fahrzeugtyp. Für PKW fällt eine Gebühr von {{price_abmeldung_pkw}} an, für Motorräder {{price_abmeldung_motorrad}}, für Anhänger {{price_abmeldung_anhaenger}} und für Wohnmobile {{price_abmeldung_wohnmobil}}. Die Gebühren werden im Rahmen des Online-Antrags ausgewiesen.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Abmeldung?

Bei vollständiger Einreichung aller Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb eines Werktages. Bei Online-Anträgen mit elektronischer Zulassungsbescheinigung ist eine Sofortbearbeitung möglich.

Was passiert mit meiner Kfz-Versicherung nach der Abmeldung?

Ihre Versicherungspflicht endet mit dem Tag der Abmeldung. Die Schadensfreiheitsklasse bleibt erhalten. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer über eine Ruheversicherung, wenn das Fahrzeug weiterhin gegen Risiken wie Diebstahl oder Brand abgesichert sein soll.

Bekomme ich die bereits gezahlte Kfz-Steuer zurück?

Ja. Das Hauptzollamt erstattet die anteilige Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum nach der Abmeldung automatisch. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die Erstattung erfolgt auf die beim Hauptzollamt hinterlegte Bankverbindung.

Kann ich mein KF-Kennzeichen nach der Abmeldung behalten?

Eine direkte Mitnahme des Kennzeichens zur Weiternutzung ist nicht möglich, da die Kennzeichen entwertet werden. Sie können das Kennzeichen jedoch gegen Gebühr reservieren lassen, um es bei einer späteren Wiederzulassung erneut zu verwenden.

Muss ich persönlich bei der Kfz-Zulassung Kaufbeuren erscheinen?

Bei vollständiger Online-Abwicklung über unser Portal ist kein persönliches Erscheinen erforderlich. Sollten Unterlagen fehlen oder Rückfragen bestehen, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.

Was muss ich beim Abmelden eines Motorrades beachten?

Beim Motorrad abmelden in Kaufbeuren gelten dieselben Unterlagenvoraussetzungen wie beim PKW. Prüfen Sie vorab, ob ein Saisonkennzeichen für Ihre Nutzungssituation wirtschaftlich günstiger ist als eine vollständige Außerbetriebsetzung. Das Saisonkennzeichen vermeidet den erneuten Zulassungsaufwand im Frühjahr.


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Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Kaufbeuren:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Zuständige Zulassungsstelle für Kaufbeuren

Kfz-Zulassung Kaufbeuren

Am Graben 3

87600 Kaufbeuren

Tel: 08341-437-320

E-Mail: zulassungsbehoerde@kaufbeuren.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr