KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Kaufbeuren

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

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KFZ-Ummeldung in Kaufbeuren

Die KFZ-Ummeldung in Kaufbeuren kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Wartezeit im Amt und unabhängig von den Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Kaufbeuren. Ob Sie ein Fahrzeug nach einem Halterwechsel umschreiben lassen, nach Kaufbeuren gezogen sind oder Ihre Adresse geändert haben – wir bearbeiten Ihren Antrag direkt hier über dieses Portal.

Die Ummeldung ist kein optionaler Schritt, sondern eine gesetzliche Pflicht. Wer ein Fahrzeug erwirbt, umzieht oder seinen Namen ändert, muss das Fahrzeug innerhalb einer festgelegten Frist neu anmelden. Das Kennzeichen KF steht für den Zulassungsbezirk Kaufbeuren – und wer künftig in der Stadt oder im Umkreis unterwegs ist, führt dieses Kürzel auf dem Nummernschild.

Alle Angaben zu Unterlagen, Kosten und Abläufen auf dieser Seite beziehen sich auf den aktuellen Stand 2026 und gelten für die Zuständigkeit der Kfz-Zulassung Kaufbeuren.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Kaufbeuren erforderlich?

Eine Ummeldung wird immer dann notwendig, wenn sich fahrzeugrelevante Daten im Fahrzeugregister ändern. Das betrifft vier wesentliche Situationen:

Halterwechsel

Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wechselt der eingetragene Halter. Der neue Eigentümer ist verpflichtet, das Fahrzeug auf sich umzuschreiben. In der Praxis spricht man vom Halterwechsel Kaufbeuren – dem häufigsten Anlass für eine Ummeldung. Dabei werden die Fahrzeugpapiere auf den neuen Halter ausgestellt, das Kennzeichen kann auf Wunsch geändert oder beibehalten werden.

Umzug nach Kaufbeuren

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Kaufbeuren verlegt, muss sein Fahrzeug entsprechend ummelden – auch dann, wenn es bereits in Bayern zugelassen war. Das bisherige Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk kann unter bestimmten Voraussetzungen behalten werden (mehr dazu im Abschnitt Kennzeichen). Das Fahrzeug wird dann im System der Kfz-Zulassung Kaufbeuren erfasst. Das Stichwort Auto ummelden nach Umzug Kaufbeuren beschreibt genau diesen Vorgang.

Umzug innerhalb von Kaufbeuren

Auch wer innerhalb des Stadtgebiets umzieht, muss die neue Anschrift im Fahrzeugregister aktualisieren lassen. Da der Zulassungsbezirk in diesem Fall gleich bleibt, ändert sich das Kennzeichen nicht – aber die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) muss mit der neuen Adresse versehen werden. Wir nehmen diese Änderung hier online vor.

Namens- oder Adressänderung

Heirat, Scheidung oder eine behördliche Adresskorrektur führen ebenfalls zu einer erforderlichen Aktualisierung im Fahrzeugregister. Die Fahrzeugpapiere müssen den aktuellen Namen und die aktuelle Anschrift des Halters widerspiegeln. Auch dieser Vorgang wird bei uns als Ummeldung behandelt und kann vollständig digital beantragt werden.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Die gesetzliche Grundlage für die Ummeldepflicht ist § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Darin ist festgelegt, dass eine Ummeldung innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis zu erfolgen hat – also nach dem Kauf, dem Umzug oder der Namensänderung.

Wer diese KFZ-Ummeldung Frist nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder, die je nach Schwere und Dauer des Verstoßes mehrere Dutzend Euro betragen können. In Verbindung mit einem ungültigen Versicherungsschutz oder fehlerhaften Halterdaten können sich im Schadensfall weitreichende Konsequenzen ergeben.

Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach dem Ereignis anzustoßen. Über dieses Portal ist das jederzeit möglich – unabhängig von Öffnungszeiten oder Wartezeiten vor Ort.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Kaufbeuren

Seit der Reform der Kennzeichenregelungen im Jahr 2015 ist es bundesweit möglich, ein Kennzeichen beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mitzunehmen. Das bedeutet: Wer bislang ein Kennzeichen aus einem anderen Landkreis geführt hat und nach Kaufbeuren zieht, kann dieses Kennzeichen behalten – sofern es noch gültig und technisch in Ordnung ist. Das Schlagwort Kennzeichen mitnehmen Umzug beschreibt genau diese Möglichkeit, die wir hier vollständig abbilden.

Wer hingegen ein neues Kennzeichen wünscht, kann beim Halterwechsel ein Wunschkennzeichen Kaufbeuren mit dem Kürzel KF beantragen. Die Kombination aus Buchstaben und Ziffern ist innerhalb der gesetzlichen Vorgaben frei wählbar, sofern die gewünschte Kombination noch verfügbar ist. Wir prüfen die Verfügbarkeit im Rahmen des Antragsverfahrens.

Das Kennzeichen behalten ummelden Kaufbeuren ist also sowohl beim Umzug als auch in bestimmten Fällen beim Halterwechsel möglich – etwa wenn Verkäufer und Käufer im selben Zulassungsbezirk ansässig sind und eine Einigung über die Kennzeichenübertragung besteht. Die genauen Voraussetzungen klären wir im Rahmen Ihres Antrags.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der Standardfall bei der KFZ-Ummeldung. Ob Gebrauchtwagenkauf, Umzug oder Adressänderung – das Verfahren ist klar geregelt. Die Kosten für das Auto ummelden Kaufbeuren betragen 179,00 €. Alle gängigen Fahrzeugklassen sind erfasst, von der Limousine bis zum Kleinwagen. Wir bearbeiten den Antrag nach Eingang der vollständigen Unterlagen und stellen die aktualisierte Zulassungsbescheinigung aus.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden Kaufbeuren ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Saisonkennzeichen vorliegt. Saisonkennzeichen sind auf bestimmte Monate im Jahr begrenzt und müssen bei der Ummeldung gegebenenfalls angepasst oder neu beantragt werden. Wer seinen Saison-Zeitraum ändern möchte, kann das im Rahmen der Ummeldung gleichzeitig beantragen. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 €.

Anhänger

Ein Anhänger ummelden Kaufbeuren ist ein eigenständiger Vorgang, der unabhängig vom Zugfahrzeug behandelt wird. Der Anhänger besitzt eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen. Bei einem Halterwechsel oder Umzug muss der Anhänger separat umgemeldet werden – auch wenn er ausschließlich mit einem bereits umgemeldeten Fahrzeug gezogen wird. Die Gebühr beträgt 159,00 €.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden Kaufbeuren sind zwei zusätzliche Aspekte zu beachten. Erstens ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs relevant, da sie die zulässige Nutzung und mögliche Beschränkungen beeinflusst. Zweitens sollte geprüft werden, ob eine aktuelle Gasprüfung nach G 607 vorliegt. Diese Prüfung ist zwar keine zwingende Voraussetzung für die Ummeldung selbst, ist jedoch für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs gesetzlich vorgeschrieben und sollte im Zuge einer Ummeldung auf Aktualität geprüft werden. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 €.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Für die Auto ummelden Kaufbeuren Unterlagen im Fall eines Umzugs benötigen wir folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass (aktuell, mit neuer Adresse oder Ummeldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Aktuelles Kennzeichen (bei Kennzeichenwechsel)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Nachweis über bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)

Bei einem Umzug innerhalb von Kaufbeuren entfällt die Vorlage des Teils II in der Regel, sofern keine weiteren Änderungen vorgenommen werden. Wir prüfen das im Einzelfall.

Bei Halterwechsel

Beim Halterwechsel Kaufbeuren sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Ausgefüllte Zulassungsbescheinigung Teil II (mit Eintragung des Verkäufers)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • eVB-Nummer der neuen Kfz-Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer, sofern zutreffend)
  • Bei Wunschkennzeichen: Reservierungsnachweis

Sofern ein Unternehmen als neuer Halter eingetragen wird, sind zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorzulegen.


Besonderheiten in Bayern

Bayern verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichenkürzeln. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Bundesländern mit zentralisierten Strukturen. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt – so auch Kaufbeuren als kreisfreie Stadt – führt ein eigenes Zulassungsregister. Das Kürzel KF ist damit eindeutig der Stadt Kaufbeuren zugeordnet.

Für Fahrzeughalter, die aus Regionen mit Umweltzonen nach Bayern ziehen oder dort verkehren, ist folgendes relevant: In Bayern bestehen Umweltzonen in München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. München unterhält dabei eine besonders strenge Umweltzone, die ausschließlich für Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette (Euro 4 und höher) zugänglich ist. Wer ein Fahrzeug ummelden möchte, das in einer dieser Städte betrieben werden soll, muss sicherstellen, dass die entsprechende Plakette vorhanden ist.

Kaufbeuren selbst liegt im Allgäu und verfügt über keine eigene Umweltzone. Dennoch sollten Halter, die regelmäßig in die genannten Städte fahren, die Plakettenanforderungen kennen.

Darüber hinaus gilt in Bayern, dass die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO strikt überwacht wird. Bei einer Ummeldung prüfen wir den HU-Status des Fahrzeugs. Ein abgelaufenes HU-Siegel kann dazu führen, dass die Ummeldung zunächst nicht abgeschlossen werden kann. Wir weisen in diesem Fall im Rahmen des Verfahrens darauf hin.

Ein weiterer bayerischer Aspekt: Bei Fahrzeugen, die ursprünglich in ländlichen Regionen mit geringer Fahrleistung zugelassen waren, kann es bei der Ummeldung zu einer Neubewertung durch die Kfz-Versicherung kommen. Das betrifft zwar primär das Versicherungsverhältnis, sollte aber bei der Planung berücksichtigt werden.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Kaufbeuren

Wie lange dauert die KFZ-Ummeldung Kaufbeuren online?

Nach Eingang aller vollständigen Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Sie erhalten die aktualisierte Zulassungsbescheinigung auf dem Postweg. Unvollständige Anträge verlängern die Bearbeitungszeit.

Was kostet das Auto ummelden Kaufbeuren?

Die Gebühr für die Ummeldung eines PKW beträgt 179,00 €. Für Motorräder fallen 169,00 €, für Anhänger 159,00 € und für Wohnmobile 209,00 € an. Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten, wenn ich nach Kaufbeuren ziehe?

Ja. Seit 2015 ist es möglich, ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk beim Umzug mitzunehmen. Das Kennzeichen bleibt gültig, auch wenn es kein KF-Kürzel trägt. Wir erfassen das Fahrzeug entsprechend im Zulassungsbezirk Kaufbeuren.

Wie beantrage ich ein Wunschkennzeichen Kaufbeuren?

Im Rahmen des Ummeldeverfahrens kann ein Wunschkennzeichen Kaufbeuren mit dem Kürzel KF beantragt werden. Die gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination wird auf Verfügbarkeit geprüft. Wir empfehlen, mehrere Alternativen vorzubereiten, falls die erste Wahl bereits vergeben ist.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung nicht fristgerecht vornehme?

Nach § 27 FZV besteht eine Frist von einer Woche. Bei Überschreitung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Darüber hinaus können fehlerhafte Halterdaten im Schadensfall zu versicherungsrechtlichen Problemen führen. Wir empfehlen, die Ummeldung umgehend zu veranlassen.

Muss ich meinen Anhänger separat ummelden?

Ja. Ein Anhänger besitzt eine eigene Zulassungsbescheinigung und muss unabhängig vom Zugfahrzeug umgemeldet werden. Das gilt sowohl beim Halterwechsel als auch beim Umzug. Die Gebühr beträgt 159,00 €.

Benötige ich für die Ummeldung meines Wohnmobils eine aktuelle Gasprüfung?

Die Gasprüfung nach G 607 ist keine formale Voraussetzung für die Ummeldung selbst, aber gesetzlich vorgeschrieben für den Betrieb von Fahrzeugen mit Gasanlage. Wir empfehlen, den Prüfstatus vor der Ummeldung zu klären und eine aktuelle Bescheinigung bereitzuhalten.

Kann ein Unternehmen als Halter eingetragen werden?

Ja. Auch juristische Personen können als Fahrzeughalter eingetragen werden. Dafür sind zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einzureichen. Der Antrag läuft ansonsten identisch zum Privathalter-Verfahren ab.


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Zuständige Zulassungsstelle für Kaufbeuren

Kfz-Zulassung Kaufbeuren

Am Graben 3

87600 Kaufbeuren

Tel: 08341-437-320

E-Mail: zulassungsbehoerde@kaufbeuren.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr