KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Hofheim am Taunus

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KFZ-Anmeldung in Hofheim am Taunus

In Hessen wird die Kfz-Zulassung über die jeweils zuständige Kreisbehörde abgewickelt. Für Hofheim am Taunus und den gesamten Main-Taunus-Kreis sind wir als zuständige Stelle Ihr direkter Ansprechpartner – die Anmeldung Ihres Fahrzeugs erledigen Sie hier vollständig online, ohne Wartezeiten und ohne persönliches Erscheinen. Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie alle erforderlichen Zulassungsdokumente sowie Ihre Kennzeichenreservierung mit dem Kürzel MTK für den Main-Taunus-Kreis.

Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – wir bearbeiten alle Fahrzeugtypen und führen den Vorgang vollständig nach den Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) durch. Halten Sie Ihre Unterlagen bereit und starten Sie direkt.

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Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Standardzulassung für einen PKW ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Beim Neuwagen anmelden in Hofheim am Taunus liefert der Händler in der Regel die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) sowie die Fahrzeugdaten direkt mit. Beim Gebrauchtwagen anmelden sind Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vom Vorbesitzer erforderlich.

Für alle PKW im Main-Taunus-Kreis wird das Kennzeichen mit dem Kürzel MTK ausgegeben. Ein Wunschkennzeichen MTK kann im Rahmen der Anmeldung beantragt werden – die Kombination muss den gültigen Vergaberegeln entsprechen (zwei bis acht Zeichen, ohne anstößige oder verfassungswidrige Kombinationen). Die Reservierung erfolgt direkt über unseren Antragsprozess.

Die Gebühr für die Zulassung eines PKW beträgt 229,00 € und umfasst die behördliche Bearbeitung sowie die Kennzeichenzuteilung.

Motorrad

Das Motorrad anmelden in Hofheim am Taunus folgt denselben Grundprinzipien wie beim PKW, weist jedoch einige Besonderheiten auf. Für die Versicherungsanmeldung wird neben der eVB-Nummer auch der genaue Hubraum in ccm sowie die Motorleistung in kW benötigt, da diese Werte die Einstufung in die Kfz-Haftpflichtversicherung direkt beeinflussen. Bitte stellen Sie sicher, dass die eVB-Nummer exakt für das zuzulassende Fahrzeug ausgestellt wurde.

Besonders beliebt ist beim Motorrad zulassen das Saisonkennzeichen MTK, das für einen frei wählbaren Zeitraum von mindestens zwei bis maximal elf Monaten gilt. Außerhalb des angegebenen Saisons ist das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen und muss nicht versichert sein – ein wirtschaftlicher Vorteil für saisonale Nutzung.

Die Zulassungsgebühr für ein Motorrad beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges MTK-Kennzeichen. Für die Anmeldung ist entscheidend, ob es sich um einen gebremsten oder ungebremsten Anhänger handelt, da dies sowohl die technischen Anforderungen als auch die zulässigen Zuggespann-Kombinationen beeinflusst. Ungebremste Anhänger dürfen in der Regel nur bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse betrieben werden.

Beim Anhänger zulassen ist zudem die Führerscheinklasse des Fahrzeugführers relevant: Die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger bestimmt, ob Klasse B ausreicht oder ob BE bzw. höhere Klassen erforderlich sind. Diese Angaben sind nicht Teil der Zulassung selbst, sollten aber vor Inbetriebnahme geprüft werden.

Die Gebühr für die Zulassung eines Anhängers beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Das Wohnmobil zulassen in Hofheim am Taunus erfordert besondere Aufmerksamkeit bei der Fahrzeugklassifikation. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse werden wie PKW behandelt, während Fahrzeuge über 3,5 Tonnen als Lkw eingestuft werden und abweichende steuerliche sowie fahrerlaubnisrechtliche Anforderungen mit sich bringen.

Wichtiger Hinweis ab Juni 2025: Für Wohnmobile mit Gasanlage ist die Vorlage einer gültigen Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 verpflichtend. Diese Prüfung muss von einer anerkannten Fachkraft durchgeführt worden sein und darf zum Zeitpunkt der Zulassung nicht abgelaufen sein. Ohne gültige G-607-Bescheinigung kann die Zulassung nicht abgeschlossen werden.

Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen möglich. Die Zulassungsgebühr beträgt 259,00 €.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Für die Anmeldung als Privatperson benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, mit aktueller Meldeadresse bzw. ergänzender Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Neuzulassung entfällt dieses Dokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – bei Neuzulassung wird stattdessen die CoC oder ein Datenblatt des Herstellers benötigt
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Bankverbindung)
  • Bei Wohnmobilen mit Gasanlage: G-607-Prüfbescheinigung (ab Juni 2025)

Bei Wiederzulassung eines bereits abgemeldeten Fahrzeugs: Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die Außerbetriebsetzungsbestätigung.

Gewerbetreibende

Unternehmen und Gewerbetreibende benötigen zusätzlich zu den fahrzeugbezogenen Dokumenten:

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Geschäftsführernachweis)
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Unternehmens
  • Personalausweis oder Pass der handelnden Person

Für Fahrzeugflotten oder mehrere gleichzeitige Zulassungen empfehlen wir, alle Fahrzeugdaten vollständig und strukturiert bereitzuhalten, um die Bearbeitung zügig abschließen zu können.

Bei Bevollmächtigung

Wird die Anmeldung nicht vom Fahrzeugeigentümer selbst durchgeführt, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese muss folgende Angaben enthalten:

  • Vollständige Daten des Vollmachtgebers (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
  • Vollständige Daten des Bevollmächtigten
  • Fahrzeugbezug (Fahrzeugidentifikationsnummer oder Fahrzeugbeschreibung)
  • Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers

Der Bevollmächtigte muss zusätzlich seinen eigenen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Kopien der Ausweisdokumente des Vollmachtgebers sind beizufügen.


Kennzeichenarten in Hofheim am Taunus

Alle im Main-Taunus-Kreis zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen MTK. Innerhalb dieses Rahmens stehen verschiedene Kennzeichenarten zur Verfügung:

  • Standardkennzeichen MTK: Reguläres Kennzeichen mit automatisch zugewiesener Buchstaben-Zahlen-Kombination.
  • Wunschkennzeichen MTK: Frei wählbare Kombination innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Die Verfügbarkeit wird im Rahmen des Antragsverfahrens geprüft.
  • Saisonkennzeichen: Gültig für einen festgelegten Zeitraum (mind. 2, max. 11 Monate). Beliebt bei Motorrädern und Wohnmobilen. Außerhalb des Gültigkeitszeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
  • E-Kennzeichen: Für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride mit überwiegend elektrischem Antrieb. Berechtigt in bestimmten Kommunen zu Sonderprivilegien (z. B. Parkerleichterungen, Zufahrtsrechte in Umweltzonen).
  • H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge, die als historisches Kraftfahrzeug anerkannt sind (mind. 30 Jahre alt, weitgehend im Originalzustand). Auf die reguläre Zulassungsgebühr wird ein Aufpreis von 29,00 € erhoben.

Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente entsprechend Ihrem Fahrzeugtyp und Ihrer Personenkategorie (Privatperson, Unternehmen, Bevollmächtigter) zusammen. Achten Sie auf Gültigkeit und Vollständigkeit.

Schritt 2 – Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugdaten, Halterdaten, gewünschte Kennzeichenart (ggf. Wunschkennzeichen MTK) und Versicherungsdaten ein.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto in lesbarer Qualität hoch. Achten Sie darauf, dass alle Seiten vollständig erfasst sind.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen Die Zulassungsgebühr wird sicher und verschlüsselt online entrichtet. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (PKW: 229,00 €, Motorrad: 219,00 €, Anhänger: 209,00 €, Wohnmobil: 259,00 €, H-Kennzeichen-Aufpreis: 29,00 €).

Schritt 5 – Bearbeitung durch uns Wir prüfen alle eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit. Bei Rückfragen oder fehlenden Dokumenten werden Sie über das Portal informiert.

Schritt 6 – Zulassungsdokumente erhalten Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Kennzeichenreservierung sowie alle weiteren relevanten Dokumente. Physische Kennzeichen werden über einen zugelassenen Schilderprägedienst hergestellt.

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Besonderheiten in Hessen

Hessen weist im Bereich der Kfz-Zulassung einige landesspezifische Rahmenbedingungen auf, die für Halter im Main-Taunus-Kreis relevant sein können.

Umweltzonen im Rhein-Main-Gebiet Das Rhein-Main-Gebiet zählt zu den verkehrsintensivsten Regionen Deutschlands. Mehrere hessische Städte haben Umweltzonen eingerichtet, darunter Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach am Main, Marburg und Limburg an der Lahn sowie Kassel. Die Einfahrt in diese Zonen ist nur mit entsprechender Feinstaubplakette (grün, gelb oder rot) gestattet. Fahrzeuge ohne gültige Plakette dürfen diese Bereiche nicht befahren.

Diesel-Fahrverbot in Frankfurt am Main Frankfurt am Main hat als einzige hessische Stadt streckenbezogene Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter eingeführt. Betroffen sind bestimmte Abschnitte stark befahrener Straßen im Stadtgebiet. Halter von Dieselfahrzeugen, die regelmäßig in Frankfurt unterwegs sind, sollten die Schadstoffklasse ihres Fahrzeugs kennen. Diese ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld V.9) eingetragen.

Dichte Zulassungsbezirksstruktur Das Rhein-Main-Gebiet ist durch eine besonders dichte Zulassungsbezirksstruktur gekennzeichnet. Angrenzend an den Main-Taunus-Kreis (MTK) liegen unter anderem die Zulassungsbezirke Frankfurt (F), Wiesbaden (WI), Hochtaunuskreis (HG) und Main-Kinzig-Kreis (MKK). Jeder dieser Bezirke hat sein eigenes Kennzeichen-Kürzel. Wer seinen Hauptwohnsitz in Hofheim am Taunus oder einer anderen Gemeinde des Main-Taunus-Kreises hat, erhält ausschließlich das Kennzeichen MTK – unabhängig davon, wo das Fahrzeug überwiegend genutzt wird.

Hessisches Datenschutzrecht und digitale Verwaltung Hessen war eines der ersten Bundesländer, das die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen strukturiert vorangetrieben hat. Die vollständige Online-Abwicklung der Kfz-Zulassung entspricht den Anforderungen des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Alle von Ihnen übermittelten Daten werden ausschließlich für den Zulassungsvorgang verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Kfz-Steuer und Finanzamt In Deutschland wird die Kfz-Steuer seit 2014 bundesweit durch die Bundeszentralkasse (über das Finanzamt) eingezogen. In Hessen erfolgt die Abbuchung per SEPA-Lastschrift; das entsprechende Mandat wird im Rahmen der Zulassung erteilt. Eine gesonderte Anmeldung beim Finanzamt ist nicht erforderlich – wir übermitteln die relevanten Daten automatisch.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Hofheim am Taunus

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Hofheim am Taunus?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständig und korrekt eingereichten Dokumenten schließen wir den Vorgang in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen ab. Unvollständige Anträge führen zu Rückfragen und verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend. Wir empfehlen, alle Unterlagen vor dem Start des Antragsverfahrens vollständig bereitzuhalten.

Was brauche ich, um ein Auto in Hofheim am Taunus anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung in Hofheim am Taunus benötigen Sie als Privatperson: gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldenachweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bei Neuzulassung: CoC oder Herstellerdatenblatt), eVB-Nummer Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung sowie Ihre Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuer. Für spezielle Fahrzeugtypen gelten ergänzende Anforderungen (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen").

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Hofheim am Taunus?

Ein Wunschkennzeichen MTK ermöglicht es Ihnen, die Buchstaben-Zahlen-Kombination Ihres Kennzeichens innerhalb der gesetzlichen Vorgaben selbst zu wählen. Die Kombination muss mit dem Unterscheidungszeichen MTK beginnen und darf insgesamt nicht mehr als acht Zeichen umfassen. Bestimmte Kombinationen sind gesetzlich ausgeschlossen. Den Wunschkennzeichen-Antrag stellen Sie direkt im Rahmen des Online-Anmeldevorgangs – die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination wird dabei automatisch geprüft.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Hofheim am Taunus?

Alle Fahrzeuge, die im Main-Taunus-Kreis zugelassen werden, erhalten ein Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen MTK. Dies gilt für Hofheim am Taunus ebenso wie für alle anderen Gemeinden des Landkreises. Das Kürzel MTK steht für Main-Taunus-Kreis und ist bundesweit eindeutig diesem Zulassungsbezirk zugeordnet. Eine Ausnahme bilden Kurzzeitkennzeichen, die jedoch kein dauerhaftes Zulassungskennzeichen darstellen.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Hofheim am Taunus online an?

Die KFZ-Anmeldung in Hofheim am Taunus erfolgt vollständig über dieses Portal. Sie füllen das Antragsformular aus, laden Ihre Unterlagen hoch und bezahlen die Gebühr online. Nach Abschluss der Bearbeitung durch uns erhalten Sie alle Zulassungsdokumente digital zugestellt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Starten Sie den Vorgang über den Antragsbutton auf dieser Seite.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Hofheim am Taunus?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW/Auto: 229,00 €, Motorrad: 219,00 €, Anhänger: 209,00 €, Wohnmobil: 259,00 €. Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (Oldtimer) wird auf die reguläre Fahrzeuggebühr ein Aufpreis von 29,00 € erhoben. Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antragsverfahrens fällig und ist vor Abschluss der Bearbeitung zu entrichten.

Wann hat die Zulassungsstelle im Main-Taunus-Kreis geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Main-Taunus-Kreis ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Online-Bearbeitung über unser Portal unabhängig von diesen Zeiten jederzeit möglich ist. Anträge, die außerhalb der Öffnungszeiten eingehen, werden am nächstmöglichen Werktag bearbeitet.

Kann ich ein Fahrzeug anmelden, das bisher in einem anderen Bundesland zugelassen war?

Ja. Wer seinen Hauptwohnsitz in den Main-Taunus-Kreis verlegt oder ein Fahrzeug übernimmt, das bisher außerhalb Hessens zugelassen war, kann die Ummeldung vollständig über unser Portal vornehmen. Das bisherige Kennzeichen wird im Zuge der Neuzulassung eingezogen, und das Fahrzeug erhält ein MTK-Kennzeichen. Die erforderlichen Unterlagen entsprechen denen einer regulären Anmeldung; zusätzlich ist die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Vorbesitzes vorzulegen.

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Zuständige Zulassungsstelle für Hofheim am Taunus

Kfz-Zulassung Main-Taunus-Kreis

In den Nassen 2

65719 Hofheim am Taunus

Tel: 06192-205-0

E-Mail: strassenverkehrsamt@mtk.org

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr