Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Hofheim am Taunus

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Hofheim am Taunus

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – das Kurzzeitkennzeichen in Hofheim am Taunus wird für alle Fahrzeugtypen über unser Portal vollständig online abgewickelt. Das sogenannte 5-Tage-Kennzeichen ermöglicht es, ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung legal im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen – etwa für Überführungsfahrten nach einem Kauf, für Probefahrten oder für den Transport zur Hauptuntersuchung. Zuständig für die Ausstellung ist die Kfz-Zulassung Main-Taunus-Kreis, die für den gesamten Landkreis und damit auch für Hofheim am Taunus verantwortlich zeichnet. Das Kennzeichen trägt das regional bekannte Kürzel MTK für den Main-Taunus-Kreis.

Wir stellen Ihnen auf dieser Seite alle relevanten Informationen gebündelt zur Verfügung: Voraussetzungen, Unterlagen, Kosten nach Fahrzeugtyp sowie den genauen Ablauf der Beantragung. So können Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen beantragen, ohne persönlich bei der Behörde erscheinen zu müssen.

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Besonderheiten in Hessen

Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen aus dem Main-Taunus-Kreis durch Hessen fährt, sollte einige regionale Gegebenheiten kennen, die den Streckenverlauf beeinflussen können.

Umweltzonen im Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus: In Hessen bestehen Umweltzonen in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach, Marburg, Limburg und Kassel. Das bedeutet: Für Fahrten durch diese Städte ist eine gültige Umweltplakette erforderlich. Fahrzeuge ohne entsprechende Einstufung dürfen die gekennzeichneten Bereiche nicht befahren – das gilt auch für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen.

Diesel-Fahrverbot in Frankfurt: Besondere Aufmerksamkeit gilt Frankfurt am Main. Dort gilt für Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter ein streckengebundenes Fahrverbot auf bestimmten innerstädtischen Abschnitten. Wer ein entsprechendes Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen überführt, muss diese Strecken meiden oder eine alternative Route wählen. Das Kurzzeitkennzeichen selbst schützt nicht vor diesen Fahrverboten.

Dichte Zulassungsbezirksstruktur im Rhein-Main-Gebiet: Hofheim am Taunus liegt im Herzen des Rhein-Main-Ballungsraums, einer der verkehrsreichsten Regionen Deutschlands mit einer Vielzahl angrenzender Zulassungsbezirke. Das MTK-Kennzeichen ist ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Kfz-Zulassung Main-Taunus-Kreis ausgestellt und gilt – wie alle Kurzzeitkennzeichen – bundesweit. Dennoch empfehlen wir, bei grenzüberschreitenden Fahrten in angrenzende Ballungsräume die jeweiligen Umwelt- und Fahrverbotsregelungen vorab zu prüfen.

Gültigkeit ausschließlich in Deutschland: Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zur Fahrt innerhalb des deutschen Bundesgebiets. Für Überführungen ins Ausland ist ein gesondertes Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das wir ebenfalls über unser Portal beantragen können.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Hofheim am Taunus sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Unternehmen: Gewerbenachweis und Vollmacht)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – je nach Fahrzeugstatus
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung; ohne gültige eVB ist keine Ausstellung möglich
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) – sofern vorhanden und noch nicht abgelaufen
  • Nachweis über die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, sofern kein Fahrzeugschein vorliegt
  • Bei Anhängern: Eigener Fahrzeugnachweis sowie Angabe des zulässigen Gesamtgewichts
  • Bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen: Führerscheinklasse C1 oder C muss nachgewiesen werden

Alle Unterlagen können im Rahmen unseres Online-Verfahrens digital eingereicht werden. Achten Sie darauf, dass alle Dokumente gut lesbar und vollständig sind, um Verzögerungen zu vermeiden.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen im Main-Taunus-Kreis ist die Überführung eines Pkw nach einem Privatkauf oder aus einem Autohaus. Das 5-Tage-Kennzeichen ermöglicht es, das Fahrzeug vom Übergabeort zum Wohnort oder direkt zur Kfz-Zulassungsstelle zu bewegen, ohne eine dauerhafte Zulassung vorab durchführen zu müssen. Auch Probefahrten im Rahmen eines Kaufprozesses sind mit einem Kurzzeitkennzeichen für Pkw möglich.

Kosten PKW/Auto: 179,00 €

Motorrad

Für Motorräder gelten dieselben Grundvoraussetzungen wie für Pkw, jedoch sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Versicherungsbestätigung (eVB) muss explizit für ein Kraftrad ausgestellt sein – eine Pkw-eVB ist nicht übertragbar. Besonders zu Saisonbeginn, wenn Motorräder nach dem Winter wieder aus der Garage geholt und zur Hauptuntersuchung oder zum neuen Eigentümer überführt werden, ist das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder gefragt. Die Kennzeichengröße für Motorräder weicht vom Pkw-Standard ab; das physische Kennzeichen wird in der entsprechenden Motorradgröße ausgestellt.

Kosten Motorrad: 129,00 €

Anhänger

Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie dürfen nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs mitgeführt werden, sofern sie nicht bereits zugelassen sind. Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 Kilogramm gelten vereinfachte Anforderungen; hier entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zur Hauptuntersuchung. Bei schwereren Anhängern ist die Vorlage eines gültigen HU-Nachweises zwingend erforderlich. Bitte geben Sie bei der Beantragung das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers korrekt an.

Kosten Anhänger: 139,00 €

Wohnmobil

Wohnmobile erfordern bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens die Angabe der korrekten Gewichtsklasse. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen dürfen nur mit der Führerscheinklasse C1 oder C geführt werden. Dieser Nachweis ist bei der Antragstellung einzureichen. Wohnmobile sind häufig Saisonfahrzeuge und werden nach dem Kauf oder nach der Winterpause überführt – das Kurzzeitkennzeichen für Wohnmobile deckt genau diese Nutzungssituationen ab.

Kosten Wohnmobil: 199,00 €


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Beantragung über eine noch nicht abgelaufene HU-Bescheinigung verfügen.

Ausnahme: Fahrt zur nächsten Prüfstelle

Liegt keine gültige HU vor, kann ein Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zum Zweck der Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) ausgestellt werden. In diesem Fall ist die Streckenführung auf den direkten Weg zur Prüfstelle zu beschränken. Umwege oder Zweckentfremdungen des Kennzeichens sind nicht zulässig und können ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Wir empfehlen, den HU-Status des Fahrzeugs vor der Antragstellung zu prüfen und den entsprechenden Nachweis bereitzuhalten. Fehlt dieser, geben Sie im Antragsformular den Zweck „Fahrt zur Hauptuntersuchung" an und tragen die Adresse der Prüfstelle ein.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit: Personalausweis, Fahrzeugpapiere, eVB-Nummer und ggf. HU-Nachweis. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Fahrzeug einer der oben genannten Fahrzeugkategorien zuzuordnen ist, und wählen Sie die entsprechende Gebührenklasse.

Schritt 2 – Online-Antrag ausfüllen Rufen Sie unser Antragsformular auf und füllen Sie alle Pflichtfelder vollständig aus. Dazu gehören: Fahrzeugdaten, Halterangaben, gewünschter Gültigkeitszeitraum (max. 5 Tage) sowie die eVB-Nummer Ihrer Versicherung.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto direkt im Formular hoch. Achten Sie auf Lesbarkeit und Vollständigkeit.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen Nach Abschluss des Formulars erfolgt die Zahlung der anfallenden Gebühr (je nach Fahrzeugtyp 129,00 € bis 199,00 €) über das integrierte Zahlungssystem. Erst nach erfolgtem Zahlungseingang wird der Antrag bearbeitet.

Schritt 5 – Kennzeichen erhalten Nach Prüfung Ihres Antrags durch die Kfz-Zulassung Main-Taunus-Kreis erhalten Sie die Zulassungsdokumente sowie die Kennzeichenträger auf dem von Ihnen gewählten Weg. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der zuständigen Stelle:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Schritt 6 – Fahrzeug bewegen Ab dem ersten Gültigkeitstag darf das Fahrzeug mit dem ausgestellten Kurzzeitkennzeichen im gesamten Bundesgebiet bewegt werden. Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.

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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Hofheim am Taunus

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist für einen Zeitraum von maximal 5 Tagen gültig. Der Gültigkeitszeitraum wird bei der Beantragung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich; für einen längeren Nutzungszeitraum ist ein neuer Antrag zu stellen.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden. Es darf ausschließlich an dem Fahrzeug verwendet werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist gesetzlich nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zu Fahrten innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten – etwa in ein EU-Nachbarland – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert zu beantragen ist.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Ohne gültige Hauptuntersuchung kann ein Kurzzeitkennzeichen nur für die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle ausgestellt werden. Der Antrag muss diesen Zweck ausdrücklich ausweisen. Jede andere Nutzung des Kennzeichens in diesem Fall ist unzulässig.

Wie erhalte ich die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erhalten Sie direkt von Ihrer Kfz-Versicherung – in der Regel per E-Mail oder telefonisch innerhalb kurzer Zeit. Die eVB-Nummer ist für jede Kurzzeitkennzeichen-Beantragung zwingend erforderlich und muss dem Fahrzeugtyp entsprechen.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für einen Anhänger ohne Fahrzeugpapiere beantragen?

Nein. Auch für Anhänger sind Fahrzeugpapiere oder zumindest ein Nachweis über die Betriebserlaubnis erforderlich. Bei Anhängern unter 750 kg gelten vereinfachte Regelungen hinsichtlich der HU-Pflicht, nicht jedoch hinsichtlich der Fahrzeugidentifikation. Reichen Sie alle verfügbaren Unterlagen mit dem Antrag ein.

Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch in Umweltzonen wie Frankfurt oder Wiesbaden?

Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt zur Fahrt im gesamten Bundesgebiet, ersetzt jedoch keine Umweltplakette. In Umweltzonen – darunter Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach, Marburg, Limburg und Kassel – gelten die dortigen Zufahrtsbeschränkungen unabhängig vom Kennzeichen. Prüfen Sie vor der Fahrt, ob Ihr Fahrzeug die jeweiligen Emissionsanforderungen erfüllt.


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Zuständige Zulassungsstelle für Hofheim am Taunus

Kfz-Zulassung Main-Taunus-Kreis

In den Nassen 2

65719 Hofheim am Taunus

Tel: 06192-205-0

E-Mail: strassenverkehrsamt@mtk.org

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr